Mit dem Rad zur Arbeit fahren, eine Stadt auf neue Art erkunden, zu zweit eine Fahrradtour machen: Radfahren kann so schön sein. Damit es auch sicher ist und vergnüglich bleibt, haben wir für Sie nützliche Informationen rund ums Rad zusammengetragen.
Allgemeine Verkehrsregeln für Radfahrer
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat der Gesetzgeber die Regeln für alle Verkehrsteilnehmer zusammengefasst. Für Radfahrer gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für Autofahrer, auch wenn manche Vorschrift für Radler etwas lockerer ausgelegt ist. Damit Sie nun nicht erst das Gesetzeswerk studieren müssen, ehe Sie sich aufs Rad schwingen, haben wir Ihnen die relevanten Vorschriften zusammengestellt.
- Radfahrer müssen per Handzeichen deutlich und rechtzeitig ankündigen, wenn sie abbiegen bzw. die Richtung ändern wollen.
- Radwege müssen von Fahrrädern und Pedelecs benutzt werden - und zwar nur in der jeweiligen Fahrtrichtung. Außerorts dürfen sie generell und innerorts auf extra dafür ausgewiesenen Radwegen fahren.
- Radler haben auf dem Zebrastreifen wie Fußgänger Vorrang - aber nur, wenn sie ihr Rad schieben.
Eine wichtige Komponente, die leider oft vernachlässigt wird, ist eine funktionierende Beleuchtung. Beispielsweise muss die Fahrradbeleuchtung am Rad fest angebracht sein. Die Pflicht zum Dynamo ist allerdings Geschichte: Lampen mit Akkus und Batterien sind inzwischen legal.
Rechtsabbiegen mit dem Fahrrad: So geht es richtig
Oftmals lernen Radfahrer schon in der Verkehrserziehung in der Grundschule die wichtigsten Regeln rund um das Rechts- und Linksabbiegen mit dem Fahrrad. Im Laufe der Zeit vergessen sie jedoch die meisten Hinweise wieder. Aus diesem Grund dient dieser Artikel als kleine Auffrischung in puncto Rechts- und Linksabbiegen mit dem Fahrrad.
Wer mit dem Fahrrad rechts abbiegen will, muss meistens fünf Schritte beachten.
- Achten Sie beim Rechtsabbiegen auf Fußgänger.
- Beim ersten Schritt muss der Radfahrer darauf achten, dass sich kein anderes Fahrzeug hinter oder neben ihm befindet.
- Sobald Sie sich sicher sind, dass Sie keinen anderen Verkehrsteilnehmer mit dem Fahrrad gefährden, geben Sie ein Handzeichen. Dabei strecken Sie den Arm nach rechts geradewegs aus.
- Wer rechts abbiegen will und mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss als Radfahrer Vorfahrt gewähren. Dies gilt lediglich für Fußgänger.
- Bei Zebrastreifen ist besondere Vorsicht geboten.
Direktes und indirektes Abbiegen
Wer mit dem Fahrrad links abbiegen möchte, kann oftmals die Wahl zwischen der direkten oder indirekten Methode. Die direkte Art führt direkt und über den kürzesten Weg über die Kreuzung. Dabei nutzen Radfahrer die Abbiegestreifen für Pkw. Häufig können Sie auch Abbiegefahrstreifen für Radler nutzen.
Das indirekte System ist möglich, wenn sich Ampeln an der Kreuzung befinden. Andernfalls ist das direkte Linksabbiegen für ein Fahrrad und den Radler Pflicht. Beim indirekten Abbiegen überqueren Sie zuerst eine Straße, um zur gegenüberliegenden Seite zu kommen. Danach fahren zur nächsten Straße, die ihr eigentliches Ziel war. Sie müssen also zweimal über eine Straße fahren.
Verhalten als Autofahrer beim Rechtsabbiegen
Im Straßenverkehr gehört das Abbiegen zu den Herausforderungen, mit denen jeder Fahrer mehrmals täglich konfrontiert wird. Ein Rechtsabbieger muss einige Dinge beachten, um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Vor allem auf Fußgänger und Radfahrer muss besonders Rücksicht genommen werden.
Die wichtigsten Schritte für Autofahrer
- Ordnen Sie sich so früh wie möglich ein und beachten Sie während des gesamten Vorgangs die Verkehrslage.
- Setzen Sie rechtzeitig den Blinker.
- Biegen Sie erst ab, wenn dadurch keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.
- Schauen Sie in den Spiegel, ob sich Fußgänger oder Radfahrer nähern. Diese haben Vorrang beim Überqueren der Straße.
- Nutzen Sie auch den Schulterblick, um auch den toten Winkel einsehen zu können.
Gemäß § 9 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind Fahrer von einem Lkw über 3,5 Tonnen innerhalb geschlossener Ortschaften dazu verpflichtet, beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit zu fahren, sofern sich neben oder auf der Straße geradeaus fahrende Radfahrer oder Fußgänger im Bereich des Einbiegens befinden könnten.
Der Grünpfeil für Radfahrer
Den Grünpfeil an roter Ampel gibt es jetzt auch für Radfahrer, wenn sie aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen. Radfahrer müssen - wie Autofahrer - kurz anhalten, ehe sie bei Rot abbiegen dürfen. Seit 2021 erlaubt die StVO an Ampeln mit Grünpfeil für den Radverkehr das Abbiegen nach rechts.
Zudem schreibt die StVO vor, dass deswegen vor dem Abbiegen angehalten werden muss, um zu schauen, ob ein Abbiegen ohne Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer möglich ist.
Bußgelder bei falschem Abbiegen
Das Missachten der Vorfahrt oder falsches Abbiegen kann je nach Schwere und möglichen Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer zwischen 15 € und 30 € kosten.
Neue Regelungen der StVO 2021
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung 2021 enthält wichtige Regelungen für Radfahrer.
- Mindestüberholabstand: Autofahrer müssen im Ort 1,50 Meter Sicherheitsabstand einhalten - auch gegenüber Fußgängern und E-Scootern.
- Schrittgeschwindigkeit für Lkw: Wollen Kraftfahrzeuge über 3,5 t innerorts abbiegen, dürfen sie nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
- Radfahrer-Grünpfeil: Die bestehende Grünpfeilregelung gilt nun auch für Radfahrer, die aus einem Radfahrstreifen oder Radweg heraus rechts abbiegen wollen.
Weitere wichtige Hinweise
- Alkohol: Ab 1,6 Promille liegt eine Straftat vor und Sie können vor Gericht angeklagt werden. Übrigens auch dann, wenn Sie weniger getrunken haben, aber einen Unfall verursachen.
- Handyverbot: Wie am Lenkrad ist das Radeln mit dem Handy am Ohr verboten.
- Musik hören: Auch das Musikhören oder Telefonieren per Ohrstöpsel oder Kopfhörer auf dem Fahrrad ist problematisch.
- Geisterfahrer: Wer als Geisterfahrer auf dem Radweg unterwegs ist, kann bei einem Unfall mit schuld sein - auch wenn ihm die Vorfahrt genommen wurde.
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