Sturmschäden an Auto und Motorrad: Wer zahlt?

Ganze Landstriche unter Wasser, entwurzelte Bäume, zerstörte Häuser und beschädigte Autos: Dieses Szenario klingt nicht nur nach einem Naturkatastrophenfilm, sondern ist Realität in Deutschland. Vor allem in den Sommermonaten steigt die Tendenz für extreme Wetterereignisse seit Jahren. Ein Sturmschaden kann ein Auto sehr arg ramponieren. Wer sich gegen einen Sturmschaden am Auto absichern will, ist mit einer Teilkaskoversicherung gut beraten.

Wir erklären dir, was du bei einem Sturmschaden am Auto tun musst und welche Kosten Teilkasko und Vollkasko in dem Fall übernehmen. Wir beantworten dir hier alle Fragen rund um Sturmschäden.

Wie entstehen Sturmschäden am Auto?

Ein Auto kann durch einen Sturm auf verschiedene Arten beschädigt werden. Zum Beispiel gehen schwere Unwetter häufig mit heftigen Hagelschauern einher. Je nach Größe und Aufprallgeschwindigkeit, rufen Hagelkörner erhebliche Schäden am Auto hervor, sodass oft große Teile der Karosserie betroffen sind. Noch größere Schäden sind möglich, wenn orkanartige Sturmböen schwere Objekte auf Autos wehen. Die mitunter schlimmste Wirkung haben schwere Äste, die plötzlich abbrechen und herabfallen. Außerdem sind Beschädigungen durch Überschwemmung möglich. Diese Gefahr besteht in erster Linie dann, wenn Fahrzeuge in Senken abgestellt sind, die sich in unmittelbarer Nähe von Gewässern befinden. Wenn beispielsweise ein Fluss über seine Ufer tritt, laufen solche Senken rasch voll und setzen geparkte Fahrzeuge unter Wasser.

Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?

Grundsätzlich gilt: Mit einer Kaskoversicherung kannst du einen Sturmschaden am Auto deiner Versicherung melden. Wenn du aber nur die verpflichtende Kfz-Haftpflichtversicherung für dein Fahrzeug abgeschlossen hast, musst du normalerweise alle anfallenden Kosten selbst bezahlen.

Damit die Kfz-Versicherung für Sturmschäden am eigenen Auto überhaupt aufkommt, muss zumindest ein Teilkaskoschutz bestehen - eine Vollkaskoversicherung ist noch umfangreicher. Grundsätzlich deckt eine Teilkasko neben (Auto-)Diebstahl, Wildunfall, Glasbruch oder Brand auch am eigenen Fahrzeug entstandene sogenannte Elementarschäden ab: Dazu gehören zum Beispiel durch Sturm, Hagel oder Hochwasser verursachte Schäden.

Teilkaskoversicherung

Sogenannte unmittelbare Sturm- und Hagelschäden an deinem Auto übernimmt normalerweise die Teilkaskoversicherung. Dazu gehören herumfliegende Dachziegel oder Fassadenteile. Fällt zum Beispiel ein schwerer Ast oder ein umgekipptes Verkehrszeichen während eines Unwetters auf dein geparktes Auto, ist auch das ein Fall für die Teilkasko.

Wichtig: Ein Sturmschaden wird bei vielen Versicherungen erst ab Windstärke 8 von der Teilkasko übernommen. In einem solchen Fall herrscht normalerweise eine Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h. Das bedeutet, große Bäume bewegen sich sehr stark, Zweige können abbrechen, Fensterläden werden geöffnet und Dachziegel können sich lösen.

Die Teilkaskoversicherung zahlt dir bei einem Sturmschaden die entstandenen Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungsaufwand deines Fahrzeugs. Das ist der Betrag, den du für den Erwerb eines vergleichbaren Fahrzeuges benötigst, abzüglich den Verkaufswert deines beschädigten Fahrzeuges.

Bei einem Sturmschaden übernimmt die Teilkasko die Kosten und kümmert sich um die Regulierung der entstandenen Schäden. Dabei muss allerdings eine Mindestwindstärke die Voraussetzung sein.

Die Teilkasko übernimmt Schäden ab Windstärke 8, sofern Sie diese nicht fahrlässig verursacht haben - zum Beispiel, indem Sie trotz Unwetterwarnung in ein Hochwassergebiet gefahren sind.

Ausnahmen bei der Teilkasko

  • Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Gegenstände mit dem Fahrzeug verbunden sind. Beschädigt zum Beispiel eine fixierte Vorzeltstange bei einem Sturm den Wohnwagen, zahlt deine Versicherung nicht.
  • Wurde eine Hochwasser-Warnung mit starken Unwettern ausgesprochen und du stellst dein Fahrzeug trotzdem in dem gefährdeten Gebiet ab, gilt das als fahrlässig. In dem Fall zahlen nur Versicherungen, die grobe Fahrlässigkeit im Vertrag miteingeschlossen haben.
  • Grundsätzlich zahlt bei einem entstandenen Sturmschaden die Teilkasko nicht, wenn andere Personen ihre sogenannte Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Da das Auto in diesem Fall beschädigt wurde, weil die Nachbarn gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen haben, haften diese auch für den Schaden.

Vollkaskoversicherung

An dieser Stelle kommt die Vollkaskoversicherung ins Spiel. Da diese auch bei selbstverschuldeten Schäden am eigenen Auto eintritt, sind auch mittelbare Sturmschäden abgedeckt.

Die Vollkasko übernimmt die Schadensregulierung ungeachtet der Stärke des Sturms. Liegt die Windstärke darunter, dann greift unter Umständen die Vollkasko.

Das solltest du wissen: Ist dein Auto von einem morschen, herabfallenden Ast beschädigt worden, zahlt die Vollkasko auch bei einer geringeren Windstärke als 8.

Die Vollkasko zahlt bei Unfällen während des Unwetters.

Beispiele, wann die Vollkasko zahlt:

  • Liegt ein Baum schon auf der Straße und du fährst dagegen, zahlt normalerweise nur die Vollkasko den Schaden an deinem Auto.
  • Das Fahrzeug vor dir ist gegen einen umgestürzten Baum gefahren. Du kannst nicht mehr rechtzeitig bremsen und stößt deshalb mit deinem Vordermann zusammen. Den Schaden am Auto des anderen übernimmt normalerweise deine Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Reparaturkosten für dein eigenes Fahrzeug kannst du aber nur deiner Vollkaskoversicherung melden. Hast du keine Vollkasko abgeschlossen, musst du die Kosten in dem Fall selbst bezahlen.

Haftpflichtversicherung

Sollte ein umgekippter Roller oder ein umgekipptes Motorrad während des Sturms Schaden an anderen Fahrzeugen anrichten, übernimmt das die Haftpflichtversicherung.

Wer haftet, wenn ein Baum auf das Auto fällt?

Fällt dir während eines Unwetters ein Baum aufs Auto, muss der Grundstücksbesitzer nicht immer zahlen. Fällt ein gesunder Baum aber bei einem starken Sturm um, spricht man normalerweise von höherer Gewalt. Das bedeutet, dass auch der Besitzer des Grundstücks in dem Fall nichts für den Schaden kann und auch nicht zahlen muss. Hier hilft dir deine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.

War der Baum aber vorher schon krank und hatte zum Beispiel morsche Äste, ist der Besitzer für den Schaden verantwortlich. Er hat in dem Fall fahrlässig gehandelt und hätte den Baum rechtzeitig kontrollieren lassen müssen. Seine Privathaftpflichtversicherung oder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung übernimmt normalerweise deinen Schaden. Hat er eine solche Police aber nicht abgeschlossen, muss der Grundstücksbesitzer deine Reparaturkosten aus eigener Tasche bezahlen.

Das solltest du wissen: Für Hausbesitzer gilt die sogenannte gesetzliche Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, du musst dafür sorgen, dass dein Besitz in einem sicheren Zustand ist. Aus dem Grund solltest du auch Bäume auf deinem Grundstück mindestens zweimal pro Jahr überprüfen. Wenn du dir selbst dabei nicht sicher bist, bestellst du am besten einen geschulten Baumpfleger.

Konkret heißt dies, dass den Eigentümer des Baums keine Schuld am Schaden trifft und dieser somit auch nicht haftet.

Was tun bei einem Sturmschaden?

  • Schaden zeitnah melden: Bei einem Sturmschaden solltest du schnell handeln und deine Kaskoversicherung informieren. Die wohl wichtigste Voraussetzung für eine erfolgreiche Schadenregulierung ist die unverzügliche Meldung des Sturmschadens beim Versicherer. In der Kfz-Versicherung existiert eine Meldefrist, das heißt: Versicherungsnehmer sind laut Vertrag dazu verpflichtet, einen Schaden innerhalb dieser Frist zu melden. Viele Versicherungen übernehmen die Reparaturkosten nur, wenn du dich innerhalb einer Woche meldest.
  • Schaden dokumentieren: Nimm detaillierte Fotos von deinem Fahrzeug auf und den beschädigten Stellen. Außerdem ist es sinnvoll, auch die Umgebung zu fotografieren, damit die Versicherung die Folgen des Unwetters besser einschätzen kann.
  • Informationen an die Versicherung weitergeben: Gib der Versicherung Uhrzeit und Ort durch: Die Uhrzeit und den Ort, an dem der Sturmschaden passiert ist, solltest du deinem Versicherer so genau wie möglich mitteilen. So kann die Versicherung die Lage anhand der Unwetter-Warnung besser nachvollziehen. Solltest du Informationen des Deutschen Wetterdienstes dazu finden, gib auch die relevanten Angaben direkt weiter.

Muss ich mit einer Rückstufung rechnen?

Meldest du deiner Kfz-Versicherung einen Sturmschaden, wirst du normalerweise nicht in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft und kannst deinen Schadenfreiheitsrabatt behalten.

Bei der Teilkaskoversicherung gibt es grundsätzlich keine Schadenfreiheitsklassen. Das liegt daran, dass du für die versicherten Risiken wie Brand, Glasbruch, Wildschäden, Diebstahl oder Sturmschäden nicht verantwortlich bist. Aus dem Grund musst du nach einem solchen Schaden auch keine höheren Beiträge bezahlen.

Tipps zur Fahrweise bei Sturm

In manchen Fällen lässt es sich nicht vermeiden, das Unwetter zu umfahren oder du schaffst es einfach nicht mehr rechtzeitig nach Hause. In dem Fall ist es besonders wichtig, sicher und vorausschauend zu fahren.

  • Geschwindigkeit senken: Bei niedrigem Tempo kannst du schneller reagieren und besser gegenlenken, sollte dein Fahrzeug von einer Windböe erfasst werden.
  • Strecken mit vielen Bäumen meiden: Hat der Wetterdienst eine Sturmwarnung ausgesprochen, solltest du dich darauf einstellen. Umfahre in einem solchen Fall Straßen, die von Bäumen umgeben sind.
  • Auf Brücken und Waldschneisen Acht geben: Dort ist die Gefahr groß, dass du und dein Fahrzeug von starken Windböen erfasst werden. Halte hier immer angebrachte Windsäcke und Hinweisschilder im Blick, um die Lage besser einschätzen zu können.
  • Überholen von Lastwagen und Bussen vermeiden: Beim Überholen fährst du anfangs im Windschatten des anderen Fahrzeugs. Du musst aber damit rechnen, dass du danach direkt vom Seitenwind erfasst wirst. Das kann dein Fahrzeug schnell von der Spur abbringen.
  • Dachlasten abmontieren: Befestigte Fahrräder oder Ski-Boxen auf deinem Autodach verstärken normalerweise die Wirkung des Sturms. Das Unwetter hat so eine größere Aufprallfläche und wirkt deshalb stärker auf dein Fahrzeug ein.
  • Bei Wohnmobilen, Gespannen, Bussen und Lkw aufpassen: Die Fahrzeuge können bei Seitenwind leichter umkippen. Hier solltest du immer mehr Abstand halten und vorausschauend fahren.

Grundsätzlich gilt: Musst du mit starken Orkanböen rechnen, solltest du dein Auto besser zu Hause in einer gesicherten Garage abstellen und damit nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Vorbeugende Maßnahmen vor einem Sturm

Gibt der Deutsche Wetterdienst eine Unwetter- oder Orkan-Warnung heraus, sollten Hausbesitzer diese ernst nehmen. Das bedeutet insbesondere, das Haus richtig auf den Sturm vorzubereiten und potenzielle Gefahrenherde, die einen Sturmschaden verursachen können, zu beseitigen. Daher solltest Du rechtzeitig vor dem Sturm alle losen Gegenstände im Garten und auf der Terrasse befestigen. Stühle und Tische sollten sicher untergestellt oder angebunden werden. Blumentöpfe und Deko-Elemente - beispielsweise Lampions im Sommer oder Lichterketten im Winter - gehören ins Haus.

Schließe alle Fenster im Haus. Nur so vermeidest Du plötzlichen Durchzug, der Schäden an den Scheiben und in den Wohnräumen verursachen kann. Vorübergehend solltest Du auch Keller- und Dachfenster schließen. Das ist besonders wichtig im Winter: Bei heftigen Stürmen können die Temperaturen abrupt abfallen. Ist das Kellerfenster trotzdem offen, besteht die Gefahr, dass Leitungen einfrieren und platzen.

Deine Markisen fährst Du am besten vollständig ein. Bei Rollläden lautet die Regel: Ganz oder gar nicht. Entweder lässt Du sie vollständig hinunter oder ziehst sie ganz hoch. Lässt Du die Rollläden aber auf halber Höhe, kann der Wind leicht darunter fassen und den Rollladen aus der Führung drücken. Das gleiche gilt für Klappläden: Auch diese solltest Du entweder ganz schließen oder ganz öffnen und dann richtig befestigen.

Checkliste vor dem Sturm:

  • Lose Gegenstände befestigen
  • Fenster schließen
  • Rollläden ganz hoch- oder runterlassen
  • Fallrohre und Dachrinnen überprüfen
  • Rückstauklappe überprüfen

Drohen Hagelschäden, solltest Du die Rollläden am besten oben lassen. Zudem solltest Du prüfen, ob die Dachrinnen und Fallrohre frei sind. Ansonsten läuft das Wasser direkt an der Fassade hinunter und verursacht Schäden an Putz und Dämm­stoffen. Auch die Rück­stau­klappe im Abwasser­kanal sollte kontrolliert werden. Sie ist Dein Schutz vor Regen­wasser, das nicht schnell genug von der Kanalisation ab­transportiert werden kann.

Verhalten nach dem Sturm

Ist der Sturm vorbei, beginnt das Aufräumen. Ein Inspektionsgang zeigt Dir, ob das Unwetter Schäden verursacht hat. Stellst Du Sturmschäden fest, musst Du unverzüglich handeln. Bei Gebäudebeschädigungen ist unverzüglich der Gebäudeversicherer und bei beschädigten beweglichen Sachen der Hausratversicherer zu informieren.

Versuche bitte, den Schaden so gering wie möglich zu halten:

  • Bei einer sturmbedingten Dachabdeckung sofort eine Notreparatur veranlassen.
  • Wenn nötig, Wasser abpumpen bzw. abschöpfen; bei starker Überschwemmung die Feuerwehr zum Abpumpen rufen.
  • Soweit möglich, Möbel aus den wassergeschädigten Räumen entfernen oder alternativ mit Klötzen unterlegen. Holzflächen sind umgehend mit Tüchern zu trocknen.
  • Falls das Wasser aus der Decke läuft, Holzböden und Möbel mit Folie abdecken oder Möbel aus diesen Räumen entfernen.
  • Insbesondere Metallgegenstände vom Boden bzw. vom Mobiliar entfernen, da Rostgefahr.
  • Teppiche zum Trocknen entfernen. Nicht aufhängen oder zusammenrollen, da die Farben verlaufen! Können die Teppiche aufgrund der Größe nicht von ihrem Platz entfernt werden, muss eine Folie darunter gelegt werden, um eine Verfärbung des unteren Bodens zu vermeiden.
  • Fußbodenheizung unter Teppichböden abstellen, da ansonsten der Bodenbelag geschädigt wird.
  • Elektrische Anlagen dürfen nicht auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Anlagen generell abschalten oder ausgeschaltet lassen und die Stromzufuhr unterbrechen!
  • Um die hohe Luftfeuchtigkeit aus den Räumen zu bekommen, sind die Fenster zu öffnen und die Heizung höher zu drehen.

Bei einer Schadenhöhe von mehr als 1.000 Euro erfolgt in der Regel eine Besichtigung durch einen Schadenregulierer. Daher musst Du den Schaden unverzüglich melden. Sofern nichts anderes mit der Versicherung vereinbart wurde, bewahre bitte die beschädigten sowie die schadenverursachenden Teile bis zum Abschluss des Schadenfalls auf.

Zusammenfassung: Welche Versicherung zahlt wann?

Ab Windstärke 8 reguliert die Teilkaskoversicherung Sturmschäden an Deinem Auto oder Motorrad.

Situation Zuständige Versicherung
Eigener Baum stürzt auf das eigene Haus Eigene Wohngebäudeversicherung
Fremder Baum stürzt auf das eigene Haus Eigene Wohngebäudeversicherung oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des Nachbarn
Eigener Baum stürzt auf das Nachbargrundstück Eigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht
Fremder Baum stürzt auf das Nachbargrundstück Wohngebäudeversicherung des Nachbarn
Sturmschaden am Auto oder Motorrad (ab Windstärke 8) Teilkaskoversicherung

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0