Du möchtest Freiheit und Abenteuer auf zwei Rädern erleben? Mit dem Motorradführerschein kannst du die Straßen mit voller Power genießen. Hier findest du alle Informationen, welche Bedingungen an die Motorradführerscheinklassen A, A1, A2 und AM geknüpft sind.
Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen
In Deutschland gibt es derzeit vier Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.
- Klasse AM: Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung.
- Klasse A1: Max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Motorleistung, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg.
- Klasse A2: Max. 35 kW Leistung, Leistung/Leergewicht max. 0,2 kW/kg.
- Klasse A: Keine Leistungsbeschränkung.
Voraussetzungen für den Motorradführerschein
Die Mindestalter für die jeweiligen Klassen sind wie folgt:
- Klasse AM: 15 Jahre
- Klasse A1: 16 Jahre
- Klasse A2: 18 Jahre
- Klasse A: 24 Jahre (Direkteinstieg) oder 20 Jahre (mit mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2)
Für jede Führerscheinklasse gelten eigene Regeln zu Theoriestunden und Sonderfahrten. Welche Vorschriften für die Theorie- und Praxisausbildung gelten und wie viele Stunden auf Fahrschülerinnen und Fahrschüler zukommen, erfahren Sie hier.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung besteht aus einem Grundstoff und einem Zusatzstoff. Die Anzahl der Doppelstunden (à 90 Minuten) variiert je nach Führerscheinklasse und Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnis.
- Klasse AM: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff (bei Ersterwerb), 6 Doppelstunden (bei Erweiterung).
- Klasse A1/A2: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff, 4 Doppelstunden Zusatzstoff. Bei Erweiterung von A1 auf A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
- Klasse A: 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden zusätzlicher Stoff. Wird der Motorradführerschein A lediglich erweitert, besteht der Grundstoff der Theorie aus nur 6 Doppelstunden.
Wenn du bereits einen Führerschein hast ausgenommen A1 oder A2 musst du 6 x den Grundstoff à 90 Min. besuchen und 4 x den klassenspezifischen Unterricht.
Praktische Ausbildung
Die praktische Grundausbildung erfolgt gemäß der Fahrschüler-Ausbildungsverordnung. Es wird zwischen Pflicht- und weiteren Übungsstunden unterschieden. Nur die Pflichtstunden (sogenannte besondere Ausbildungsfahrten) sind vorgegeben.
Pflichtstunden sind folgende sogenannte Sonderfahrten:
- Fünf Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- Vier Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
- Drei Fahrstunden à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit
Die Anzahl der Übungsstunden hängt vom individuellen Lernfortschritt ab. Der Fahrlehrer bestimmt die Anzahl der Übungsstunden und legt diese nach eigenem Ermessen und Ihrer Erfahrung fest. Dabei beachtet er den Lernfortschritt und die persönlichen Fähigkeiten. Jedoch müssen 12 Sonderfahrten absolviert werden.
Besonderheiten bei Erweiterung
Bei der Erweiterung von Klasse A1 auf Klasse A2 gelten folgende Vorschriften:
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der jeweils niedrigeren Klasse ist gesetzlich keine praktische Fahrschulausbildung vorgeschrieben. Der Fahrlehrer muss jedoch davon überzeugt sein, dass der Inhaber der Klasse A1 die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt, bevor er die Bewerberin bzw. den Bewerber zur Prüfung vorstellt.
- Besitzt der Bewerber die Klasse A1 noch keine 2 Jahre, dann ist eine Fahrschulausbildung erforderlich. Die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert sich jedoch auf:
- Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- Zwei Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
- Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw.
Grundausbildung und Sonderfahrten entsprechen im Umfang der Klasse A1.
Bei der Erweiterung von Klasse A2 auf Klasse A gelten folgende Regelungen:
- Bei mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 ist keine praktische Ausbildung vorgeschrieben. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
- Besitzt der Bewerber die Klasse A2 noch nicht seit mindestens zwei Jahren oder will er von der Klasse A1 (alt: 1b) direkt auf Klasse A aufsteigen, ist die Anzahl der besonderen Ausbildungsfahrten reduziert auf:
- Drei Fahrstunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
- Zwei Fahrstunden à 45 Minuten auf der Autobahn
- Eine Fahrstunde à 45 Minuten bei Dämmerung bzw. Dunkelheit
Kosten des Motorradführerscheins
Die Kosten für den Motorradführerschein variieren stark und sind abhängig von der Region, der Fahrschule und dem individuellen Lernfortschritt. Vor allem die Anzahl der praktischen Fahrstunden wirkt sich auf die Höhe der Führerscheinkosten aus.
Der Verband Innovativer Fahrschulen Deutschland (VIFD) und die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF) beziffern die Kosten für die Klassen A und A2 auf durchschnittlich ca. 2500 Euro. Die BVF geht von durchschnittlich 13, der VIFD von 10 bis 20 Übungsstunden aus.
Hier eine Beispielrechnung (Preise stammen von einer Fahrschule in Hessen):
| Kostenpunkt | Betrag |
|---|---|
| Grundbetrag | 540 € |
| Vorstellung zur theoretischen Prüfung | 129 € |
| Vorstellung zur praktischen Prüfung | 159 € |
| Ausbildungsfahrstunden (15 á 75 €) | 1125 € |
| Sonderfahrten (12 á 85 €) | 1020 € |
| Übungsmaterialien | 59 € |
| Gebühren theoretische Prüfung | 25 € |
| Gebühren praktische Prüfung | 163 € |
| Gebühren für die Ausstellung des Führerscheins | 45 € |
| Biometrisches Passfoto | 10 € |
| Gesamtkosten | 3275 € |
Weitere Kosten:
- Mofa-Prüfbescheinigung: ca. 100 - 150 €
- Führerscheinklasse AM: mind. 700 €
- Führerscheinklasse A1: ca. 1.000 - 3.000 €
- Führerscheinklasse A2: ca. 1.600 - 3.000 €
- Führerscheinklasse A: ca. 1.600 - 3.000 €
Tipps zur Kostensenkung
- Preisvergleich: Holen Sie Angebote von verschiedenen Fahrschulen ein.
- Frühzeitige Anmeldung: Melden Sie sich rechtzeitig an, um den Führerschein innerhalb einer Saison machen zu können.
- Vorkenntnisse nutzen: Haben Sie bereits einen Pkw-Führerschein, können Sie bei den Übungsstunden einiges einsparen.
Die Prüfungen
Die theoretische Prüfung kannst du frühestens drei Monate vor deinen 24 Geburtstagen machen.
Du bist bereit für die praktische Prüfung, wenn du über die technischen Kenntnisse verfügst, das Motorrad sicher und verantwortungsvoll im Straßenverkehr zu führen. Des Weiteren musst du ausreichende Kenntnisse einer umweltbewussten und energiesparenden Fahrweise beherrschen und diese auch anwenden können.
Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor deinem 24.
Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend für eine erfolgreiche Fahrprüfung. Beginne frühzeitig mit dem Lernen der Theorie, nutze Übungsbögen und Apps, um dein Wissen zu festigen. Achte auf schwierige Themen und wiederhole sie gezielt. In der Praxis helfen regelmäßige Fahrstunden, um Sicherheit im Straßenverkehr zu gewinnen. Übe besonders knifflige Situationen wie Einparken, Anfahren am Berg oder Spurwechsel. Bleibe am Prüfungstag ruhig und konzentriert, fahre vorausschauend und halte dich an die Verkehrsregeln.
Sicherheitsausrüstung
Motorradschüler müssen bei der Ausbildung und Prüfung nicht nur einen Helm, sondern auch Schutzkleidung tragen. Oft kann man sich Ausrüstung bei der Fahrschule leihen - das kostet und spätestens nach bestandener Prüfung braucht es eigene Schutzkleidung.
Wer in die erste oder eine neue Motorradausrüstung investieren möchte, der sollte Wert auf bestimmte Merkmale legen.
- Helm: Beim Kauf eines Helmes sollte nicht nur die Sicherheit ein wichtiges Kriterium sein. Auch die richtige Passform muss beachtet werden!
- Jacke und Hose: Um die perfekte Kleidung zu finden, dauert es Zeit und kostet bei der Anprobe einige Schweißtropfen. Die Klamotten müssen Träger nicht nur schützen. Viel häufiger müssen sie Nässe und Schmutz abweisen, warm halten und genug frische Luft an den Körper lassen.
- Schuhe: Spezielle Einlagen in der Sohle, Zehen- und Fersenkappen, dicke Knöchelpolster - der Komfort beim Gehen wird damit nicht erhöht.
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