Nötigung im Straßenverkehr: Strafen und rechtliche Konsequenzen

Gefährliche Situationen im Straßenverkehr sind leider keine Seltenheit, besonders in urbanen Gebieten. Immer wieder kommt es zu Konflikten zwischen Auto- und Radfahrern. Doch was passiert, wenn sich ein Radfahrer durch das Verhalten eines Autofahrers bedrängt fühlt? Wann liegt eine Nötigung vor und welche Strafen drohen?

Was ist Nötigung im Straßenverkehr?

Nötigung bedeutet, dass jemand durch Gewalt oder die Androhung von Gewalt so unter Druck gesetzt bzw. in eine Zwangssituation gebracht wird, dass er aus Angst um Leib und Leben zu einem bestimmten Verhalten genötigt wird. Nötigung ist eine Straftat und in §240 des Strafgesetzbuchs (StGB) geregelt.

Da es keinen eigenen Paragraphen für die Nötigung im Straßenverkehr im Strafgesetzbuch (StGB) gibt, müssen die Gerichte auf § 240 StGB zurückgreifen. Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Es sind also zwei mögliche Handlungsweisen zu unterscheiden: Zum einen das Ausüben von Gewalt, das heißt körperlich wirkenden Zwangs. Davon spricht man dann, wenn es zu einer Kraftentfaltung oder einer sonstigen physischen Einwirkung kommt; die Gewaltanwendung muss außerdem dazu bestimmt und geeignet sein, den Widerstand des Opfers zu brechen. Zum anderen kann der Täter aber auch mit einem empfindlichen Übel drohen.

Bei beiden Varianten muss hinzukommen, dass auf die Entscheidungsfreiheit des anderen Verkehrsteilnehmers eingewirkt, diesem gleichsam eine bestimmte Reaktion aufgezwungen wird. Zusätzlich fordert das Gesetz, dass das Verhalten des Täters zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Nicht jeder unfreundliche Akt und jede gegen einen anderen Fahrzeugführer gerichtete Verfehlung im Straßenverkehr ist jedoch sogleich als Nötigung zu qualifizieren. Abzugrenzen ist diese unter anderem vom Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB. Dieses Vergehens kann sich zum Beispiel schuldig machen, wer sich des bekannten „Kraftfahrergrußes“, des Tippens mit dem Zeigefinger an die Stirn, oder anderer Gesten der Missachtung bedient. Auch bloße gegenseitige Behinderungen und Verkehrsordnungswidrigkeiten fallen nicht unter den Begriff der Nötigung.

Ab wann liegt eine Straftat vor?

Handelt es sich im konkreten Fall nur um eine Ordnungswidrigkeit, oder liegt eine Nötigung und damit eine Straftat vor? Was ist der Unterschied? Für Ordnungswidrigkeiten können Autofahrer einen Bußgeldbescheid kassieren. Beispiel: Der Hintermann auf der Autobahn fährt zu nah auf. Dieses dichte Auffahren ist nicht erlaubt und kann eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten nach sich ziehen.

Zu einer Nötigung wird es aber erst, wenn der Vordermann durch längeres sehr dichtes Auffahren und gegebenenfalls zusätzlich ständiges Aufblenden mit der Lichthupe unter massiven Druck gesetzt und dazu gebracht wird, aus Angst die Spur zu wechseln. Die Strafen hierfür fallen deutlich höher aus.

Ob ein falsches bzw. riskantes Fahrverhalten als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingestuft wird, hängt vom Einzelfall ab. Abhängig ist die rechtliche Einordnung als Nötigung auch von der Dauer und dem Grad der Gewalt- bzw. Druckausübung. Außerdem spielt die "Verwerflichkeit des Verhaltens" eine große Rolle. Der Richter muss unter anderem entscheiden, welches Motiv der Angeklagte hatte, inwieweit das Verhalten nicht nur grob verkehrswidrig, sondern auch rücksichtslos und verwerflich war.

Beispiele aus der Praxis:

  • Dauerhaftes Drängeln und dichtes Auffahren mit Lichthupe über einen längeren Zeitraum
  • Absichtliches, grundloses und abruptes Ausbremsen des Hintermanns
  • Den Hintermann vorsätzlich am Überholen hindern
  • Auf eine Person oder ein Fahrzeug zufahren und ggf. berühren, um den anderen dazu zu bewegen, eine Parklücke freizugeben
  • Bildung einer Straßenblockade (z.B. bei einer Demonstration), sodass sich dadurch ein langer Stau bildet
  • Sich auf eine Motorhaube werfen und den Autofahrer damit am Weiterfahren hindern

Welche Strafen gibt es für Nötigung?

Wer vor Gericht der Nötigung für schuldig befunden wird, der muss laut Gesetz mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. Normalerweise, insbesondere bei Tätern, die vorher noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, wird es bei einer Geldstrafe bleiben, welche meist zwischen 20 und 60 Tagessätzen liegt, die sich in der Höhe nach der Einkommenssituation des Täters bemessen.

Gravierender als die Strafe an sich kann für den Täter sein, dass im Falle einer Verurteilung oft gleichzeitig ein Fahrverbot, in der Regel für eine Dauer von ein bis drei Monaten, oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis ausgesprochen wird. Wenn jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er bei oder im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen hat, verurteilt wird, so kann ihm das Gericht nämlich nach § 69 StGB die Fahrerlaubnis entziehen, sofern sich aus der Tat ergibt, dass er zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist.

Die Fahrerlaubnis erlischt dann mit der Rechtskraft des Urteils und der Führerschein wird im Urteil eingezogen. Entzieht das Gericht die Fahrerlaubnis, so bestimmt es nach § 69 a StGB zugleich, dass für die Dauer von sechs Monaten bis zu fünf Jahren keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf, spricht also eine Sperre aus.

Hier eine Übersicht der möglichen Strafen:

  • Geldstrafe (Tagessätze, abhängig vom Einkommen)
  • Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
  • Fahrverbot (1-3 Monate)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis

Wie beweist man eine Nötigung?

Da es bei einer Straftat immer einen Täter braucht, muss dieser auch identifiziert werden können. Es reicht also nicht, sich nur das Kennzeichen des Fahrzeugs zu notieren und den Fall dann zur Anzeige zu bringen. So kann zwar der Fahrzeughalter ermittelt werden, das heißt aber nicht, dass der Halter auch der Fahrer war.

Wichtig ist, dass man die Person und den Tathergang möglichst genau beschreiben kann. Sehr hilfreich sind Zeugen, die die Angaben bestätigen. Sonst steht Aussage gegen Aussage und ohne Beweise läuft das Strafverfahren oft ins Leere.

Wie sieht es mit Fotos und Videos zur Beweissicherung aus? Das ist nur in einem engen rechtlichen Rahmen erlaubt und kann unter Umständen zu einem Bußgeldverfahren wegen Verletzung von Datenschutzvorschriften führen, wenn diese Fotos und Videos an die Polizei weitergegeben werden.

Urteile zum Thema Nötigung im Straßenverkehr

Hier einige Beispiele, wie Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden haben:

  • Keine Nötigung bei rücksichtslosem Überholen: Ein Pkw-Fahrer hatte auf der Autobahn einen langsamen Fahrer auf der linken Spur rechts überholt und war knapp vor dem anderen wieder auf die linke Spur gefahren. Das Kammergericht Berlin entschied, dass es sich hier "nur" um rücksichtsloses Überholen und damit eine Ordnungswidrigkeit gehandelt hat, aber keine Absicht bestand, den anderen Fahrer auszubremsen oder zu behindern (Az. 161 Ss 211/16).
  • Autofahrer fährt auf Radfahrer zu, bedroht ihn: Ein Rentner musste mit dem Auto ausweichen, da auf seiner Fahrbahn ein Auto parkte. Auf der Gegenfahrbahn kam ihm ein Radler entgegen. Der Rentner wollte den Radfahrer zum Ausweichen zwingen, indem er bis auf zehn Zentimeter an ihn heranfuhr, immer wieder Gas gab, ihn beschimpfte und drohte, ihn umzufahren. Er wurde wegen Beleidigung und Nötigung zu 80 Tagessätzen und einem Fahrverbot verurteilt (Az. 942 Cs 412 Js 230288/15).
  • Ausbremsen ist Nötigung: Ein Münchner Taxifahrer hat (ohne Fahrgast) ein Ehepaar im Auto vor sich überholt, im Vorbeifahren den Mittelfinger gezeigt und ist knapp vor den beiden eingeschert. Ein Auffahrunfall konnte nur durch die Vollbremsung des anderen verhindert werden. Der Begründung des Taxifahrers, er wollte dem anderen Fahrer vor Augen führen, dass er zu langsam fährt, half ihm vor dem Amtsgericht nicht. Wegen Nötigung und Beleidigung wurde er zu 50 Tagessätzen und einem Monat Fahrverbot verurteilt.

Was tun, wenn man einer Nötigung beschuldigt wird?

Steht nach einer Auseinandersetzung im Straßenverkehr plötzlich die Polizei vor Ihrer Tür oder flattert Ihnen eine polizeiliche Vorladung ins Haus, so sollten Sie sich - selbst wenn Sie sich im Recht fühlen - nicht unbedacht zur Sache äußern. Wie bereits dargelegt, sind die Folgen einer Verurteilten wegen Nötigung schwerwiegend und es gilt sie unter allen Umständen zu vermeiden. Ihr Anwalt wird zunächst Akteneinsicht nehmen und Ihnen danach, je nach Lage des Falles, entweder zu einer Aussage oder aber zu deren Verweigerung raten.

Folgende Vorgehensweise wird von Strafverteidiger:innen in der Regel empfohlen:

  • Ruhe bewahren: Nicht sofort reagieren oder impulsiv handeln. Hektische Handlungen oder unüberlegte Aussagen können die Situation verschlimmern.
  • Anwalt oder Anwältin einschalten: Am besten sofort anwaltliche Unterstützung einholen, sobald dir eine Straftat vorgeworfen wurde. Diese können dich umfassend beraten und die Kommunikation mit den Behörden übernehmen.
  • Akteneinsicht beantragen: Der Anwalt oder die Anwältin wird sich die Ermittlungsakte ansehen und herausfinden, welche Beweise gegen dich vorliegen. Darauf aufbauend entwickelt ihr gemeinsam eine Verteidigungsstrategie.
  • Beweise sichern: Beweise sammeln, die deine Unschuld belegen könnten.

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