Autofahrer gefährdet Radfahrer: Ursachen und Prävention

Die Gewährleistung einer möglichst hohen Verkehrssicherheit gehört zu den wichtigsten Zielen der Verkehrspolitik. Tagtäglich auf Freiburgs Straßen: eine Ampel springt auf Grün, alle fahren los, Radfahrende wollen geradeaus, ein Lkw will rechts abbiegen.

Ursachen für Gefährdungen von Radfahrern durch Autofahrer

Die Hauptursachen für tödliche Fahrradunfälle liegen laut „Ghostbike Frankfurt“ im Verhalten der Autofahrer. Das Nichteinhalten des vorgeschriebenen Abstandes von mindestens 1,50 Meter beim Überholen, mangelnde Aufmerksamkeit an Kreuzungen sowie Ablenkung durch Handynutzung seien häufige Unfallursachen.

Besonders betroffen seien Hauptverkehrsstraßen und Straßen mit hoher Verkehrsdichte. Zu den häufigsten Unfallursachen zählen nach Angaben der Polizei Vorfahrtsverletzungen, Fehler beim Überholen, falsche Fahrspurwahl und mangelnde Verkehrstüchtigkeit. Auch Fehler beim Abbiegen würden erheblich zum Unfallgeschehen beitragen.

Der Tote Winkel

Trotz Rück- und Seitenspiegel gibt es einen Bereich, in dem Fahrzeuglenker*innen nichts sehen können - der sogenannte tote Winkel. Trotz der inzwischen vorgeschriebenen Spiegel an den Lkws sehen die Lkw-Fahrer*innen Radfahrende oder auch zu Fuß Gehende nicht immer. Hinzukommt, dass den Radfahrenden oder auch zu Fuß Gehenden oft nicht klar erkennbar ist, wann sie sich genau im besagten „Toten Winkel“ befinden.

Seit Januar 2005 sind Weitwinkelspiegel bei Lkw ab 3,5 Tonnen gesetzlich vorgeschrieben - aber dies genügt immer noch nicht vollständig um die Gefahrensituation zu vermeiden. Aus diesem Grund installieren viele Flottenbetreiber*innen weitere verschiedenartige Spiegel wie z.B.

Was nicht nur Kinder völlig falsch einschätzen: Trotz fahrzeugseitig angebrachter Spiegel können Lkw- und Busfahrer*innen einen großen Bereich vor und neben ihrem Fahrzeug nicht einsehen.

Fehlverhalten und Ablenkung

Die Initiative „Ghostbike Frankfurt“ betont die Notwendigkeit einer besseren Verkehrsinfrastruktur, wie baulich getrennte Radwege und gut einsehbare Kreuzungsbereiche, sowie konsequente Kontrollen durch die Ordnungsbehörden.

§ 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

Die Polizei betont zudem, dass die Einhaltung dieser Vorschrift, die Vermeidung von Ablenkung und das Tragen von Sicherheitselementen wie Helmen das Unfallrisiko deutlich senken können.

Präventionsmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

Um genau dies zu verhindern, sollten Autofahrer*innen auf den bewährten „Schulterblick“ zurückgreifen: Blick nach links, rechts UND nach rechts hinten richten, um gegebenenfalls Radfahrende im „toten Winkel“ zu erkennen.

Beobachten Sie den Bereich vor und neben Ihrem Fahrzeug bereits vor dem Anfahren. Meiden Sie den Toten Winkel! Bleiben Sie hinter dem Fahrzeug und warten Sie, bis es abgebogen ist. Fahren Sie niemals rechts an einem anfahrenden Lkw oder Bus, der möglicherweise nach rechts abbiegen will, vorbei!

Gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmenden ist auch und gerade dann angesagt, wenn Autos Radwege, Schutz- und Radfahrstreifen überfahren, um zum Beispiel rechts auf einen Parkplatz zu fahren oder abzubiegen. Wer vom Rad aus die fahrende Person im Fahrzeug nicht sehen kann, muss damit rechnen, auch von dieser nicht gesehen zu werden.

Technische Lösungen

Als erste Stadt in Deutschland setzt Freiburg flächendeckend den „Trixi-Spiegel“ zur Reduzierung des „toten Winkels“ ein. Im Rahmen eines Pilotprojekts hat die Stadt Freiburg sämtliche geeigneten Kreuzungen mit dem runden, gewölbten Trixi Spiegel ausgestattet.

Ein Abbiegeassistent an Lkw wäre in der Lage, das sehr problematische Rechtsabbiegen positiv zu beeinflussen. So haben Analysen mit Hilfe der Unfalldatenbank der Versicherer (UDB) ergeben, dass mehr als 40% aller schweren Lkw-Unfälle mit Rad Fahrenden und zu Fuß Gehenden mit diesem System vermieden werden könnten.

2016 stellte der erste Lkw-Hersteller einen elektronischen Abbiegeassistenten für zwei seiner schweren Baureihen im Gütertransport vor, der Fahrzeugführende rechtzeitig vor sich parallel bewegenden Rad Fahrenden warnen soll.

Verkehrserziehung und Aufklärung

Kinder müssen kontinuierlich auf eine sichere und selbstständige Teilnahme am Straßenverkehr vorbereitet werden. In der vierten Grundschulklasse erfolgt in der Regel die Radfahrprüfung. Mit dem Wechsel in weiterführende Schulen kommen neue Herausforderungen auf die Kinder zu.

Aber auch Senioren und Seniorinnen sowie jüngere Erwachsene, die nie Rad fahren gelernt haben oder nach vielen Jahren ohne Radfahrerfahrung wieder Fahrrad oder ein Pedelec fahren wollen, sollten vorab an einem entsprechenden Radfahrtraining teilnehmen.

Einen wesentlichen Beitrag zu mehr Rücksicht und Vorsicht leistet die Schärfung des Gefahrenbewusstseins sowohl beim Führen eines Kraftfahrzeugs als auch bei der Nutzung eines Fahrrads.

Fahrradinfrastruktur

Grundlage sicherer Radverkehrsinfrastruktur ist eine auf die Bedürfnisse sehr unterschiedlicher Rad Fahrender ausgerichtete Netzplanung und die Verankerung der Bedeutung des Radverkehrs bei Politik und Verwaltung. Radverkehrsanlagen sind nicht nur bauliche Radwege. Vielmehr handelt es sich dabei um alle Formen der Führung des Radverkehrs.

Zunehmend werden zur Radverkehrsführung auf der Fahrbahn Schutzstreifen und Radfahrstreifen eingesetzt, die sich in den letzten Jahrzehnten als sichere und kostengünstige Elemente erwiesen haben. Daneben sind Fahrradstraßen sinnvolle und sichere Elemente, wenn die Dominanz des motorisierten Verkehrs aufgehoben und die Fahrbahn ausreichend breit ist.

Rücksichtnahme und Verhalten im Straßenverkehr

Auch für Radfahrer*innen gilt, dass sie das, was sie zu Recht von den Autofahrer*innen erwarten, auch diesen gegenüber zeigen sollten. Ganz besonders gilt dies aber auch gegenüber den oft weniger sicheren Verkehrsteilnehmer*innen wie ältere Menschen, Menschen mit z.B. Sehbehinderungen oder Kinder.

Als Radfahrer*in sind Sie mit ihrem Fahrzeug beweglicher, wendiger und flexibler als Autos. Was eigentlich ein Vorteil ist, kann zum Unfallrisiko werden, wenn es zu einer Fahrweise führt, die für andere Verkehrsteilnehmer*innen - egal ob mit dem Auto, zu Fuß oder mit dem Rad - nicht berechenbar ist.

Radfahrende müssen grundsätzlich Rechts fahren. Dabei haben sie die Fahrbahn zu benutzen. Nur Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Ältere Radfahrende dürfen den Gehweg nur benutzen, wenn er durch Verkehrszeichen freigegeben ist.

Rote Ampeln gelten auch für Radler*innen! Allerdings sind Unfälle auf Grund von Rotlichtmissachtung oft besonders folgenschwer - bis hin zu tödlichen Unfällen. Die offensichtlich vorhandene Einschätzung mancher Radfahrer*innen, die Gefahrenlage abschätzen zu können, erweist sich leider immer wieder als folgenschwere Fehleinschätzung.

Empfehlungen für Radfahrer

  • Beobachten Sie den Bereich vor und neben Ihrem Fahrzeug bereits vor dem Anfahren.
  • Meiden Sie den Toten Winkel!
  • Bleiben Sie hinter dem Fahrzeug und warten Sie, bis es abgebogen ist.
  • Fahren Sie niemals rechts an einem anfahrenden Lkw oder Bus, der möglicherweise nach rechts abbiegen will, vorbei!
  • Selbstbewusstsein zeigen und Distanz wahren: Häufige Ursachen von Radverkehrsunfällen sind auch unachtsam geöffnete Türen von parkenden oder haltenden Kfz sowie Fahrfehler mit Berührung des Bordsteins am Fahrbahnrand. Beiden Risiken können Sie leicht aus dem Weg gehen, wenn Sie selbstbewusst und mit gebührendem Abstand zu parkenden Autos oder zum Fahrbahnrand fahren.

Statistik

Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2016 insgesamt 81.272 Fahrradunfälle, bei denen Personen verletzt wurden. 393 Radfahrer starben. Die Hauptursache von schweren Verletzungen bei Fahrradunfällen war in 74 Prozent der Fälle ein Zusammenstoß mit einem Auto. Bei Unfällen mit einem Pkw war der Radfahrer nur zu 24 Prozent Hauptverursacher des Unfalls.

Im Jahr 2017 starben auf deutschen Straßen 382 Rad Fahrende, davon 68 mit Pedelec (17,8%). 14.124 Rad Fahrende wurden schwer verletzt, 1.374 (9,7%) davon auf einem Pedelec.

Jeder achte Getötete und jeder fünfte Verletzte auf Deutschlands Straßen ist ein Radfahrer oder eine Radfahrerin.

Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung (Deutschland, 2017)
Anzahl Anteil
Getötete Radfahrer 382 -
Getötete Radfahrer mit Pedelec 68 17,8%
Schwerverletzte Radfahrer 14.124 -
Schwerverletzte Radfahrer mit Pedelec 1.374 9,7%

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