Fahren ohne Fahrerlaubnis: Strafen und Konsequenzen in Deutschland

In Deutschland ist es grundsätzlich untersagt, ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu führen. Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, riskiert empfindliche Strafen. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen, die Unterschiede zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren ohne Führerschein sowie die möglichen Konsequenzen bei Verstößen.

Was bedeutet Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Nur wer eine Fahrerlaubnis besitzt, darf ein Kraftfahrzeug (Kfz) wie Auto, Lkw oder Motorrad im Straßenverkehr führen. Während sich die meisten an diese Vorgaben halten, gibt es auch immer wieder Personen, die Ausnahmen für sich beanspruchen und auch ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein Auto fahren.

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis liegt vor, wenn Sie ein Auto führen, obwohl Sie:

  • noch nie einen Führerschein besessen haben,
  • oder gerade ein Fahrverbot absitzen müssen,
  • oder Ihnen der Führerschein entzogen wurde.

Anders als beim Fahren ohne Führerschein handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis nicht mehr um eine reine Ordnungswidrigkeit, sondern um einen Straftatbestand.

Fahrerlaubnis vs. Führerschein

Nicht immer ganz einfach ist es, die Begriffe Fahrerlaubnis und Führerschein voneinander zu trennen. Im alltäglichen Sprachgebrauch wird die Unterscheidung nur noch selten getroffen; dabei ist der Unterschied wesentlich: Während das Fahren ohne Führerschein lediglich beschreibt, dass ein Fahrer ohne das entsprechende Ausweisdokument während der Fahrt angetroffen wurde - dabei aber generell eine Fahrerlaubnis besitzt - handelt es sich beim Fahren ohne Fahrerlaubnis um eine Straftat.

Den Führerschein erhalten Fahranfänger mit Bestehen der Fahrprüfung. Er wird vom Prüfer ausgehändigt und dient dem Nachweis der Fahrerlaubnis. Das heißt: Der Besitzer ist seitens der Fahrerlaubnisbehörde dann zum Führen bestimmter Fahrzeugklassen auf öffentlichen Straßen berechtigt.

Ein Fahrer muss den Führerschein während jeder Fahrt bei sich haben. Dies schreibt Paragraph 4 Absatz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) vor. Dort steht geschrieben: „Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.“ Hält die Polizei Sie im Rahmen einer Verkehrskontrolle also an, sind Sie zum Vorzeigen des Führerscheins verpflichtet. Können Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, da Sie das Dokument zu Hause liegen oder ihr Portemonnaie verlegt haben, handelt es sich um Fahren ohne Führerschein.

Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist, der wird mit einer Freiheitsstrafe, die bis zu einem Jahr andauern kann oder einer Geldstrafe belegt. Es handelt sich dabei um eine Straftat gemäß § 21 Strafgesetzbuch. Diese wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet.

Laut Paragraph 21 StVG ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten. Wenn Sie mit dem Auto fahren, ohne eine gültige Fahrerlaubnis zu besitzen, kommt § 21 StVG zum Tragen. Dieser bestimmt das Strafmaß, das bei Fahren ohne Fahrerlaubnis anzusetzen ist, auf zweierlei Weise:

  • § 21 Absatz 1 StVG: Eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht jedem Fahrzeugführer, der trotz eines Verbots oder trotz fehlender Fahrerlaubnis ein Kfz fährt. Gleiches erwartet auch Halter und Fahrerlaubnisinhaber, die dies zulassen oder anordnen.
  • § 21 Absatz 2 StVG: Eine Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen oder eine sechsmonatige Freiheitsstrafe droht demjenigen, der dabei fahrlässig handelt und/oder auch vorsätzlich trotz eines bestehenden Fahrverbots oder Führerscheinentzugs fährt. Gleiches gilt für den anordnenden oder gewährenden Halter des Fahrzeugs.

Im Übrigen gelten Sie bereits ab einer verhängten Geldstrafe von 90 Tagessätzen als vorbestraft.

Ob Sie nun selbst gesetzeswidrig ein Fahrzeug führen oder dies als Halter eines Fahrzeugs lediglich zulassen: Das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann sowohl für Fahrer als auch für Halter teuer werden. Lassen Sie also Ihren noch nicht volljährigen Sprössling ans Steuer Ihres Wagens, können sowohl der Fahrer als auch Sie selbst wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt werden.

Neben der Geld- oder Haftstrafe kann außerdem das Fahrzeug als "Tatwerkzeug" eingezogen werden. Übrigens: Dasselbe Strafmaß gilt auch für den Halter des Fahrzeugs, wenn er weiß, dass die Person, die er mit seinem Auto fahren lässt, keine Fahrerlaubnis besitzt.

Fahren trotz Fahrverbots oder Führerscheinentzugs

Auch, wenn dem Fahrer wegen des Fahrens unter Drogen- oder Alkoholeinfluss bzw. ein einmal erworbener Führerschein kann wegen verschiedener Delikte entzogen werden. Dazu zählt unter anderem das stark alkoholisierte Fahren. Und schließlich verursachen auch zu viele Punkte in Flensburg, dass einem Fahrer die Fahreignung aberkannt wird. Ist die magische Grenze von acht Zählern erreicht, ist der Führerschein weg.

Wurde Ihnen der Führerschein entzogen, Sie wollen trotzdem auch weiterhin fahren? Auch in diesem Falle handelte es sich Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, da Ihnen nicht nur das Dokument, sondern mit ihm auch die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Wollen Sie für das Fahren ohne Fahrerlaubnis keine weitere Strafe riskieren, sollten Sie daher auf Ihr Fahrzeug verzichten, bis die Sperre abgelaufen ist und Sie die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis beantragen können. Es ist durchaus möglich, dass die Entscheidung der Behörden für eine MPU wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis noch begünstigt wird.

Im Übrigen handelt es sich auch beim Fahren trotz Fahrverbot um Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, nicht ohne Führerschein! Ihnen wurde für eine bestimmte Sperrfrist von einem bis drei Monaten die Fahrerlaubnis entzogen und nicht nur das Dokument abgenommen.

Neben dem genannten Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist den Behörden durch die Angaben im Straßenverkehrsgesetz auch weitere Handhabe möglich, sollten Fahrer und Halter gegen ein Fahrverbot oder einen Führerscheinentzug gehandelt haben: Laut § 21 Absatz 3 StVG kann in einem solchen Fall über die Strafe für das Fahren ohne Fahrerlaubnis hinaus auch das Tatfahrzeug eingezogen werden.

Erhöhte Strafe für Wiederholungstäter?

Es ist davon auszugehen, dass die Strafverfolger im Falle einer wiederholten Straffälligwerdung innerhalb von drei Jahren auch eine höhere Strafe bei Fahren ohne Fahrerlaubnis ansetzen. Diese bewegt sich allerdings auch weiterhin im gesetzlich festgelegten Strafrahmen.

Auch im Wiederholungsfalle gestattet § 21 Absatz 3 Nummer 3 StVG den Behörden, das Fahrzeug, mit dem der Täter fuhr, einzuziehen.

Kommt das Fahren ohne Fahrerlaubnis wiederholt vor, sieht das zuständige Gericht in der Regel von einer Geldstrafe ab und verhängt stattdessen eine Freiheitsstrafe. Laut § 21 des Straßenverkehrsgesetzes kann ein Straftäter deshalb bis zu ein Jahr ins Gefängnis kommen. Bei einer Geldstrafe bleibt es aber meist nur, wenn der Betroffene das erste Mal erwischt wurde. Fallen Sie 2 Mal beim Fahren ohne Fahrerlaubnis oder noch öfter auf, verhängt das Gericht in der Regel härtere Strafen. Dann kommen Sie möglicherweise um eine Bewährungs- oder Freiheitsstrafe nicht herum.

Fahren ohne Führerschein: Eine Ordnungswidrigkeit

Vom Fahren ohne Führerschein wird gesprochen, wenn Sie die Fahrerlaubnis besitzen, aber bei einer Kontrolle das Dokument nicht vorzeigen können. Dazu kann es kommen, wenn Sie den Führerschein zu Hause vergessen haben. Sie müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

Können Sie dieser Aufforderung nicht Folge leisten, da Sie das Dokument zu Hause liegen oder ihr Portemonnaie verlegt haben, handelt es sich um Fahren ohne Führerschein. In diesem Fall begeht der Betroffene eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro geahndet wird.

Wer lediglich seinen Führerschein, also das Dokument, nicht bei sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Normalerweise verhängt die Bußgeldbehörde dafür nur ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Die Strafe hierfür ist laut Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.

Ausnahmen: Fahrzeuge, die ohne Fahrerlaubnis gefahren werden dürfen

Tatsächlich gibt es eine Reihe von Fahrzeugen, bei denen das Fahren ohne entsprechenden Führerschein erlaubt ist. Nach § 10 FeV gibt es auch bei fahrerlaubnisfreien Kfz eine Einschränkung: Personen müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

  • Mofas und Fahrräder mit Hilfsmotor: Sie dürfen ohne Fahrerlaubnis gefahren werden, sofern ihre Höchstgeschwindigkeit die 25 km/h-Marke nicht überschreitet.
  • Mobilitätshilfen: Hierzu zählen Fahrzeuge, die elektrisch betrieben werden und eine Höchstgeschwindigkeit von nur 20 km/h erreichen dürfen.
  • motorisierte Krankenfahrstühle: Ohne Fahrerlaubnis dürfen auch einsitzige, elektrobetriebene Kraftfahrzeuge, die bauartbedingt zur Beförderung körperlich behinderter Personen gedacht sind und ein Leergewicht von 300 Kilogramm nicht überschreiten, gefahren werden.
  • Zugmaschinen, die der Land- und Forstwirtschaft dienen: Hierzu zählen auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge wie Stapler, die bauartbestimmt eine Geschwindigkeit von maximal 6 km/h nicht überschreiten.

Bei den aufgeführten Fahrzeugen handelt es sich lediglich um solche, die Sie ohne Fahrerlaubnis fahren dürfen. Wurde hingegen ein Fahrverbot angeordnet, ist Ihnen unter Umständen auch das Führen dieser Kfz nicht gestattet. Abhängig ist dies vom Urteilsspruch bzw. Anordnung des Richters.

Konsequenzen bei einem Unfall ohne Fahrerlaubnis

Wer ohne Fahrerlaubnis unterwegs ist und einen Unfall baut, muss sich nicht nur für die Folgen für das Fahrens ohne Erlaubnis verantworten, sondern auch für die entstandenen Sach- oder Personenschäden aufkommen. Die gute Nachricht: Den Fremdschaden zahlt die Haftpflichtversicherung - erstmal. Allerdings kann sie den Unfallfahrer ohne Fahrerlaubnis in Regress nehmen und bis zu 5000 Euro von ihm zurückfordern.

Die Summe kann sich erhöhen, wenn mehrere Delikte zusammenkommen; zum Beispiel, wenn man zum Unfallzeitpunkt nicht nur ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, sondern zusätzlich alkoholisiert war oder Fahrerflucht beging. In solch einem Fall muss man sich auch für das zweite Vergehen verantworten.

Wenn Sie ohne gültigen Führerschein einen Unfall verursachen, verschärft sich die Situation erheblich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar grundsätzlich den Schaden Ihres Unfallgegners, wenn Sie den Unfall verschuldet haben. Sie kann allerdings von Ihnen anschließend bis zu 5.000 € Erstattung verlangen.

Das Fahren mit dem Motorrad ohne Führerschein

Wer mit einem Motorrad - offiziell als Kraftrad bezeichnet - am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchte, benötigt dafür abhängig von Hubraum und Motorleistung eine entsprechende Fahrerlaubnis. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllt und trotzdem mit einem Kraftrad unterwegs ist, muss für das Fahren ohne Fahrerlaubnis auf dem Motorrad mit einer Strafe rechnen. Unter § 21 Abs. Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer1.

Sind Sie hingegen im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis und haben lediglich den Nachweis für diese zu Hause vergessen, droht keine Strafe. Denn ein Motorrad zu fahren, ohne den Führerschein mitzuführen, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

So kann die Fahrerlaubnis für Pkw abhängig vom Zeitpunkt des Erwerbs bereits eine Fahrberechtigung für bestimmte Motorräder beinhalten.

Durch die Erweiterung B196 ist es demnach möglich ein Motorrad zu fahren, ohne einen neuen Führerschein zu erwerben. Allerdings beschränkt sich die Berechtigung auf das Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.

Wollen Sie ein Motorrad fahren, ohne einen Führerschein zu besitzen, ist dies im öffentlichen Straßenverkehr grundsätzlich untersagt.

Mögliche Maßnahmen zur Milderung von Strafen

Um Strafen oder Sperren zu vermeiden oder zu mildern, gibt es verschiedene Ansätze. Das Gericht kann die freiwillige Abgabe des Führerscheins als Zeichen der Einsicht werten. Dies signalisiert, dass der Betroffene die Schwere seines Vergehens erkannt hat und bereit ist, die Konsequenzen zu tragen. Generell kann sich die Kooperation mit den Behörden positiv auf das Strafmaß auswirken.

Außerdem ist es in vielen Fällen ratsam, einen erfahrenen Verkehrsrechtsanwalts hinzuzuziehen. Die freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) vor einer gerichtlichen Anordnung kann als proaktive Maßnahme positiv bewertet werden.

Zusammenfassung

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die in Deutschland mit empfindlichen Strafen geahndet wird. Es ist wichtig, die Unterschiede zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren ohne Führerschein zu kennen und die rechtlichen Konsequenzen zu beachten.

Zusammenfassung der Strafen
Vergehen Strafe
Fahren ohne Fahrerlaubnis Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe
Fahren ohne Führerschein Verwarnungsgeld von 10 Euro

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