Motorradfahren mit dem Autoführerschein erlaubt: Die B196-Regelung in Deutschland

Motorradfahren ist für viele Menschen ein Traum, der mit Freiheit, Abenteuer und der puren Lust am Fahren verbunden ist. Seit Anfang 2020 ist es mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung B196 möglich, ein Motorrad mit Autoführerschein zu fahren.

Was bedeutet die Führerscheinerweiterung B196?

Seit Anfang 2020 ist das Motorradfahren auch mit dem Autoführerschein möglich, unter bestimmten Voraussetzungen. Seitdem dürfen Autofahrer:innen leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, also 15 PS, fahren. Eine zusätzliche Prüfung muss für diese sogenannte B196-Erweiterung nicht abgelegt werden, es gibt aber Regeln:

  • Mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzen.
  • Eine Schulung mit vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten in der Fahrschule absolvieren.

Wer die spezielle Motorrad-Schulung erfolgreich absolviert hat, muss bei der für den Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Darin wird bei der Klasse B die Schlüsselzahl B196 eingetragen.

Die erweiterte Fahrerlaubnis gilt nur für Deutschland.

Voraussetzungen für die B196-Erweiterung

Um die Voraussetzungen für die Erweiterung der Klasse B auf Fahrzeuge der Klasse A1 zu erfüllen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Mindestens 5 Jahre Vorbesitz der Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Absolvierung einer Fahrerschulung

Die Fahrerschulung beinhaltet neun Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (4 Theorie-, 5 Praxisstunden). Die Berechtigung wird durch die Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen. Sie gilt nur in Deutschland.

Autofahrer, die kleine Maschinen fahren möchten, müssen mindestens 4 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten absolvieren, in denen klassenspezifischer Unterrichtsstoff für Motorradfahrer gelehrt wird.

Autofahrer müssen ihr fahrerisches Können auch auf dem Motorrad beweisen, allerdings in sehr abgespeckter Form. Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden.

Kosten der B196-Erweiterung

Je nach Fahrschule muss man mit Kosten zwischen 500 und 1000 Euro für die Führerscheinerweiterung rechnen.

Die Kosten für die B196-Fahrerschulung können je nach Fahrschule sehr unterschiedlich ausfallen.

Die Gesamtkosten für die B196-Erweiterung des Autoführerscheins hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Fahrschule, der finalen Anzahl der Unterrichtsstunden sowie der Gebührenhöhe für die Eintragung - diese variiert je nach örtlicher Führerscheinstelle.

Kostenfaktor Geschätzte Kosten
Fahrschule (inkl. Lernmaterial) Variabel
Theorieprüfung Entfällt
Praktische Prüfung Entfällt
Eintragung in den Führerschein Ca. 40-50 Euro

Regeln beim Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Welche Zweiräder nur mit dem Autoführerschein, also ohne B196-Erweiterung, bewegt werden dürfen, hängt vom Führerscheintyp beziehungsweise vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis ab:

  • Fahrer:innen mit dem Autoführerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (vor 19.1.2013 Klasse M) fahren.
  • Dazu gehören sowohl zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) als auch dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e).
  • Sie dürfen maximal 45 km/h schnell fahren, Hubräume von höchstens 50 cm³ und eine Höchstleistung von 5,5 PS (4 kW) haben.
  • Dazu zählen beispielsweise manche Roller oder Mopeds.

Wer vor dem 1. April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf seit April 2013 auch Motorräder bis 48 PS (35 kW) fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung, den vollwertigen Motorradführerschein zu machen.

Kritik und Zustimmung zur B196-Regelung

Das Motorradfahren mit Autoführerschein zu ermöglichen stieß im Vorfeld weitestgehend auf scharfe Ablehnung und Empörung. Unter anderem warnten Fahrschulen, Ärzt:innen und Verkehrsexpert:innen vor den Gefahren, die von ungeübten Motorradfahrenden ausgehen würden, und prognostizierten steigende Unfallzahlen.

"Dadurch kann es zu noch mehr Unfällen kommen", sagte etwa Florian Reifferscheid von der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschland (BAND). Autofahrende seien nicht darin geübt, mit Motorrädern umzugehen. Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) übte scharfe Kritik.

Zweifel äußerte auch der TÜV: Ein "Kurzprogramm" sei nicht genug und vor allem die praktischen Fahrstunden seien unzureichend. Fahrlehrer:innen sahen das ähnlich. "Das zentrale Problem ist die fehlende fahrerische Kompetenz", so der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Dieter Quentin. Die Schulung sei "völlig unzureichend".

Zustimmung, das 125er-Fahren mit Autoführerschein zu erlauben, kam von der FDP und dem Industrie-Verband Motorrad (IVM). "Der Vorschlag von Minister Scheuer geht in die richtige Richtung", so Verkehrsexperte Oliver Luksic (FDP). Mit zusätzlichen Fahrstunden könne man Autofahrer:innen durchaus zutrauen, ein motorisiertes Zweirad mit 15 PS (11 kW) "sicher und verantwortlich" zu steuern.

Gültigkeit der B196-Erweiterung im Ausland

Nein, aktuell ist die erst 2020 eingeführte Führerscheinklasse B196 eine exklusive deutsche Besonderheit.

Das Recht, mit Klasse B 196 Leichtkrafträder und -roller zu fahren, ist noch auf Deutschland beschränkt.

Davon abgesehen ist die Einbindung des A1-Führerscheins für 125er-Maschinen - deshalb auch 125er-Führerschein genannt - in den Autoführerschein in verschiedenen europäischen Ländern schon gang und gäbe.

Statistiken zur B196-Erweiterung

Im ersten Jahr nach der Einführung der B196-Regelung wurden laut Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bundesweit rund 78.000 Berechtigungen zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 cm³ und 11 kW (15 PS) eingetragen. In den Jahren 2021 und 2022 flachte das Interesse im Vergleich zum Premierenjahr um rund ein Drittel ab. Insgesamt erwarben in den ersten drei Jahren rund 185.000 Autofahrende die B196-Erweiterung.

Bereits 2020, also im Jahr des Inkrafttretens der neuen Verordnung zum 125er-Fahren mit Autoführerschein, verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rekordsteigerung bei der Zulassung von Krafträdern bis 125 cm³ Hubraum. Waren es 2019 noch 34.393, stiegen die Neuzulassungen 2020 mit 66.837 auf fast das Doppelte an. In den folgenden drei Jahren zeichnete sich ein leichter Abwärtstrend ab, mit 61.415 bewegen sich die Neuzulassungen 2023 jedoch nach wie vor auf einem wesentlich höheren Niveau als vor der Regelung zur B196-Erweiterung.

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