Sie möchten ein zweites Motorrad versichern und dabei von Ihrer bestehenden Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) profitieren? Oder wollen Sie Ihre SF-Klasse auf ein anderes Motorrad übertragen? Hier erfahren Sie, wie das geht und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Grundlagen der Schadenfreiheitsklasse
In der Kfz-Versicherung hängt Ihr Beitrag neben dem Fahrzeugtyp von der Schadenfreiheitsklasse ab. Das System der Schadenfreiheitsklassen ermöglicht Kfz-Versicherungen, Risiken abzuschätzen und umsichtige Autofahrer zu belohnen.
Schadenfreiheitsklassen gibt es nur in der Vollkasko- und Kfz-Haftpflichtversicherung, nicht in der Teilkasko. Grund dafür: Die Teilkasko zahlt nur für Schäden, die Sie nicht selbst verursachen.
Übertragung der SF-Klasse
Meist ist die Schadenfreiheitsklasse an den Versicherungsnehmer gebunden. Unter bestimmten Bedingungen erlauben Versicherer, die SF-Klasse zu übertragen. Auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug aus Altersgründen abschaffen, können Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse auf jemand anderen übertragen.
Der Vorteil für den Empfänger: Mit der Übertragung der besseren SF-Klasse spart er beim Versicherungsbeitrag - allerdings nicht den gleichen Prozentsatz wie Sie. Um es kurz zu machen: Nein, den SF-Rabatt direkt zu übertragen, ist leider nicht möglich. Grund dafür ist unter anderem, dass Sie nur so viele schadenfreie Jahre übertragen können, wie der Empfänger schon den Führerschein besitzt.
Voraussetzungen für die Übertragung
Man kann nur so viele schadenfreie Jahre übernehmen, wie man im Besitz eines Führerscheins ist. Derjenige, der die SF-Klassen übernimmt, sollte außerdem regelmäßig mit dem Auto gefahren sein. Manche Versicherungen verlangen auch, dass er im selben Haushalt lebt wie derjenige, der die SF-Klasse abgibt.
Sind derjenige, der die SF-Klassen abgibt und der Empfänger bei unterschiedlichen Versicherungen, können die übertragenen SF-Klassen meist auch zu einer anderen Versicherung "mitgenommen" werden.
Bei diesen Personen ist eine Übertragung der Versicherung im Einzelfall möglich:
- Eltern und Kinder
- Ehepartner
- Eingetragene Lebenspartner
- In eheähnlicher Gemeinschaft lebende Lebenspartner
- Großeltern, Enkel, Geschwister, wenn diese in einer häuslichen Gemeinschaft leben
Häufig ist der Vorgang an bestimmte Bedingungen geknüpft. So muss beispielsweise nachgewiesen werden, dass der Begünstigte das Motorrad in der schadenfreien Zeit überwiegend genutzt hat. Das ist beispielsweise möglich, wenn Du vorher als Hauptfahrer bei der Versicherung gemeldet warst.
Motorrad als Zweitfahrzeug versichern
Ist man bereits im Besitz eines Fahrzeugs, kann man das Motorrad als Zweitfahrzeug versichern und damit sparen. Dabei ist es egal, ob das Erstfahrzeug ein Pkw, Lieferwagen, Wohnmobil oder ebenfalls ein Motorrad ist.
Voraussetzungen für den Zweitfahrzeugtarif
Um einen Zweitfahrzeugtarif zu erhalten, müssen Sie als Versicherungsnehmer auch Fahrzeughalter sein. Je nach Versicherung können die Anforderungen leicht variieren. Viele Versicherungen setzen jedoch voraus, dass man innerhalb der letzten 12 Monate unfallfrei gefahren sein muss. Außerdem sollten weder das Erst- noch das Zweitfahrzeug in der SF-Klasse 0 eingestuft sein.
SF-Klasse beim Motorrad als Zweitfahrzeug
Bei einer Zweitfahrzeugversicherung profitiert man in der Regel davon, gleich in eine bessere Schadenfreiheitsklasse, kurz SF-Klasse, einsteigen zu können. Im besten Fall können Sie die gleiche SF-Klasse erhalten, die Sie bereits bei Ihrem Pkw besitzen - aus eins mach zwei sozusagen. Gibt es im Fahrerkreis jedoch einen Nutzer mit geringerer Fahrerfahrung gemäß Führerscheinbesitz, wird die SF-Klasse entsprechend gekürzt.
Für diese ist zudem auch der jüngste Fahrer ausschlaggebend, vor allem bei unter 25-Jährigen sind die Beiträge meist höher. Sofern Sie sich nicht für eine gute SF-Klasse gemäß eines Zweitfahrzeugtarifs qualifizieren, können Sie mit dem Motorrad bei einigen Gesellschaften generell mit der SF-Klasse ½ starten lassen - und umgehen so geschickt die niedrigste Schadensfreiheitsklasse 0.
Weitere Sparmöglichkeiten
Neben der Vermeidung der SF-Klasse 0 kann man noch an anderer Stelle sparen: Schließen Sie die Soziusnutzung aus, stellen Sie Ihr Motorrad sicher in einer Garage ab und investieren Sie in ein Bike mit ABS oder einer Wegfahrsperre. Je weniger Kilometer im Jahr gefahren werden, desto mehr können Sie sparen.
Zudem sind die Beiträge niedriger, wenn die eingetragenen Fahrer über 25 Jahre alt sind und auch mit einem kleinen Fahrerkreis lassen sich die Beitragskosten etwas senken. Nicht zuletzt ist man auch mit einem Saisonkennzeichen kostensparend unterwegs.
Zweitmotorrad versichern
Gerade für motorradbegeisterte Haushalte oder Paare bietet sich eine Zweitfahrzeugversicherung für ein weiteres Bike an. Um ein zweites Motorrad zu versichern, sollte das erste ebenfalls in einer besseren SF-Klasse als 0 eingestuft sein.
Auch wenn es bequem erscheint, das Zweitmotorrad beim selben an Anbieter zu versichern wie die erste Maschine: Vergleichen Sie im Vorfeld Leistungen und Konditionen. Denn die Unterschiede können enorm sein.
Grundsätzlich gilt: Motorradfahrer und Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein. Wenn zum Beispiel Ihr Nachwuchs in Ihre Fußstapfen tritt und gerade das erste Leichtkraftrad angemeldet hat, können Sie es also als Ihr Zweitmotorrad versichern.
Je mehr Personen ein Fahrzeug nutzen, desto unkalkulierbarer ist allerdings auch das Risiko von Unfällen. Daher steigt mit einem größeren Fahrerkreis in der Regel auch der Versicherungsbeitrag.
SF-Klasse und Saisonkennzeichen
Ein Motorrad-Saisonkennzeichen ermöglicht, im Herbst und Winter Versicherungsbeiträge und Steuern für das Motorrad zu sparen. Möchtest Du von Schadenfreiheitsrabatten profitieren, ist zu beachten, dass der Versicherungsschutz mit Saisonkennzeichen mindestens 180 Tage im Jahr bestehen sollte.
Wenn das gewährleistet ist, stuft Dich die Versicherung bei einem schadenfreien Verlauf im folgenden Jahr in eine bessere Motorrad-SF-Klasse ein.
Unterbrechung des Versicherungsschutzes
Wie sich eine längere Unterbrechung auswirkt, hängt von der Dauer und der Versicherungsgesellschaft ab:
- Beträgt die Unterbrechung weniger als 6 Monate, wird die Zeit wie eine schadenfreie Periode behandelt. Es ist daher möglich, auch bei Unterbrechung in der Motorrad-Schadenfreiheitsklasse aufzusteigen.
- Wenn die Unterbrechung zwischen 6 und 12 Monaten dauert, bleiben für die Motorradversicherung Schadenfreiheitsklasse und -rabatt unverändert.
- Bei Unterbrechungen von mehr als 12 Monaten können sich die Regeln der Versicherungsgesellschaften unterscheiden. Dauert die Unterbrechung länger als 7 bis 10 Jahre, wird meist der schadenfreie Verlauf nicht mehr übernommen.
Rückstufung im Schadenfall
Ein Schadenfall führt zu einer Abstufung in der Schadenfreiheitsklasse Deines Motorrads. Die Rückstufung findet im folgenden Versicherungsjahr statt. Die Höhe des Schadens ist dabei nicht wichtig. Was zählt, ist die Anzahl der Schäden innerhalb der Vertragslaufzeit.
Gegen Aufpreis bieten einige Versicherer einen sogenannten Rabattschutz an. Dieser gewährleistet, dass Du trotz regulierten Schadenfalls den gleichen Motorrad-Schadenfreiheitsrabatt behältst. Bei einem Wechsel wird der bestehende Rabattschutz allerdings nicht zwangsläufig vom neuen Versicherer anerkannt.
Außerdem besteht häufig die Möglichkeit, den Schaden nachträglich „zurückzukaufen“. Bei einem solchen Vorgang übernimmt der Versicherer zunächst die Kosten des Schadens. Der Versicherungsnehmer hat danach die Möglichkeit, innerhalb eines festgelegten Zeitraums den gezahlten Betrag der Versicherung zu erstatten. So kannst Du die SF-Klassen-Rückstufung vermeiden.
Zweitwagenversicherung bei Verti
Wenn Sie eine günstige Zweitwagen-Versicherung für Ihr zweites Fahrzeug suchen, sind Sie bei Verti genau richtig. Profitieren Sie auch bei Ihrer Zweitwagenversicherung von Ihrer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) - wir zeigen Ihnen, wie Sie bares Geld bei Ihrer Kfz-Versicherung sparen.
Bei der Versicherung Ihres Zweitwagens berücksichtigen wir die Fahrerfahrung, die Sie mit Ihrem Erstwagen gesammelt haben. Somit erhalten Sie im besten Fall bei uns für Ihren Zweitwagen dieselbe Schadenfreiheitsklasse wie für Ihr Erstfahrzeug als hausinterne Sonderschadenfreiheitsklasse.
Zusammenfassung
Die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf ein anderes Motorrad oder eine andere Person ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und kann zu erheblichen Einsparungen bei der Versicherungsprämie führen. Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen und Möglichkeiten.
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