Die Reifenmarke Avon ist bekannt für ihre hochwertigen Reifen für Autos, Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge. Gegründet wurde Avon im Jahr 1885 in England und hat seitdem eine lange Tradition in der Herstellung von Qualitätsreifen. Das Unternehmen gehört heute zur Cooper Tire & Rubber Company, die ihrerseits eine Tochtergesellschaft von Goodyear ist. Avon hat sich über die Jahre als zuverlässige und innovative Marke etabliert, die besonders in Großbritannien und Europa einen guten Ruf genießt.
Avon ist eine Reifenmarke des Unternehmens Avon Tyres, dass seit der Übernahme von Avon Rubber (heute Avon Protection plc) im Jahr 1997 der Cooper Tire & Rubber Company gehört. Die Geschichte des Unternehmens reicht bis 1885 zurück. Avon Reifen werden mit modernster Konstruktions- und Fertigungstechnologie hergestellt.
Avon Motorradreifen: Qualität und Performance
Besonders im Bereich der Motorradreifen hat sich Avon einen Namen gemacht. Avon-Motorradreifen sind für ihre hohe Qualität, Haltbarkeit und ihre hervorragenden Fahreigenschaften bekannt, die sie zu einer beliebten Wahl unter Motorradfahrern machen. Die Reifen bieten ein gutes Handling und viel Grip, sowohl auf trockenen als auch auf nassen Straßen, was sie für unterschiedlichste Wetterbedingungen geeignet macht.
Zu den bekannten Motorradreifenmodellen von Avon gehört der Avon Cobra Chrome, ein beliebter Reifen für Cruiser und Custom-Motorräder, der durch sein markantes Design und seine hohe Laufleistung überzeugt. Ein weiteres Modell ist der Avon Spirit ST, ein sportlicher Touring-Reifen, der für eine ausgezeichnete Performance auf Langstrecken und bei unterschiedlichen Wetterbedingungen entwickelt wurde.
Mit ihrer Mischung aus Tradition und technologischem Fortschritt bietet Avon Motorradreifen, die sowohl den Ansprüchen von Freizeitsportlern als auch von professionellen Fahrern gerecht werden.
Motorradreifen Freigabe Datenbank
Lange Zeit waren Reifenfreigaben für Motorradreifen Pflicht, inzwischen sind diese Beschränkungen aber für die meisten Fahrzeuge aufgehoben worden. Trotzdem ist es auch heute noch ratsam sich über die Datenbanken der Reifenhersteller zum Thema Reifenempfehlungen, Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen zu informieren. Gerade für ältere Motorräder sind auch aktuell noch Freigaben und TÜV-Gutachten notwendig um Reifenmodelle legal fahren zu dürfen.
In den folgenden Abschnitten haben wir dir übersichtlich zusammengefasst, in welchen Fällen eine Motorradreifen Freigabe noch zwingend notwendig sind.
Gesetzliche Grundlagen und Normen
Motorradreifen sind entsprechend der ECE-R 75 genormt. Sie gilt für Zweiradreifen spätestens ab dem Produktionsdatum Oktober 1998 und betrifft insbesondere die Beschriftung der Reifenflanke. Die ECE-Nummer inklusive dem E-Zeichen muss auf jedem Reifen abgebildet sein. Nur mittels diesem kann herausgefunden werden ob der Reifen auch zugelassen ist. Sollte aus unerklärlichen Gründen diese Nummer bzw. das E-Zeichen fehlen, handelt es sich um keinen straßenzugelassenen Reifen.
Info: Das Kürzel „NHS“ im Reifennamen deutet auf reine Rennstreckenreifen hin.
Neue Regelungen zur Reifenumrüstung
Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden.
Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
- Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller, anderes Profil. Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen die meisten Reifenhersteller eine Service-Information zur Verfügung, aus der die empfohlenen Reifenkombinationen für das Fahrzeug hervorgehen.
- Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt. Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.
- Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine vom Reifenfabrikaten ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig. Sollte nur eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen sein, dürfen alle Reifenmodelle dieses Herstellers (bzw. Nachtrag 2025: Seit dem 01.01.2025 besteht die Möglichkeit die Reifenbindung bei Fahrzeugen mit deutscher Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO auszutragen, sollte das maximale Baumaß der eingetragenen Reifengrößen im Fahrzeug Platz gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 haben. Dabei können die Reifengröße oder die Bauart auch abweichend der original eingetragenen Reifen sein!
Neue Freigaben für Avon Reifen
Einen sehr detaillierten Bericht zur Motorradreifen Freigabe inkl. Neue Freigaben für 23 verschiedene Motorräder der Marken BMW, Honda, Kawasaki, Suzuki, Yamaha und Triumph gibt es jetzt für Reifen von Avon. Während bei den meisten Maschinen die Vorderraddimension in der Größe 120/70 ZR17 aufgezogen ist, stellt das Format 140/75 R 17 an der Triumph Thunderbird Commander eine Ausnahme dar. Hier ist der Cobra in Kombination mit dem Storm 3D X-M im Format 200/50 R 17 am Hinterrad eine unwahrscheinlich stabil fahrende Bereifung.
Höchste Ansprüche an die Bereifung stellt die Kawasaki ZZR 1400: Sie ist schnell und schwer. Mit dem Avon Storm 3D X-M fährt sich der Brummer aber handlich und sicher, und die Freigabe ist ein zuverlässiges Indiz dafür, dass die englischen Konstrukteure ihr Handwerk bestens verstehen. Der Storm 3D X-M Motorradreifen ist jetzt auch für die BMW-Modelle R 1200 RS, S 1000 R, S 1000 XR und die R 1200 R freigegeben. Hier kann jeweils aber auch der 3D Ultra SP/ SS montiert werden. An der Hinterhand kommen die weithin gebräuchlichen Formate 180/55 ZR 17 und 190/55 ZR 17 zum Einsatz.
Optisch sehr gut passt dieser Trailrider mit seinen etwas größeren Profilblöcken auch zur Yamaha MT09 Sport Tracker, für die MT09 gibt es jetzt den Segen für den Avon Storm 3D X-M. Dieses Modell steht auch für die MT10 zur Disposition, alternativ darf hier außerdem der 3D Ultra aufgezogen werden.
Trailrider, Storm 3D X-M und 3D Ultra dürfen wahlweise bei den Honda-Modellen NC750 XA/ XD/ SA/SD und NC 750 D Integra oder der CBR 500 R und CB 500 F sowie der CTX 700/ CTX 700 N verwendet werden - alle im Format 160/60 ZR 17 am Hinterrad.
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