Avon Motorradreifenfreigaben: Ein umfassender Überblick

Avon ist eine Reifenmarke des Unternehmens Avon Tyres, dass seit der Übernahme von Avon Rubber (heute Avon Protection plc) im Jahr 1997 der Cooper Tire & Rubber Company gehört. Die Geschichte des Unternehmens reicht bis 1885 zurück. Avon Reifen werden mit modernster Konstruktions- und Fertigungstechnologie hergestellt.

Die Reifenmarke Avon ist bekannt für ihre hochwertigen Reifen für Autos, Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge. Gegründet wurde Avon im Jahr 1885 in England und hat seitdem eine lange Tradition in der Herstellung von Qualitätsreifen. Das Unternehmen gehört heute zur Cooper Tire & Rubber Company, die ihrerseits eine Tochtergesellschaft von Goodyear ist. Avon hat sich über die Jahre als zuverlässige und innovative Marke etabliert, die besonders in Großbritannien und Europa einen guten Ruf genießt.

Besonders im Bereich der Motorradreifen hat sich Avon einen Namen gemacht. Avon-Motorradreifen sind für ihre hohe Qualität, Haltbarkeit und ihre hervorragenden Fahreigenschaften bekannt, die sie zu einer beliebten Wahl unter Motorradfahrern machen. Die Reifen bieten ein gutes Handling und viel Grip, sowohl auf trockenen als auch auf nassen Straßen, was sie für unterschiedlichste Wetterbedingungen geeignet macht.

Zu den bekannten Motorradreifenmodellen von Avon gehört der Avon Cobra Chrome, ein beliebter Reifen für Cruiser und Custom-Motorräder, der durch sein markantes Design und seine hohe Laufleistung überzeugt. Ein weiteres Modell ist der Avon Spirit ST, ein sportlicher Touring-Reifen, der für eine ausgezeichnete Performance auf Langstrecken und bei unterschiedlichen Wetterbedingungen entwickelt wurde. Mit ihrer Mischung aus Tradition und technologischem Fortschritt bietet Avon Motorradreifen, die sowohl den Ansprüchen von Freizeitsportlern als auch von professionellen Fahrern gerecht werden.

Reifenfreigaben für verschiedene Motorradmarken

Viele Freigaben sind für den neuen Trailrider M+S ausgestellt, aber auch für die Modelle Storm 3D X-M, 3D Ultra Sport, 3D Ultra Supersport und 3D Ultra Xtreme. So kann die BMW G 650 in vielen älteren und neuen Modellvarianten damit ausgerüstet werden. Gleichzeitig sind Trailrider, Storm 3D X-M und 3D Ultra für die meisten Modelle von Buell, Cagiva und Ducati freigegeben.

Motorräder von Harley-Davidson können mit den Avon-Modellen Storm 3D X-M, Cobra und Venom samt Freigabe ausgerüstet werden. Vergleichbar sieht es bei Kawasaki aus. Die beliebte ER-6N etwa kann wie die ER-6F mit den Avon-Modellen Storm 2 Ultra, Storm 3D X-M, 3D Ultra, Trailrider und Distanzia sicher fahren. Für die aktuellste Versys 650 (LE650E) und die KLZ Versys 1000 ist der Trailrider frei, für ältere Versionen stehen weitere Avon-Reifen zur Wahl.

Das englische Gummi harmoniert ebenfalls gut mit den Fahrzeugen von KTM. So dürfen, um nur ein Beispiel aus der großen Palette zu nenne, an der 1190 Adventure die Modelle Cobra und Trailrider verwendet werden. Freigaben gibt es zudem für Maschinen von Laverda, Moto Guzzi und Moto Morini sowie MZ.

Wie bei den anderen japanischen Anbieter dürfen auf viele Modelle von Suzuki ebenfalls Reifen von Avon aufgezogen werden - die V-Strom DL 1000 kann auf Trailrider oder Storm 3D X-M unterwegs sein und der aktuellste Kilogixxer (GSX-R 1000) darf Storm 3D X-M, 3D Ultra und 3D Ultra Xtreme nutzen. Trailrider und Storm sind bei Triumph ebenfalls auf breiter Front mit Freigaben versehen. Das Modell Thunderbird LT fährt ab Werk mit dem Avon Cobra. Letzteres Modell ist auch bei Victory freigegeben.

Bei Yamaha sieht es nicht anders als bei Honda, Kawa und Suzuki aus. Storm 3D in verschiedenen Varianten und Trailrider dürfen auf vielen Modellen montiert werden. So ist für die MT-07 der Storm 3D X-M, der 3D Ultra und der Trailrider einsetzbar. Für viele ältere Maschinen kann Avon nach wie vor den Roadrider AM26 in größerer Dimensionsauswahl anbieten. Der passt unter anderem auf eine Yamaha V-Max ebenso wie eine SR 500, die Kawasaki GPZ und GPX 600 R und GPZ 1000 RX, Honda NTV 650 Revere, VFR 750, CB 750 Seven Fifty und etliche weitere Modelle.

Wichtige Informationen zu Reifenfreigaben

Lange Zeit waren Reifenfreigaben für Motorradreifen Pflicht, inzwischen sind diese Beschränkungen aber für die meisten Fahrzeuge aufgehoben worden. Trotzdem ist es auch heute noch ratsam sich über die Datenbanken der Reifenhersteller zum Thema Reifenempfehlungen, Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen zu informieren. Gerade für ältere Motorräder sind auch aktuell noch Freigaben und TÜV-Gutachten notwendig um Reifenmodelle legal fahren zu dürfen. In den folgenden Abschnitten haben wir dir übersichtlich zusammengefasst, in welchen Fällen eine Motorradreifen Freigabe noch zwingend notwendig sind.

Auf der Seite muss dann „Suche nach Motorradreifen“ angeklickt, der Motorradhersteller und das Modell sowie das Baujahr eingegeben werden. Für viele Motorräder sind entsprechende PDF-Dateien hinterlegt sind. Zu beachten sind auf jeden Fall die angegebenen Luftdruckwerte.

Motorradreifen sind entsprechend der ECE-R 75 genormt. Sie gilt für Zweiradreifen spätestens ab dem Produktionsdatum Oktober 1998 und betrifft insbesondere die Beschriftung der Reifenflanke. Die ECE-Nummer inklusive dem E-Zeichen muss auf jedem Reifen abgebildet sein. Nur mittels diesem kann herausgefunden werden ob der Reifen auch zugelassen ist. Sollte aus unerklärlichen Gründen diese Nummer bzw. das E-Zeichen fehlen, handelt es sich um keinen straßenzugelassenen Reifen. Info: Das Kürzel „NHS“ im Reifennamen deutet auf reine Rennstreckenreifen hin.

Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw.

  • Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
    • Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller, anderes Profil. Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen die meisten Reifenhersteller eine Service-Information zur Verfügung, aus der die empfohlenen Reifenkombinationen für das Fahrzeug hervorgehen.
    • Fall 1b: Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt. Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig, auch hier hilft eine Service-Information bei der Auswahl der geeigneten Bereifung.
    • Fall 1c: Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart. Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine vom Reifenfabrikaten ausgestellte Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!
  • Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)

    Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall 1c notwendig. Sollte nur eine Reifenfabrikatsbindung eingetragen sein, dürfen alle Reifenmodelle dieses Herstellers (bzw. Nachtrag 2025: Seit dem 01.01.2025 besteht die Möglichkeit die Reifenbindung bei Fahrzeugen mit deutscher Betriebserlaubnis oder Einzelzulassung gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 StVZO auszutragen, sollte das maximale Baumaß der eingetragenen Reifengrößen im Fahrzeug Platz gem. § 19 Abs. 2 i.V.m. § 21 haben. Dabei können die Reifengröße oder die Bauart auch abweichend der original eingetragenen Reifen sein!

Einen sehr detaillierten Bericht zur Motorradreifen Freigabe inkl.

Seit über 130 Jahren ist Dunlop eine der weltweit führenden Reifenmarken. Seit John Boyd Dunlop 1888 den Luftreifen erfand, wird der Name Dunlop mit Durchbrüchen in der Reifentechnologie in Verbindung gebracht - und mit der hohen Performance, die Motorradfahrer bei jeder Ausfahrt erwarten. Dunlop ist stets bestrebt, den Fahrspaß als auch die Fahrsicherheit zu steigern, und bietet verschiedensten Motorradfahrern die höchsten Performance-Eigenschaften, die die aktuelle Reifentechnologie ermöglicht.

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