Wer ein Motorrad besitzt, muss sich früher oder später mit der Zulassung oder Ummeldung des Fahrzeugs befassen. Hier erfahren Sie, was Sie zur Kfz-Zulassung benötigen und wie Sie eine eVB-Nummer für Ihr Motorrad bei AXA beantragen können.
Warum ist eine Kfz-Zulassung notwendig?
Es gibt Gesetze, die die Sicherheit im Straßenverkehr regeln, denen alle Teilnehmer des Straßenverkehrs unterliegen. Dazu gehört etwa, dass das Fahrzeug alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung muss. Eine Registrierung ist ebenfalls nötig, damit das Fahrzeug eindeutig einem Halter zugeordnet werden kann.
Die eVB-Nummer: Ihre elektronische Versicherungsbestätigung
Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) ist der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft über die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung. Die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (kurz: eVB-Nummer) ist ein Code, den Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft erhalten und auf der Zulassungsstelle vorweisen.
Was ist die eVB-Nummer?
Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Nummer zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei der Kfz-Zulassung Pflicht ist. Mit ihr kann die elektronische Versicherungsbestätigung aufgerufen und dementsprechend geprüft werden, ob für Ihr Auto eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Damit ist eine eVB-Nummer Voraussetzung, um ein Fahrzeug an- oder umzumelden.
Seit wann gibt es die eVB-Nummer?
Die elektronische Versicherungsbestätigung gibt es seit dem 1. März 2008, an dem sie die vorher gebräuchliche Deckungskarte bzw. Doppelkarte in Papierform als Versicherungsnachweis abgelöst hat.
Wie ist die eVB-Nummer aufgebaut?
Die eVB-Nummer besteht aus sieben Zeichen, die sich aus Zahlen und Großbuchstaben zusammensetzen. Die ersten beiden Zeichen geben Aufschluss über den Versicherer, die übrigen Ziffern werden zufällig erstellt. Mit der eVB-Nummer kann die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) aufgerufen werden. Diese enthält sämtliche relevante Daten zum Versicherungsnehmer und dem versicherten Fahrzeug.
Wann benötige ich eine eVB-Nummer?
Eine eVB-Nummer ist notwendig, um die in Deutschland obligatorische Kfz-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Daher benötigen Sie die Nummer bei der erstmaligen Zulassung eines Fahrzeugs ebenso wie bei anderen An- und Ummeldungen. Dazu gehören die Anmeldung eines Zweitwagens, die Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs, die Ummeldung nach einem Wohnortwechsel und die Ummeldung nach einem Halterwechsel.
Was kostet die eVB-Nummer?
Für die eVB-Nummer fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?
Die eVB-Nummer ist eine begrenzte Zeit, normalerweise 18 Monate lang, gültig. Innerhalb dieser Frist kann sie einmalig zur Zulassung oder Ummeldung eines Autos genutzt werden. Nach der Benutzung wird die eVB-Nummer automatisch ungültig und muss dementsprechend nicht aufbewahrt werden. Sie ist sechs Monate lang gültig.
Wie erhalte ich eine eVB-Nummer von AXA?
Benötigen Sie erneut eine eVB-Nummer, weil Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten, kontaktieren Sie uns telefonisch unter 0221 148-41001 oder fordern Sie Ihre eVB-Nummer online an über unser Kundenportal My AXA. Sie benötigen eine eVB-Nummer für Ihr Fahrzeug?
Sie bekommen Ihren eVB-Code direkt von unserem Versicherungspartner AXA/DBV-Miksch. Besuchen Sie die eVB-Nummer Service-Seite der AXA/DBV und füllen Sie das Formular aus. Sie können auch eine Nachricht oder Hinweise hinterlassen. Der eVB-Nummer Service der AXA/DBV-Vertretung ist für alle deutschen Bundesländer nutzbar. Der Code ist fälschungssicher und mehrere Monate gültig.
Starten Sie in Ihr neues Fahrvergnügen mit der Motorradversicherung von AXA. Auch Neueinsteiger können sich über günstige Beiträge freuen. Die Motorradversicherung von AXA macht Ihnen den Wiedereinstieg so leicht wie möglich. Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt bei einer Fahrpause von bis zu 10 Jahren erhalten. Die Motorradversicherung von AXA überzeugt durch Zusatzleistungen, einem Top-Service und einer vorbildlichen Schadenregulierung.
Ihre eVB-Nummer (früher Doppelkarte) für die Zulassungsstelle erhalten Sie im Handumdrehen. Sie haben Fragen zum Vertrag? Schnelligkeit, Hilfsbereitschaft und Kompetenz haben bei AXA oberste Priorität.
Die Kfz-Zulassung: Schritt für Schritt
Nach dem Kauf eines Neuwagens müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden. Erst danach dürfen Sie es im öffentlichen Straßenverkehr bewegen.
Benötigte Dokumente für die Kfz-Zulassung
Die Kfz-Zulassungsstelle verlangt eine Reihe von Dokumenten:
- Gültiges Ausweisdokument: Bei Ihrem Termin zur Fahrzeugzulassung brauchen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung.
- eVB-Nummer: Die elektronische Versicherungsbestätigung ist eine siebenstellige Nummer zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung, die bei der Kfz-Zulassung Pflicht ist.
- SEPA-Mandat: Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer.
Vollmacht bei Vertretung
Wenn Sie nicht selbst einen Termin bei der Zulassungsstelle wahrnehmen können, muss Ihre Vertretung eine schriftliche Vollmacht mit eindeutigen Fahrzeugangaben vorlegen, sich ausweisen und auch Ihren Personalausweis als Original oder Kopie vorlegen.
Wie stelle ich eine Vollmacht für die Kfz-Zulassung aus?
Die Vollmacht muss Folgendes enthalten:
- Name und Anschrift des Vollmachtgebers (Fahrzeughalter)
- Name und Anschrift des Bevollmächtigten (Person, die das Auto zulässt)
- Angaben zum Fahrzeug (etwa Fahrgestellnummer, falls vorhanden)
- Eine Erlaubnis zur Entgegennahme der Fahrzeugpapiere und Nummernschilder
- Die Unterschrift des Vollmachtgebers
Die bevollmächtigte Person braucht außerdem die Kopie des Ausweises des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis bzw. Reisepass. Auch ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer sollte der Bevollmächtigte abgeben können.
Zusätzlich für Gebrauchtfahrzeuge
In diesem Fall müssen Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil I vorlegen (früher: Fahrzeugschein) sowie einen Nachweis der letzten Hauptuntersuchung, entweder als Prüfbescheinigung oder als Eintrag im Fahrzeugschein.
CoC-Papiere: Dieser Nachweis der Betriebserlaubnis (auch EG-Übereinstimmungsbescheinigung genannt) wird i.d.R.
Wie läuft die Kfz-Zulassung ab?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Ihr Fahrzeug zuzulassen:
- Klassisch: Kfz-Zulassung vor Ort - Einfach den Termin bei der zuständigen Zulassungsstelle buchen, Unterlagen vorlegen und Gebühren bezahlen. Bei Bedarf neue Kennzeichen vor Ort oder bei einem der umliegenden Dienstleister anfertigen lassen und anbringen.
- Bequem: Kroschke-Service - Sparen Sie sich den Weg: Unser Servicepartner übernimmt die komplette Anmeldung Ihres Kfz zum Festpreis von 149 €.
- Digital: i-Kfz - Bei immer mehr Zulassungsbehörden können Sie als Privatperson vieles rund um die Kfz-Zulassung online und ohne Termin erledigen.
Die Ummeldung eines Fahrzeugs
Wer ein Auto besitzt, muss sich früher oder später mit der Ummeldung befassen. Sei es nach einem Umzug, beim Kauf eines Gebrauchtwagens oder bei einem Halterwechsel - in vielen Fällen ist eine Ummeldung des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben.
Gesetzliche Vorgaben beim Kfz-Ummelden
Das Ummelden des Autos ist Pflicht für Sie als Fahrzeughalter. Laut der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) muss ein Fahrzeug immer auf den aktuellen Halter bzw. die Halterin und den entsprechenden Wohnort registriert sein.
Die Ummeldung erfolgt bei der zuständigen Zulassungsstelle am neuen Wohnsitz oder bei einem Halterwechsel durch den neuen Besitzer. Bleiben sowohl Fahrzeughalter als auch Zulassungsbezirk gleich, ist keine Kfz-Ummeldung notwendig. Sie lassen lediglich Ihre neue Anschrift in die Fahrzeugpapiere eintragen. Ändert sich jedoch der Zulassungsbezirk durch einen Umzug, ist das Ummelden Ihres Autos dagegen Pflicht. Dafür haben Sie in der Regel bis zu einem Monat Zeit.
Auch beim Besitzerwechsel eines Fahrzeugs muss eine Ummeldung erfolgen.
- Käufer eines Gebrauchtwagens: Das Fahrzeug muss auf die neuen Halter umgemeldet werden, oft verbunden mit der Beantragung einer neuen eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).
- Verkäufer eines Fahrzeugs: Die Abmeldung oder Ummeldung sollte direkt nach dem Verkauf erfolgen, um nicht weiter als Halter geführt zu werden.
Wer die Fristen nicht einhält, muss mit Bußgeldern rechnen. Die Höhe hängt davon ab, wie lange die Ummeldung hinausgezögert wurde. Die Strafen reichen dabei von 15 bis 40 Euro.
Die eVB-Nummer bei der Ummeldung
Wenn Sie Ihr Auto ummelden, müssen Sie die erforderlichen Dokumente und Antragsdaten bei der Zulassungsstelle vorlegen. Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist ein Pflichtdokument bei jeder Kfz-Ummeldung. Ohne diesen Nachweis ist eine Ummeldung nicht möglich. Die eVB-Nummer erhalten Sie von der Kfz-Versicherung.
Online-Ummeldung
In vielen Städten und Landkreisen ist es mittlerweile möglich, das Auto online umzumelden. Das spart Zeit und reduziert den bürokratischen Aufwand. Online-Ummeldung ist möglich, wenn das Fahrzeug nach dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde. Der Halter bzw. die Halterin benötigt einen Personalausweis mit Online-Funktion (eID) und ein Lesegerät oder Smartphone mit NFC-Funktion.
Online-Ummeldung: In der Regel 2-5 Werktage, bis die neuen Fahrzeugpapiere per Post eintreffen. Da viele Zulassungsstellen stark frequentiert sind, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Termin zu buchen - oft ist dies bequem online möglich. Sobald die Unterlagen geprüft wurden, erfolgt die Ummeldung des Fahrzeugs offiziell. Dabei werden neue Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I & II) ausgestellt und falls nötig, neue Kennzeichen mit der aktuellen Plakette ausgegeben.
Kennzeichenmitnahme
Seit 2015 ist die bundesweite Kennzeichenmitnahme möglich.
Wann ist eine Ummeldung erforderlich?
Eine Ummeldung ist erforderlich, wenn:
- Das Fahrzeug abgemeldet wurde und später neu zugelassen werden soll
- Ein Fahrzeug bereits ein neues Kennzeichen zugewiesen bekommen hat
- Das Kennzeichen bereits an ein anderes Fahrzeug vergeben wurde
Wichtig: Auch wenn Sie das Kennzeichen behalten, muss die Ummeldung bei der Zulassungsstelle trotzdem erfolgen.
- Das Fahrzeug auf dieselben Halter umgemeldet wird (z. B. nach einem Umzug).
- Das Fahrzeug auf eine andere Person umgemeldet wird (z. B. Verkauf oder Erbschaft).
Ummeldekosten
ca. ca. Maximale Ummeldekosten (inkl.
Die Motorradversicherung von AXA
Jedes Motorrad muss versichert sein - das ist gesetzlich vorgeschrieben. Den Grundschutz bietet Ihnen die Haftpflichtversicherung. Sie übernimmt die Prüfung und Abrechnung der Ansprüche, wenn Sie mit Ihrem Motorrad einen Unfall verursachen.Durch den zusätzlichen Abschluss einer Teilkaskoversicherung sichern Sie auch Ihr eigenes Motorrad ab, z. B. wenn es durch Sturm, Hagel oder Überschwemmung zu Schaden kommt sowie bei Diebstahl oder Brand.
Auch Ihr Leichtkraftrad mit einem Hubraum von 50 bis 125 ccm benötigt eine günstige Absicherung mit optimalen Leistungen. Daher bieten wir Ihnen mit den Tarifen mobil kompakt und mobil komfort die vollen Leistungen der Motorradversicherung von AXA für Ihr Leichtkraftrad.
AXA Motorradversicherung Leistungen
| Leistung | Details |
|---|---|
| Pauschale Deckung | Bis 100 Millionen Euro |
| Personenschäden | Bis 15 Mio. Euro pro Person |
| Weiter- oder Rückfahrt | Bahnfahrt 1. Klasse, ab 1.200 km Entfernung Flug (Economy Class), Taxi bis 100 Euro |
| Mietfahrzeug | Bis 7 Tage, max. 100 Euro pro Tag |
Weitere Informationen
- Die Zulassungsbehörde informiert die bisherige Versicherung - der Vertrag endet automatisch.
- Die Postleitzahl beeinflusst die Beitragshöhe. In Städten mit hoher Unfallrate sind die Beiträge oft teurer als in ländlichen Regionen.
Wenn Sie nach einer Ummeldung auf der Suche nach einer günstigen und zuverlässigen Kfz-Versicherung sind, informieren Sie sich bei der AXA über individuelle Tarife und attraktive Leistungen.
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