Das Thema Mobilität ist insbesondere im ländlichen Raum von großer Bedeutung, daher suchen gerade Jugendliche nach Möglichkeiten, um auch weitere Strecken alleine zu überwinden. Das Fahrrad ist dabei nicht immer die beste Option, weshalb der Fokus meist schnell zu den Krafträdern geht. Gerade Mopeds oder Roller zeichnen sich durch ihre Flexibilität aus, allerdings wird für diese eine Fahrerlaubnis der Klasse AM benötigt.
Der Mopedführerschein, Klasse AM, kann in Bayern voraussichtlich ab Herbst nach einer Einzelfallprüfung bereits mit 15 Jahren gemacht werden, wenn der oder die Jugendliche die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bekanntgegeben. Das Vorhaben wurde in seinen Eckpunkten am 28. Juli 2020 im Ministerrat gebilligt. „Derzeit arbeiten wir an einem detaillierten Konzept“, sagte Herrmann.
Doch kann ich mit dem AM-Führerschein ausschließlich Roller fahren oder schließt die Fahrerlaubnis weitere Fahrzeugtypen ein? Welches Mindestalter schreibt der Gesetzgeber vor? Und welche Kosten fallen beim Erwerb des Rollerführerscheins üblicherweise an? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Voraussetzungen für den Mopedführerschein ab 15 in Bayern
Für den Mopedführerschein ab 15 Jahren sollen die Fahrerlaubnisbehörden in jedem Einzelfall prüfen, ob ein individueller Bedarf vorhanden ist. „Bedeutsam wird unter anderem auch sein, welche ÖPNV-Anbindung vorhanden ist und ob der Jugendliche über die entsprechende Reife verfügt. Die Erziehungsberechtigten müssen den 15-jährigen Jugendlichen hierzu als verkehrsreif einschätzen.“ Laut Herrmann sei es nämlich nicht garantiert, dass jeder 15-Jährige automatisch in der Lage sei, ein Moped verkehrssicher zu steuern.
Seit November 2020 läuft das entsprechende Pilotprojekt. Die Regierung will damit in erster Linie die Jugend auf dem Land mobiler machen, wo kein flächendeckender öffentlicher Nahverkehr gegeben ist.
Welche Voraussetzungen gelten?
- Es gibt keinen flächendeckenden Nahverkehr.
- Die Eltern bestätigen die „Verkehrsreife“ Ihres Kindes in einem formlosen Schreiben.
Was darf man mit dem AM-Führerschein fahren?
Die Klasse AM erlaubt das Führen von leichten Kleinkrafträdern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 Kubikzentimeter bzw. einem Elektromotor mit nicht mehr als 4 Kilowatt.
Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:
- Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
- Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
- Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.
Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.
Ist die Klasse AM im Führerschein eingetragen, berechtigt diese zum Führen von leichten zweirädrigen Kraftfahrzeugen, dreirädrigen Kleinkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen. Welche Voraussetzungen dabei für die einzelnen Kfz beim AM-Führerschein gelten, zeigt die nachfolgende Auflistung:
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
- kein Beiwagen
Dreirädrige Kleinkrafträder:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 4 kW
- Leermasse höchstens 270 kg
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
- Hubraum beim Verbrennungsmotor maximal 50 ccm bzw. beim Dieselmotor maximal 500 ccm
- Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine maximal 6 kW bzw. 4 kW bei Quads
- Leermasse höchstens 425 kg
Einschränkungen für 15-jährige Rollerfahrer
- Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nicht ins Ausland fahren. Kurztripps ins benachbarte Österreich oder Tschechien sind mit 15 nicht möglich, weil dort nach wie vor das alte Gesetz gilt, nach dem man erst mit 16 einen 45 km/h Roller fahren darf.
- Ansonsten gelten die allgemeinen AM-Regeln:
- Kleinkraftrad mit einem Hubraum vom 50 ccm
- Maximale Geschwindigkeit 45 km/h
Bei Personen, die den Roller-Führerschein mit 15 machen, wird die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Diese sagt aus, dass der Führerschein bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in Deutschland gilt und das Fahren im Ausland nicht erlaubt ist.
Führerschein AM mit Schlüsselziffer 195
Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.
Kosten für den AM-Führerschein
Wie hoch die Kosten für den Roller-/Moped-Führerschein sind, hängt unter anderem mit der Wahl der Fahrschule, den genommenen Fahrstunden und den Kosten für Lehrmaterialien zusammen.
Ungefähre Kostenaufstellung:
- Theoretische Prüfung (ca.
- Praktische Prüfung (ca.
- Fahrstunden (ca.
- Erste-Hilfe-Kurs (ca.
- Sehtest (ca.
- Passbild (ca.
Hinzu kommen mögliche Gebühren für die Beantragung des AM-Führerscheins.
Außerdem sollten Sie einberechnen, dass die Prüfung eventuell nicht beim ersten Versuch bestanden wird - so erhöhen sich dementsprechend die Kosten für weitere Prüfungen.
Er kostet genau so viel wie der AM-Führerschein für 16-Jährige. Allerdings müssen die Kosten für den Drosselsatz sowie für die Mofa-Prüfbescheinigung abgezogen werden, weil diese ja überflüssig werden.
Wie setzt sich der Preis für einen Rollerführerschein zusammen?
Der Preis für einen Rollerführerschein setzt sich aus verschiedenen, variablen Faktoren zusammen. Dazu gehören Anmeldegebühren, die Anzahl der Fahrstunden, Prüfungsgebühren etc.
Durchschnittliche Kosten für den AM-Führerschein:
- Anmeldegebühr der Fahrschule: 70 - 150 Euro
- Fahrstunde: 30 - 50 Euro
- Vorstellung zur Theorieprüfung: 50 - 80 Euro
- Theorieprüfung: 22,49 Euro
- Vorstellung zur Praxisprüfung: 150 - 200 Euro
- Praxisprüfung: 91,75 Euro
Wie hoch die Kosten für den AM-Führerschein im Einzelnen ausfallen, wird auch durch die regionalen Preisunterschiede beeinflusst. Daher ist es durchaus sinnvoll, die Preise verschiedener Fahrschulen zu vergleichen.
Ausbildung und Prüfung
Wer einen Roller-/Moped-Führerschein machen will, muss Theorie- und Praxisstunden in einer Fahrschule absolvieren und für beide Bereiche die jeweilige Prüfung bestehen. Wie viele praktische Fahrstunden für den Roller-Führerschein absolviert werden, hängt von den individuellen Fähigkeiten des Fahrschülers ab.
Die Theorieprüfung können Sie bereits 3 Monate vorher ablegen, die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 15.
Bei der etwa 30-minütigen Theorieprüfung müssen Sie 30 Fragen beantworten. Als durchgefallen gilt, wer mehr als zehn Fehlerpunkte hat oder der mindestens zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet.
Wenn Sie die theoretische Prüfung bestanden haben, werden Sie zur praktischen Prüfung zugelassen. Außerdem werden zu Beginn der Prüfung technische Fragen zum Fahrzeug gestellt.
Nach dem erfolgreichen Bestehen der theoretischen und praktischen Prüfung erhalten Sie die Fahrerlaubnis.
Für den Führerschein der Klasse AM gibt es keine Probezeit.
Wie viele Fahrstunden braucht man für den Rollerführerschein?
Es gibt keine festgelegten Richtlinien für die praktische Ausbildung auf dem Weg zum Rollerführerschein. Die Anzahl der Übungsstunden hängt vielmehr von den Fähigkeiten des Fahrschülers ab. Pflicht sind hingegen 14 Theoriestunden. Jede dauert 90 Minuten. Dabei werden zwölf Stunden auf die Grundlagen des Straßenverkehrs und zwei Stunden auf die spezifische Theorie für Rollerfahren verwendet.
Wie lange dauert es, einen Rollerführerschein zu machen?
Das hängt vom Fahrgeschick des Schülers ab. Es gibt keine vorgeschriebene Anzahl von Fahrstunden.
Wie läuft die Fahrprüfung ab?
Die Fahrschule meldet den Teilnehmer bei der Prüforganisation an, beispielsweise beim TÜV. Zum Prüfungstermin müssen ein Nachweis über einen Sehtest, die Bescheinigung für einen Erste-Hilfe-Kurs, der Personalausweis oder Reisepass sowie der Antrag auf die Führerscheinklasse AM mitgebracht werden.
In der theoretischen Prüfung werden 30 Fragen am Computer oder Tablet beantwortet. Es dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden. Die Fragen werden entsprechend des Inhalts und dessen Relevanz für die Verkehrssicherheit mit einer Wertigkeit von zwei bis fünf Fehlerpunkten bewertet. Das Prüfungsergebnis gibt es wenige Minuten nach dem Test.
Die praktische Prüfung dauert rund 45 Minuten. Immer geprüft werden das Anlassen des Fahrzeugs und das Anfahren. Außerdem muss man vier von sieben möglichen Grundaufgaben bewältigen: 25 Meter Schrittgeschwindigkeit mit geradem Blick nach vorne fahren, mit 40 km/h einem Hindernis ausweichen ohne abzubremsen, aus 40 km/h abbremsen und einem Hindernis ausweichen, in einem Kreis mit neun Meter Durchmesser fahren, aus 40 km/h eine Vollbremsung machen, bei 30 km/h oder Schrittgeschwindigkeit Slalom mit sieben Meter Abstand fahren und bei 30 km/h Slalom mit neun Metern Abstand fahren.
Versicherung
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihren Roller bzw. Moped ist verpflichtend. Damit sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie mit dem Moped oder Roller bei Dritten verursachen. Sie benötigen also ein „Moped-Kennzeichen“, mit dem Sie nachweisen, dass Ihr Fahrzeug haftpflichtversichert ist.
Der Versicherungsschutz der Mopedversicherung gilt jeweils für ein Jahr, vom 1. März bis zum 28. oder 29. Februar des Folgejahres.
Das Roller-Kennzeichen muss jedes Jahr neu beantragt und gewechselt werden. Stichtag ist der 1. März.
Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Dann gibt es immer ein neues Kennzeichen. Wer das vergisst, fährt ohne gültigen Versicherungsschutz und macht sich strafbar. Bei einem Unfall müssen die Kosten für den Schaden dann selbst übernommen werden.
Eine Haftpflichtversicherung kostet zwischen 35 und 80 Euro, eine Haftpflichtversicherung plus Teilkasko gibt es ab 60 bis 140 Euro im Jahr.
Weitere Informationen
Jede Fahrschule kann Interessenten beraten. Außerdem steht auch das Team der Rollererlebniswelt bei Zweirad Würdinger in Vilshofen und Passau jederzeit gerne Rede und Antwort - nicht nur was den Führerschein betrifft, sondern auch wenn es um die Auswahl des richtigen Kraftrades geht.
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