Das „Begleitete Fahren ab 17“ (BF17) dient der Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger. Gerade die Gruppe der 18- bis 24-jährigen hat in Deutschland das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr.
Allgemeine Informationen zum begleiteten Fahren
Mit der Einführung des „Begleiteten Fahrens ab 17“ - auch "B 17" oder "Führerschein mit 17" genannt - hat der Gesetzgeber das Mindestalter für den Führerscheinerwerb der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt. Verbunden ist dies aber mit der Auflage, bis zum 18. Geburtstag, nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person zu fahren.
Voraussetzungen für die Teilnahme
Für den Erwerb der Fahrerlaubnis ab 17 gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen, wie bei einem normalen Führerschein. Ab einem Alter von 16 ½ Jahren kannst Du die Zulassung zum begleiteten Fahren (BF 17) beantragen und mit der Ausbildung beginnen. Die Theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vorher abgelegt werden. Zum 18. Geburtstag kann die reguläre Fahrerlaubnis beantragt werden, dann erhälst du den Kartenführerschein.
- Sie sind mit Hauptwohnsitz im Unstrut-Hainich-Kreis gemeldet.
- Es muss ein Antrag auf Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“ persönlich gestellt und Angaben zu den vorgesehenen Begleitpersonen gemacht werden.
- Die gesetzlichen Vertreter (in der Regel sind das die Eltern oder Alleinerziehende - bestätigt durch eine Sorgerechtsbescheinigung) müssen der Teilnahme am begleitenden Fahren mit 17 zustimmen und auch ihr Einverständnis zu den Begleitpersonen erklären.
- Die Antragsabgabe kann frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des 17. Lebensjahres erfolgen.
- Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
- Bis zum 18. Geburtstag darf nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson gefahren werden.
- Die vom Prüfer ausgestellte Prüfbescheinigung gilt bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres, im Inland, zum Nachweis der Fahrberechtigung und wird automatisch ungültig, bei Erhalt des Kartenführerscheins.
- Nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird Ihnen ein regulärer Kartenführerschein ausgestellt.
Erforderliche Dokumente für die Bearbeitung
Für die Bearbeitung muss persönlich und im Original vorgelegt werden:
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule) mit beiden Unterschriften der gesetzlichen Vertreter oder Sorgerechtsbescheinigung (bei alleinigem Sorgerecht)
- ausgefüllte Anlage 1 (Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis) mit beiden Unterschriften der gesetzlichen Vertreter oder Sorgerechtsbescheinigung
- ausgefüllte Anlagen 2 (Anlage zum Antrag zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ - Begleitperson) mit Unterschrift und Führerscheinkopien der Begleiter
- Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
- Nachweis Erste Hilfe
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- biometrisches Passbild
- Gebühr: 53,20 Euro zzgl.
Anforderungen an die Begleitpersonen
Die Begleitpersonen müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um als solche zugelassen zu werden. Es können bis zu acht Begleiter eingetragen werden (nicht nur die Eltern). Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren den Führerschein Klasse B (Pkw) ununterbrochen besitzen. Maximaler Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg von 1 Punkt.
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, Europäischen Union/ Europäischer Wirtschaftsraum (EU/ EWR)- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sein
- darf zum Zeitpunkt der Beantragung mit nicht mehr als einem Punkt im Fahreignungsregister belastet sein
Die Begleitperson darf den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht. Das Verbot gilt auch, wenn die Begleitperson einen THC Wert von 3,5 ng/ml oder mehr aufweist (Ausnahme: Cannabispatienten) oder unter der Wirkung eines verbotenen berauschenden Mittels steht.
Die Begleitperson steht dem Fahranfänger vor und während der Fahrt nur als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie greift nicht aktiv in das Fahrgeschehen ein. Zur Erfüllung ihrer Aufgabe soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben. (Quelle: § 48a Abs.
Vorteile des begleiteten Fahrens
Für BF17 gibt es viele gute Gründe und zahlreiche Vorteile. Hier erfährst du, weshalb sich das begleitete Fahren für dich lohnt. Fährst du mit einer Begleitperson an deiner Seite Auto, ist das für dich ein entspannter und sicherer Start in die Fahrpraxis. Auch kannst du besondere und herausfordernde Fahrten wie Nacht- oder Überlandfahrten besser üben. Beginnst du mit 16,5 Jahren deine Fahrausbildung, hast du neben der Schule oder der Ausbildung genügend Zeit, Fahrstunden zu nehmen und dich auf die Prüfung vorzubereiten.
- Du verbesserst deine Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen Situationen.
- Viele Kfz-Haftpflichtversicherungen sind für ehemalige BF17-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer günstiger.
- Mit 17 bist du früher mobil als viele deiner Altersgenossinnen und -genossen, die erst mit 18 ihren Führerschein machen.
- Jugendliche, die beim BF17 mitgemacht haben, verursachen wesentlich weniger Unfälle als diejenigen, die darauf verzichtet haben.
Mit den erfahrenen Begleitern sammeln die Fahranfänger kräftig Fahrpraxis: Im Durchschnitt rund 1400 Kilometer. Zum Vergleich: In der Fahrausbildung in der Fahrschule sitzen sie vorher etwa 500 Kilometer am Steuer.
Junge Fahrer, welche am niedersächsischen Modellversuch teilnahmen und den Führerschein ab 17 erlangten, verursachten ab dem 18. Lebensjahr 28,5 Prozent weniger Unfälle und begingen 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße als die „herkömmlichen“ Fahranfänger.
Moped fahren mit 17
Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt. Ja. Die Klassen AM und L dürfen auch ohne Begleitperson gefahren werden. Da das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM bei 15 Jahren liegt, ist es zudem zulässig, dass Teilnehmer des Programms Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17) alleine ein Moped fahren.
Hast du deine Fahrerlaubnisprüfung bestanden, kannst du dir zudem den Kartenführerschein für die Klasse AM ausstellen lassen. Damit kannst du Moped oder Mofa fahren, und das ohne eine extra Extrafahrprüfung.
Beim Moped handelt es sich gemäß den EG-Fahrzeugklassen um ein sogenanntes Kleinkraftrad, sodass zum Führen die Fahrerlaubnisklasse AM erforderlich ist. Üblicherweise liegt das Mindestalter für die entsprechende Führerscheinklasse bei 15 Jahren. Allerdings ist diese auch nur in Deutschland und kann im Ausland in der Regel nicht genutzt werden. Wollen Sie ein Moped fahren, ist dies mit dem B-Führerschein in der Regel möglich, denn dieser schließt unter anderem die Klasse AM ein.
Probezeit beim begleiteten Fahren
Mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung beginnt sofort die Probezeit nach § 2a StVG - sofern nicht bereits früher eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben wurde. Sie dauert, wie beim erstmaligen Fahrerlaubniserwerb, 2 Jahre. Auch bei dieser Fahrerlaubnis dauert die Probezeit zwei Jahre. Sie beginnt mit Erteilung der Prüfbescheinigung.
Sollte der Fahranfänger bereits mit 16 Jahren eine Fahrausbildung in der Klasse A1 absolviert haben, beginnt für ihn die Probezeit mit der Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Das bedeutet, dass, sofern er den Führerschein mit 17 erlangt, zu diesem Zeitpunkt bereits die Hälfte der Probezeit abgeschlossen ist.
In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. Erstere bilden dabei die schwerwiegenden Verstöße wie beispielsweise Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht, illegale Autorennen oder fahrlässige Tötung. B-Verstöße sind vergleichsweise weniger schwerwiegend. Ein einmaliger A-Verstoß verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und verlängert zudem die Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Ein weiterer A-Verstoß in der verlängerten Probezeit zieht eine Verwarnung nach sich. Der dritte A-Verstoß führt zum FühEntzug der Fahrerlaubnis inklusive Sperrfrist.
Sanktionen bei Verstößen
Wird die Prüfungsbescheinigung nicht mitgeführt oder trotz Verlangens nicht ausgehändigt, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 € verhängt. Fährt der Fahranfänger ohne die in der Prüfbescheinigung benannte Begleitperson, drohen ihm ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE widerrufen. Da es sich um einen "schwerwiegenden Verstoß" innerhalb der Probezeit handelt, darf eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis nur nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erfolgen.
Wer einen Führerschein mit 17 besitzt und ohne Begleitperson unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Außerdem kann die Fahrerlaubnisbehörde einen Widerruf des Führerscheins aussprechen. Diesen erhalten Sie Fahranfänger erst zurück, wenn Sie ein Aufbauseminar absolvieren.
Kosten für den Führerschein mit 17
Grundsätzlich kostet der Führerschein mit 17 das gleiche wie eine normale Pkw-Führerschein-Ausbildung. Die Kosten hängen von der Region der Fahrschule ab und können daher stark variieren. Außerdem kommen müssen Sie noch die Kosten für den Sehtest und den Erste-Hilfe-Kurs auf Fahranfänger einplanen. Die Eintragung pro Begleitperson im Führerschein mit 17 kostet etwa 5 bis 15 Euro. Hierin enthalten sind die Eintragung und die Überprüfung der jeweiligen Personen.
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