Wir leben in einer mobilen Gesellschaft. Wo Menschen ohne Handicap eine Vielzahl an Möglichkeiten offensteht, bleibt Menschen mit Behinderung häufig nur das eigene Auto für ein Stück Freiheit. Zum Ausgleich geben die meisten Hersteller beim Kauf eines Neuwagens Behindertenrabatte. Zudem sind unter Umständen weitere Zuschüsse möglich. Wir sagen dir, welchen Behindertenrabatt du von den Herstellern beim Autokauf erwarten kannst, wann es weitere Zuschüsse gibt und an welche Voraussetzungen die Rabatte geknüpft sind.
Voraussetzungen für den Behindertenrabatt beim Autokauf
- Behindertenrabatt und Schwerbehindertenrabatt nur auf Neuwagenkauf
- Vorlage des Schwerbehindertenausweises, meist mit einem GdB von mindestens 50 Prozent
- Ggfs. reicht der Nachweis einer Contergan-Schädigung oder eine eingetragene Fahrhilfe.
- Viele Hersteller fordern die Zulassung des Autos auf die behinderte Person.
- Oft ist eine Haltedauer von mindestens 6 Monaten erforderlich.
Für die Gewährung eines Behindertenrabatts verlangen so gut wie alle Hersteller die Vorlage eines Schwerbehindertenausweises und einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 Prozent. Manche Marken akzeptieren eine Conterganschädigung oder eine im Führerschein eingetragene Fahrhilfe als Voraussetzung. Ein im Ausweis aufgeführtes weiteres Merkmal der Behinderung ist aktuell (August 2020) bei keinem Hersteller erforderlich. Bislang wurden vereinzelt Merkzeichen für eine „erhebliche Gehbehinderung“ (G), für eine „außergewöhnliche Gehbehinderung“ (aG), für „Hilflosigkeit“ (H), „auf ständige Begleitung angewiesen“ (B), „Blindheit“ (Bl) oder „Gehörlosigkeit“ (Gl) gefordert.
Meist muss das Auto auf den Menschen mit Behinderung zugelassen werden. Citroën, DS, Peugeot, Nissan, Renault, Skoda und Volvo gewähren den Behindertenrabatt auch, wenn das Fahrzeug auf einen Angehörigen zugelassen werden soll. Der Behindertenrabatt gilt ausschließlich für den Kauf eines Neuwagens und wird üblicherweise auf den Listenpreis angewendet. Nur in seltenen Fällen, etwa bei Ford und Toyota ist der Behindertenrabatt mit weiteren Rabattaktionen, Preisnachlässen oder Hauspreisen kombinierbar. Und: Händler sind nicht verpflichtet, einen Behindertenrabatt beim Autokauf zu gewähren. Der Nachlass ist in fast allen Fällen eine Empfehlung des Herstellers.
Die Rabatte der wichtigsten Hersteller
Fast alle Hersteller gewähren den Behindertenrabatt beim Neuwagenkauf. Die einzigen Ausnahmen sind Dacia und Lada. Hier liegen die Preise für Neuwagen ohnehin niedriger als bei der Konkurrenz. Lada bietet immerhin ein Automatikgetriebe ohne Aufpreis an. Bei allen anderen Herstellern variieren die Rabatte für Schwerbehinderte. 15 Prozent Nachlass sind eine gängige Größe, je nach Marke und Modell können es bis mehr als 30 Prozent sein. Spezielle Behindertenrabatte und Rabatte wichtiger Marken findest du in unserer Übersicht, die Rabatte aller anderen Hersteller stehen in der Tabelle.
BMW, Mini: Schwerbehindertenrabatt
Bei BMW und Mini beträgt der Behindertenrabatt beim Neuwagenkauf ebenfalls bis zu 15 Prozent. Die konkreten Konditionen legt jeder Händler selbst fest. Wie hoch der Rabatt im Einzelnen ausfällt, hängt vom Modell und der Ausstattung ab. Voraussetzung ist ein Behindertenausweis mit einem GdB von mindestens 50 Prozent, ein Merkzeichen muss nicht vorhanden sein.
Für etwaige Umbaumaßnahmen und Fahrhilfen arbeitet BMW eng mit der REHA Group Automotive zusammen, die das Wunschfahrzeug behindertengerecht umbaut. Ansprechpartner bleibt dabei der jeweilige Händler.
- Bis zu 15 Rabatt auf Neuwagen
- Behindertenausweis mit GdB 50, kein Merkzeichen
- Ansprechpartner: BMW- oder Mini-Händler
Behindertenrabatt beim Autokauf: Übersicht der Autohersteller
Hier ist eine Übersicht der Autohersteller und ihrer Vergünstigungen für Menschen mit Behinderung:
| Marke | Vergünstigung | Voraussetzungen und sonstige Informationen | Ansprechpartner für Anfragen, Angebote und Preise |
|---|---|---|---|
| Audi | bis 15,0 % auf Neuwagen | Behindertenausweis GdB 50; Mindesthaltedauer: sechs Monate; pro Kalenderjahr können zwei Fahrzeuge bezogen werden | Audi-Händler |
| BMW/Mini | bis 15,0 % auf Neuwagen | Behindertenausweis GdB 50, der Händler legt die jeweilige Konditionen fest | BMW-Händler |
| Fiat | bis 29,0 % (Nachlass modellabhängig) | Behindertenausweis GdB 50 oder eingetragene Fahrhilfe, Contergan; Teilnahme an Fiat Autonomy | Fiat-Händler |
| Alfa Romeo | bis 24,0 % (Nachlass modellabhängig) | Behindertenausweis GdB 50 oder eingetragene Fahrhilfe, Contergan; Teilnahme an Fiat Autonomy | Alfa-Romeo-Händler |
| Jeep | bis 25,0 % (Nachlass modellabhängig) | Behindertenausweis GdB 50 oder eingetragene Fahrhilfe, Contergan; Teilnahme an Fiat Autonomy | Jeep-Händler |
| Ford | 1.000 Euro | Behindertenausweis GdB 50; Mindesthaltedauer 6 Monate; kombinierbar mit anderen Rabatten und Aktionspreisen | Ford-Händler |
| Mercedes-Benz Pkw | 15 Prozent Nachlass beim Kauf eines Mercedes-Benz-Neufahrzeugs (ausgenommen sind Mercedes-AMG-Modelle, G-Klasse, Mercedes-Maybach S-Klasse und Mercedes-Maybach GLS 600) | Nachlass für Kundinnen und Kunden mit einem Schwerbehindertenausweis mit einem GdB ab 50. Das Fahrzeug muss mindestens 6 Monate ohne Unterbrechung auf den Schwerbehinderten selbst zugelassen werden. Der Nachlass wird auf den Neufahrzeugpreis inkl. Fahrhilfen ab Werk gewährt. | Mercedes-Benz-Händler |
| Nissan | bis 31,0 % (modell- und quartalsabhängig) | Behindertenausweis GdB 50; Mit Abrufschein des BbAB; Zulassung auch auf Angehörige möglich; Mindesthaltedauer: sechs Monate | Nissan-Händler |
| Opel | bis 25,0 % (modellabhängig) | Behindertenausweis GdB 50 | Opel-Händler |
| Peugeot | bis 30,0 % (modell- und ausstattungsabhängig) | Behindertenausweis GdB 50; Mit Abrufschein des BbAB; Zulassung auch auf Angehörige möglich; Mindesthaltedauer: sechs Monate | BbAB oder Peugeot-Händler |
| Renault | bis 28,5 % (modellabhängig) | Behindertenausweis GdB 50; Mit Abrufschein des BbAB; Zulassung auch auf Angehörige möglich; Mindesthaltedauer: sechs Monate | BbAB oder Renault-Händler |
| VW | Bis zu 15 Prozent Nachlass bei Kauf eines Volkswagen-Neufahrzeugs. | Beim Kauf eines fabrikneuen Volkswagen-Fahrzeugs werden bis zu 15 Prozent Nachlass auf den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Listenpreis - inklusive Fahrhilfe - gewährt. Diese Aktion umfasst nahezu alle Modelle der Marke Volkswagen Pkw. Nachlassberechtigt sind Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, der einen GdB von mindestens 50 ausweist. | Volkswagen-Händler |
| Škoda | Händler handelt Rabatt aus | Behindertenausweis GdB 50; auch für amtliche Betreuer oder Erziehungsberechtigte eines minderjährigen Menschen mit Behinderung; maximal ein Fahrzeug pro Kalenderjahr; Mindesthaltedauer 6 Monate | Skoda-Händler |
Kfz-Förderung für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderungen oder Menschen, denen eine Behinderung droht, z.B. weil sie eine chronische Krankheit haben, können Kfz-Hilfe im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten. Möglich sind ein Zuschuss zum Kauf eines Autos, zum Führerschein und/oder zum behindertengerechten Umbau eines Autos bzw. für Zusatzausstattung, um dadurch den Arbeits- oder Ausbildungsort zu erreichen und/oder um am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können. Kraftfahrzeughilfe kann nur bekommen, wer dauerhaft auf ein Auto oder ein anders Kraftfahrzeug (Kfz) angewiesen ist.
Leistungen der Kraftfahrzeughilfe setzen in der Regel voraus, dass der Mensch mit (drohender) Behinderung das Kfz selbst fahren kann oder nachweisen kann, dass ihn eine andere Person fährt. Ausnahme: Wer weder selbst fahren kann, noch eine Person hat, die für ihn fahren kann, kann im Rahmen der Kraftfahrzeughilfe einen sog. Beförderungskostenzuschuss bekommen.
Der Zuschuss zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs ist vom Einkommen des Antragstellers abhängig. Der Bemessungsbetrag für den Zuschuss beträgt 22.000 € (§§ 5 Abs. 1, 6 Abs. 1 KfzHV), d.h.: Auch wenn das neue Auto teurer ist, werden höchstens 22.000 € bezuschusst. Einen höheren Zuschuss gibt es nur, wenn ein teureres Kraftfahrzeug wegen der Art oder Schwere der Behinderung zwingend erforderlich ist. Wenn bereits ein altes Auto vorhanden ist, wird dessen Verkehrswert von den 22.000 € abgezogen.
Die Kosten und Reparaturen einer notwendigen behinderungsbedingten Zusatzausstattung für das Auto werden unabhängig vom Einkommen in voller Höhe bezuschusst, z.B. eine Auffahrrampe für den Rollstuhl. Allerdings gibt es allgemeine Zusatzausstattungen, die bereits von Herstellerseite geliefert werden können, z.B.
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