Motorradbeleuchtung in Deutschland: Vorschriften und Richtlinien

Ohne Licht mit dem Motorrad im Straßenverkehr unterwegs zu sein, bedeutet, dass sich Fahrer einem höheren Unfallrisiko aussetzen. Andere Verkehrsteilnehmer sehen einen oftmals entweder zu spät oder im schlimmsten Fall gar nicht. Darüber hinaus werden so Gefahren auf der Straße oftmals nicht rechtzeitig erkannt.

Grundsätzlich soll auch am Motorrad die Beleuchtung dazu dienen, eine gute Sicht zu ermöglichen und gleichzeitig auch von anderen Verkehrsteilnehmern gut gesehen zu werden. Die Motorradbeleuchtung gibt auch Aufschluss darüber, wie hoch, lang und breit das Gefährt ist. Wie beim Auto oder LKW ist beim Motorrad das Licht Pflicht. Ohne ordnungsgemäße Beleuchtung darf ein Motorrad im öffentlichen Straßenverkehr nicht gefahren werden. Gesetzlich ist genau vorgegeben, was am Motorrad für Leuchten vorhanden sein müssen.

Gleiches gilt auch für die Bikebesitzer, die an ihrem Motorrad die Beleuchtung durch Tuning individualisieren wollen. Denn nicht jedes Licht ist auch zugelassen. Erfahren Sie hier, wann Sie welche Beleuchtungsart nutzen müssen bzw.

Gesetzliche Grundlagen der Motorradbeleuchtung

Die wichtigsten Vorgaben in Bezug auf die Motorradbeleuchtung sind in der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) zu finden. Darüber hinaus kann auch die Richtlinie 93/92 der EWG die in europäisches Recht übergegangen ist, als Grundlage für die Bestimmungen herangezogen werden.

Vorgeschriebene Leuchten am Motorrad

Wie für ein Auto sind an einem Motorrad sowohl vorne als auch hinten bestimmte Leuchten vorgeschrieben. So müssen bei einer korrekten Motorradbeleuchtung immer Fern- und Abblendlicht vorhanden sein. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Scheinwerfer, der justierbar ist. Zwei Scheinwerfer sind meist nur dann zugelassen, wenn sie nah beieinander montiert sind und wie ein Scheinwerfer wirken.

Es darf ein Nebelscheinwerfer unterhalb des Abblendlichts vorhanden sein. Die sogenannte Schlussleuchte ist hinten am Motorrad Pflicht. Ohne diese Leuchte darf ein Motorrad nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Ebenfalls am hinteren Teil des Kraftrads montiert sein muss die Nebelschlussleuchte. Darüber hinaus sollte dieser Teil der Motorradbeleuchtung separat einschaltbar sein. Nur wenn der Nebelscheinwerfer genutzt wird, sollte diese Schlussleuchte brennen. Darüber hinaus ist sie so zu montieren, dass sie von den Bremsleuchten unterschieden werden kann.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Motorradbeleuchtung ist das Bremslicht. Auch dieses ist verpflichtend zu montieren bzw. muss immer vorhanden sein. Das Licht muss sowohl tagsüber als auch bei Dunkelheit deutlich leuchten. Das Gleiche gilt auch für Blinker. An größeren Krafträdern sind sie verpflichtend vorgeschrieben. Ebenfalls vorgeschrieben ist bei größeren Motorrädern die Kennzeichenbeleuchtung. Wird der Frontscheinwerfer eingeschaltet, muss auch diese Leuchte angehen. Jedes Kraftrad muss darüber hinaus einen roten Rückstrahler aufweisen.

Nicht für die Motorradbeleuchtung zwingend vorgeschrieben sind hingegen Begrenzungsleuchten. Diese sind nur anzubringen, wenn ein Beiwagen verwendet wird. Seitliche Rückstrahler sowie eine Warnblinkanlage oder ein Suchscheinwerfer sind ebenfalls nicht vorgeschrieben, können jedoch verbaut sein bzw.

Übersicht zur vorgeschriebenen Beleuchtung

Nachfolgend findet sich eine Übersicht zur am Motorrad vorgeschriebenen Beleuchtung.

  • Fern- und Abblendlicht
  • Schlussleuchte
  • Nebelschlussleuchte
  • Bremslicht
  • Blinker (bei größeren Krafträdern)
  • Kennzeichenbeleuchtung (bei größeren Motorrädern)
  • Roter Rückstrahler

Neben den Vorgaben welche Leuchten montiert sein müssen, schreibt die StVZO auch vor, in welcher Farbe diese vorhanden sein sollen. Fahrer sollten auch wissen, dass jegliche zusätzliche Motorradbeleuchtung nur dann gestattet ist, wenn sie die Sicherheit erhöht (z. B. Rückstrahler an den Seiten oder Reflektionsstreifen).

Grundsätzlich müssen jegliche Lampen und Beleuchtungseinrichtungen einsatzbereit und immer korrekt angebracht sein. Zudem spielt hier die gleiche Ausrichtung ebenfalls eine Rolle. Scheinwerfer, die zur vorderen Motorradbeleuchtung gehören, dürfen nur weiß strahlen, alle nach hinten gerichteten Leuchten sowie die Bremslichter sollen in rot strahlen. Sind seitliche Rückstrahler angebracht, dürfen diese gelb sein. Alle verwendeten Leuchten, ob ab Werk eingebaut oder nachträglich verändert bzw. ersetzt, müssen eine Prüfnummer aufweisen. Das sind üblicherweise die EG- oder ECE-Nummern, welche die Montage ohne eine Abnahme ermöglichen.

LED-Beleuchtung am Motorrad

LED-Leuchten haben sich in den letzten Jahren in vielen alltäglichen Bereichen durchgesetzt. Sie ist energiesparender und langlebiger. Auch der Einsatzort Auto oder Motorrad blieb hier nicht außen vor. Doch darf ein LED-Licht für ein Motorrad verwendet werden? Die Verwendung von LED ist nicht grundsätzlich verboten. Allerdings müssen auch diese Leuchten in Bezug auf Farbe und Leuchtkraft den gesetzlichen Vorgaben der StVZO entsprechen. Auch bei diesen Teilen der Motorradbeleuchtung ist es wichtig, dass ein Prüfsiegel vorhanden ist.

LEDs in anderer Funktion als die vorgeschriebene Motorradbeleuchtung zu verwenden, ist in der Regel nicht zulässig. Wer also eine Unterbodenbeleuchtung in Erwägung zieht, sollte wissen, dass diese sehr teuer werden kann.

Verstöße gegen die Vorschriften

Ist keine vorschriftsmäßige Beleuchtung vorhanden, muss mit Bußgeldern bis 50 Euro gerechnet werden. Für welche Verstöße Sanktionen anfallen, verdeutlicht die Bußgeldtabelle hier.

Schraubertipp zum Thema Beleuchtung

Egal ob Scheinwerfer, Blinker oder Rückleuchten - bei jedem An- und Umbau gibt es einiges zu beachten, damit es nicht nur wunschgemäß strahlt, sondern die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Hier kommt unser Schraubertipp zum Thema Motorrad-Beleuchtung.

Der An- oder Umbau von Lampen und Leuchten erfordert zumindest rudimentäre Elektrik-Grundkenntnisse. Neben diesem eigentlich unverzichtbaren Vorwissen gibt es ein paar wichtige Regeln, die man beachten sollte. Im Rahmen von Umbauten (zum Beispiel wenn die serienmäßig montierten Stecker nicht passen) keinesfalls den Kabelbaum zerschneiden, sondern besser Adapter besorgen beziehungsweise selber machen und verbauen. Die entsprechenden Stecker kann man im Zubehör (etwa Japan-Stecker) besorgen und mit einer passenden Crimpzange sorgfältig festpressen. Wenn es der Platz erlaubt, arbeite ich gern mit den soliden und wasserdichten AMP-Steckern. So lassen sich Fehlerquellen vermeiden, und das Ganze bleibt auch rückbaufähig. Beim Verlegen zusätzlicher Kabel auf eine vernünftige Führung achten (Scheuerstellen vermeiden!) sowie Kontakte ordentlich isolieren. Im Lenkerbereich dürfen die Kabel auch bei vollem Lenkeinschlag nicht gespannt oder eingeklemmt werden. Zusätzliche Verbraucher schließt man weder direkt an der Batterie an noch an vorhandene stromführende Kabel, sondern schaltet sie möglichst über ein zusätzliches Relais und eine passende Sicherung.

Zugelassene Bauteile mit E-Zeichen müssen nicht eingetragen werden, sofern man die ursprüngliche Anbaulage beibehält beziehungsweise die Anbauvorschriften (EU- bzw. StVO-Zulassung) erfüllt. Bei der Auswahl der neuen Komponenten auf Qualität achten und Foren als Informationsquelle nutzen.

Hauptscheinwerfer

Das wichtigste Bauteil für den perfekten nächtlichen Durchblick ist natürlich der Hauptscheinwerfer. Wer jemals ein Motorrad mit 6-Volt-Elektrik und 40-Watt-Bilux-Lampe auf dunkler Landstraße gefahren hat, weiß die neuen Entwicklungen sicher zu schätzen. Standardmäßig sind heute fast alle Motorräder mindestens mit H4-Licht ausgestattet, viele auch schon mit H7. Bei den Lampen gibt es interessante qualitative Unterschiede, eigentlich nicht erstaunlich bei einer Preisspanne von 3 bis 20 Euro. Spezielle Markenprodukte erreichen dank besserer Glaskolben-Materialien und Füllungen sowie präziserer Fertigung deutlich mehr Leuchtkraft und Leuchtweite, werden aber oft auch wesentlich heißer.

Das kann in Einzelfällen bei relativ kleinen Scheinwerfergehäusen mit schlechter Wärmeableitung zu einer verkürzten Lebensdauer führen, ebenso wie das Berühren des Glaskolbens mit den Fingern beim Einbau der neuen Lampe. Der ist bei Naked Bikes normalerweise kein Problem, wird aber bei manchen verkleideten Maschinen zum Geduldsspiel und verlangt Fingerakrobatik. Zum Scheinwerfer gehört auch die Streuscheibe, die man, sofern sie verkratzt ist, gegebenenfalls mit Politur aufbessern kann (Achtung: Das ist - sehr streng genommen - eine zulassungstechnische Grauzone). Auch angelaufene oder verschmutzte Reflektoren lassen sich mit viel Friemelei eventuell noch reinigen. Bei den günstigen Preisen für Standard-Ersatzscheinwerfer stellt sich nur die Frage, ob sich der Aufwand lohnt. Dann sollte man auch gleich zum Klarglas-Scheinwerfer greifen, der eine etwas höhere Lichtausbeute als die Riffelglas-Varianten hat. Bei meiner NTV hat eine Umrüstung auf Klarglas-Scheinwerfer (für rund 80 Euro von Polo) in Kombination mit einer Philips Motion-Lampe zu einer deutlich besseren Lichtausbeute geführt.

LED-Technologie

Die LED-Technologie liefert nicht nur das beste Licht und wird deshalb bei immer mehr Modellen serienmäßig verwendet, sondern bietet auch vielfältige Möglichkeiten, der Maschine mit zum Beispiel einem asymmetrischen Design ein ganz eigenes Aussehen zu verleihen. LED-Nachrüstscheinwerfer - zum Teil sogar mit adaptivem Kurvenlicht - werden von der Zubehör-Industrie sowohl als Einsatz als auch als Komplettscheinwerfer angeboten.

Beim Einbau/Umbau von Scheinwerfern gibt es aber einiges zu beachten. Im Scheinwerfergehäuse befinden sich in der Regel jede Menge Kabel, und der Platz ist extrem knapp kalkuliert. Beim Umbau unbedingt auf korrekte Verlegung achten, um keine Kurzschlüsse zu produzieren. Problematisch wird es vor allem, wenn der neue Scheinwerfer kleiner ist oder der Einsatz breiter baut, weil zum Beispiel der bei LED-Technologie notwendige Kühlkörper zusätzlichen Platz kosten. Für bestimmte Modelle (etwa solche mit Can-Bus) braucht man eventuell spezielle Adapter. Sehr empfehlenswert ist es auch, sich vor dem Kauf umfänglich in den markenspezifischen Foren zu informieren, ob es bei diesem Typ spezielle Probleme gibt, denn vereinzelt kommt es zu Schwierigkeiten mit Regler/Lichtmaschine.

Zusatzlampen (Nebel-/Fernscheinwerfer etc.)

Ein Kapitel für sich sind Zusatzlampen (Nebel-/Fernscheinwerfer etc.), die früher gern bei Harleys und Goldwings und heute oft bei Groß-Enduros verwendet werden. Hier ist das Angebot reichhaltig. Beim Anschluss der Lampen unbedingt eine Schaltung über ein Relais bevorzugen und die Anbauvorschriften beachten. Eine relativ neue Spielart sind die Tagfahrlampen. Bei nachträglichem Einbau (nur genehmigte Produkte mit E-Zeichen + RL = Daytime Running Light verwenden) muss man nicht nur die vorgeschriebenen Abstände, sondern auch die entsprechende Schaltung beachten. Das Tagfahrlicht muss sich automatisch einschalten, sobald die Zündung aktiviert ist, und automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird (Ausnahme: Lichthupe). Meist benötigt man daher bei einem nachträglichen Einbau einen speziellen Umschalter (kostet 50 bis 100 Euro), der per Lichtsensor gesteuert diese Aufgabe übernimmt.

Blinker

Auch Blinker haben eigentlich schon immer eine Rolle als stilgebendes Element gespielt. Vorgeschrieben sind sie erst bei Motorrädern ab Baujahr 1962. Konnten sie in den 80ern gar nicht groß genug sein, wurde mit der LED-Technik ein Schrumpfungsprozess eingeleitet, möglich nur dank der enormen Leuchtkraft. Bei manchen Café-Racer-Umbauten sind sie kaum noch wahrnehmbar. Die Zubehör-Industrie bietet eine riesige Auswahl bis hin zu wahren Designobjekten zu durchaus stolzen Preisen. Als 3-in-1-Version gibt es sie auch mit integriertem Rück-/Bremslicht.

Zwar lässt sich prinzipiell jedes Motorrad mit 12-Volt-Elektrik auf LED-Blinker umrüsten, die ein E-Prüfzeichen haben (vorn mit einer 1, hinten mit einer 2 - die meisten tragen beide Kennzahlen). Doch so einfach der Kauf ist, so tückisch kann der Anbau sein. Für manche neueren Modelle gibt es praktische Komplett-Sets, die besonders für nicht so versierte Schrauber eine gute Alternative sein können. Für alle anderen steht je nach Motorrad-Typ eine mehr oder weniger aufwendige Bastelei an.

Befestigung und Anschluss ans Bordnetz

Relativ leicht zu lösen ist die mechanische Befestigung. Für die oft zu großen Löcher in den Halterungen der Original-Blinker gibt es manchmal sogenannte Aufnahme-Cover, die sich aber aus entsprechenden Scheiben selbst bauen lassen. Wählt man allerdings eine andere Anbauposition oder eine komplett andere Befestigung, braucht man eventuell eine Verlängerung, um die vorgegebenen Abstände (EG vorn 240 mm, hinten 180 mm; StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm) einzuhalten.

Deutlich schwieriger kann sich der Anschluss ans Bordnetz gestalten. Das Problem liegt dabei an der geringeren Stromaufnahme der LEDs. Tauscht man die Standardblinker mit je 21 Watt gegen zwei LED-Blinker mit nur je 1,5 Watt, ändert sich nämlich die Blinkfrequenz, weil das Relais aufgrund der abweichenden Last nicht mehr korrekt funktioniert. Schnelleres Blinken beziehungsweise Dauerleuchten der Blinker sind die Folge. Die Lösung besteht entweder im Einbau eines sogenannten lastunabhängigen Relais oder spezieller Widerstände.

Am einfachsten ist es, wenn das Motorrad ein separates Blinkrelais (keine kombinierte Einheit!) für die Blinker sowie zwei getrennte Kontrollleuchten (rechts/links) und weder Blinkpiepser noch eine Warnblinkanlage hat. Dann lassen sich meist günstige Universal-Blinkgeber verwenden. Gibt es dagegen nur eine Kontrollleuchte und/oder eine Warnblinkanlage, blinken nach einer Umrüstung manchmal auch die nicht betätigten Blinker ungewollt mit. In diesem Falle würde ich zum Kellermann-Blinkrelais greifen, das ohnehin qualitativ hochwertiger ist und mit knapp 30 Euro auch nicht die Welt kostet. Dank der etwas aufwendigeren Konstruktion beziehungsweise Verkabelung (5 statt 3 Kabel) reicht es, das Relais zusätzlich mit je einem linken und einem rechten Blinker zu verbinden, um dieses Problem zu lösen. Wichtig ist es, beim Einbau keine Kabel zu vertauschen. Unbedingt die Montageanleitung beachten und sicherheitshalber die Polung mithilfe einer Prüflampe kontrollieren. Passen die originalen Stecker nicht, kann man wieder die schon erwähnten Adapterkabel verwenden oder sich selbst welche basteln.

Möchte man aber sein Original-Blinkrelais behalten oder hat ein Motorrad, das gar kein separates Blinkrelais, sondern nur eine zentrale Elektronikeinheit hat, wird der Umbau komplizierter. Zur Anpassung der Blinkfrequenz muss man dann nämlich mit Widerständen (in der Regel mit 6,8 Ohm Leistungswiderstand) arbeiten, die man im Zubehör oft auch schon mit der passenden Verkabelung erwerben kann. Wer will, kann natürlich auch selbst basteln. Aus Platzgründen werden diese relativ großen Widerstände eher im Bereich der hinteren Blinker verwendet und können zum Beispiel unter dem Bürzel oder Seitendeckel versteckt werden. Bei der Verkabelung darauf achten, dass sie in Parallelschaltung (nicht Reihenschaltung!) montiert werden. Es ist ganz erstaunlich, wie heiß solche Widerstände im Betrieb werden können, 80 bis 100 Grad werden durchaus erreicht. Deshalb sollte man bei der Montage darauf achten, die Widerstände nicht auf Kunststoffteilen oder mit Kontakt zu Kabeln zu befestigen und auch nicht einfach anzukleben. Perfekt zur Wärmeableitung ist dagegen eine kleine Aluplatte, auf die man die Widerstände montiert.

Brems- und Rücklicht

Umbauten an Brems- und Rücklicht sind meist völlig unproblematisch. Die neuen Leuchten werden oft fertig verkabelt geliefert, und die Herausforderung liegt im Bereich der Befestigung. Auch hier geht der Trend zu Mini-Leuchten, die zwar schick aussehen, aber oft das Nummernschild nicht mehr korrekt ausleuchten. In diesem Fall ist eine zusätzliche Kennzeichenbeleuchtung erforderlich.

Ein Doppel-Abblendlicht ist beim Motorrad erlaubt, wenn es eine gemeinsame Streuscheibe gibt und natürlich, wenn das Bike als Ganzes schon eine EG-Betriebserlaubnis hat. Die beiden Scheinwerfer müssen symmetrisch zur Fahrzeugachse angebracht sein. Ein Doppel-Fernlicht ist immer erlaubt, ein Nebel- und ein Fernscheinwerfer als Zusatzscheinwerfer ebenfalls.

Außerdem dürfen eine oder zwei Tagfahrleuchten im Einsatz sein. Standlichter oder Begrenzungsleuchten sind beim Motorrad nach StVZO keine Pflicht, nach EG-Recht jedoch schon.

Ein paar Zahlen:

  • Anzahl Scheinwerfer: 1, nach EG auch 2
  • Abstand Doppel-Scheinwerfer: max. 200 mm
  • Abstand Scheinwerfer zum Fernlicht: nach StVZO max. 200 mm
  • Höhe Abblendlicht über Boden: 500 bis 1200 mm; nach StVZO max. 1000 mm bei EZ vor dem 1.1.1988
  • Anzahl Standlichter: 1, nach EG auch 2
  • Höhe Standlicht: nach EG-Recht 350 - 1200 mm, nach StVZO max.

Mehr Licht: Xenon nachrüsten

Scheinwerfer mit Gasentladungslampen, besser als Xenonscheinwerfer bekannt, sorgen mit ihrem angenehmen Licht für eine noch besser Ausleuchtung der Fahrbahn. Sie sind auch am Motorrad grundsätzlich zulässig. Wichtig ist dabei, dass die gesamte lichttechnische Anlage der Vorschrift ECE-R53 entspricht. Im Klartext heißt das, dass die komplette Scheinwerfereinheit als Xenonscheinwerfer geprüft worden sein muss. Das bestätigt der Kennbuchstabe „D“ (für Discharge) auf dem Scheinwerfergehäuse. Eine automatische Leuchtweitenregulierung ist dabei obligatorisch.

Achtung! Nicht zulässig ist die Nachrüstung mit „Xenon-Kits“.

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