Betrunken Fahrradfahren: Promillegrenzen und Konsequenzen für den Führerschein

Wer nach einem feuchtfröhlichen Abend nicht das Auto, sondern das Fahrrad nimmt, um nach Hause zu fahren, sollte sich der Risiken bewusst sein. Auch für Radfahrer gibt es Promillegrenzen, deren Überschreitung ernste Konsequenzen nach sich ziehen kann, bis hin zum Verlust des Führerscheins.

Promillegrenzen beim Fahrradfahren

Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6 Promille. Wer allerdings eine solch hohe Blutalkoholkonzentration erreicht und dennoch mit dem Fahrrad fährt, gilt bereits als absolut fahruntauglich und begeht eine Straftat. Doch selbst ein weitaus geringerer Alkoholpegel als 1,6 Promille kann zu einer Strafanzeige führen. Beispielsweise immer dann, wenn geltende Fahrrad-Verkehrsregeln missachtet, Schlangenlinien gefahren werden oder ein Unfall verursacht wird.

Ist ein Radfahrer ab einem Wert von 0,3 Promille - und somit deutlich unterhalb der absoluten Promillegrenze - unterwegs, kann er sich auch in diesem Fall strafbar machen. Strafrechtlich wird es nämlich dann relevant, wenn der Radfahrer durch seine Fahrweise auffällig wird bzw. in einem angetrunkenen Zustand einen Unfall verursacht. Allerdings ist es nicht immer eindeutig nachweisbar, ob gewissen Ausfallerscheinungen auch tatsächlich einen Schluss ziehen lassen auf den Trunkenheitszustand des Radfahrers.

Konsequenzen bei Überschreitung der Promillegrenze

Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut unterwegs ist bzw. Radfahrer, die die Promillegrenze von 1,6 Promille erreicht oder überschritten haben, müssen zudem mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) - auch als „Idioten-Test“ bekannt - rechnen. Wird die Untersuchung nicht bestanden, kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden und der PKW-Führerschein wird entsprechend entzogen. Macht man aktuell den Führerschein und wurde betrunken auf dem Rad erwischt, bedeutet die MPU-Anordnung gleichzeitig auch, dass man vorerst nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen wird.

Die Sanktionen: mindestens 30 Tagessätze als Strafe, zwei Punkte in Flensburg und die Anordnung einer MPU. Besteht der Radfahrer die MPU nicht, kann ihm der Führerschein für Kraftfahrzeuge entzogen werden. Unter Umständen kann, je nach Gefahr der Wiederholung auch das Radfahren untersagt werden.

Die Promillegrenze für Fahrradfahrer hat einen Sinn: Ab einer bestimmten Menge sorgt Alkohol dafür, dass die Sinne eingeschränkt werden („Tunnelblick“), sich die Reaktionszeit verlängert und der Gleichgewichtssinn beeinträchtigt wird. Auch wenn Radfahrer bei Unfällen generell weniger Schaden anrichten können als Autos, ist es dennoch möglich, dass Sie bei Zusammenstößen Fußgänger verletzen und auch Fahrzeuge beschädigen können.

Überblick über Sanktionen

Hier ist eine Tabelle, die die Sanktionen bei Trunkenheit am Steuer für Radfahrer zusammenfasst:

Promillewert Vergehen Sanktionen
Ab 0,3 Promille Relative Fahruntüchtigkeit (mit Ausfallerscheinungen oder Unfall) Strafanzeige, Punkte in Flensburg, Geldstrafe
Ab 1,6 Promille Absolute Fahruntüchtigkeit Mindestens 30 Tagessätze Geldstrafe, zwei Punkte in Flensburg, Anordnung einer MPU, möglicher Führerscheinentzug

Was gilt für E-Scooter?

Übrigens 2.0: Die gleichen Regeln für Radfahren unter Alkoholeinfluss gelten auch für das Fahren mit dem E-Scooter. Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für PKW-Fahrer! Wird man bei einer Zufallskontrolle mit über 0,5 Promille erwischt, begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die mit 2 Punkten, Bußgeld und Fahrverbot geahndet wird - auch wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit oder sonstige Fahrauffälligkeiten vorlagen. Das Fahrverbot gilt in der Regel auch für E-Scooter, es sei denn, E-Scooter sind im Urteil explizit vom Fahrverbot ausgenommen. Wird der E-Scooter während eines Fahrverbots genutzt, droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr (StGV §21).4 Bei Anzeichen von Fahrunsicherheit (z.B. Schlangenlinien fahren) oder Verursachung eines Unfalls kann bereits das Fahren mit einem E-Scooter mit 0,3 Promille als Straftat gewertet werden.

Betrunkene Fußgänger und der Führerschein

Und wie sieht es aus, wenn man als betrunkener Fußgänger einen Verkehrs-Unfall verursacht? Es gibt für Fußgänger natürlich keine Promillegrenzen. Trotzdem könnten Fahrerlaubnisbehörden bei einem Suff-Unfall eine MPU anordnen. Stellt sich dabei eine Alkoholabhängigkeit oder Alkoholmissbrauch heraus, könnten die Behörden den Fußgänger als nicht geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs einstufen.

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