Betrunken Fahrrad Fahren: Welche Strafen drohen?

Der Abend war lang und feuchtfröhlich: Mit Ihren besten Freunden tranken Sie in der Stammkneipe eine Runde nach der anderen und hatten alle schon einen in der Krone sitzen, als Sie den Laden verließen. Wie gut, dass Sie nicht mit Ihrem Auto gekommen sind, sondern das Fahrrad benutzt haben. Vielleicht denken Sie, dass es im Gegensatz zum Auto kein Problem ist, betrunken mit dem Rad nach Hause zu fahren. Doch da täuschen Sie sich!

Auch für das Fahrrad gilt eine Promillegrenze. Diese ist allerdings deutlich höher angesetzt als für Kfz-Fahrer. Sie liegt bei 1,6. Aber wie hoch ist die Promillegrenze für Radfahrer nun? Darf ein Radfahrer mehr Promille im Blut haben als ein Autofahrer? Und was kann passieren, wenn Sie mit mehr Alkohol im Blut erwischt werden als erlaubt?

Promillegrenze für Radfahrer

Während die Promillegrenze für Autofahrer hierzulande bei 0,5 Promille liegt, ist sie für Radfahrer deutlich höher. Denn erst ab 1,6 Promille begeht man eine Straftat. Doch trinkfeste Radfahrer sollten sich nicht zu früh freuen. Denn selbst ein weitaus geringerer Alkoholpegel als 1,6 Promille kann zu einer Strafanzeige führen. Beispielsweise immer dann, wenn geltende Fahrrad-Verkehrsregeln missachtet, Schlangenlinien gefahren werden oder ein Unfall verursacht wird.

Die obere Promillegrenze ist beim Fahrradfahren höher angesetzt als beim Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, weil das Gefährdungspotenzial durch nicht motorisierten Zweiräder bei einem Unfall deutlich geringer ist als von Kraftfahrzeugen.

Relative Fahruntüchtigkeit

Ist ein Radfahrer ab einem Wert von 0,3 Promille - und somit deutlich unterhalb der absoluten Promillegrenze liegt - unterwegs, kann er sich auch in diesem Fall strafbar machen. Strafrechtlich wird es nämlich dann relevant, wenn der Radfahrer durch seine Fahrweise auffällig wird bzw. in einem angetrunkenen Zustand einen Unfall verursacht. Allerdings ist es nicht immer eindeutig nachweisbar, ob gewissen Ausfallerscheinungen auch tatsächlich einen Schluss ziehen lassen auf den Trunkenheitszustand des Radfahrers.

Denn bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel das Nichteinschalten des Lichts oder die den Arm nicht in die entsprechende Richtung gezeigt, selbst das schlangenartige Fahren, müssen nicht immer ein Indiz dafür sein, dass der Radfahrer betrunken ist. Diese Handlungen können ebenso von einem nüchternen Radfahrer vollzogen werden. Entsprechend kann die Polizei den Radfahrer, der mit unter 1,6 Promille unterwegs ist, längst nicht immer bestrafen oder die Weiterfahrt untersagen.Außer gutes Zureden gibt es keine Handlungsoption, zumal Ausfallerscheinungen unterhalb der Promillegrenze schwer nachzuweisen sind.

Absolute Fahruntüchtigkeit

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille betrunken Fahrrad fährt, kann sich keinesfalls sicher auf zwei Rädern fortbewegen. 1,6 Promille sind ein sehr hoher Wert, sodass es für Personen, die nicht erheblich an Alkohol gewöhnt sind, extrem schwer wird, das Fahrrad überhaupt wiederzufinden, aufzuschließen oder gar den Drahtesel zu besteigen.

Wenn ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut unterwegs ist bzw. Radfahrer, die die Promillegrenze von 1,6 Promille erreicht oder überschritten haben, müssen zudem mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) - auch als „Idioten-Test“ bekannt - rechnen. Wird die Untersuchung nicht bestanden, kann ein Fahrverbot ausgesprochen werden und der PKW-Führerschein wird entsprechend entzogen.

Strafen und Konsequenzen

Wer mit 1,6 Promille oder unter Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fährt, muss mindestens mit einer Geldstrafe rechnen. Ihm kann sogar die Fahrerlaubnis entzogen und eine MPU angeordnet werden.

Die Promillegrenze für Fahrradfahrer hat einen Sinn: Ab einer bestimmten Menge sorgt Alkohol dafür, dass die Sinne eingeschränkt werden („Tunnelblick“), sich die Reaktionszeit verlängert und der Gleichgewichtssinn beeinträchtigt wird. Auch wenn Radfahrer bei Unfällen generell weniger Schaden anrichten können als Autos, ist es dennoch möglich, dass Sie bei Zusammenstößen Fußgänger verletzen und auch Fahrzeuge beschädigen können. Dies ist jedoch nicht der einzige Grund für die Alkoholbeschränkungen.

Auch wenn Sie noch nie einen Führerschein für ein Kraftfahrzeug besessen haben: Werden Sie als Radler verkehrsauffällig, können Sie genauso Punkte und Bußgeldbescheide kassieren wie mit einer Fahrerlaubnis.

In der folgenden Tabelle sind die wesentlichen Promillegrenzen und ihre Konsequenzen zusammengefasst:

Promillewert Auswirkungen
Ab 0,3 Promille Relative Fahruntüchtigkeit bei auffälliger Fahrweise oder Unfall: Strafanzeige, Bußgeld, Punkte in Flensburg möglich.
Ab 1,6 Promille Absolute Fahruntüchtigkeit: Straftat, Geldstrafe, Punkte in Flensburg, Anordnung zur MPU, Entzug der Fahrerlaubnis bei Nichtbestehen der MPU.

Fahrradfahren unter Drogeneinfluss

Gibt es eine vergleichbare Grenze in Bezug auf Drogen beim Radfahren? Nein. Der Drogenkonsum ist vor und während der Fahrt generell verboten. Radfahrer, die unter Drogeneinfluss stehen, machen sich strafbar.

Promillegrenzen im europäischen Ausland

Die Promillegrenzen im europäischen Ausland für Fahrradfahrer, die betrunken unterwegs sind, unterscheiden sich stark. In Tschechien ist das Fahrradfahren nur mit 0,0 Promille erlaubt. Dagegen ist ein Wert von 0,5 Promille auf dem Rad in Italien, Spanien und Frankreich sowie in der Schweiz und den Niederlanden noch im Toleranzbereich.

Im Idealfall bleiben Sie auch auf dem Fahrrad unter der Alkoholgrenze von 0,3 Promille nicht überschreiten. Das kann schon dann der Fall sein, wenn Sie auf dem Fahrrad hin- und herschwanken, es dabei evtl. zu Gefährdungen anderer kommt oder sogar ein Unfall passiert. Wird ein Wert von mindestens 0,3 Promille festgestellt, könnte es zu einer Strafanzeige kommen.

E-Bikes und Pedelecs

Die Promillegrenzen sowie die Sanktionen bei einem Rotlichtverstoß gelten auch für elektrisch betriebene Pedelecs. Ein Pedelec wird dabei wie ein normales Fahrrad behandelt, da es nur eine Höchstgeschwindigkeit von 25 Kilometern pro Stunde erreicht. Der Elektromotor wirkt lediglich unterstützend beim Radfahren.

E-Bikes fallen aufgrund ihrer motorisierten Unterstützung ohne notwendigen Pedalantritt bereits unter die Klasse der Kleinkrafträder. Zu dieser Kategorie zählen auch S-Pedelecs, die über eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde verfügen, und E-Scooter.

Statistiken zu Unfällen unter Alkoholeinfluss

Dass das Unfallrisiko beim Radfahren unter Alkohol erhöht ist, steht außer Frage. Doch was sagt die Statistik? Wie viele Unfälle ereignen sich unter Alkoholeinfluss bei Radfahrern? Von 1995 bis 2005 stieg die Zahl der verunglückten betrunkenen Radfahrer auf fast 5.000 pro Jahr an. Bei Autofahrern ist die Zahl der verunglückten alkoholisierten Autofahrer deutlich stärker zurückgegangen.

Als Ursache wird hierfür die 1998 eingeführte 0,5 Promillegrenze sowie das 2007 eingeführte strikte Alkoholverbot bzw. Null-Promillegrenze für Fahranfänger aufgeführt. Zudem gibt es noch zwei weitere Statistiken, die zeigen, dass bei den alkoholisierten Fahrradfahrern eine Verhaltensänderung stattgefunden hat. Denn zwischen 2009 bis 2001 wurden 20 Prozent weniger Radler wegen Fahrens unter Alkohol oder Drogen verurteilt.

In Zahlen gesprochen: Von 11.782 Delikte in 2009, auf 10.049 Delikte in 2010, ging die Zahl im Jahre 2012 bis auf 9.229 Delikte zurück. Zudem ging der Anteil der betrunkenen Radfahrer an Alleinunfällen zurück. Auch wenn nur bei jedem 20. verunglückten Radfahrer Alkohol im Spiel war, ist das Unfallrisiko erhöht. Vor allem abschreckend sind die Statistiken zu den typischen Verletzungen von betrunkenen Radfahrern.

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