Nach einem Abend mit Freunden kann es verlockend sein, das Fahrrad anstelle des Autos zu nehmen, besonders wenn etwas mehr Alkohol im Spiel war als geplant. Doch auch für das Fahrrad gelten Promillegrenzen, deren Überschreitung empfindliche Strafen nach sich ziehen kann.
Promillegrenzen auf dem Fahrrad
Beim Fahrradfahren gibt es im Wesentlichen zwei Promillegrenzen, die es sich zu merken lohnt:
- 0,3 Promille: Diese Grenze markiert die sogenannte "relative Fahruntüchtigkeit". Fahrradfahren gilt rechtlich als in Ordnung - aber nur, wenn das Fahrverhalten nicht auffällig ist und kein Unfall passiert.
- 1,6 Promille: Wird diese Grenze erreicht oder überschritten, spricht man von "absoluter Fahruntüchtigkeit". Das wird als Straftat geahndet und entsprechend bestraft.
Die Promillegrenzen auf dem Rad sind deutlich lockerer als beim Autofahren. Denn im Auto darf schon ab einem Wert von 0,5 Promille mit Strafen gerechnet werden. Außerdem wird hier schon ab der Alkoholgrenze von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen, was dann entsprechend hart bestraft wird.
Konsequenzen bei Überschreitung der Promillegrenzen
0,3 Promille: Relative Fahruntüchtigkeit
Wird jemand auf dem Fahrrad angehalten, der die Alkoholgrenze von 0,3 Promille überschreitet, ist das erst einmal kein Problem. Dieser Promillewert führt rechtlich zu einer sogenannten „relativen Fahruntüchtigkeit“. Das bedeutet, dass nur dann strafrechtliche Folgen zu erwarten sind, wenn eine unsichere Fahrweise vorliegt oder ein Unfall gebaut wird.
Eine unsichere oder auffällige Fahrweise kann zum Beispiel das Fahren von Schlangenlinien sein, ein Abbiegen ohne Handzeichen oder das Überqueren einer roten Ampel. Ist die Fahrweise normal und unauffällig, ist ein Promillewert von 0,3 kein Problem.
Baut man unter dem Einfluss von 0,3 Promille aber einen Unfall oder fällt durch besonders gefährliches Fahren auf, können verschiedene Folgen auf einen zukommen. So wird dieses Vergehen unter Umständen als Strafanzeige gewertet, die in den meisten Fällen mit zwei Punkten und einer Geldbuße bestraft wird. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt von dem ab, was tatsächlich passiert ist. Ein Unfall mit Personenschaden wird mit Sicherheit höher bestraft als einfach nur ein schlingerndes Radfahren.
Kommt es zu einer Anhäufung von Kontrollen unter Alkoholeinfluss, schlimmstenfalls mit entsprechenden Folgen wie einem Unfall, kann die Bestrafung wesentlich höher ausfallen. In Ausnahmefällen müssen Wiederholungstäter sogar mit einem Fahrverbot für das Fahrrad rechnen.
Ab 1,6 Promille: Absolute Fahruntüchtigkeit
Solange ein Radfahrender unter 1,6 Promille im Blut hat und nicht durch seine Fahrweise auffällt, ist dieser Wert rechtlich kein Problem. Wird aber die Alkoholgrenze von 1,6 Promille überschritten, darf mit ordentlichen Konsequenzen gerechnet werden. Die Strafen werden hier erst einmal unabhängig von einem Unfall oder auffälliger Fahrweise vergeben, denn die 1,6 Promillegrenze, markiert rechtlich den Beginn der „absoluten Fahruntüchtigkeit“.
Mit 1,6 Promille im Blut kommt es zu einer stark eingeschränkten Reaktionsgeschwindigkeit, die Wahrnehmung der Straßenverhältnisse wird schlechter und der Gleichgewichtssinn leidet. Genau deswegen wird hier von der absoluten Fahruntüchtigkeit gesprochen.
Gerät man mit einem Wert von 1,6 Promille auf dem Fahrrad in eine Kontrolle, ist normalerweise mit einer Strafanzeige zu rechnen. Für gewöhnlich gibt es dann drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, die in der Höhe eines Nettomonatsgehalts angesetzt ist. In den meisten Fällen wird auch die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) als Strafe verhängt. Sollte sie nicht erfolgreich bestanden werden, kann es auch zu einem Entzug des Führerscheins kommen.
Wiederholungstäter müssen mit noch härteren Strafen rechnen. So kann der Führerschein direkt eingezogen werden. Es kann sogar ein Fahrverbot für das Fahrrad ausgesprochen werden und höhere Geldstrafen geben. Es können außerdem auch Punkte in Flensburg vergeben werden, selbst wenn die betroffene Person gar keinen Führerschein hat.
Promillegrenze für E-Bikes
Auch auf einem E-Bike gelten bestimmte Promillegrenzen. Um hier die genauen Konsequenzen aufzuzeigen, muss erst einmal geklärt werden, was ein E-Bike genau ist. Generell wird hier zwischen einem Pedelec und einem E-Bike unterschieden.
- Pedelec: Ein Pedelec - umgangssprachlich oft auch als E-Bike bezeichnet - unterstützt das Fahren elektrisch bis zu 25 km/h. Bei Pedelecs gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Fahrrad. Bis zu 1,6 Promille im Blut sind erlaubt, solange keine auffällige Fahrweise oder ein Unfall vorliegt. Wird diese Grenze aber überschritten, drohen härtere Strafen.
- E-Bike: Im Gegensatz dazu steht das E-Bike: hier können Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden. Darum gelten für E-Bikes strafrechtlich auch die gleichen Regeln wie für ein Auto. Also wird eine Fahrt mit mindestens 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit angesehen und ab 1,1 gilt sie als Straftat. Hier drohen ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 528,50 Euro. Bei Wiederholungstätern erhöhen sich die Strafen entsprechend.
Auswirkungen auf den Führerschein
Obwohl du zum Fahrrad fahren keinen Führerschein brauchst, kann unter Umständen bei einer alkoholisierten Fahrradtour auch der Führerschein entzogen werden. Der Führerscheinentzug erfolgt aber nicht direkt, da die Straftat ja nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde. In den meisten Fällen verlangt die zuständige Verwaltungsbehörde dann aber die Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.
Das passiert zwar meist erst bei Wiederholungstätern oder stark fahrauffälligen Radfahrern, hängt aber auch vom individuellen Vergehen und den kontrollierenden Beamten ab.
Wird bei einer Fahrradfahrt die Alkoholgrenze von 1,6 Promille nicht eingehalten, droht neben Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe, die Teilnahme an einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Bei dieser Untersuchung wird die Fahreignung in einer Reihe von Tests geprüft. Wird sie bestanden, bekommt man ein Medizinisch-Psychologisches Gutachten, das einem die eigene Fahrtüchtigkeit bescheinigt. Wird die MPU aber nicht bestanden, wird der Führerschein entzogen. Das passiert auch dann, wenn das ursprüngliche Vergehen „nur“ Alkohol auf dem Fahrrad war. Die Kosten für die Untersuchung müssen selbst gezahlt werden.
Betrunkene Fußgänger
Auch wenn bei Fußgängern keine konkreten Promillegrenzen vorliegen, kann es unter Umständen auch passieren, dass betrunkenen Fußgängern der Führerschein entzogen wird. Damit es so weit kommt, muss aber einiges zusammenkommen.
Weil Fußgänger sich nicht an bestimmte Promillegrenzen halten müssen, kommt es hier einzig und allein auf ihr Verhalten an. Zeigt sich zum Beispiel ein betrunkener Fußgänger, der ein wenig getorkelt ist und damit ein Risiko für andere Verkehrsteilnehmer darstellt, in einem anschließenden Gespräch mit den Beamten schuldbewusst und einsichtig, führt dieses Verhalten in der Regel zu einer milderen Strafe.
Fällt ein betrunkener Fußgänger aber durch auffälliges Fehlverhalten wie Randalieren oder durch gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr auf, kann ihm eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung auferlegt werden. Hier gilt dann wie oben schon beschrieben, dass bei Nicht-Bestehen der Führerschein entzogen wird. In so einem Fall geht die Rechtsprechung davon aus, dass die betroffene Person ein grundsätzliches Alkoholproblem hat, das eine Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr verhindert.
Auch bei einer Trunkenheitsfahrt auf Inline-Skates ist mit ähnlichen Konsequenzen zu rechnen wie bei einem betrunkenen Spaziergang. Inline-Skates gelten rechtlich nicht als Fahrzeug, sondern werden eher als Spielzeug gewertet. Auch hier gilt am Ende wie bei Fußgängern, dass es von der individuellen Situation abhängt und Einsichtigkeit der Beteiligten auf jeden Fall hilfreich ist, um einer Strafe zu entgehen.
Fahrverbot für Fahrräder
Verkehrsteilnehmer, die zu oft wegen Alkoholverstößen aufgefallen sind, können auch ein Fahrverbot fürs Fahrrad erhalten. Besteht für die Teilnahme am Straßenverkehr ein absolutes Fahrverbot, sind Fahrrad, Motorrad und Auto tabu.
Erhält also die Behörde den Eindruck, dass sie nicht geeignet sind zum Führen von führerscheinlosen Fahrzeugen, weil die entsprechende Fahreignung fehlt, kann das Radfahren untersagt werden.
Promillegrenzen im europäischen Ausland
Die Promillegrenzen im europäischen Ausland für Fahrradfahrer, die betrunken unterwegs sind, unterscheiden sich stark. In Tschechien ist das Fahrradfahren nur mit 0,0 Promille erlaubt. Dagegen ist ein Wert von 0,5 Promille auf dem Rad in Italien, Spanien und Frankreich sowie in der Schweiz und den Niederlanden noch im Toleranzbereich.
Zusammenfassung der Promillegrenzen und Konsequenzen
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Promillegrenzen und Konsequenzen für Fahrradfahrer zusammen:
| Promillewert | Fahrverhalten | Konsequenzen |
|---|---|---|
| Unter 0,3 | Unauffällig | Keine |
| 0,3 - 1,6 | Auffällig oder Unfall | Strafanzeige, Punkte, Geldbuße, ggf. Fahrverbot |
| Ab 1,6 | Unabhängig vom Fahrverhalten | Strafanzeige, Punkte, Geldbuße, MPU, ggf. Führerscheinentzug |
Es ist ratsam, auch auf dem Fahrrad auf Alkohol zu verzichten, um die eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden.
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