Seitdem E-Roller bis 20 km/h auf deutschen Straßen offiziell zugelassen wurden, sind sie aus dem Stadtbild vieler Metropolen nicht mehr wegzudenken. E-Tretroller bis 20 km/h gelten als sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge. Doch welche Konsequenzen hat es, wenn man betrunken E-Scooter fährt? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Folgen.
Promillegrenzen für E-Scooter-Fahrer
Für Elektroroller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das bedeutet:
- 0,5 bis 1,09 Promille: Ordnungswidrigkeit, in der Regel 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg, wenn keine alkoholbedingte Auffälligkeit vorliegt.
- Ab 1,1 Promille: Straftat wegen Trunkenheit im Verkehr.
- Ab 0,3 Promille: Strafverfahren, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.
Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille).
Strafen und Konsequenzen
Wenn Sie betrunken E Scooter fahren, erwartet Sie meist mindestens ein Bußgeld. Daneben kann auch ein generelles Fahrverbot für ein bis drei Monate verhängt werden. In diesem Fall dürfen Sie nicht mehr mit einem Kraftfahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Denkbar ist auch ein Entzug der Fahrerlaubnis, wobei hierzu die rechtliche Lage im Hinblick auf eine Trunkenheitsfahrt mit dem E Scooter unklar ist.
Achtung: Wer betrunken E Scooter fährt, begeht im äußersten Fall auch eine Straftat. Sie können wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) belangt werden, wenn Sie fahruntüchtig waren. Sie haben eine der in § 315c StGB aufgeführten „Todsünden“ begangen und so (beinahe) einen schweren Unfall verursacht.
Beispiele für Strafen
Hier sind einige Beispiele für Strafen, die bei Trunkenheitsfahrten mit dem E-Scooter drohen:
- Ab 0,3 Promille: Mit dem E-Scooter andere Personen gefährdet, durch Unsicherheiten auffällig geworden, einen Unfall verursacht: Freiheits- bzw. Geldstrafe möglich.
- E-Scooter ab 1,1 Promille gefahren: Freiheits- bzw. Geldstrafe möglich.
Ein wichtiger Hinweis: Bei einer Polizeikontrolle müssen Sie keine Angaben zu Ihrem Alkoholkonsum machen. Sie haben das Recht, zu schweigen. Niemals müssen Sie sich selbst belasten! Daher müssen Sie vor Ort auch keine Alkoholtests machen.
Aber: Die Polizei kann inzwischen selbst in den meisten Fällen die Blutentnahme zur Feststellung der Alkoholkonzentration im Blut (sog. BAK) anordnen. Die Feststellung dieser BAK ist für einen eventuell folgenden Strafprozess entscheidend, denn nur so kann eine Fahruntüchtigkeit beweiskräftig festgestellt werden. In einem solchen Fall ist Ihre Zustimmung nicht mehr erforderlich, da die Entnahme durch die Strafprozessordnung gerechtfertigt ist. Im Nachgang kann jedoch überprüft werden, ob tatsächlich Gefahr in Verzug bestand und die Anordnung durch die Polizei folglich zulässig war.
Besondere Fälle
Betrunkener Beifahrer
Selbst, wenn Sie nur betrunkener Beifahrer eines nüchternen E Scooter-Fahrers sind, können alkoholbedingte Strafen drohen. So hat es das LG Oldenburg jedenfalls für den Fall entschieden, dass sich der Beifahrer am Lenker des E Scooters festgehalten hat (LG Oldenburg, Beschluss vom 07.11.2022 - Az. 4 Qs 368/22). Auch hier ist die Rechtslage aber nicht abschließend geklärt.
MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung)
Ab einer Grenze von 1,6 Promille ist mit der Anordnung einer MPU zu rechnen. Auch ein positiver Drogentest kann dazu führen, dass die zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine MPU verlangt. Hierfür gibt es jedoch keine eindeutig festgelegten Grenzwerte.
Minderjährige und Erwachsene ohne Fahrerlaubnis sollten sich nicht in Sicherheit wiegen! Denn auch ohne vorhandenen Führerschein kann die Behörde bei Fehlverhalten auf einem E-Scooter eine MPU verlangen.
Wichtige Urteile
Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken fällte ein wichtiges Urteil zur Erteilung von Fahrverboten nach einem Verstoß mit einem E-Scooter (Az.: 1 Owi 2 SsBs 40/21). Laut dem Urteil des Gerichts seien weniger das Gewicht und die Geschwindigkeit des E-Scooters entscheidend, sondern vielmehr die Unfähigkeit des Fahrers, den Anforderungen des Straßenverkehrs zu genügen. Fährt eine Person alkoholisiert oder unter Drogeneinfluss, ist unter anderem ihr Gleichgewichtssinn beeinträchtigt.
Das OLG Braunschweig gab sich mit dem Urteil jedoch nicht zufrieden und kippte es. Die Begründung: Es lasse außer Acht, dass es sich bei einem E-Roller nach dem Gesetz um ein Kraftfahrzeug handele.
Verhalten im Falle einer Kontrolle
Schweigen Sie zu allen Vorwürfen, bis Sie mit einem Anwalt gesprochen haben! Dieser wird Akteneinsicht nehmen und dann mit Ihnen eine Strategie erarbeiten.
Häufig lohnt es sich zu prüfen, ob ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll ist.
Bußgeldtabelle für E-Scooter-Verstöße
Die folgende Tabelle zeigt einige Bußgelder für Verstöße mit E-Tretrollern:
| Tatbestand | Bußgelder |
|---|---|
| Bei Rot über die Ampel | zwischen 60 und 180 € |
| Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 € |
| Fahren auf der Autobahn | 20 € |
| Fahren ohne Versicherungskennzeichen | 40 € |
| Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 € |
| Nebeneinander fahren | 15 bis 30 € |
| Elektronisches Gerät (z.B. Handy) benutzt | 100 €, 1 Punkt |
Verwandte Beiträge:
- Betrunken Radfahren: Strafen, Bußgelder & Konsequenzen
- Betrunkener Beifahrer Motorrad: Rechtliche Folgen & Gefahren
- Betrunken mit dem Fahrrad? Diese Strafen können dich teuer zu stehen kommen!
- Shimano Ultegra 6700 Komplettgruppe Test: Ultimative Leistung & Innovatives Design Enthüllt!
- Elektroroller über 100 kg Traglast: Modelle & Tipps
Kommentar schreiben