Fahrradkomponenten Rückgabe: Was Sie wissen müssen

Widerrufsrecht und Rückgaberecht: Ein Überblick

Beim Kauf von Fahrrädern und Fahrradkomponenten gibt es wichtige Unterschiede zwischen dem Widerrufsrecht und dem Rückgaberecht. Letztes Jahr trat das neue Widerrufsrecht in Kraft. Generell gibt es nun kein Rückgaberecht mehr, sondern nur noch ein Widerrufsrecht, das ausdrücklich durch den Käufer erklärt werden muss. Eine einfache Rücksendung der Retoure reicht nicht mehr aus. Das neue Widerrufsrecht gilt einheitlich für den ganzen EU-Raum.

Unterschied zwischen Kauf im Laden und Online-Shop

Unterschieden werden muss allerdings zunächst, ob das Fahrrad im Geschäft oder im Versand gekauft wurde. Wer sein Rad direkt im Laden vor Ort erworben hat, ist auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen. Wer sein Fahrrad im Laden vor Ort kauft hat in Punkto Rückgabe oder einer späteren Retoure immer schlechte Karten. Grundsätzlich gilt: Eine Rückgabe im Laden vor Ort ist eine reine Kulanz des Verkäufers! Eine Retoure kann nur dann erfolgen, wenn Mängel ersichtbar sind.

Anders sieht das jedoch aus, wenn das Fahrrad im Online-Shop gekauft wurde. Hier ist generell eine Rückgabe in einem gewissen Zeitrahmen möglich. Dazu müssen Sie als Käufer ihr Widerrufsrecht klar und schriftlich formulieren. Eine einfache Retoure reicht seit 2014 nicht mehr aus. Die gesetzlichen Fristen betragen für die Fahrrad Retour 14 Tage.

Fristen und Bedingungen für die Rückgabe

Einige Online-Shops sind aber recht kulant und offerieren teilweise längere Fristen. Du kannst Artikel innerhalb von 30 Tagen kostenfrei mit unseren Rücksendeunterlagen zurücksenden - wichtig ist dabei nur, dass die Artikel unbenutzt sind und keine Gebrauchsspuren aufweisen. Achte darauf, angebrachte Etiketten nicht zu entfernen. Übrigens ist eine Rückgabe beim Fahrrad auch dann möglich, wenn die Original-Verpackung nicht mehr vorhanden ist. Der Händler muss Ware ohne Original Verpackung grundsätzlich Retour nehmen, sofern der Widerruf innert der gesetzlichen Frist erfolgte. Er kann aber unter Umständen eine Wertminderung geltend machen.- Jedoch nur dann, wenn dieses in seinen AGB ausdrücklich verfasst wurde!

Die Rückgabe des Fahrrads ist zudem seit 2014 EU weit harmonisiert. In jedem europäischen Land gelten also nun die gleichen Widerrufsregeln bei der Retour. Dennoch gibt es bei der Retoure eine klare Einschränkung. Wurde das Fahrrad für Sie eigens angefertigt oder individuell umgebaut, ist eine Rückgabe nicht möglich.

Solltest Du nach dem Kauf feststellen, dass Du einen Artikel Deiner Bestellung doch nicht benötigst, aber bereits außerhalb des Widerrufszeitraumes bist, kannst Du diesen Artikel bis zu 100 Tage nach Kauf, auf Deine Kosten, an uns retournieren. Für Rücksendungen innerhalb 100 Tage ist es wichtig, dass wir in diesem Zeitrahmen nur ungenutzte Artikel in ihrer Originalverpackung zurücknehmen können Wir erstatten dann, nach Erhalt und Prüfung, den Kaufpreis.

Bitte beachten:

  • Bis zu 100 Tage nach Kauf
  • Nur ungenutzte Artikel
  • Die Originalverpackung ist vorhanden und unbeschädigt
  • Der Lieferumfang des Artikels ist vollständig

Vorgehensweise bei Mängeln

Nicht jeder Fahrradkauf ist direkt ein Volltreffer - manchmal treten Mängel auf, die behoben werden müssen. Meistens möchten Kund:innen das mangelhafte Rad gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Doch das ist nicht der erste Schritt. Stellen Käufer:innen nach einem Fahrradkauf Probleme fest, wenden sich die Mitglieder unter ihnen auch an den ADFC. Oft geht es dabei um Elektrofahrräder, die Mängel aufweisen und gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgehen sollen. Ob nun Pedelecs empfindlicher sind oder die Ansprüche der Käufer:innen bei teuren Rädern höher sind, sei dahin gestellt. Mängel können auch an unmotorisierten Fahrrädern auftreten.

Mängelbeseitigung als erster Schritt

Funktioniert ein Fahrrad nicht wie vorgesehen, möchten viele Kund:innen es gerne gegen Kaufpreiserstattung zurückgeben. Der Rücktritt vom Kauf ist aber erst der letzte Schritt. Zunächst besteht nur ein Anspruch auf „Nacherfüllung“, wenn der Kaufvertrag nicht durch Lieferung eines mangelfreien Fahrrads erfüllt wurde. Dabei geht es meist um eine kostenlose Reparatur (Nachbesserung), seltener um den Umtausch gegen ein einwandfreies identisches Rad.

Käufer:innen haben grundsätzlich die Wahl, doch die Neulieferung darf vom Handel als unverhältnismäßig teuer verweigert werden, besonders bei kleineren Mängeln. Zudem kann die Ersatzlieferung noch einmal mit einer langen Wartezeit verbunden sein. Die gesetzliche Möglichkeit, den Kaufpreis zu mindern, spielt zumindest in der Beratungspraxis des ADFC keine Rolle.

Beweislast und Sachmängelhaftung

Die Beweispflicht für Mängel liegt grundsätzlich bei den Käufer:innen. Hier gibt es aber zwei Erleichterungen: Fehler und ihre Ursachen müssen nicht konkret benannt werden; es reicht ein Hinweis auf die Mangelerscheinungen. Für Käufe ab dem 1. Januar 2022 ist EU-weit die Beweislastumkehr für anfängliche Mängel von sechs Monaten auf ein Jahr verlängert worden. Zeigt sich innerhalb eines Jahres seit Übergabe ein Sachmangel, wird gesetzlich vermutet, dass die gekaufte Ware von Anfang an mangelhaft war - es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Ware oder des mangelhaften Zustands unvereinbar.

Die Begrenzung der Sachmängelhaftung auf zwei Jahre ist grundsätzlich unverändert geblieben. Neu ist: Wenn der Mangel noch in dieser Zeit auftritt, kommen ab diesem Zeitpunkt bis zu vier Monate dazu. Außerdem haftet der Handel zwei weitere Monate ab Rückgabe des nachgebesserten Fahrrads.

Nacherfüllung und ihre Bedingungen

Zur Nacherfüllung können Käufer:innen mündlich oder in Textform auffordern. Sie müssen bereit sein, das mangelhafte Rad zum Überprüfen der Mängelrügen zur Verfügung zu stellen. Grundsätzlich tragen Verkäufer:innen die Nebenkosten der notwendigen Nachbesserung wie den Transport eines nicht fahrbereiten Zweirads, aber normalerweise nur am Ort des Geschäfts und nicht, wenn der Mangel beispielsweise auf einer Urlaubsreise auftritt.

Manche verweisen Schadensfälle generell an den Hersteller. Ein Wahlrecht, ihre Sachmängelhaftung oder eine Herstellergarantie zu nutzen, besteht nur aufseiten der Käufer:innen. Auch wenn Verkäufer:innen sich vom Hersteller unterstützen lassen, bleiben sie verantwortlich.

So besteht nicht ohne Weiteres ein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzrad, auch nicht während einer übermäßig lange dauernden Nachbesserung. Eine Mahnung in Textform mit einer angemessenen Fristsetzung setzt Verkäufer:innen in Verzug. Sie schulden dann Schadensersatz, wie für die Kosten eines Mietfahrrads.

Eine unvollständige oder nur vorübergehend wirksame Reparatur berechtigt noch nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. § 440 BGB gewährt dieses Recht ohne weitere Fristsetzung, wenn die Nachbesserung fehlgeschlagen oder unzumutbar ist, und definiert im Regelfall erst den erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen.

Berechnungsgrundlage der Nutzungsdauer

Deshalb legt man ihre zu erwartende Nutzungsdauer zugrunde, so wie für Kraftfahrzeuge mit geringer Jahresfahrleistung (ein Beispiel aus der Rechtsprechung: Wohnmobil, 120 Monate). Das ist nach einem Mustergutachten auch eine typische Gebrauchsdauer von Fahrrädern und Pedelecs. Wer bis zur Rückgabe zwölf Monate gefahren ist, muss sich deshalb 12/120 (zehn Prozent) vom Kaufpreis als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen.

Rücksendungsprozess

Kleinteile & Zubehör: Die Rücksendung ist kostenlos, wenn du unser Rücksendeetikett verwendest. Melde deine Rücksendung einfach in unserem Retourenportal an - dort erhältst du auch dein Retourenlabel.

Fahrräder: Möchtest du ein Fahrrad zurücksenden, melde dich bitte telefonisch oder über unser Kontaktformular bei unserem Kundenservice. Wir stimmen die Abholung individuell mit dir und der Spedition oder DHL ab. Bitte beachte, dass die Abholung in der Regel durch den gleichen Dienstleister erfolgt, der das Fahrrad geliefert hat.

Wichtige Hinweise zur Rücksendung:

  • Verpacke das Fahrrad wieder im Originalkarton, in dem es geliefert wurde
  • Die Rückgabe ist nur für unbeschädigte und unbenutzte Fahrräder möglich.
  • Die Ware muss einwandfrei, sauber, ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden.

Weitere Informationen

Ein automatischer Umtausch ist systembedingt nicht möglich. Falls du eine andere Größe, Farbe oder ein anderes Modell benötigst, gib bitte eine neue Bestellung auf.

Bei Specialized stehen die Rider an erster Stelle. Deshalb garantieren wir deine Zufriedenheit mit deinem Kauf in unserem Online-Shop mit einer erstklassigen Richtlinie zu Rückgaben. Gebrauchte, aber unbeschädigte Ausrüstung, Bekleidung, Fahrräder oder Fahrradrahmen können innerhalb von 30 Tagen ab dem Zustelldatum zurückgegeben werden.

Du musst die Artikel innerhalb von 14 Tagen an uns zurücksenden. Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem du uns mitgeteilt hast, dass du vom Kaufvertrag zurücktreten möchtest.

Der Artikel muss mit allem, was bei deinem ursprünglichen Kauf enthalten war, einschließlich Handbüchern, der Garantierichtlinie und sonstigem Zubehör zurückgegeben werden. Im Falle eines Fahrrads müssen alle Originalkomponenten zurückgegeben werden.

Die Rücksendung ist immer kostenlos. Du erhältst ein Versandlabel, sobald du die Rückgabe beantragt hast. Bitte stelle sicher, dass du deine Artikel sorgfältig verpackst, da wir nicht für Schäden verantwortlich sind, die während des Rücktransports entstehen. Wenn du ein komplettes Fahrrad zurückgeben möchtest, muss es demontiert und sorgfältig verpackt werden, damit nichts während des Transports beschädigt wird.

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