Dienstradleasing für Beamte in Niedersachsen: Ein holpriger Start

Das Fahrrad spielt für immer mehr Menschen eine große Rolle für ihre alltägliche Mobilität. Das hat nicht nur gesundheitliche, sondern auch verkehrs- und umweltpolitische Vorteile.

Gesetzliche Grundlagen und Ziele

Die Einführung des Dienstradleasings für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Landesregierung daher ein wichtiges Anliegen. Für die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter war dafür eine Änderung des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes erforderlich. Der Niedersächsische Landtag hat am 8. November 2023 mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eine Regelung zur Entgeltumwandlung für das Dienstfahrrad-Leasing für Beamtinnen und Beamte im Niedersächsischen Besoldungsgesetz (NBesG) beschlossen.

Eine vergleichbare Möglichkeit besteht zukünftig auch für die Tarifbeschäftigten des Landes, da mit dem Tarifabschluss vom 9. Dezember 2023 die Grundlage geschaffen wurde.

Mit der Durchführung des Vergabeverfahrens wurde das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) beauftragt. Da zu erwarten ist, dass durch die Bündelung des Bedarfes aller niedersächsischen Behörden optimale Konditionen für alle Beschäftigten erzielt werden, beabsichtigt die Universität, sich dem Ausschreibungsergebnis anzuschließen.

Der niedersächsische Finanzminister, Gerald Heere dazu in einer Pressemitteilung der Niedersächsischen Staatskanzlei: "Das Fahrrad spielt für immer mehr Menschen eine große Rolle für ihre alltägliche Mobilität." Die Nutzung des Fahrrads habe nicht nur gesundheitliche Vorteile, sondern bringe auch verkehrs- und umweltpolitische Vorteile mit sich.

Seit Freitag (17.11.2023) können Kommunen ihren Beamt:innen Zuschüsse beim Leasing eines Dienstrades zukommen lassen. Eine Verordnung des Landes Niedersachsen erlaubt es Kommunen jetzt, ihre Beamt:innen mit 40 Euro pro Monat zu bezuschussen, sodass zum Beispiel auch Diensträder gefördert werden können.

Auch auf Landesebene sollen Leasingangebote geschaffen werden, sodass die Landesbeamt:innen steuerfrei Fahrräder leasen können. Hierzu müssen allerdings noch bürokratische Hürden überwunden werden.

„Je mehr Menschen in den Landes- und Kommunalverwaltungen mit dem Rad fahren, desto besser wird dort das Verständnis für die Belange Radfahrender. Wir hoffen, dass das Dienstradleasing dem Radverkehr noch mehr Rückenwind verleiht“, so Rüdiger Henze, Vorsitzender des ADFC Niedersachsen.

Und es gibt noch einen weiteren Grund zur Freude: Über die politische Liste wurde dem Radverkehr noch ein kleiner Extra-Schub verliehen. In die Sanierung von Radwegen fließen zusätzlich zu den 10 Millionen Euro pro Jahr noch 2,5 Millionen Euro.

(ADFC) ist die größte Interessenvertretung der Radfahrer:innen in Deutschland. Der Verein hat mehr als 230.000 Mitglieder aller Altersstufen, davon circa 24.000 in Niedersachsen. Ehrenamtliche in 39 Kreisverbänden und 40 Ortsverbänden im Land setzen sich im ADFC Niedersachsen ein. Der ADFC berät in allen Fragen rund um‘s Fahrrad.

Funktionsweise des Dienstradleasings

Beim Fahrradleasing least der Arbeitgeber das Wunschrad und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter. Diese können das Fahrrad sowohl dienstlich als auch privat nutzen. Durch die Entgeltumwandlung sparen die Beschäftigten meistens beim Fahrradleasing verglichen mit dem klassischen privaten Kauf eines Fahrrades. Die Voraussetzung laut der Tarifeinigung für das Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte ist, dass das Fahrradleasing in dem jeweiligen Bundesland für Beamtinnen und Beamte bereits möglich ist. In Niedersachsen ist dafür die Grundlage geschaffen.

Verzögerungen und Herausforderungen

Eigentlich sollte es eine Erfolgsgeschichte werden: Die Einführung des Jobrad-Angebots bei der Polizei Niedersachsen war für das zweite Quartal 2025 angekündigt. Diese Maßnahme versprach nicht nur eine umweltfreundlichere Mobilität, sondern auch eine Verbesserung der Gesundheit der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.

Nun jedoch die ernüchternde Nachricht: Das Dienstradleasing wurde auf unbestimmte Zeit verschoben. Der Frust unter den Beschäftigten ist groß, denn dieser Rückschritt wirft nicht nur Fragen nach der Prioritätensetzung auf, sondern lässt auch Zweifel an der Wertschätzung durch das niedersächsische Ministerium für Wirtschaft aufkommen. Der Frust ist greifbar, denn der Eindruck entsteht, dass die Gesundheit der Beschäftigten sowie umweltpolitische Ziele im Ministerium für Wirtschaft Niedersachsen keine ausreichende Priorität haben.

Diese Entscheidung hat nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die geplante Einführung, sondern sendet auch ein deutliches Signal: Die Förderung der Mitarbeitenden und der Umwelt scheint hinter bürokratischen Hürden zurückzubleiben.

Beschäftigte des Landes Niedersachsen werden erst 2026 Jobräder nutzen können. Grund für die Verzögerung ist, dass per europaweiter Ausschreibung ein Dienstleister gefunden werden muss, der sich um die Abwicklung kümmert. Momentan ist die Ausschreibung noch nicht einmal gestartet.

Wie das neue Angebot und damit die Ausführung des Leasings in der Praxis im Detail umgesetzt wird, ist auch vom Ergebnis der Ausschreibung und dem Dienstleister abhängig. Leider sind noch nicht alle Details geklärt, sodass die Ausschreibung noch nicht erfolgen konnte. Eine Prognose hinsichtlich des genauen Starts des Fahrradleasings fällt schwer, da es noch viele Unabwägbarkeiten zu klären gilt.

Sobald die Ausschreibung erfolgt sein wird, werden Sie auf dieser Seite darüber informiert. Die Ausschreibung soll möglichst zeitnah starten. Auf Grund von Volumen und Komplexität des Auftrages wird mit einem Ergebnis der Ausschreibung nach ca. vier Monaten gerechnet. Unter Einhaltung der notwendigen Widerspruchsfristen kann dann eine entsprechende Vergabe erfolgen.

Bis zu sechs Monate braucht der Dienstleister dann, um das Leasingportal bereitzustellen und die Schnittstellen mit den Dienststellen einzurichten.

Kritik und Konsequenzen der Verzögerung

Ein Versprechen, das nicht gehalten wird: Mit der Ankündigung, Jobräder für die Polizei Niedersachsen einzuführen, verband sich die Hoffnung auf eine nachhaltigere Mobilität und einen besseren Ausgleich für die teils körperlich und psychisch anstrengende Arbeit im Polizeidienst. Regelmäßige Bewegung auf dem Weg zur Arbeit sollte dabei helfen, den oft stressigen Alltag besser zu bewältigen, und die Umwelt durch die Reduzierung von Emissionen entlasten.

Für die Polizei Niedersachsen hätte das Jobrad viele Vorteile gebracht: Radfahren reduziert Stress, fördert die Fitness und trägt zu einem gesünderen Lebensstil bei. Angesichts der oftmals körperlich herausfordernden Arbeit im Außendienst wäre das Dienstrad eine willkommene Unterstützung, um langfristig fit und leistungsfähig zu bleiben. Zudem hätten Polizistinnen und Polizisten, die für den Arbeitsweg auf das Fahrrad setzen, einen direkten Beitrag zum Umweltschutz leisten können - ein Schritt in Richtung nachhaltige Mobilität.

Doch jetzt, da die Einführung auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, fühlen sich viele Mitarbeitende im Stich gelassen. Der Eindruck entsteht, dass es der Politik an ernsthaftem Interesse fehlt, die Gesundheit der Beschäftigten aktiv zu fördern und gleichzeitig umweltpolitische Ziele ernsthaft zu verfolgen.

Besonders schmerzlich wird die Verschiebung des Jobrad-Projekts durch die mangelnde Kommunikation und Transparenz in diesem Prozess. Die Mitarbeitenden hatten sich auf das Angebot gefreut und viele sahen darin eine echte Anerkennung ihrer Arbeit sowie eine Möglichkeit, gesundheitsfördernde Maßnahmen in ihren Alltag zu integrieren. Stattdessen bleibt nun das Gefühl zurück, dass die eigenen Bedürfnisse und Anregungen nicht gehört werden.

Es wirkt so, als ob das Ministerium für Wirtschaft die Anliegen der Beschäftigten nicht ernst nimmt. Diese Wahrnehmung trägt zu einem Gefühl der Enttäuschung und fehlenden Wertschätzung bei, das bei vielen Polizeibeamtinnen und -beamten spürbar ist.

Das Dienstradleasing wäre ein klares Signal gewesen, dass das Land Niedersachsen seine Beschäftigten in ihrer Gesundheit und Mobilität aktiv unterstützen möchte. Doch die Verschiebung des Projekts zeigt, dass diese Prioritäten im Moment offenbar nicht an vorderster Stelle stehen. Die Mitarbeitenden haben nun das Gefühl, dass ihre Interessen hinter anderen Themen zurückgestellt werden.

Die Polizei Niedersachsen leistet tagtäglich einen entscheidenden Beitrag zur Sicherheit des Landes. Dass die versprochene Unterstützung durch das Jobrad-Projekt nun in der Schwebe bleibt, sendet ein schlechtes Zeichen - nicht nur an die Beschäftigten, sondern auch an die Öffentlichkeit.

Ausblick

Derzeit gehen wir davon aus, dass die Beschäftigten des Landes im Laufe des Jahres 2026 von diesem Service Gebrauch machen können. Dies bietet dann nicht nur mehr moderne persönliche Mobilität, sondern ist auch gesundheitlich sowie verkehrs- und umweltpolitisch ein Gewinn!

Wichtig zu wissen: Die Regelungen für Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter gelten nicht für Tarifbeschäftigte des Landes. Dafür braucht es eine eigene tarifvertragliche Regelung zum Fahrrad-Leasing per Entgeltumwandlung.

Dass sich die Einführung so lange hinzieht, ist bedauerlich. Schließlich hatte die Landesregierung schon im November 2023 im Besoldungsgesetz die Grundlage für das Jobrad gelegt. Im Dezember 2023 haben die Tarifparteien beschlossen, dass auch das tarifbeschäftigte Personal profitieren soll.

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