Das Dienstrad-Leasing erfreut sich großer Beliebtheit als attraktiver Benefit für Arbeitnehmer. Doch was passiert, wenn sich die berufliche Situation ändert und eine Kündigung ansteht? Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Optionen und Aspekte, die bei einer Kündigung während eines laufenden Dienstrad-Leasingvertrags zu beachten sind.
Was passiert mit dem Dienstrad bei Kündigung?
Eine Grundidee des Dienstrad-Leasings ist es, qualifizierte Mitarbeiter mit einem attraktiven Benefit zu begeistern und so an Unternehmen zu binden. Doch nicht immer bleibt das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Leasinglaufzeit bestehen. Wenn Mitarbeiter, die ein Dienstrad nutzen, das Unternehmen verlassen, kommt schnell die Frage auf: Was passiert eigentlich mit dem Dienstrad?
Wird das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Leasingzeit beendet, wirkt sich dies zunächst nicht auf den Bestand des Leasingvertrags aus. Aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer muss der Arbeitnehmer das Dienstrad an den Arbeitgeber zurückgeben. Der Arbeitgeber wiederum bleibt verpflichtet, die Leasingraten zu zahlen, da der Leasingvertrag weiterläuft.
Um dieses Ergebnis zu verhindern, müssen zwischen allen Beteiligten aufeinander abgestimmte vertragliche Regelungen getroffen werden. Da es sich bei Diensträdern noch um ein recht junges Phänomen handelt, gibt es derzeit kaum gerichtliche Entscheidungen zu einzelnen Vertragsgestaltungen.
Optionen für Arbeitnehmer bei Kündigung
Wenn eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die Kündigung einreicht, gibt es verschiedene Optionen, was mit dem Dienstrad geschehen soll:
- Option 1: Übernahme des Dienstrads. Der Arbeitnehmer übernimmt den Leasingvertrag und führt ihn eigenständig fort.
- Option 2: Umschreibung auf den neuen Arbeitgeber. Das Dienstrad wird auf den neuen Arbeitgeber des Arbeitnehmers umgeschrieben, sofern dieser ebenfalls Dienstrad-Leasing anbietet.
- Option 3: Rückgabe des Dienstrads. Das Dienstrad wird an den Leasinganbieter zurückgegeben.
Eine Rückgabe ist ebenfalls bei Kündigung von Seiten des Arbeitgebers möglich oder wenn das Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird. Auch wenn ein Mitarbeiter aufgrund von Erwerbsunfähigkeit dauerhaft ausfällt, kann das Dienstrad zurückgegeben werden.
Rückgabe des Dienstrads: Schritt für Schritt
Wer sich für die dritte Lösung entscheidet und das Firmenrad-Leasing weder auf den neuen Arbeitgeber übertragen lassen möchte noch das Dienstrad selber übernehmen will, der kann das Fahrrad in folgenden Schritten an den Leasinganbieter zurückgeben:
- Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall: Der Arbeitgeber meldet beim Leasinganbieter die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und schickt ihm die nötigen Unterlagen. Meist reicht die Kündigung bzw. die Kündigungsbestätigung. Es gilt eine Frist von 14 Tagen.
- Rücknahmebestätigung: Der Leasinganbieter bestätigt die Rücknahme des Dienstfahrrads. Sowohl die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer als auch der Partnerhändler erhält die schriftliche Bestätigung. Der Arbeitgeber wird darüber informiert.
- Terminvereinbarung: Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer muss einen Termin vereinbaren, um sein Jobrad zurückzugeben.
- Rückgabe des Dienstrads: Zum festgelegten Termin hat die Arbeitnehmerin ihr Fahrrad oder der Arbeitnehmer sein Fahrrad in ordnungsgemäßem und vollständigem Zustand abzugeben. Das bedeutet, dass eventuell mitgeleastes Zubehör ebenfalls abgegeben wird.
- Bestätigung durch den Leasinggeber: Der Partnerhändler übermittelt die unterschriebene Rücknahmebestätigung an den Leasinganbieter.
- Regulierung durch den Versicherer: Der Leasinggeber veranlasst die Regulierung durch den Versicherer. Der Arbeitgeber erhält die Information nach erfolgter Regulierung, und das Leasingverhältnis ist offiziell beendet.
Wichtige Hinweise zur Kündigung während eines Dienstrad-Leasings
Wer während der Leasingzeit bei seinem Arbeitgeber kündigt, der muss sich entscheiden, wie fortgefahren werden soll. Damit eine vorzeitige Beendigung des Leasingverhältnisses möglich ist, muss diese Option durch den Leasinggeber überhaupt erst eingeräumt werden. Es ist daher wichtig, sich bereits bei Vertragsschluss über die Konditionen zu informieren.
Oftmals gibt es die Option, den Leasingvertrag selbst zu übernehmen. Dann ist nicht mehr das Unternehmen, sondern die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer der Leasingnehmer bzw. Leasingnehmerin.
Manche Arbeitgeber erklären sich zudem dazu bereit, bestehende Leasingverträge neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu übernehmen. In solchen Fällen kann der Angestellte sein Jobrad weiterhin wie gewohnt nutzen.
Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung
Die Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung greift unter anderem, wenn das Arbeitsverhältnis nicht bis zum Ende der vereinbarten Leasinglaufzeit bestehen bleibt. Für Arbeitgeber besteht dadurch für den Fall der Fälle kein finanzielles Risiko.
Die AGAV greift nicht nur, wenn Beschäftigte das Unternehmen endgültig verlassen, sondern auch, wenn sie vorübergehend, zum Beispiel aufgrund einer Langzeiterkrankung, ausfallen oder während der Leasinglaufzeit in Elternzeit gehen.
Alternativen zur Rückgabe
Neben der Rückgabe gibt es auch die Möglichkeit, das Dienstrad weiterzugeben. Der Vertrag kann nicht weiterlaufen, aber ein anderer Mitarbeiter oder eine andere Mitarbeiterin möchte das Rad übernehmen? Perfekt! Der bestehende Einzelleasingvertrag kann entsprechend angepasst werden.
Ein vorzeitiges Vertragsende ist unausweichlich und Ihr Mitarbeiter bzw. Ihre Mitarbeiterin möchte das Rad kaufen? Kein Problem: Beantragen Sie einfach ein Kaufangebot.
Umgang mit besonderen Situationen
Manchmal kommen die Dinge zu einem anderen Ende, als wir sie uns gewünscht hätten: Ob Krankheit oder Unfall - wenn ein Kollege oder eine Kollegin verstirbt, ist die Bestürzung im Unternehmen groß. Unsere Bikeleasing-Arbeitgeber-Ausfallversicherung sichert auch diesen Fall ab. Um den Angehörigen im Todesfall den Raum zu lassen, den sie in dieser Zeit benötigen, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, die Radübergabe selbst zu übernehmen.
Andernfalls läuft die Rücknahme wie folgt ab:
- Arbeitgeber meldet den Versicherungsfall (zeitnah nach Kenntnisnahme über das Bikeleasing-Portal). Erforderliche Unterlagen: Sterbeurkunde (ggf. nachreichen).
- Versand der Rücknahmebestätigung an Arbeitgeber und Bikeleasing-Partnerhändler.
- Rückgabe des Dienstrads in ordnungsgemäßem und vollständigem Zustand.
- Rücknahmebestätigung an den Bikeleasing-Service durch den Fachhändler.
Zusammenfassung der Optionen bei Kündigung
Die folgende Tabelle fasst die verschiedenen Optionen bei Kündigung während eines laufenden Dienstrad-Leasingvertrags zusammen:
| Option | Beschreibung | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Übernahme des Dienstrads | Der Arbeitnehmer übernimmt den Leasingvertrag. | Zustimmung des Leasinggebers |
| Umschreibung auf neuen Arbeitgeber | Das Dienstrad wird auf den neuen Arbeitgeber umgeschrieben. | Zustimmung des neuen Arbeitgebers und des Leasinggebers |
| Rückgabe des Dienstrads | Das Dienstrad wird an den Leasinganbieter zurückgegeben. | - |
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