Fahrrad Leasing im öffentlichen Dienst

Immer mehr Bundesländer und Kommunen in Deutschland ermöglichen ihren Beschäftigten das Fahrradleasing. Dies bietet nicht nur mehr moderne persönliche Mobilität, sondern ist auch gesundheitlich sowie verkehrs- und umweltpolitisch ein Gewinn!

Grundlagen und Voraussetzungen

Beim Fahrradleasing least der Arbeitgeber das Wunschrad und überlässt es der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter. Diese können das Fahrrad sowohl dienstlich als auch privat nutzen. Durch die Entgeltumwandlung sparen die Beschäftigten meistens beim Fahrradleasing verglichen mit dem klassischen privaten Kauf eines Fahrrades.

Die Voraussetzung laut der Tarifeinigung für das Fahrradleasing für Tarifbeschäftigte ist, dass das Fahrradleasing in dem jeweiligen Bundesland für Beamtinnen und Beamte bereits möglich ist. In Niedersachsen ist dafür die Grundlage geschaffen.

Was ist ein Job- bzw. Dienstrad?

Ein Job- bzw. Dienstrad kann ein Rad sein, das der Arbeitgeber beschafft und seinen Beschäftigten zur dienstlichen Nutzung überlässt. Üblich ist mittlerweile aber ein anderes Modell: Der Arbeitgeber schließt mit einem Dienstleister einen Leasingvertrag über Fahrräder und ist damit Leasingnehmer. Er überlässt das geleaste Rad sodann den Beschäftigten zur privaten und dienstlichen Nutzung.

Die Beschäftigten können sich das Job- bzw. Dienstrad unter bestimmten Voraussetzungen bei einem Fahrradhändler, der Vertragspartner des Dienstleisters ist, aussuchen. Die Nutzung des Rads finanzieren die Beschäftigten selbst, in dem sie während der Leasinglaufzeit auf den Teil ihres monatlichen Bruttoeinkommens verzichten, der der Leasingrate entspricht.

Warum Fahrradleasing?

Um mit dem Rad zur Arbeit zu fahren, braucht es an sich eigentlich nur ein Fahrrad, das die Beschäftigten vielleicht ohnehin privat nutzen. Der Wunsch nach Bewegung, ein Beitrag zum Umweltschutz oder auch schlicht ein fehlendes anderes Beförderungsmittel bzw. überfüllte Busse oder Bahnen sind für viele Radfahrer*innen wohl der Hauptgrund für den Arbeitsweg per Rad. Wozu braucht es also extra das Radleasing?

Ursächlich für die Idee dürfte das Aufeinandertreffen der Interessen der Beteiligten sein: Unternehmen, die das Leasingmodell anbieten, weil sie darin ein Geschäftsmodell gefunden haben; Beschäftigte, die lieber monatlich kleinere Beträge als einmal eine hohe Summe für ein neues Rad aufbringen wollen; Arbeitgeber, die die Verkehrswende mitgestalten und attraktiv für Beschäftigte sein möchten. Daneben gibt es sicherlich weitere Gründe.

Einer dürfte der E-Bike-Boom sein. Die Kosten für ein E-Bike sind für den Nutzer mittels Leasingmodell leichter zu stemmen und der zu versteuernde geldwerte Vorteil für die private Nutzung des Fahrrads ist geringer als der Gehaltsbestandteil, auf den der oder die Beschäftigte verzichtet. Ein weiterer Grund könnte das „Rundumpaket“ sein, das den Beschäftigten angeboten wird.

Für den öffentlichen Dienst gilt: ohne tarifliche bzw. besoldungsgesetzliche Regelung zur Entgeltumwandlung kein Dienstradleasing. Außerdem müssen öffentliche Arbeitgeber den Auftrag für die Leasingdienstleistung auf Grund des Vergaberechts je nach Auftragswert entweder national oder europaweit ausschreiben.

Ist ein geeigneter Vertragspartner gefunden, wird der Vertrag zwischen Arbeitgeber und Radleasingfirma geschlossen.

Tarifliche Regelungen

Die Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder vom 9. Dezember vergangenen Jahres beinhaltet einen neuen Paragrafen § 19b für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) zur Entgeltumwandlung zum Fahrrad-Leasing. Darin heißt es in Absatz 1: „Beschäftigte haben Anspruch darauf, dass künftige monatliche Entgeltansprüche durch Entgeltumwandlung für das Leasing eines Fahrrades verwendet werden […].“

Der Tarifabschluss zwischen den Gewerkschaften und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vom 25.10.2020 beinhaltete einen eigenständigen Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing).

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein haben mittlerweile eine Regelung in ihre Besoldungsgesetze aufgenommen, um das Radleasing auch Beamt*innen zu ermöglichen. Diese lautet meist: „Die Berechtigten können auf die ihnen gesetzlich zustehende Besoldung weder ganz noch teilweise verzichten. Ausgenommen sind […] Leistungen im Rahmen einer Entgeltumwandlung für vom Dienstherrn geleaste Dienstfahrräder, die den Berechtigten auch zur privaten Nutzung überlassen werden, wenn es sich um Fahrräder im verkehrsrechtlichen Sinn handelt. Eine Entgeltumwandlung […] setzt außerdem voraus, dass sie für eine Maßnahme erfolgt, die den Berechtigten vom Dienstherrn angeboten wird und es diesen freigestellt ist, ob sie das Angebot annehmen.“ In Hessen und Sachsen gibt es für die Beamt*innen eine andere Möglichkeit.

Einschränkungen und Vorgaben

Das Leasing steht allerdings nicht allen Beschäftigten zur Verfügung. So sind gemß der Regelung im TV-L Beschäftigte von der Entgeltumwandlung ausgenommen, die noch in der Probezeit sind, in einem gekündigten Arbeitsverhältnis stehen oder in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, das weniger als die zu vereinbarende Leasingdauer andauert. Außerdem sind Beschäftigte ausgenommen, deren Bezüge von einer Abtretung, Aufrechnung oder Pfändung betroffen sind, oder die Schuldner*in in einem laufenden Insolvenzverfahren sind.

Der TV-Fahrradleasing mit der VKA gilt explizit nicht für Auszubildende, Schüler*innen, Dual Studierende sowie Praktikant*innen, geringfügig Beschäftigte sowie Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells.

Neben den Einschränkungen bezüglich der Beschäftigtengruppe gelten für das Leasing konkrete Vorgaben. So beträgt die sogenannte Überlassungslaufzeit für das Rad in der Regel 36 Monate. Zudem ist ein Höchstbetrag bezogen auf den Listenpreis des Rads - gegebenenfalls inklusive Zubehör und Zusatzleistungen -, manchmal auch ein Mindestbetrag bezogen auf den Listenpreis festgelegt, ebenso die Anzahl möglicher Räder pro Beschäftigter bzw. Beschäftigtem.

Läuft der Leasingvertrag aus, können die Beschäftigten das Rad in der Regel zu einem günstigeren als dem ursprünglichen Kaufpreis kaufen.

Nebenwirkungen und Kritik

Das Leasingmodell hat zahlreiche „Nebenwirkungen“, die an dieser Stelle nur angerissen werden können. Einige davon hängen mit der Entgeltumwandlung zusammen. So reduzieren sich auf Grund des geringeren sozialversicherungspflichtigen Einkommens die individuellen Rentenansprüche der das Leasingangebot nutzenden Tarifbeschäftigten, gegebenenfalls auch die Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente, Übergangsgeld, Krankengeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld. Für Beamt*innen gilt dies hingegen nicht, weil diese von der Sozialversicherungspflicht befreit sind. Die Entgeltumwandlung führt zudem zu geringeren Steuereinnahmen des Staates.

Auch für die Vertragsfahrradhändler hat das Leasingmodell nicht nur positive Folgen: Dem Boom mit vor allem E-Bikes steht ein zunehmender Druck einzelner Dienstleister bezüglich der Einkaufsrabatte gegenüber ( vgl. hierzu Der Spiegel 50/2023: Für wen sich der Leasingboom auf dem Fahrradmarkt rechnet).

Die „Nebenwirkungen“ der Entgeltumwandlung sehen die Gewerkschaften auch trotz der mittlerweile unter ihrer Beteiligung erzielten Tarifeinigungen zum Jobradleasing nach wie vor kritisch. Allerdings wollen sie dem Wunsch vieler Beschäftigter auch nicht entgegenstehen. Vielmehr ginge es inzwischen um die Frage, ob sich das Leasing für die Beschäftigten wirklich lohnt, weil die Modelle oftmals überteuert seien, gibt Christine Behle, stellvertretende ver.di-Vorsitzende, zu bedenken. Ihr Rat lautet deshalb: „Jede Beschäftigte und jeder Beschäftigte sollte gründlich prüfen, ob nicht eine günstigere Lösung gefunden werden kann.

JobBike Bayern als Beispiel

Ein Beispiel für ein erfolgreiches Dienstrad-Leasing-Programm im öffentlichen Dienst ist JobBike Bayern. Hier können berechtigte Beschäftigte des Freistaats Bayern ein JobBike direkt in Verbindung mit einem umfassenden Versicherungs- und Servicepaket nutzen. Das bedeutet, das JobBike ist zu jeder Zeit - auch beispielsweise während der Elternzeit oder bei Langzeiterkrankungen - umfassend gegen Diebstahl, Vandalismus sowie Sturzschäden und vieles mehr versichert.

Zusätzlich profitieren die Nutzer von einer jährlichen Sichtprüfung in Form eines Checks zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit bei einem Fachhändlers ihrer Wahl und von einer Mobilitätsgarantie für unvorhersehbare Ereignisse. Alle Verschleißteile und -reparaturen (z.B. Akku, Kette, Bremsbeläge, etc.) sind ab dem ersten Tag in unbegrenztem Umfang abgesichert - ein Rundum-Sorglos-Paket, das die Sicherheit gewährleistet.

Teilnahmebedingungen bei JobBike Bayern

Berechtigt zur Nutzung des JobBike Angebots sind zum aktuellen Zeitpunkt aktive Beamtinnen/Beamte, Richterinnen/Richter und Tarifbeschäftigte des TV-L in Bayern (Stand: November 2023). Nicht-teilnahmeberechtigt zur Nutzung des JobBike Bayern-Angebots sind u.a. außerdem:

  • Beamtinnen und Beamte auf Widerruf
  • Dienstanfänger sowie Beamtinnen und Beamte auf Zeit, sofern ihre Amtszeit ab Beginn des Leasingzeitraums nicht mindestens drei Jahre andauert.
  • Befristet beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Abschlusses eine Einzelleasingvertrages weniger als drei Jahre fortbesteht.
  • Geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
  • Personen, die ihren Vorbereitungsdienst im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Ausbildungsverhältnisses ableisten.
  • Personen, deren aktives Dienst-/Beschäftigungsverhältnis zu Beginn des Leasingzeitraums nicht mindestens drei Jahre bis zum Eintritt in den Ruhestand andauert.
  • Berechtigte Beschäftigte, deren Bezüge zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Überlassungs- und Entgeltumwandlungsvertrages über ein Dienstfahrrad von einer Pfändung betroffen sind oder die sich in einem laufenden Insolvenzverfahren befinden.

Nach Ablauf der Leasinglaufzeit beabsichtigt JobBike Bayern, ein Kaufangebot für das JobBike zu unterbreiten. Alternativ kann das JobBike kostenfrei an Deutsche Dienstrad zurückgegeben und ein neues JobBike ausgesucht werden.

Dienstrad-Leasing im kommunalen öffentlichen Dienst

Ein Meilenstein für die betriebliche Mobilität bei Städten, Gemeinden und Kommunen sowie in der öffentlichen Verwaltung wurde am 25. Oktober 2020 im neuen Tarifvertrag TV-Fahrradleasing gelegt. Ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) lassen das Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst zu. Der neue Tarifvertrag erlaubt eine Gehaltsumwandlung für Dienstfahrräder und Dienst-E-Bikes.

Seit 2020 dürfen rund 1,5 Millionen kommunal Angestellte der VKA ein persönliches Wunsch-(E-)Bike als Dienstrad fahren. Im Rahmen des Dienstrad-Leasings haben Angestellte von Städten, Gemeinden und Kommunen die Möglichkeit, Bestandteile ihres monatlichen Bruttoentgelts auf diese Weise umzuwandeln. Das tariflich vereinbarte Bike-Leasing gilt für alle Beschäftigten im Geltungsbereich des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrages Versorgungsbetriebe (TV-V), deren Arbeitgeber einem der Mitgliedsverbände der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände angehört. Damit wurde der Weg für eine Wende hin zu mehr nachhaltiger Mobilität geschaffen.

Es ist weiterhin die Entscheidung des Arbeitgebers, ob er das Dienstrad-Leasing für die Beschäftigten anbietet oder nicht. Eine wichtige Überlegung, die etwas Vorlaufzeit brauchen könnte, denn: Ist einmal einem Mitarbeiter das Fahrrad-Leasing ermöglicht, muss der Arbeitgeber es allen Angestellten ermöglichen.

Ist der Arbeitgeber einverstanden, wird er zum Leasingnehmer. Das heißt, der Arbeitgeber schließt den Leasingvertrag mit einem Anbieter von Fahrrad-Leasing-Modellen ab. Außerdem geht der Beschäftigte mit seinem Arbeitgeber einen Vertrag ein, der die Entgeltumwandlung sowie die Überlassung regelt (Überlassungsvereinbarung). Der Angestellte darf sich dann bei einem Fachhändler vor Ort beraten lassen und sich sein Wunschfahrrad selbst nach seinen Bedürfnissen aussuchen.

Vorteile für Arbeitgeber im öffentlichen Dienst

Das Dienstrad-Leasing für Angestellte öffentlicher Institutionen bringt nicht nur den Mitarbeitern selbst viele Vorteile, sondern ist auch für Arbeitgeber überaus attraktiv. Zunächst fördert es die Gesunderhaltung der Angestellten. Da diese sich freiwillig für das Rad-Leasing entscheiden, ist der zu erwartende Effekt besonders hoch. Unternehmen können sich also über geringere Krankheitsquoten und motiviertere Mitarbeiter freuen. Zudem entfallen durch das tariflich vereinbarte Bike-Leasing an anderer Stelle Ausgaben für die Gesundheitsförderung.

Durch Dienstrad-Leasing-Angebote kann im öffentlichen Dienst die Attraktivität als Arbeitgeber enorm gesteigert werden. Nicht nur wegen der näher rückenden Umweltproblematiken denken immer mehr Menschen um. Fahrradfahren ist einfach schick. Besonders die junge Generation hat ein neues Identifikationsobjekt gefunden: das Fahrrad. Fahrrad-Leasing ist der neue Trend für eine natürliche, minimalistische und gesündere Art der Fortbewegung.

Arbeitgeber sollten diese Entwicklung für sich nutzen und allen zukunftsgewandten, gesundheits- und umweltliebenden Mitarbeitern das Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst ermöglichen. Ein solchen Angebot steigert die Attraktivität des Unternehmens ungemein.

Leasingmodelle erweisen sich somit als kosteneffizient und erfordern nur minimalen Verwaltungsaufwand für Unternehmen.

Vorteile für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst

Das Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber lohnt sich für alle, die schon länger damit liebäugeln, vom Auto aufs Rad umzusteigen - vielleicht, weil sie sich selbst oder aber ihrer Umwelt langfristig etwas Gutes tun möchten. Durch das Dienstfahrrad-Leasing ergeben sich für die Beschäftigten viele Vorteile.

Durch Bike-Leasing kommen alle Arbeitnehmer jeden Tag in den Genuss der Vorteile des Radelns - und das mit dem hochwertigen Zweirad, das sie sich schon immer gewünscht haben. Die Fachhändler verfügen über ein großes Angebot: von beliebten E-Bikes, über komfortable Stadträder, bis zu sportlichen Mountain- oder Gravelbikes. Beim Rad-Leasing über mein-dienstrad.de können Arbeitnehmer ihr Traumfahrrad frei wählen.

Neben dem Umweltschutz pflegen sie auch aktiv ihre Gesundheit - und können sich damit den einen oder anderen Gang ins Fitnessstudio sowie die Ausgaben hierfür sparen. Täglich Rad zu fahren, ist ein echter Zugewinn für alle, die gesund bleiben möchten.

Ein Fahrrad kostet nicht nur in der Anschaffung wesentlich weniger als ein Auto. Auch die Instandhaltung und die Ausstattung erfordern einen Bruchteil der Ausgaben, die ein Pkw mit sich bringt. Außerdem fallen externe Kosten wie Umlagen für entstehende Umweltschäden oder Luftverschmutzung gar nicht erst an. Während ein Auto pro gefahrenem Kilometer 40 bis 140 Cent kostet, punktet das Rad mit gerade einmal durchschnittlich 10 Cent. Diese Ersparnis ist ein weiteres starkes Argument für das Angebot von Dienstrad-Leasing im öffentlichen Dienst.

Beispielsweise fließen für einen Pkw-Parkplatz Steuergelder in Höhe von 2.000 bis 25.000 Euro, während für einen Fahrradstellplatz maximal 300 Euro ausgegeben werden.

Deutsche Dienstrad als Anbieter

Deutsche Dienstrad bietet klimafreundliches, digitales und aufwandsneutrales Fahrrad-Leasing für den öffentlichen Dienst. Mitarbeitende im öffentlichen Dienst sparen bis zu 40% durch Dienstrad-Leasing und für Arbeitgeber ist das Angebot kosten- und aufwandsneutral.

Als Deutsche Dienstrad betrachten wir es als unsere Mission, Deutschland mobil zu machen - und das beginnt für uns mit einem ausgeprägten Mobilitätsangebot für Mitarbeitende im öffentlichen Dienst.

Im Bereich des öffentlichen Dienstes bietet Deutsche Dienstrad einzigartige Sonderkonditionen, die die Besonderheiten als öffentliche Arbeitgeber berücksichtigen. Viele kommunale, öffentliche Ausschreibungen konnten bereits gewonnen werden. Individuelle Services, persönliche Ansprechpartner und exzellente Konditionen setzen sich durch. Zufriedene Kunden bestätigen die Qualität des Angebots.

Wichtige Punkte für öffentliche Arbeitgeber

Unternehmen im öffentlichen Dienst müssen vereinfachte Vergabeverfahren oder öffentliche Ausschreibungen beachten. Deutsche Dienstrad unterstützt gerne im rechtlichen Rahmen.

Der TV-Fahrradleasing ermöglicht Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst durch Entgeltumwandlung beim Fahrradleasing bis zu 40% Ersparnis. Außerdem legt er die Leasingbedingungen fest, die eingehalten werden müssen:

  • Maximal 1 Rad pro Person
  • Fahrräder und Pedelecs gem. § 63a StVZO
  • Maximal 7.000€ Verkaufspreis inkl. Zubehör (inkl. MwSt.)
  • Maximal 36 Monate Vertragslaufzeit

Extra für den öffentlichen Dienst: Die Leasingbedingungen von Deutsche Dienstrad sind exakt den Rahmenbedingungen des TVöD angepasst. Sie tragen 0% Risiko.

Fragen und Antworten

Es gibt verschiedene Vergabeverfahren, die von den unterschiedlichen Wertgrenzen abhängen. Meist werden dabei mehrere Dienstrad-Anbieter verglichen.

Der TV Fahrradleasing regelt ganz klar, dass auch Beschäftigte von öffentlichen Arbeitgebern oder im kommunalen öffentlichen Dienst von der Entgeltumwandlung profitieren können. Das heißt, die Kommune/Dienststelle least das Traumrad des Beschäftigten und senkt den Bruttolohn um die entsprechende Rate. So entstehen dem Arbeitgeber keine Kosten. Wie hoch diese Rate ist, kann in unserem Rechner vorab berechnet werden. Durch den geringeren Bruttolohn sparen die Beschäftigten Steuern- und Sozialabgaben und erreichen so eine Ersparnis von bis zu 40%.

Aktuelle Entwicklungen und Beispiele

Seit dem 30. Januar 2025 ist es den für das Dienstrad-Leasing berechtigten Landesbediensteten in Rheinland-Pfalz möglich, ein Dienstrad zu beantragen. Dabei findet das Antragsverfahren vollständig digital statt. Das inkludierte Rundum-Sorglos-Paket beinhaltet eine umfassende Versicherung, eine jährliche Inspektion, eine Mobilitätsgarantie für unvorhersehbare Ereignisse sowie Verschleißteile und Reparaturen in unbegrenztem Umfang.

Jede und jeder Landesbedienstete kann ein Fahrrad leasen, dessen Wert einschließlich des leasingfähigen Zubehörs den Betrag von 7.000 Euro (Hersteller-UVP) nicht übersteigt. Die Bediensteten sind frei hinsichtlich der Wahl des Fahrrads (Marken, Modelle, Typen). Auch E-Bikes, Lastenräder und Fahrräder für Menschen mit Behinderungen sind möglich.

Beschäftige des Landes Baden-Württemberg können sich mit JobBikeBW ein Fahrrad leasen und dabei ihren Weg zur Arbeit gesund und umweltfreundlich gestalten. Mehr als 22.000 Landesbeschäftigte nutzen das Angebot bereits. Die entscheidenden Vorteile für viele: Das Leasing über das Land ist oft günstiger, als sich das Rad selbst zu kaufen.

Tabelle: Vergleich von JobBike Programmen in Deutschland

Merkmal JobBike Bayern JobBike BW Dienstrad Rheinland-Pfalz
Zielgruppe Aktive Beamte, Richter und Tarifbeschäftigte des TV-L in Bayern Beamte, Richter und Tarifbeschäftigte in Baden-Württemberg Landesbedienstete in Rheinland-Pfalz
Anbieter Deutsche Dienstrad JobRad GmbH Deutsche Dienstrad
Maximaler Fahrradwert Nicht spezifisch erwähnt Zwischen 749 Euro und 11.900 Euro 7.000 Euro (Hersteller-UVP)
Enthaltene Leistungen Umfassendes Versicherungs- und Servicepaket Vollkaskoversicherung mit Mobilitätsgarantie, Inspektionsleistungen Umfassende Versicherung, jährliche Inspektion, Mobilitätsgarantie, Verschleißteile und Reparaturen

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