Dienstrad-Leasing erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Unterstützung durch Arbeitgeber, die diese Form der Mobilität im Rahmen von steuerlich begünstigten Dienstfahrrädern fördern. Besonders verbreitet ist das E-Bike-Leasing über das Modell der Gehaltsumwandlung. Doch welche konkreten Vorteile bietet das Dienstrad-Leasing sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer?
So funktioniert das Dienstrad-Leasing
Dienstrad-Leasing für Arbeitnehmer und Angestellte funktioniert ähnlich wie das Dienstwagenprinzip - nur einfacher. Sie bezahlen 36 Monatsraten, die direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen werden. Dadurch sparen Sie Steuern und Sozialabgaben. Außerdem müssen Sie nur 0,25 % der UVP als geldwerten Vorteil versteuern. Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie die Möglichkeit, das Dienstfahrrad zu einem attraktiven Restwert zu kaufen oder zurückzugeben. So sparen Sie viel Geld im Vergleich zum privaten Kauf.
Die Schritte zum eigenen Dienstrad
- Fahrrad aussuchen: Wählen Sie Ihr Traum-Dienstrad schnell und einfach über das Portal Ihres Arbeitgebers oder in jedem stationären Fachhandel aus.
- Freigabe durch Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber erteilt die Freigabe digital und kümmert sich persönlich um die weitere Leasing-Abwicklung.
- Company Bike in Empfang nehmen: Ihr Company Bike wird persönlich an Ihren Arbeitsplatz oder an jede Wunschadresse in Deutschland geliefert. Alternativ holen Sie es bei Ihrem stationären Fachhandel ab.
- Guten Service und Vorteile genießen: Ob persönliche Bike-Beratung, Auslieferung, Inspektion und Rücknahme direkt am Arbeitsplatz oder Mobilitätstage, attraktive Gewinnspiele und Marketingaktivitäten jeglicher Art - es wird mehr als nur Dienstrad-Leasing geboten.
Vorteile für Arbeitnehmer
Durch die Ausweitung des Dienstwagenprivilegs bzw. der neuen 0,25 %-Regelung auf das Fahrrad können die Leasingraten für Dienstfahrräder seit 2012 vom monatlichen Bruttogehalt abgezogen werden. Dadurch reduziert sich die Höhe der gezahlten Steuern und Sozialabgaben. So haben - dank Gehaltsumwandlung und geringer monatlicher Beiträge - alle Mitarbeitenden die finanzielle Möglichkeit, ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike zu leasen. Im Vergleich zum Privatkauf sparen Sie bis zu 45 % gegenüber der jeweiligen UVP.
Weitere Vorteile für Arbeitnehmer sind:
- Private Nutzung inklusive: Sie können Ihr Dienstfahrrad jederzeit privat nutzen.
- Unfall- & Diebstahl-Schutz: Es wird ein umfassender Schutz bei Schäden durch Diebstahl oder Radunfälle inklusive einer Mobilitätsgarantie geboten.
- Große Auswahl: Bei Company Bike ist die Fahrradauswahl unabhängig von Marke, Hersteller oder Model möglich.
- Mobiler Reparaturservice: Bei Serviceaufträgen über das Portal kommen qualifizierte Zweiradmechaniker zur Reparatur direkt zu Ihnen.
Vorteile für Arbeitgeber
Fahrradleasing öffnet Arbeitgebern die Tür zu einer kosteneffizienten Methode, umweltfreundliche Fortbewegungsmittel als begehrenswerte und günstige Mitarbeiter-Benefits bereitzustellen, ohne dabei in direkte Anschaffungskosten investieren zu müssen. Durch einen 36-monatigen Leasingvertrag erhalten Mitarbeiter Zugang zu Fahrrädern, während die monatlichen Raten das Unternehmen nicht zusätzlich belasten. Das Fahrradleasing ist ein attraktiver Mitarbeiter-Benefit und dient als motivierende Mitarbeiterleistung, die dazu beitragen kann, Talente anzuziehen und zu längerfristig an das Unternehmen zu binden.
Weitere Vorteile für Arbeitgeber sind:
- Steuerliche Vorteile: Durch die Überlassung von Diensträdern an Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber von steuerlichen Vorteilen profitieren.
- Gesundheitsförderung: Studien belegen, dass regelmäßige Bewegung sich positiv auf die Gesundheit auswirkt. Radelnde Mitarbeiter sind seltener krank, insgesamt fitter und starten täglich motivierter in den Job.
- Beitrag zur CO2-Bilanz: Arbeitgeber leisten mit dem Benefit Dienstrad einen positiven Beitrag zur CO2-Bilanz.
- Sozialabgaben sparen: Der Arbeitgeber spart Sozialabgaben, da durch die Lohnumwandlung weniger Lohn gezahlt werden muss.
Steuerliche Aspekte beim Dienstrad-Leasing
Stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden ein betriebliches Fahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung, handelt es sich grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt die Überlassung steuerfrei. Für die spätere Übereignung gelten Pauschalierungsvorschriften. Auch für das Aufladen des E-Bikes gelten Erleichterungen. Viele Sonderregelungen gelten aber nicht bei der Umsatzsteuer.
Gehaltsumwandlung und 0,25%-Regel
Die für die Nutzung des Fahrrads anfallenden Kosten zahlen Sie nicht wie normalerweise üblich aus Ihrem Nettogehalt, sondern aus Ihrem Bruttogehalt. Für die Nutzung des Company Bikes fallen aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur im Rahmen der sogenannten 0,25 %-Regel Abgaben an. Der individuelle Vorteil hängt u.a. von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz und dem Gesamtpreis des Fahrrads ab.
Beispielrechnung zur Versteuerung des geldwerten Vorteils
Der geldwerte Vorteil vom Dienstradleasing wird pauschal mit 1% eines auf volle 100€ abgerundeten Viertels des Bruttolistenpreises (UVP) berechnet, zum versteuernden Einkommen addiert und mit versteuert. Umgangssprachlich spricht man auch von 0,25%-Versteuerung.
Beispiel: Der Arbeitgeber überlässt seinem Mitarbeiter ein Elektrofahrrad sowohl für Privatfahrten als auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt 10 Entfernungskilometer. Die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers des Fahrrads beträgt 2.500 Euro. Der Mitarbeiter hat einen geldwerten Vorteil von sechs Euro (abgerundetes Viertel des Listenpreises = 600 Euro) monatlich zu versteuern.
Umsatzsteuerliche Behandlung
Erstmals hat die Finanzverwaltung Anfang 2022 zur umsatzsteuerlichen Behandlung der Fahrradüberlassung Stellung genommen. Die unternehmensfremde (private) Nutzung eines dem Unternehmen vollständig zugeordneten Fahrrades ist als unentgeltliche Wertabgabe der Besteuerung zu unterwerfen (§ 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG). Der Arbeitgeber kann die Bemessungsgrundlage für die Umsatzbesteuerung der unternehmensfremden Nutzung aus Vereinfachungsgründen hilfsweise nach der sogenannten 1-Prozent-Regelung berechnen.
E-Bike-Kauf am Ende der Leasingzeit
Die Vertragsgestaltungen sehen regelmäßig vor, dass ein Dritter (zum Beispiel der Leasinggeber) dem Arbeitnehmenden das von ihm genutzte (Elektro-) Fahrrad bei Beendigung der Überlassung durch den Arbeitgeber zu einem Restwert von beispielsweise zehn Prozent des ursprünglichen Kaufpreises zum Erwerb anbieten kann. Vorsicht ist auch geboten mit verbindlichen Kaufrechten, die den Mitarbeitenden das spätere Eigentum sichern sollen.
Pauschalierung der Lohnsteuer
Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Übereignung von betrieblichen Fahrrädern an Arbeitnehmende pauschal mit 25 Prozent Lohnsteuer zu besteuern. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Pauschalierung führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Die Pauschalbesteuerungsmöglichkeit gilt sowohl für Elektrofahrräder, als auch für Fahrräder. Nicht einbezogen werden Elektrofahrräder, die verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen sind.
Aufladen des E-Bikes beim Arbeitgeber
Aus Billigkeitsgründen werden aber auch vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das elektrische Aufladen von Elektrofahrrädern, die verkehrsrechtlich nicht als Kraftfahrzeug einzuordnen sind, im Betrieb des Arbeitgebers oder eines verbundenen Unternehmens nicht zum Arbeitslohn gerechnet. Die Regelung ist bis Ende 2030 verlängert worden. Damit können alle Arten von Elektrorädern beim Arbeitgeber steuerfrei aufgeladen werden.
Fazit
Das Dienstrad-Leasing bietet sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer zahlreiche Vorteile. Es ist eine moderne und nachhaltige Alternative zur Dienstwagenregelung und zeigt, dass Unternehmen einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Umwelt und des Wohlbefindens ihrer Mitarbeitenden leisten können.
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