Blinker Umbau am Motorrad: TÜV Vorschriften und Richtlinien

Der Umbau von Blinkern am Motorrad ist ein beliebtes Thema unter Motorradfahrern, die das Aussehen ihres Bikes individualisieren möchten. Dabei gilt es jedoch, die gesetzlichen Bestimmungen und Richtlinien des TÜV zu beachten, um Probleme bei der Hauptuntersuchung oder Verkehrskontrollen zu vermeiden.

Allgemeine Vorschriften für Blinker

Blinker gehören zu den bauartgenehmigungspflichtigen Bauteilen. Alle Scheinwerfer und Rücklichter müssen ein Prüfzeichen tragen: "Prüfschlange" oder E-Zeichen. Ale Blinker müssen ein Prüfzeichen haben die diese auch als Blinker kennzeichnet. Das ist R50 und die Nummer 11 für vorne, bzw. 12 für nach hinten strahlende Bauteile.

Anzahl und Anbringung

  • Anzahl nach STVZO 1 max.
  • Die Anbauvorschriften für Rückstrahler und Schlussleuchten sind zu beachten.
  • Ein Kennzeichen muss bei belastetem Fahrzeug min. 300 mm mit der Unterkante von der Fahrbahn entfernt sein, jedoch mit der Oberkante nicht mehr als 1200 mm.
  • Es darf eine Neigung von max. 30 Grad aufweisen.
  • Es ist eine Auslegungssache des Prüfers. Achtung: Das Kennzeichen gilt nicht als Abdeckung.

Mindestabstände und Höhe

  • In der Höhe max.
  • In der Höhe: Unterkante min. 250 mm (nach StVZO min. 350 mm), Oberkante max.
  • In der Höhe min. 250 mm, max.
  • In der Höhe min. 250 mm, max.

Unterscheidung zwischen StVZO und EG-Richtlinien

Es gibt lt. Prüfer 2 Möglichkeiten zu prüfen. Die EG richtlinien die besagen das die Blinker maximal 30cm vom Fahrzeugende nach vorne Wandern dürfen oder die Prüfung nach STVO wo diesbezüglich nur höhen und breitenangaben angegeben sind. Sobald man hinten mehr wie ein Rücklicht hat (Blinker Rücklicht kombi) ist nur noch die Anwendung nach EG richtlinien möglich da die STVO ein einzelnens Rücklicht Mittig vorgibt.

Daraus folgt, dass das Motorrad (in dem Falle meine VT600) dann vorne auch über eine AbblendLichtkontrolleuchte und Standlich verfügen muss.

Die StVZO wird die Gleichwertigkeit von deren Regelungen und harmonisierten Vorschriften der EU festgeschrieben. In der Einzelrichtlinie 93/93/EWG "Massen und Abmessungen" wird kein Maß der Radabdeckung vorgegeben.

Lenkerendenblinker ("Ochsenaugen")

Anstelle eines Blinkerpaares vorn und hinten dürfen an Motorrädern auch sogenannte "Ochsenaugen" angebaut werden.

Ochsenaugen sind bei EZ ab 1. montiert zulässig. Wichtig: Anbaulage am Griffende, siehe Gutachten zum jeweiligen Blinker.

Sichtbarkeit und Winkel

Hier ist festgelegt, in welchem Winkel die Blinker sichtbar sein müssen.

  • In Fahrtrichtung betragen die Winkelvorgaben 10 Grad nach innen und 45 Grad nach außen.
  • Rückwärtig müssen für die Erkennung 5 Grad nach innen und 60 Grad nach außen reichen.
  • Nach oben und unten genügen 15 Grad, wobei der untere Wert auf 5 Grad sinkt, wenn die Blinker unter 75 Zentimeter Höhe (bei Lenkerendenblinkern gilt das sogar bis 115 Zentimeter) angebracht sind.

Horizontal reichen für die Sichtbarkeit nach innen 20 Grad, entgegengesetzt wird aber auf 80 Grad erhöht.

LED Blinker

LED Blinker bringen einige Vorteile. Neben der Optik sind es insbesondere die Helligkeit und der Vorteil nicht mehr auf Glühbirnen angewiesen zu sein, auch ein Ausfall eines LED Blinkers ist bei Fachgerechter Montage sehr unwahrscheinlich.

Durch die E-Nummer könnt ihr sicher sein, die LED Blinker im Straßenverkehr fahren zu dürfen. Eine Vostellung beim TÜV oder eine extra Abnhame ist somit nicht notwendig.

Wichtig ist die Verwendung eines lastunabhängigen Blinkrelais, denn nur damit wird die zulässige Blinkfrequenz der Mini LED Blinker eingehalten und nur so nickt der TÜVer den Blinkerumbau bei der nächten Hauptuntersuchung ab.

Abstände bei EG-Zulassung (ab Baujahr 1998)

  • Abstand der hinteren Blinker zueinander mindestens 180 mm.
  • Abstand der vorderen Blinker muss mindestens 240 mm betragen.
  • Höhe von der Fahrbahn: 350 bis 1200 mm einhalten (vorn und hinten).

Abstände bei älteren Bikes (vor 1998 zugelassen)

  • Abstand hinten von mindestens 240 mm.
  • Vorn müssen mindestens 340 mm bei je 100 mm Abstand zum Scheinwerfer beachtet werden.
  • Mindesthöhe zur Fahrbahn beträgt hier 350 mm.

Weitere wichtige Punkte

  • Die Blinkfrequenz muss 90 Takte (±30) pro Minute betragen.
  • Auf freigängigen Lenkeinschlag ist zu achten.
  • Kabel sind ordentlich zu verlegen.
  • Griffhöhe des Lenkers über der Sitzfläche max. 500 mm.

Empfehlungen

Ich würde einfach zum TÜV fahren und fragen, um später unangenehmen Stopps durch Kontrollen vorzubeugen. Ebenso sollte bei Eigenbauten vorgegangen werden.

Es gibt zum Glück viele TÜV Prüfingenieure, die eine große Affinität zu Motorrädern haben und über die entsprechende Kompetenz verfügen solche Umrüstung bewerten zu können und diese abschließen auch zu genehmigen. Sollte Ihr an einen solchen Prüfingenieur kommen würde ich euch empfehlen abzubrechen und bei einer andere TÜV Stelle vorsprechen.

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