Wie man einen Motorrad-Blitzer erkennt und was dann passiert

Mit dem Frühling beginnt die Motorradsaison. Viele Biker holen ihre Maschinen aus der Garage. Dabei ist es wichtig, die geltenden Tempolimits einzuhalten, da Kollisionen für Motorradfahrer schnell zu schwerwiegenden Verletzungen führen können.

Können Motorradfahrer überhaupt geblitzt werden?

Viele Biker fragen sich, ob es überhaupt möglich ist, ein Motorrad zu blitzen. Grundsätzlich kann auch ein Motorrad vom Blitzer erfasst werden. Allerdings gestaltet es sich häufig schwierig, den Fahrer eindeutig zu ermitteln.

Einige Motorradfahrer gehen davon aus, es sei gar nicht erst möglich, sie mit dem Motorrad zu blitzen. Dabei liegen sie allerdings falsch. Denn auch wenn sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt werden, wird eine Fotoaufnahme angefertigt.

Grundsätzlich machen Blitzer keinen Unterschied zwischen Auto und Motorrad - was zu schnell unterwegs ist, wird erfasst. Problematisch für die Behörden ist demnach nicht die Fahrzeugart, sondern die Identifizierung der Fahrer.

Im Rahmen einer Verkehrskontrolle durch die Polizei kann ein Motorradfahrer allerdings recht einfach überführt werden, wenn die Beamten diesen nach dem Verstoß direkt rauswinken.

Warum die Identifizierung schwierig ist

Werden Temposünder mit einem Auto geblitzt, ermöglichen Blitzerfotos die eindeutige Identifizierung. Bei Motorradfahrern ist das weniger einfach. Denn da oft nur von vorne geblitzt wird, das Kennzeichen aber hinten angebracht ist, erweist sich bereits die Halteridentifizierung oft als unmöglich.

Zum einen gibt es vorn kein Kfz-Kennzeichen, zum anderen ist das Gesicht im Regelfall durch den Motorradhelm verdeckt. Motorradfahrer müssen einen Helm tragen und dieser bedeckt einen Großteil des Gesichts.

Zudem verdeckt der Helm das Gesicht des Fahrers. Schließlich gilt seit 1976 eine Helmpflicht für Biker, wodurch das Gesicht verdeckt wird.

In Deutschland gilt nämlich grundsätzlich die Fahrerhaftung. Das bedeutet, dass nur derjenige für eine Verkehrsordnungswidrigkeit belangt wird, der sie auch tatsächlich begangen hat.

Wie die Behörden Motorradfahrer identifizieren

Es ist dennoch möglich, zu schnell fahrende Motorradfahrer zu ermitteln. Die Polizei hat diverse andere Techniken und Hilfsmittel entwickelt, um Motorradfahrer identifizierbar zu blitzen.

Die Polizei kann das Blitzerfoto mit anderen Motorrädern abgleichen, die im gleichen Bezirk gemeldet sind und kann zudem den jeweiligen Fahrzeughaltern Besuche abstatten.

Auch in Verbindung mit Lasermessgeräten können Motorradfahrer überführt werden. Werden sie mit überhöhter Geschwindigkeit erwischt und angehalten, erübrigt sich die aufwändige Identifizierung des Fahrers.

Manchmal geben Fotos aber auch dann Hinweise auf den Fahrer, wenn dieser sein Gesicht unter dem Helm gut versteckt. Unter dem Visier können zum Beispiel Augenbrauenpiercings sichtbar sein.

Ein aufmerksamer Leser wies uns auf eine weitere Möglichkeit der Behörden hin, um zu überprüfen, ob es sich beim Halter entgegen der eigenen Aussage nicht doch auch um den Fahrer handelt: eine Hausdurchsuchung. Was an Krimiserien erinnert, ist bereits vorgekommen. Vor Gericht können die Motorradkleidung und der Helm den Halter dann belasten, sollten Kleidung und Helm mit der Schutzkleidung auf dem Blitzerfoto übereinstimmen.

Die Polizei kann das betreffende Motorrad und seinen Fahrer beobachten und mit einem mobilen Blitzer auf einer regelmäßig gefahrenen Strecke blitzen und dadurch überführen.

Technische Lösungen

Einige Gemeinden, Städte und Kommunen haben inzwischen reagiert und Blitzer eingeführt, die mehrere Bilder machen, auch von hinten. Auch die Blitzer-Säulen „Poliscan Speed“ von Vitronic können Motorräder von hinten ablichten und die Ahndung von Geschwindigkeitsüberschreitungen erleichtern.

Es gibt übrigens auch Blitzer, die von vorne und von hinten auslösen. Allerdings sind diese Blitzer immer noch selten, weil das Gesicht des Fahrers dann wiederum nicht zu erkennen ist - und das ist in Deutschland ein Problem, weil nur der tatsächliche Fahrer des Motorrads haftet und nicht der Fahrzeughalter.

Fest instal­lierte Blitzer kennen sie natürlich und wissen womöglich auch, dass ihnen keine Konsequenzen drohen, da das Kennzeichen auf den Blitzerfotos nicht erkennbar ist. Extra schneller sollten Motorrad­fahrer hier allerdings nicht vorbei rasen.

Innerhalb eines Zulassungs­bezirks gibt es deutlich mehr Autos des gleichen Fabrikats und Modells als es Motorräder gibt. Daher haben die Behörden immer auch die Möglichkeit, Blitzerfotos mit den gemeldeten Motorrädern im Bezirk abzugleichen und bei den Haltern persönlich vorbei zu kommen.

Konsequenzen für geblitzte Motorradfahrer

Haben Sie die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen, wenn Ihnen das Messergebnis komisch vorkommt? Werden Sie als Motorradfahrer geblitzt und die Behörde identifiziert Sie, drohen die gleichen Sanktionen für Geschwindigkeitsüberschreitungen wie bei Autofahrern. Hier unterscheidet der Bußgeld­katalog nicht: Rasende Auto- und Motorrad­fahrer werden gleichermaßen sanktioniert.

Hat ein Blitzer Ihr Motorrad bei einem Tempoverstoß erfasst, können eine Geldbuße, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten gegen Sie ausgesprochen werden. Unsere Tabellen zeigen Ihnen, für welche Geschwindigkeitsüberschreitung welche Sanktionen ausgesprochen werden.

Bußgeldbescheid und Einspruch

Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie mit dem Motorrad geblitzt wurden, können Sie gegen diesen binnen zwei Wochen nach dem Erhalt einen schriftlichen Einspruch einlegen. Allerdings kann es sich durchaus lohnen, einen Rechtsbeistand mit dem Einspruch zu betrauen. Dieser kann die Erfolgschancen verlässlich einschätzen und ggf. Akteneinsicht beantragen.

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, weil Sie mit dem Motorrad von einem Blitzer erwischt worden sind, können Sie binnen 14 Tagen einen Einspruch gegen selbigen einlegen. Diesen müssen Sie schriftlich an die zuständige Bußgeldstelle richten.

Fahrtenbuchauflage

Kann der Halter eines geblitzten Motorrads über das Kennzeichen ermittelt werden, der Fahrer jedoch nicht, darf Fahrzeughaltern ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Diese sogenannte Fahrtenbuchauflage ist immer dann möglich, wenn Behörden einen Fahrer innerhalb der Verjährungsfrist von drei Monaten nicht identifizieren können.

Die Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuchs ist mit reichlich Aufwand zum Dokumentieren von Fahrten verbunden.

Bußgelder

Hinsichtlich der Geldbußen für zu schnelles Fahren gibt es zwischen Auto- und Motorradfahrern keinen Unterschied - alle werden gleichberechtigt behandelt und müssen mit identischen Sanktionen rechnen. Wer mit dem Motorrad zu schnell gefahren ist, handelt es sich um einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Bei Geschwindigkeitsverstößen wird generell zwischen den Kategorien „außerorts“ und „innerorts“ unterschieden. Je nachdem, wie viel zu schnell Sie gefahren sind, liegt das Bußgeld dann zwischen 10 und 680 Euro.

Außerorts werden bei einer Überschreitung des Tempolimits von 20 km/h 60 Euro fällig.

Gut zu wissen: Bei jeder Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer erfolgt ein Toleranzabzug, um etwaige Messungenauigkeiten auszugleichen. Lag das Tempo unter 100 km/h, werden 3 km/h vom Messwert abgezogen.

Sanktionen bei Geschwindigkeitsübertretungen (Auszug)

Verstoß Bußgeld (€) Punkte Fahrverbot
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 20 km/h 70 1 -
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 20 km/h 60 1 -
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 30 km/h 180 2 1 Monat
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 30 km/h 150 2 1 Monat

Alle weiteren Änderungen nach dem neuen Bußgeldkatalog (gültig seit 9. November 2021) können Sie im Bundesgesetzblatt nachvollziehen (Bundesgesetzblatt Teil 1 Nr. 1. a) einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit, nämlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 56 km/h überschritten zu haben.

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