BMW Motorrad Garantiebedingungen im Detail

BMW Motorrad steht für Leidenschaft, Dynamik, Design, Technik, Innovation und vor allem für Qualität. Ein neues Motorrad lässt Herzen höher schlagen und damit geht ein lang gehegter Traum in Erfüllung. Damit Sie sich mit Ihrer neuen Maschine zu jeder Zeit sicher fühlen können, bietet BMW Motorrad umfassende Garantie- und Gewährleistungsleistungen.

Gesetzliche Gewährleistung und Garantieverlängerung

Aus Überzeugung verlängert BMW Motorrad als erster Premiumhersteller die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten bei Ihrem neuen Bike um ein weiteres Jahr. Damit haben Sie dann 36 Monate Sorgenfreiheit und erhalten in diesem Zeitraum im Falle eines Mangels eine kostenfreie Nachbesserung. Das bedeutet für Sie, dass Sie jetzt drei Jahre lang profitieren. Zusätzlich schenkt Ihnen Ihr BMW Motorrad Händler ein Extra-Jahr Sorgenfreiheit zusätzlich zu der gesetzlich geregelten Gewährleistung. Denn sollte einmal etwas nicht rund laufen, sorgen die Servicepartner und Mechaniker von BMW Motorrad dafür, dass Sie schnell wieder weiterfahren können - und das kostenfrei und überall im Ausland gültig. Denn neben den 24 Monaten gesetzlicher Gewährleistung sichern Sie sich weitere 12 Monate Anspruch auf Nachbesserung bei einem Mangel, und das auf jedes neue BMW Motorrad.

Was bedeutet Gewährleistung?

Die Gewährleistung, auch Sachmängelhaftung genannt, ist gesetzlich geregelt und muss von jedem Verkäufer gegenüber den Kunden eingeräumt werden. Dementsprechend kann der Gewährleistungsanspruch auch nur gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden, also beispielsweise nicht gegenüber einem anderen Händler derselben Marke. Nach den Paragrafen §§ 437, 438 BGB beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungszeitraum bei neuen Motorrädern 2 Jahre. In diesen 2 Jahren haftet der Verkäufer für alle Mängel, die nachweislich bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestanden haben.

Was bedeutet Garantie?

Die Garantie ist dagegen das freiwillige Versprechen eines Garantiegebers, dass eine Sache bestimmte Eigenschaften über einen bestimmten Zeitraum behält. Die Garantievereinbarung zwischen Käufer und - aufgepasst - Hersteller beinhaltet deshalb eine genaue Beschreibung, welche Leistungen unter welchen Bedingungen geltend gemacht werden können. Wenn der Hersteller den Mangel nicht anerkennt, kann der Kunde seine gesetzlichen Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend machen zu können, muss das Bike nicht beim Vertragshändler gewartet worden sein.

coVer: Zusätzliche Sicherheit für Ihre BMW

Dank coVer* können Sie sich in den nächsten Jahren voll auf Ihre Fahrfreude konzentrieren, denn BMW verlängert Ihre Gewährleistung. Bis zu fünf Jahre fahren Sie auf der sicheren Seite: In diesem Zeitraum erhalten Sie jederzeit eine kostenfreie Nachbesserung. Inklusive ist auch unser Ölservice in ganz Europa und bei jedem unserer BMW Motorrad Partner. Mit coVer bekommen Sie übrigens innerhalb der ersten 5 Jahre oder 50.000 km den Ölservice mit Original BMW Motorrad ADVANTEC Motoröl. Sie können coVer schon beim Kauf Ihres neuen Motorrades erwerben - sowohl direkt bei Ihrem BMW Motorrad Partner als auch online im Konfigurator. Dort sehen Sie auch gleich den Preis der Gewährleistungsverlängerung, der sich je nach Motorisierung richtet.

BIKE Protection by CarGarantie

Mit BIKE Protection sind Sie auf Ihren Fahrten garantiert gut geschützt, denn sie ist in ganz Europa gültig. Wenn Sie sich für BIKE Protection by CarGarantie entscheiden, erhalten Sie Ihre persönlichen Vertragsdokumente.

Ihre Vorteile mit BIKE Protection:

  • Schutz vor finanziellen Überraschungen.
  • Die Abdeckung lässt keine Wünsche offen. Sie umfasst alle mechanischen, elektrischen, elektronischen, hydraulischen und pneumatischen Bauteile mit nur wenigen Ausnahmen.
  • faire, wertgemäße Kostenerstattung.
  • unkomplizierte Unterstützung.
Hinweis: Damit Ihr Reparaturkostenschutz greift, müssen Sie die vom Hersteller vorgeschriebenen Pflege- und Wartungsintervalle einhalten.

Wartung und Inspektion bei Zweirad-Norton

Seit 1979 sind wir auf BMW-Motorräder spezialisiert. Nach 22 Jahren als BMW Vertragshändler ist Zweirad-Norton seit 2003 freie Motorradwerkstatt. Ja, Sie können auch mit Ihrem BMW Motorrad innerhalb der Garantiezeit unseren Meister-Werkstatt-Service nutzen. In unserer modernen Werkstatt verwenden wir ausschließlich Original BMW-Ersatzteile. Ihr Motorrad wird bei uns streng nach BMW-Herstellervorgabe geprüft und inspiziert. Ihre neue BMW ist innerhalb der Herstellergarantie für Inspektion und Wartung in unserer Werkstatt in besten Händen. Die regelmäßige Inspektion und Wartung erfolgt streng nach Herstellervorgaben und wird unter der Verwendung von Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität durchgeführt. Regelmäßige Inspektionen sind Bedingungen, dass die Herstellergarantien gewährleistet werden. Welches Intervall für Ihr Fahrzeug vorgesehen und einzuhalten ist, können wir Ihnen gerne für Ihr Fahrzeug sagen.Wichtig: Bei Neufahrzeugen innerhalb der Garantiezeit muss sich der Fahrzeughalter bei Garantiefällen immer an das offizielle Servicenetz des Herstellers wenden. Nur hier kann eine ggf. kostenlose Reparatur erfolgen.

Garantie und Gewährleistung im Vergleich

Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Garantiezeiten verschiedener Motorradhersteller:

Marke Garantie/Gewährleistung
Aprilia 2 Jahre Garantie (Motorräder), 4 Jahre Garantie (Roller)
Benelli 2 Jahre Gewährleistung
BMW 3 Jahre Gewährleistung, 5 Jahre Garantie (Akkus)
Brixton 2 Jahre Garantie
CFMoto 4 Jahre Garantie
Ducati 2 Jahre Garantie
Harley-Davidson 4 Jahre Garantie
Honda 2 Jahre Garantie, verlängerbar auf bis zu 6 Jahre ("SAWA"-Garantie-Programm)
Kawasaki 4 Jahre Garantie
Suzuki 4 Jahre Garantie ("Suzuki Pro Garantie" in Deutschland)
Triumph 4 Jahre Garantie (in Deutschland und Österreich)
Yamaha 2 Jahre Garantie
Zero 5 Jahre Garantie inklusive Akkus (ab Jahrgang 2024)

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0