Die BMW Group legt großen Wert auf die Sicherheit ihrer Kunden und ihrer Produkte. Daher werden regelmäßig Qualitätskontrollen durchgeführt, um sicherzustellen, dass alle Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Rückrufaktionen betreffen die Sicherheit oder Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Ihres BMW oder MINI. Die Durchführung dieser Aktionen ist für Sie kostenlos.
Wie das KBA Kenntnis von Risiken erlangt
Es gibt verschiedene Wege, wie das KBA Kenntnis von Risiken und Vorschriftenabweichungen erlangt. Zum einen erfolgt dieses durch Produktprüfungen des KBA in eigenen Prüflaboren, zum anderen durch Meldungen von Herstellern, aber auch aufgrund von Hinweisen aus der Öffentlichkeit und anderer Behörden, Versicherungen und den Medien.
Das KBA leitet solche Untersuchungen ein, wenn aufgrund von Mangelmeldungen der Fahrzeughersteller oder eigener Untersuchungsergebnisse das KBA den vorliegenden Mangel hinsichtlich des bestehenden Umwelt- und Sicherheitsrisikos als kritisch bewertet. Wenn die Prüfung des KBA ergibt, dass von einem Produkt eine ernste Gefahr ausgeht oder das Produkt nicht den gesetzlichen Vorschriften, dem sogenannten Harmonisierungsrecht, entspricht, fordert es den Wirtschaftsakteur auf, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Ergreift dieser solche Maßnahmen nicht, ordnet des KBA beschränkende Maßnahmen zur Beseitigung des Mangels an.
Wenn das KBA im Rahmen der Bewertung feststellt, dass von dem gemeldeten Produkt eine ernste Gefahr ausgeht oder das Produkt nicht den geltenden Vorschriften entspricht, fordert das KBA den entsprechenden Wirtschaftsakteur auf, verhältnismäßige Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Liegt ein ernstes Risiko oder eine Vorschriftenabweichung vor, ist der Rückruf meist das wirkungsvollste Mittel zum Schutz von Fahrzeughalterinnen und -haltern und der Öffentlichkeit.
Die Rolle des Fahrzeughalters
Als Fahrzeughalter sind Sie für den verkehrssicheren und vorschriftsmäßigen Zustand Ihres Fahrzeugs verantwortlich. Zu Ihrer eigenen Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer ist die Teilnahme an einem Rückruf verbindlich. Ist ihr Fahrzeug Gegenstand eines Rückrufs, müssen sie den Mangel in einer Fachwerkstatt beheben lassen.
Das KBA überwacht das Rückrufgeschehen. Stellt es fest, dass Fahrzeughalterinnen oder der Fahrzeughalter trotz Aufforderung nicht an der Rückrufaktion teilnahmen, werden diese in Nachfassaktionen erneut aufgefordert, den Mangel beseitigen zu lassen. Folgen Halterinnen und Halter auch nach mehrmaliger Aufforderung dem Rückruf nicht, informiert das KBA die örtlich zuständige Zulassungsbehörde, die eine Betriebsuntersagung aussprechen und das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen kann.
Sie können die Betriebsuntersagung verhindern, wenn Sie Ihr Fahrzeug noch vor Ausspruch der Betriebsuntersagung in einer Werkstatt des Herstellers reparieren lassen und Sie dies der Zulassungsbehörde nachweisen.
Wichtige Hinweise für Fahrzeughalter
Nicht bei jeder Rückrufaktion nutzen die Hersteller die Halteranschriften des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA). Wenden Sie sich deshalb bitte an den Fahrzeughersteller oder den Importeur für Deutschland. Dort wird man Sie über das beabsichtigte Vorgehen informieren. Teilen Sie bitte dem Fahrzeughersteller oder Importeur die Adresse des neuen Fahrzeugbesitzers mit, dem Sie das Fahrzeug verkauft haben.
Bitte beachten Sie: Die Modell- und Motorenbezeichnung allein ist kein zuverlässiger Indikator dafür, ob ein Fahrzeug von einem Rückruf betroffen ist. Möglicherweise kann die Ursache eines Rückrufs auf bestimmte Bauteile oder Produktionszeiträume eingegrenzt werden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an uns. Bei der Aktualisierung des Abfrage-Tools kann es zu temporären Verzögerungen kommen. Bitte beachten Sie, dass die Informationen vorläufig und nicht rechtsverbindlich sind.
Unbedingt. Rückrufaktionen werden nur beim Vorliegen eines erheblichen Mangels in Verbindung mit einem ernsten Risiko oder im Zusammenhang mit einer Vorschriftenabweichung durchgeführt. Sowohl das Abweichen von gesetzlichen Vorgaben sowie auch das Vorliegen ernster Gefahren stellen Mängel dar, die im Rahmen von Abhilfemaßnahmen seitens der Wirtschaftsakteure beseitigt werden müssen.
BMW R 1300 GS: Häufige Rückrufe und Probleme
Ausgerechnet das wichtigste BMW-Modell, der Topseller R 1300 GS, ist wiederholt mit "Kinderkrankheiten", Qualitätsmängeln und auch mit amtlichen Rückrufen in den Schlagzeilen. Die BMW R 1300 GS scheint verflucht, vom Pech verfolgt.
Hier die - bisherige - Chronologie der Pannenserie:
- Probleme mit dem Starter-Relais: Ab November 2023 kam es zu brandgefährlichen Vorfällen durch defekte Starter-Relais. BMW rief weltweit 14.698 R 1300 GS zurück, davon 2.657 in Deutschland. Ende Juli 2024 erfolgte die Umrüstung aller R 1300 GS auf ein "klassisches" elektromechanisches Starter-Relais.
- Probleme mit den Pleuel-Schrauben: Im Februar 2024 wurden weltweit 52 BMW R 1300 GS mit neuen Motoren ausgestattet, da die Verschraubung der Pleuel nicht zweifelsfrei dokumentiert war.
- Probleme mit Vario-Koffern und Vario-Topcase: Es gab Beschwerden über Qualität, Passgenauigkeit und Schließfunktionen. Im März und April 2024 wurden Rückruf-Aktionen veröffentlicht. Im Sommer 2024 empfahl BMW, die instabilen Vario-Koffer mit Spanngurten zu sichern.
- Probleme mit den Lenkerschaltern: Seit November 2024 läuft eine Rückruf-Aktion, da die rechten Lenkerschalter nicht wasserdicht sind und eindringende Feuchtigkeit zum Ausfall der Elektrik bis hin zum Absterben des Motors führen kann.
- Probleme mit der Handbremsarmatur: Im Januar 2025 wurde bekannt, dass zu geringes Schnüffelspiel in der Handbremsarmatur zu Fehlfunktionen führen kann. Betroffen sind weltweit circa 34.000 BMW R 1300 GS und R 1300 GS Adventure.
- Probleme mit undichten Bremszangen: Seit Frühjahr 2025 gibt es Berichte über potenziell undichte Bremszangen bei der "Sportbremse".
Aktuelle Rückrufaktionen und betroffene Modelle
Nach mehreren Kundenbeschwerden reagierte BMW und meldete beim Kraftfahrt-Bundesamt im November eine Rückrufaktion an. Betroffen sind mehrere Modelle, darunter die R 1300 GS im Produktionszeitraum von 2022 bis Oktober 2024. Weltweit sind 60.778 Fahrzeuge betroffen, davon 10.284 in Deutschland.
Undichte Schaltereinheit: „Undichtigkeit an Schalteinheit führt zum Ausfall der Elektrik inklusive Motorausfall“, führt das KBA in seinem Info-Schreiben an. Die Abhilfemaßnahmen umfassen den Austausch des fehlerhaften Kombischalters (am Lenker rechts).
Betroffene Modelle: R 1300 GS, R 1300 GS Adventure, R 12 und R 12 nineT. BMW informiert die Halter betroffener Motorräder via Brief, mit der Bitte, sich mit dem jeweiligen BMW Motorrad-Händler bezüglich eines Werkstatt-Termins in Verbindung zu setzen. Laut BMW wird dabei der rechte Kombischalter gegen ein verbessertes Bauteil getauscht. Diese Maßnahme ist kostenlos, und der Tausch soll rund eine halbe Stunde Zeit in Anspruch nehmen.
Weitere Rückrufaktionen im Überblick
- Starterrelais (Brandgefahr): Weltweit 11.902 Exemplare des Modells R1300GS aus dem Bauzeitraum Mai 2023 bis Januar 2024. In Deutschland werden die Starterrelais bei 1.956 Maschinen ersetzt.
- Federbeine: Weltweit 849 BMW-Motorräder betroffen, davon vermutlich 52 in Deutschland. Die Verschraubung zwischen Ventilgehäuse und Dämpferteller an den Federbeinen vorne und hinten kann sich lösen.
- Vario Topcases: Über 3.300 Exemplare der BMW R1300GS mit einem Vario Topcase aus dem Herstellungszeitraum 2.6.2023 bis 15.2.2024 müssen in Deutschland zu einer Nacharbeit der Verriegelung in die Vertragswerkstatt.
- Variokoffer: Die Kofferdeckel der Variokoffer können möglicherweise nicht richtig verriegeln, sodass sich dieser während der Fahrt öffnen und abfallen kann.
Fragen und Antworten zu Rückrufaktionen
Frage: Wo finde ich meine 17-stellige Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN)?
Frage: Wer übernimmt die Kosten für Reparaturen bei Rückrufen?
Frage: Wie kann ich einen Termin für den Rückruf vereinbaren?
Für technische Anfragen nutzen Sie bitte dieses Kontaktformular. Für Rückfragen der Kundschaft hat BMW eine Telefon-Hotline in München eingerichtet: (089) 125016200.
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