Elektrofahrräder wie E-Bikes oder Pedelecs liegen in Deutschland voll im Trend. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich der Begriff E-Bike als Bezeichnung für alle Fahrräder mit elektrischem Hilfsmotor durchgesetzt. Wichtig: Umgangssprachlich werden Elektrofahrräder E-Bikes genannt. Korrekt heißen sie Pedelecs (pedal electric bicycles). Sie haben elektrische Hilfsmotoren, die die Tretkraft bis 25 km/h unterstützen. Deshalb gelten sie rechtlich als Fahrräder. Für diese E-Bikes ist eine Versicherung keine Pflicht - aber trotzdem sehr sinnvoll.
Die Bezeichnungen für Fahrräder mit E-Motor sind leider uneinheitlich und können verwirrend sein: Genau genommen nennt man das, was die meisten (und auch wir) als „E-Bike“ bezeichnen, Pedelec. Pedelecs haben eine eingebaute Trethilfe bis 25 km/h mit einen E-Motor mit maximal 250 Watt. Wirst Du schneller, schaltet sich der Motor automatisch ab. Mit ihnen darfst Du auf allen Radwegen fahren und hast auch keine Helmpflicht. S-Pedelecs sind Fahrräder mit E-Motor, die bis zu 45 km/h erreichen können.
Im Folgenden sind die Hauptmerkmale der Zweiräder näher beschrieben.
Unterschiede zwischen E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs
- Pedelec (Pedal Electric Cycle): Diese Räder bieten Unterstützung durch einen Elektromotor bis zu 25 km/h, wenn der Fahrer bzw. die Fahrerin in die Pedale tritt. Pedelecs gelten verkehrsrechtlich als Fahrräder und sind deshalb nicht zulassungspflichtig. Wenn wir im Alltag von E-Bikes sprechen, meinen wir also meistens Pedelecs.
- E-Bike: „Echte“ E-Bikes fahren auch dann elektrisch, wenn Sie nicht selbst treten. Auch wenn Pedelecs landläufig als „E-Bike“ bezeichnet werden und wir das genauso machen, ist ein E-Bike rechtlich gesehen eher eine Art E-Mofa, das bis zu 20 bzw. 25 km/h schnell fahren kann, ohne dass man treten muss. Auch für die brauchst Du einen Führerschein, ähnlich wie bei S-Pedelecs. Die meisten E-Bikes erreichen eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h und werden verkehrsrechtlich als Leicht-Mofa behandelt. Das heißt: Sie sind zulassungspflichtig und als Fahrer:in benötigen Sie eine gültige Fahrerlaubnis. Eine Helmpflicht besteht jedoch nicht. Bei schnelleren E-Bikes, die bis zu 25 km/h fahren, muss hingegen ein Helm getragen werden. Diese Elektrofahrräder werden als Mofas eingestuft. E-Bikes, die eine Geschwindigkeit von bis zu 45 km/h erreichen, werden als Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb bewertet. Auch hier sind ein Helm und eine Mofa-Prüfbescheinigung Pflicht.
- S-Pedelec: S-Pedelecs funktionieren im Prinzip genauso wie Pedelecs, fahren jedoch deutlich schneller: Die Motorunterstützung reicht bis zu 45 km/h. S-Pedelecs werden deswegen als Leichtmofa oder Kleinkraftrad eingestuft und sind somit zulassungspflichtig. Fahrer und Fahrerinnen benötigen eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein der Klasse AM. Es besteht zudem eine Helmpflicht. In der Regel reicht hier ein Fahrradhelm. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, empfehlen wir Ihnen aber, einen Motorradhelm zu tragen. Ebenfalls Pflicht ist ein jährlich zu aktualisierendes Versicherungskennzeichen.
Versicherungspflicht für E-Bikes
Während Pedelecs verkehrsrechtlich als Fahrräder gelten, sind E-Bikes und S-Pedelecs versicherungspflichtig. Sie müssen wie ein Moped besonders versichert werden. Als Halterin oder Halter eines E-Bikes müssen Sie Ihren Versicherungsschutz jedes Jahr erneuern. Mit dem Neuabschluss Ihrer E-Bike-Versicherung erhalten Sie auch ein neues Versicherungskennzeichen. Es gilt für ein Verkehrsjahr, das immer von März des laufenden Jahrs bis Ende Februar des Folgejahrs läuft. Der Vertrag endet automatisch, somit ist keine Kündigung zum Ende des Verkehrsjahrs nötig.
Für E-Bikes, die maximal auf 25 km/h beschleunigen, benötigen Sie einen Mofaführerschein. S-Pedelecs und E-Bikes sind jedoch betriebserlaubnis- und versicherungskennzeichenpflichtig. Für S-Pedelec und E-Bike gilt ein Mindestalter von 15 Jahren. Wer jünger ist, ist ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Welchen Führerschein man braucht, richtet sich nach der Höchstgeschwindigkeit der Zweiräder.
Für all diese ist eine Haftpflichtversicherung notwendig, und sie müssen ein entsprechendes Versicherungskennzeichen tragen. Für die schnelleren Modelle sind außerdem Spiegel und Dauerlicht gemäß dem Status als Kleinkraftrad vorgeschrieben.
Braucht man eine E-Bike-Versicherung?
Nein, zum E-Bike-Fahren musst Du nicht extra versichert sein. Wer ein Auto fährt, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, klar. Denn diese springt ein, wenn Du Dritten gegenüber Schäden verursachst. Ähnlich ist es auch bei anderen Kraftfahrzeugen wie Motorrädern oder Mofas. Im Gegensatz zu Kraftfahrzeugen gibt es für E-Bikes genau wie für „normale“ Fahrräder dagegen keine Versicherungspflicht.
Denn fährst Du beispielsweise jemanden mit Deinem E-Bike um und muss die Person deshalb ein paar Tage im Krankenhaus verbringen und kann deswegen nicht arbeiten, werden die Folgekosten davon in der Regel durch Deine Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Eine E-Bike-Versicherung dagegen schützt Dich bei Schäden an Deinem eigenen Bike.
Allerdings ist das Rad selbst nicht versichert. Auch ein gesundheitlicher Schaden, der Ihnen selbst bei einem Freizeitunfall mit dem E-Bike oder Pedelec entsteht, ist nicht über die Privathaftpflicht versichert.
Was deckt eine E-Bike-Versicherung ab?
Wie gesagt ist eine E-Bike-Versicherung keine Haftpflichtversicherung. Was stattdessen in der Adam Riese E-Bike-Versicherung enthalten ist bzw. sein kann, hängt von den Bausteinen ab, die Du flexibel auswählen kannst:
- Baustein Diebstahl: Du kehrst auf einem sonnigen Wochenendausflug in einem Biergarten ein, und hinterher fällt Dir auf: Jemand hat Dein am Fahrradständer angeschlossenes E-Bike geklaut. Sehr ärgerlich! Glücklicherweise regelt die E-Bike-Versicherung solche Diebstahlschäden, genau wie Einbruchdiebstahl (z.B. wenn Dein Bike aus dem Fahrradkeller entwendet wird) und Trickdiebstahl.
- Baustein Reparatur: Verschleiß, Unfallschäden und mehr: Mit dem Reparatur-Baustein kannst Du Dein E-Bike auf Vordermann bringen lassen, wenn es einen Schaden hat. Dieser Baustein hat mehrere Komponenten: Verschleiß ist normal, und gerade bei E-Bikes kommen einige Teile zusammen, die sich mit der Zeit abnutzen können: Bremsen, Speichen, Elektronik und nicht zuletzt der Akku sind mit der E-Bike-Versicherung abgedeckt.
Die E-Bike-Versicherung der DEVK leistet bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Im Kombischutz ist durch die ergänzende Teilkaskoversicherung auch Diebstahl mit abgesichert.
Fallbeispiele
- Sie fahren mit Ihrem E-Bike gegen ein geparktes Auto. Dabei entstehen Lackschäden am Wagen, die in der Werkstatt ausgebessert werden müssen.
- Sie sind wie jeden Morgen mit Ihrem E-Bike zur Arbeit gefahren und haben es in einer Seitenstraße an einem Fahrradständer abgeschlossen. Doch als Sie nach Feierabend nach Hause fahren wollen, steht es plötzlich nicht mehr an seinem vertrauten Platz. Mit Schrecken stellen Sie fest, dass es gestohlen wurde.
Ebenso sind Schäden, die zum Beispiel durch Brand, Explosion, Naturgewalten wie Sturm, Hagel Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Tieren aller Art oder Bruch der Verglasung entstehen, abgesichert. Die Teilkaskoversicherung kann mit und ohne Selbstbeteiligung im Schadenfall abgeschlossen werden.
Wie ist ein S-Pedelec als Leichtkraftrad zu versichern?
Es besteht Versicherungspflicht. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für das S-Pedelec eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss, die für Schäden aufkommt, die Sie im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Der Haftpflichtversicherer prüft, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Berechtigte Schadenersatzforderungen werden bezahlt, unbegründete Schadenersatzansprüche werden vom Haftpflichtversicherer abgewehrt.
Der Versicherer kommt auf für:
- Personenschäden (Verletzung und Tod)
- Sachschäden (Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen)
- Vermögensschäden (in Geld zu bewertenden Einbußen am Vermögen)
Die Versicherer bieten für geringfügig höhere Beiträge deutlich höhere Versicherungssummen als gesetzlich mindestens vorgeschrieben ist. Als Nachweis für den bestehenden Versicherungsschutz dient das Versicherungskennzeichen, das Sie direkt vom Kfz-Haftpflichtversicherer bekommen. Das Kennzeichen müssen Sie jährlich erneuern. Es ist für ein Verkehrsjahr (März des laufenden Jahres bis Februar des Folgejahres) gültig.
Eine sinnvolle Ergänzung ist die Teilkaskoversicherung. Mit der sind Sie auch gegen Diebstahl geschützt. Wir empfehlen, fürs S-Pedelec über eine Teilkaskoversicherung nachzudenken - denn nur die bietet einen Schutz gegen Diebstahl der oft vergleichsweise teuren Fahrzeuge.
Sie haben einen Schaden zu melden? Melden Sie uns einen Schadenfall bitte umgehend schriftlich. Zeigen Sie Schäden durch Raub, Diebstahl, Vandalismus, Brand oder Explosion im ersten Schritt bei der Polizei an. Den Kaufpreis für den beschädigten Gegenstand müssen Sie mit einer Rechnung nachweisen. Bei einem neuen E-Bike benötigen wir die Original-Rechnung.
Kaufen Sie in ein gutes Fahrradschloss, um Ihr E-Bike vor Diebstahl zu schützen. Als Faustregel gilt: 5-10 % des Fahrradpreises sollten ins Schloss investiert werden. Gute Schlösser schrecken potenzielle Diebe nämlich ab: Je stabiler ein Schloss, desto länger braucht der Dieb, um es zu knacken.
E-Bikes dürfen nur dann auf dem Radweg fahren, wenn ein Zusatzschild wie „E-Bikes frei” oder „Mofas frei” es erlaubt. Fahrräder und Pedelecs müssen auf dem Radweg fahren, wenn dieser durch ein entsprechendes Verkehrszeichen als solcher ausgewiesen wird und auch benutzbar ist.
Laut Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer (UDV) fällt auf, dass immer mehr ältere Verkehrsteilnehmer in Pedelec-Unfälle verwickelt sind. Ihr Anteil sei überdurchschnittlich hoch, heißt es bei der UDV. Begründung der Unfallforscher: Viele Ältere fahren mithilfe des Elektromotors viel schneller, als es ihren Fähigkeiten entspricht. Dabei verlieren sie leicht die Kontrolle über ihr Gefährt.
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