Spiegel am Motorrad sind ein Muss - und das nicht nur, weil sie der Gesetzgeber vorschreibt. Sie gewährleisten, dass du den Verkehr hinter dir jederzeit sicher im Blick behalten kannst, ohne dich dabei gefährlich verrenken zu müssen. Aber es gibt einiges zu beachten.
Der Rückspiegel bei einem Motorrad ist nicht nur ein Accessoire, sondern bietet den Fahrer eine höhere Sicherheit. Im Handel werden unzählige Rückspiegel in zahllosen Varianten angeboten.
Gesetzliche Bestimmungen für Rückspiegel
Entsprechend den Vorschriften des § 56 der StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) sind sämtliche Kraftfahrzeuge verpflichtet, über „Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht“ zu verfügen.
Paragraph 56 StVZO beschäftigt sich umfassend mit der Beschaffenheit von Spiegeln an und in Fahrzeugen. Hierzu zählen insbesondere Rückspiegel und Außenspiegel. Sie sollen der indirekten Sicht dienen und die Bereiche für den Fahrer einsehbar machen, die er selbst nicht einsehen kann - etwa weil sie sich hinter ihm und dem Fahrzeug befinden.
§ 56/I StVZO besagt, dass Kraftfahrzeuge Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben müssen, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Wie viele Rückspiegel müssen es sein?
Die Anzahl der benötigten Spiegel richtet sich nach dem Erstzulassungsdatum des Motorrads:
- Erstzulassung vor 1990: Bei diesen Motorrädern ist mindestens ein Spiegel erforderlich.
- Motorräder ab Baujahr 1990: Alle zweirädrigen Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit über 50 km/h müssen mit zwei Rückspiegeln ausgestattet sein, einer auf der rechten und einer auf der linken Fahrzeugseite.
Wobei das laut deutscher Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) nur für Motorrädern ab Erstzulassung 1. Januar 1990 gilt. Liegt dieser Tag vor dem 1. Januar 1990, reicht ein Spiegel an der linken Seite aus.
Zusätzlich schreibt der Gesetzgeber vor, dass die Rückspiegel in einer Position installiert werden müssen, die es dem Fahrer ermöglicht, den Verkehr hinter dem eigenen Fahrzeug klar und deutlich zu beobachten. Es ist nicht gestattet, diese Anbauteile in einer Weise zu verwenden, die keinen funktionalen Zweck erfüllt.
Welche Größe müssen Motorrad Spiegel haben?
Auch bei den technischen Vorgaben machen die StVZO und die Europäische Union detaillierte Angaben.
- Die Größe der reflektierenden Fläche bei runden Spiegeln muss einen Mindestdurchmesser von 94 mm aufweisen, die Fläche nicht kleiner als 69 Quadratzentimeter sein.
- Bei nicht runden Spiegeln muss es möglich sein, einen Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm auf der reflektierenden Fläche aufzuzeichnen.
Die Größe der maximalen Abmessungen ist ebenfalls definiert. Der Durchmesser eines runden Spiegels darf 150 mm nicht überschreiten. Die spiegelnde Fläche eines nicht runden Spiegels muss in ein 120 x 200 mm großes Rechteck passen.
Wenn der Rückspiegel dieses Zeichen trägt, hat er die nach EG-Recht geforderte Mindestgröße von 69 cm2 oder mehr.
Bei Spiegeln ohne Prüfzeichen muss die Spiegelfläche bei einer Erstzulassung nach dem 1. Januar 1990 laut StVZO mindestens 60 cm2 betragen. Bei einem runden Spiegel zum Beispiel entspricht das einem Durchmesser von etwa 87 mm.
Fahrt Ihr ein älteres Fahrzeug mit StVZO Zulassung, so genügt eine Fläche von 60cm2. Und nicht vergessen, dass vor 1990 der Spiegel auch nur 60cm² braucht. Grauzone ist übrigens 2 Spiegel mit je unter 60cm² dran zu haben die Gesamt über 60cm². Also 2x 30cm² wäre vor 1990 theoretisch auch legal.
Ein Spiegel wurde generell erst ab 1961 zur Pflicht und 1990 folgte der 2. Spiegel.
Anbringung der Rückspiegel am Motorrad: Rückspiegel sind so anzubringen, dass sie sich bei normaler Benutzung nicht bewegen und vom Fahrer in normaler Fahrhaltung eingestellt werden können.
Außerdem müssen die Spiegel mindestens 28 Zentimeter Abstand zur Fahrzeugmitte haben, wobei hier in einer waagrechten Linie von der Mitte der spiegelnden Fläche bis zur Mitte des Lenkkopfes gemessen wird. Der oder die Spiegel müssen zudem in einem Mindestabstand von 28 cm zur Fahrzeugmitte befestigt sein
Die nächste Bedingung ist ein konvexes Spiegelglas (mit Wölbung), eine Einstellbarkeit und ein maximaler Winkel von 55° zwischen Spiegel und Auge. Blickwinkel darf 55 Grad nicht übersteigen. Es ist in der EU-Richtlinie (97/24/EG vom 1.4.2000) geregelt, dass der Blickwinkel vom Fahrerauge (waagrechte Linie nach vorn) zum Spiegel 55 Grad nicht übersteigen darf. In welcher Höhe - ob über oder unter dem Spiegel- ist in der EU-Richtlinie nicht geregelt.
"Ein generelles Verbot für unterhalb des Lenkers angebrachte Rückspiegel gibt es nicht", so die Auskunft der Pressestelle des Polizeipräsidiums München. Das heißt aber nicht, dass Rückspiegel unterhalb des Lenkers grundsätzlich erlaubt sind. Wenn Hersteller ein Modell auf den Markt bringen, das serienmäßig mit Spiegeln unterhalb des Lenkers ausgestattet ist, dann haben die hierfür in der Regel eine ABE und sind damit auch legal.
Das E-Prüfzeichen
Rückspiegel, ebenso wie andere relevante Anbauteile, müssen E-geprüft sein oder eine DOT-Zertifizierung aufweisen. Nur dann ist es erlaubt, sie im öffentlichen Straßenverkehr zu verwenden. Im Falle einer Kontrolle kann eine Geldstrafe gemäß der aktuellen Bußgeldtabelle zu § 56 StVZO fällig werden, ist keine Prüfziffer vorhanden.
Der ausgewählte Rückspiegel sollte auf der Rückseite ein kleines Icon aufweisen. Während der Buchstabe und die Zahl in einem Kreis das Genehmigungsland kennzeichnen, bezeichnet die Buchstabenkombination oberhalb des Kreises die Regelung. Das E-Prüfzeichen zeigt eindeutig, dass dieser Motorradspiegel oder der Hersteller des Spiegels nach den Vorschriften der Europäischen Union geprüft wurde. Wurde ein Rückspiegel ohne E-Prüfzeichen gekauft, darf er nicht montiert werden!
Weist ein Rückspiegel kein E-Prüfzeichen auf, aber es besteht ein Teilgutachten, kann mit diesem eine Eintragung durch den TÜV vorgenommen werden. Diese Vorgehensweise ist in der Regel mit einem größeren Zeitaufwand verbunden. Zudem kann der TÜV den Rückspiegel, falls die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden, abweisen.
Wie ein Rückspiegel genau beschaffen sein muss, ist in der europäischen Regelung Nr. 81 (ECE-R81) definiert. Grob gilt: Die Rückspiegel müssen einstellbar sein, dürfen keine verletzungsgefährdenden Kanten aufweisen und die spiegelnde Fläche darf 69 Quadratzentimeter nicht unterschreiten. Wer sich für die zur Typengenehmigung notwendigen Krümmungsradien, Abrundungsradien und Reflexionsgrade begeistern kann, darf gerne die "Regelung Nr. 81 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa" studieren. Oder beim Kauf einfach auf das ECE-Prüfzeichen achten, das die Hersteller bekommen, wenn sie die EU-Vorschriften erfüllen.
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
| Merkmal | Anforderung |
|---|---|
| Anzahl der Spiegel | 1 (vor 1990) oder 2 (ab 1990) |
| Mindestspiegelfläche | 69 cm² (mit E-Prüfzeichen), 60 cm² (ohne E-Prüfzeichen, EZ nach 1990) |
| Mindestabstand zur Fahrzeugmitte | 28 cm |
| E-Prüfzeichen | Erforderlich für die Zulassung im Straßenverkehr |
Praktische Tipps für einen optimalen Durchblick
- Kontrolliere vor jeder Fahrt den Zustand und die korrekte Einstellung der Spiegel.
- Verwende bei einem Austausch oder Umbau nur Anbauteile, die E-geprüft sind.
- Achte bei der Montage der neuen Motorrad Spiegel auf die korrekte Position. Nur so ist eine optimale Sicht nach hinten gewährleistet.
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