Die Parkplatzsuche in Innenstädten kann frustrierend sein, besonders für Autofahrer. Motorradfahrer haben es oft leichter, eine passende Lücke zu finden. Doch welche Regeln gelten für das Parken von motorisierten Zweirädern? Benötigen Mofas eine Parkscheibe? Dürfen Motorräder auf Gehwegen parken? Dieser Artikel beantwortet diese Fragen.
Parken auf dem Gehweg: Was ist erlaubt?
Auch wenn es oft zu sehen ist, ist das Parken von Motorrädern auf Gehwegen in der Regel nicht erlaubt. „Gehwege sind ausschließlich Fußgängern vorbehalten“, erklärt Steffen Maier, Pressesprecher des Landratsamts Zollernalbkreis. Das bedeutet, dass weder Mofas noch Mopeds oder Motorräder auf Gehwegen parken dürfen. Auch Fahrradständer sind keine zulässige Parkmöglichkeit für Krafträder.
Allerdings zeigen sich Polizei und Gemeinden häufig kulant und drücken aufgrund des generellen Parkplatzmangels ein Auge zu. Dabei sollten Sie das Motorrad so parken, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Zudem wird ein solches Fehlverhalten auch nur dann toleriert, wenn sich keine speziellen Motorradparkplätze in der Nähe befinden.
Auch ohne Augenzudrücken gibt es eine Situation, in der Sie laut StVO das Motorrad zum Parken auf dem Bürgersteig abstellen dürfen. Diese ist immer dann gegeben, wenn das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Pkw müssen in diesem Fall meist zur Hälfte auf diesem stehen, wohingegen ein Motorrad komplett darauf abgestellt werden darf.
Parkscheibe und Parkticket: Pflichten für Motorradfahrer
Tatsächlich ja. Auch wenn man es in der Realität nur äußerst selten sieht, auch an motorisierte Zweirädern muss bei Bedarf eine Parkscheibe angebracht werden. Wo genau diese am Fahrzeug befestigt wird, ist dabei allerdings nicht festgelegt. Nur deutlich sichtbar müsse sie sein, so der Pressesprecher.
Wenn Sie Ihr Motorrad in einer Zone parken wollen, in der eine Parkscheiben-Pflicht gilt, müssen auch Sie als Kraftradhalter diese berücksichtigen. Wie bei den vorherigen Szenarien, müssen Sie ebenfalls als Rollerfahrer eine Parkscheibe an Ihrem Fahrzeug anbringen, falls dieses Gebot für die jeweilige Parkzone gilt. Wenn Sie den Roller parken, sollten Sie also auf Hinweisschilder achtgeben.
Auch das Parkticket ist am Motorrad verpflichtend. Falls Sie Ihr Kraftrad innerhalb eines Parkgebietes mit Parkschein abstellen wollen, müssen Sie diese Anordnung einhalten. Klemmen Sie den Parkschein nicht einfach irgendwo fest.
Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe. Sie können zum Beispiel ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen. Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung.
Parken in Parkhäusern
Im Grunde existiert kein ausgesprochenes Verbot Biker, Ihr Motorrad im Parkhaus zu parken. So wie auf freien Parkflächen oder Parkzonen bestehen die gleichen Rechte und Pflichten, Gebote und Verbote sowohl für Autofahrer als auch für Motorradhalter. Das bedeutet also, dass Kraftradbesitzer mit Ihren Zweirädern in Parkhäuser fahren dürfen und auch hier die regulären Pkw-Parkplätze oder speziellen Motorrad-Parkplätze verwenden dürfen und auch sollen.
Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Abstellen von Motorrädern untersagen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen. Außerdem verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen.
Weitere wichtige Regeln
- Parkplatzmarkierungen: Entscheidend sind dabei die Markierungen und die Beschilderung. Ist eine Parkmöglichkeit als einzelner Stellplatz gedacht und auch so durch Schilder und/oder Bodenmarkierungen gekennzeichnet, darf nur ein Fahrzeug darauf abgestellt und folgerichtig kein Zweirad dahinter „gequetscht“ werden. Fehlt es auf einem Parkplatz allerdings an entsprechenden Markierungen, dürfen so viele Fahrzeuge abgestellt werden, wie platztechnisch möglich. Mehrere Zweiräder auf einem Stellplatz sind darüber hinaus bei ausreichend Platz ebenfalls erlaubt.
- Abschleppen: Genau wie Autos können auch Mofas, Mopeds und Motorräder abgeschleppt werden. Praktisch kommt das im Zollernalbkreis allerdings so gut wie gar nicht vor. „Im Regelfall wird ‚umgeparkt‛“, so Maier. Doch das ist nur dem Ordnungsamt erlaubt. Privatpersonen, deren Autos von Zweirädern blockiert werden, dürfen diese laut Maier nicht einfach einen anderen Ort schieben.
- Fahrradständer: Wenn Sie an einem überfüllten Parkplatz ankommen und denken, Sie dürften Ihre Maschine aufgrund der zwei Räder an einem Fahrrad-Parkplatz abstellen, irren Sie sich gewaltig. Verärgerte Radfahrer hätten in diesem Fall jedes Recht, das Ordnungsamt zu verständigen. Gleiches gilt für Rollerfahrer, die ihr Fahrzeug an einem Fahrradständer parken. Ein Fahrradständer ist rein für Drahtesel gedacht.
Bußgelder und Strafen
Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen.
Bußgelder für Falschparken mit dem Motorrad
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Unerlaubtes Parken auf dem Gehweg | Ab 55 | ||
| Behinderung durch Parken auf dem Gehweg | 70 | 1 |
Die Tatsache, dass Motorräder oder Roller nur zwei Räder haben und von der Größe kleiner sind als Pkw, räumt ihnen beim Parken keine Sonderrechte ein. Die Straßenverkehrsordnung zieht zwischen Pkw und Krafträdern im Hinblick auf die Parkordnung keine Grenze.
Verwandte Beiträge:
- Parkscheibe Motorrad: Pflicht oder nicht? Parkregeln erklärt
- Moped Führerschein: Brauche ich einen Erste-Hilfe-Kurs?
- Motorrad Abgasuntersuchung: Pflicht, Termine & Kosten
- Fahrradbekleidung: Was brauche ich wirklich? Kaufberatung & Tipps
- Motorrad als Zweitfahrzeug versichern – Die wichtigsten Tipps für günstigen Schutz!
- Unschlagbare Motocross-Tipps und Geheimnisse aus Schwäbisch Hall – Jetzt entdecken!
Kommentar schreiben