Wer mit dem Motorrad ins europäische Ausland reist, sollte sich rechtzeitig über die aktuell gültigen Vorschriften im Zielland informieren. Besonders bei längeren Touren durch mehrere Länder empfiehlt es sich, Warnweste, Verbandkasten, Ersatzlampen und - in Osteuropa - einen kleinen Feuerlöscher mitzuführen. Hinweis: Die Regelungen können sich kurzfristig ändern.
In Deutschland müssen Motorradfahrer einen Verbandskasten mitführen, der den Anforderungen der DIN 13167 entspricht.
Verbandskasten im Auto: Warum ist er Pflicht?
Tagtäglich geschehen mal mehr, mal weniger schlimme Unfälle auf Deutschlands Straßen. Im Notfall ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, zu helfen und, soweit es ihm möglich ist, Erste Hilfe zu leisten. Anders als Fußgänger und Radfahrer können Autofahrer sich dabei schlecht aus der Verantwortung ziehen, denn jeder Fahrzeugführer muss und musste für den Erhalt seines Führerscheins einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.
Um nun aber im Ernstfall Erste Hilfe leisten zu können, werden Hilfsmittel benötigt, die sich in einem Verbandskasten im Kfz befinden sollten. Außer beim Motorrad ist der Verbandskasten Pflicht.
Generell muss in Fahrzeugen ein Verbandskasten mitgeführt werden. Im Falle eines Unfalls - beispielsweise bei einem Motorradunfall - können Sie als Ersthelfer so die Unfallopfer entsprechend versorgen. Die Staßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt dies in § 35h Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen vor.
Jeder, der bereits in einen Unfall verwickelt oder als Ersthelfer vor Ort war, weiß, wie wichtig das Verbandsmaterial im Notfall ist. Wunden können direkt abgebunden, desinfiziert und versorgt werden. Bis der Krankenwagen als Hilfe an der Unfallstelle eintrifft, können einige Minuten vergehen. Die Erstversorgung ist daher von großer Wichtigkeit.
Wer muss den Kfz-Verbandskasten mitführen?
Der Verbandskasten gehört in jedes Auto: In Deutschland gilt eine Mitführpflicht.
Der Erste-Hilfe-Koffer muss der DIN 13164 Norm entsprechen. Im Auto muss ein Verbandskasten mitgeführt werden. Busse, die über mehr als 22 Sitzplätze verfügen, müssen zwei mitführen. Andere Fahrzeuge, die mindestens 6 km/h schnell fahren können - ausgenommen sind dabei Krankenfahrstühle, Krafträder, land- und forstwirtschaftliche Arbeitsmaschinen, wenn diese einachsig sind - müssen einen Pkw-Verbandskasten mitführen.Wichtig: Der Verbandskasten beim Motorrad ist keine Pflicht!
Warum ist es wichtig, einen Verbandskasten mitzuführen?
Leisten Sie bei einem Unfall keine Hilfe, kann Ihnen der Vorwurf des Unterlassens gemacht werden. Sollten Sie unmittelbar einen Unfall beobachtet bzw. wahrgenommen haben, sind Sie verpflichtet, anzuhalten und Hilfe zu leisten. Das Vorbeifahren an einer Unfallstelle, an der noch keine Helfer sind, ist strafbar. Je nach Schwere der Unfallschäden kann Ihnen dann auch ein Strafverfahren drohen. Sie sind zumindest verpflichtet, den Notruf zu wählen.
Auch das Gaffen und/oder Filmen von Unfallhergängen kann so geahndet werden. Zusätzlich wird durch solche Handlungen oft die Arbeit von Rettungskräften vor Ort behindert. Strafen für falsche Hilfeleistung hingegen müssen Sie kaum befürchten. Machen Sie Fehler bei der Ersten Hilfe, kann Ihnen nur eine Strafe angedroht werden, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann. Sie sind also immer auf der sichereren Seite, wenn Sie helfen.
Bevor Sie jedoch an einer Unfallstelle Hilfe leisten, muss auch Ihre eigene Unversehrtheit gewährleistet sein. Eigenschutz steht auch hier in jedem Fall vor Fremdschutz. Sie müssen also nicht in ein brennendes Auto steigen. Halten Sie in solchen Fällen an der Unfallstelle, - vergessen Sie dabei nicht Warndreieck und Warnweste -, und wählen Sie den Notruf.
Verbandskasten fürs Auto - Das sind die Regeln
Ein Autoverbandskasten muss in Bussen mit mehr als 22 Sitzplätzen zweimal vorhanden sein.
Seit dem 1. Januar 2015 muss der Erste-Hilfe-Kasten im Auto die aktualisierte DIN-Norm 13164 erfüllen. Im Jahr 2014 durften Sie noch Verbandskästen kaufen, die nicht dieser Norm entsprachen. Diese dürfen Sie auch bis zum Ablaufdatum noch in Ihrem Kfz mitführen. Der Inhalt vom alten Erste-Hilfe-Kasten muss allerdings mit dem Verbandsmaterial nach DIN 13164 aufgefüllt werden.
Inhalt vom Verbandskasten - Was muss drin sein?
Das Erste-Hilfe-Set im Auto sollte folgenden Inhalt aufweisen:
- 1 Heftpflasterrolle (5 m x 2,5 cm)
- 14teiliges Pflasterset
- 4 Wundschnellverbände (10 cm x 6 cm)
- 1 Verbandpäckchen klein (K)
- 2 Verbandpäckchen mittel (M)
- 1 Verbandpäckchen groß (G)
- 1 mittleres Verbandtuch (40 cm x 60 cm)
- 1 großes Verbandtuch (60 cm x 80 cm)
- 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 2 Dreiecktücher DIN 13 168-D
- 2 Tücher zur Hautreinigung/Desinfektion
- eine Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
- Erste-Hilfe-Schere
- Einmalhandschuhe (mindestens 4)
- Erste-Hilfe-Broschüre
- Inhaltsverzeichnis
Generell sollten Sie auch daran denken, das verbrauchte Verbandsmaterial wieder zurück in den Verbandskasten Ihres Kfz zu packen. Die Binden, Pflaster und Tücher können Sie auch einzeln erwerben. Achten Sie hierbei allerdings auch auf die aktuelle DIN-Norm der Materialien.
Rettungsdecke und Rettungskarte als Teil des Erste-Hilfe-Kastens
Ein Erste-Hilfe-Kasten kann im Notfall Leben retten. Als Teil von einem Erste-Hilfe-Set im Auto ist auch immer eine Rettungsdecke mitzuführen. Die "Decke" besteht aus einer dünnen Folie, die auf der einen Seite gold-, auf der anderen silberfarben ist. Sie dient dazu, verletzte Personen vor Umwelteinflüssen zu bewahren. Soll das Unfallopfer vor zu großer Sonneneinstrahlung geschützt werden, muss die silberne Seite außen liegen. Die goldene Seite wird nach außen gewandt, wenn die Person vor Auskühlung bewahrt werden soll. Zusätzlich dient die Rettungsdecke dann auch gut als Schutz vor Wind und Nässe.
Im Kfz-Verbandskasten finden Sie auch immer eine Rettungsbroschüre, in der Sie noch einmal nachschauen können, welche einzelnen Schritte bei der Ersten Hilfe notwendig sind und wie sie durchgeführt werden.
Worauf Sie bei Ihrem Verbandskasten achten sollten? Haben Sie Gegenstände aus dem Verbandskasten verbraucht, müssen diese zeitnah wieder aufgefüllt werden. Prüfen Sie regelmäßig die Vollständigkeit von Verbandskästen anhand des Inhaltsverzeichnisses. Die Haltbarkeit von Verbandskasten und einzelnen Produkten muss ebenfalls regelmäßig kontrolliert werden. Auf jedem Verbandkasten steht ein Ablaufdatum, dass sich in der Regel auch auf den gesamten Inhalt bezieht.
Haltbarkeit vom Verbandskasten abgelaufen - Entsorgen?
Eine KFZ-Verbandtasche kann bei einem Verkehrsunfall dringend nötig sein.
Ein abgelaufener Verbandskasten und abgelaufene Verbandsmaterialien sind nicht mehr sicher und können mehr schaden als helfen. Überlagerung kann zu erhöhter Keimbelastung und damit zur Aufhebung der Sterilität führen. Diese Keime können schnell in eine Wunde gelangen und selbst lebensgefährlich werden. Ist der Verbandskasten abgelaufen, droht Ihnen hier also ebenso ein Bußgeld, da es im Grunde so ist, als würden Sie gar kein Verbandsmaterial mitführen.
Sicherlich schrecken 5 Euro Strafe - bei Busfahrern sind es laut Bußgeldkatalog 15 Euro - nur die wenigsten Autofahrer wirklich ab. Vielmehr sollte aber die Sicherheit im Vordergrund stehen. Denken Sie an Ihre Mitmenschen und Mitfahrer. Im Notfall werden Sie helfen wollen und sollten dann möglichst auf das komplette Erste-Hilfe-Kasten zurückgreifen können.
Motorradfahren im europäischen Ausland: Was ist zu beachten?
In vielen Ländern ist für Motorradfahrer ein Helm verpflichtend, der die ECE-22-Norm erfüllt. Hierbei handelt es sich um eine immer wieder aktualisierte Prüfnorm, die einheitliche Standards für Schutzhelme bezüglich Belastbarkeit des Kinnriemens, Haltbarkeit und Stoßdämpfung definiert. Ob euer Helm diese Vorgabe erfüllt, erkennt ihr größtenteils mit einem Blick ins Futter oder am Kinnriemen: Wenn ihr ein eingekreistes "E" seht und daneben noch eine Prüfnummer, die mit den Ziffern "05" beginnt, dann erfüllt euer Helm diese Norm.
In folgenden Ländern müsst ihr einen Helm tragen, der die ECE-22 Norm erfüllt: Albanien, Belgien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Irland, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Großbritannien und Nordirland.
Für Deutschland gilt laut ifz (Institut für Zweiradsicherheit): "Der Helm muss eigens für das Motorradfahren hergestellt worden sein. Die Bauart muss die besonderen Kräfte und Beschleunigungen, die auf den Kopf des Motorradfahrers während eines Sturzes einwirken, ausreichend berücksichtigen. Ob tatsächlich eine ausreichende Schutzwirkung vorliegt, ist im Zweifel in jedem Einzelfall zu klären. Es ist daher zu empfehlen, einen nach der ECE-Regelung Nr. 22 gebauten, geprüften und genehmigten Schutzhelm zu tragen."
Weitere Ausrüstung und Vorschriften
- Handschuhpflicht: In Frankreich gilt für Motorradfahrer und Beifahrer Handschuhpflicht. Die Handschuhe müssen einer CE-Norm entsprechen und ein CE-Zeichen enthalten.
- Schutzkleidung: In Belgien müssen Motorradfahrer neben einem Helm auch Handschuhe tragen, eine langärmlige Jacke, eine lange Hose oder einen Overall und Stiefel oder Stiefeletten, die über die Knöchel reichen.
- Reflektoren am Helm: In Frankreich sind Reflektoren am Helm Vorschrift.
- Warnweste: Eine Mitführpflicht einer Warnweste gilt in Frankreich, Litauen, Luxemburg, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn.
- Tragepflicht Warnweste: In Belgien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn muss man eine Warnweste tragen, wenn man wegen einer Panne oder eines Unfalls vom Motorrad steigt. In Finnland gilt die Tragepflicht auch für Beifahrer.
- Warndreieck: In Dänemark, Finnland, Island, Russland, Schweden, in der Ukraine und auf Malta gehört ein Warndreieck zur verpflichtenden Grundausstattung für alle Motorradfahrer. In Ungarn muss es bei einem Motorrad mit Beiwagen an Bord sein.
- Ersatzlampen: In Frankreich und Kroatien müssen Ersatzlampen mitgeführt werden, sofern das Motorrad nicht über Xenon- oder LED-Leuchten verfügt. Bei Fahrten nach Frankreich, Ungarn, Mazedonien und in den Kosovo wird die Mitnahme von Ersatzlampen zumindest empfohlen.
- Grüne Versicherungskarte: Die Mitnahme ist in Albanien, Bosnien/Herzegowina, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Montenegro (Gültigkeit für Montenegro muss auf der Karte aufgeführt sein), Rumänien und in der Ukraine Pflicht.
- D-Aufkleber: Für alle Fahrzeuge, die im Ausland unterwegs sind, sind Länderkennzeichen grundsätzlich Pflicht. Solange wir mit unserem EU-Kennzeichen innerhalb der EU unterwegs sind, benötigen wir aber keinen extra Länder-Aufkleber, also den ovalen weißen Sticker mit dem schwarzen "D" drauf.
Länderübersicht: Vorschriften und Empfehlungen für Motorradfahrer
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Mitführpflichten und Empfehlungen für Motorradfahrer in verschiedenen europäischen Ländern:
| Land | Verbandzeug | Warnweste | Warndreieck | Helm | Ersatzlampen | Grüne Versicherungskarte | Sonstiges |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Albanien | Pflicht | - | - | ECE-22 | - | Pflicht | |
| Österreich | Pflicht | - | - | ECE-22 | - | Empfohlen | Vignette |
| Belgien | - | Tragepflicht | - | ECE-22 | - | - | Schutzkleidung empfohlen |
| Bulgarien | - | Tragepflicht | Tragepflicht | ECE-22 | - | Pflicht | |
| Dänemark | - | Tragepflicht | Pflicht | ECE-22 | - | - | |
| Finnland | - | Tragepflicht (auch Beifahrer) | Pflicht | ECE-22 | - | - | |
| Frankreich | - | Mitführpflicht, Tragepflicht | - | ECE-22, Reflektoren | Pflicht (wenn kein LED/Xenon) | - | Handschuhpflicht |
| Kroatien | - | - | - | ECE-22 | Pflicht (wenn kein LED/Xenon) | - | |
| Lettland | Pflicht (mit Beiwagen) | Tragepflicht | - | ECE-22 | - | Pflicht | |
| Litauen | Pflicht | Mitführpflicht, Tragepflicht | - | ECE-22 | - | Pflicht | |
| Luxemburg | - | Mitführpflicht, Tragepflicht | - | ECE-22 | - | - | |
| Montenegro | Pflicht | Tragepflicht | - | ECE-22 | - | Pflicht | |
| Russland | Pflicht | - | Pflicht | - | - | - | |
| Serbien | Pflicht | - | - | ECE-22 | - | - | |
| Slowakei | Pflicht | Mitführpflicht, Tragepflicht | - | ECE-22 | - | - | |
| Slowenien | Pflicht | Mitführpflicht, Tragepflicht | - | ECE-22 | - | - | |
| Spanien | - | Mitführpflicht, Tragepflicht | - | ECE-22 | - | - | |
| Schweden | - | - | Pflicht | ECE-22 | - | - | |
| Tschechien | Pflicht | Tragepflicht | - | ECE-22 | - | - | |
| Ukraine | Pflicht | - | Pflicht | ECE-22 | - | Pflicht | |
| Ungarn | Pflicht | Mitführpflicht, Tragepflicht | Pflicht (mit Beiwagen) | ECE-22 | Empfohlen | - |
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