Die handliche LEINA Kraftrad-Verbandtasche aus wasserabweisendem Nylongewebe mit genähtem Reißverschluss und Klettstreifen auf der Rückseite sollte jeder Motorradfahrer immer dabei haben. Das hochwertige Erste-Hilfe-Set bietet die komplette Sofortmaßnahmen-Ausstattung, um im Ernstfall perfekt gerüstet zu sein - egal, ob bei Unfällen mit Schnittverletzungen, Platzwunden oder Brandwunden. Die Materialien der LEINA Motorrad-Verbandtasche sind übersichtlich angeordnet und in akuten Notfallsituationen blitzschnell zur Hand. Sie sind staubgeschützt und steril in einer Klarsicht-Folientasche verpackt.
Im Notfall ist jeder Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, zu helfen und, soweit es ihm möglich ist, Erste Hilfe zu leisten. Um nun aber im Ernstfall Erste Hilfe leisten zu können, werden Hilfsmittel benötigt, die sich in einem Verbandkasten im Kfz befinden sollten. Außer beim Motorrad ist der Verbandskasten Pflicht.
Gesetzliche Bestimmungen zum Verbandskasten beim Motorrad
Deutschland: In Deutschland müssen Motorradfahrer einen Verbandskasten mitführen, der den Anforderungen der DIN 13167 entspricht.
Österreich: In Österreich besteht für Motorräder keine allgemeine Pflicht zum Mitführen eines Verbandskastens.
Schweiz: In der Schweiz müssen Motorradfahrer keinen speziellen Verbandskasten mitführen.
Es ist wichtig zu beachten, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften je nach Land und den örtlichen Gesetzen ändern können. Unabhängig von den gesetzlichen Vorschriften ist es immer empfehlenswert, einen Verbandskasten oder Erste-Hilfe-Set mitzuführen, um bei Unfällen oder Verletzungen schnell Erste Hilfe leisten zu können.
Warum einen Verbandskasten mitführen?
Leisten Sie bei einem Unfall keine Hilfe, kann Ihnen der Vorwurf des Unterlassens gemacht werden. Sollten Sie unmittelbar einen Unfall beobachtet bzw. wahrgenommen haben, sind Sie verpflichtet, anzuhalten und Hilfe zu leisten. Das Vorbeifahren an einer Unfallstelle, an der noch keine Helfer sind, ist strafbar. Sie sind zumindest verpflichtet, den Notruf zu wählen.
Um jedoch vernünftig helfen zu können, werden Sie oftmals die nötigen Verbandsmaterialien aus dem Erste-Hilfe-Kasten benötigen. Bevor Sie jedoch an einer Unfallstelle Hilfe leisten, muss auch Ihre eigene Unversehrtheit gewährleistet sein. Eigenschutz steht auch hier in jedem Fall vor Fremdschutz. Sie müssen also nicht in ein brennendes Auto steigen. Halten Sie in solchen Fällen an der Unfallstelle, - vergessen Sie dabei nicht Warndreieck und Warnweste -, und wählen Sie den Notruf.
Inhalt vom Verbandskasten - Was muss drin sein?
Das Erste-Hilfe-Set im Auto sollte folgenden Inhalt aufweisen:
- 1 Heftpflasterrolle (5 m x 2,5 cm)
- 14teiliges Pflasterset
- 4 Wundschnellverbände (10 cm x 6 cm)
- 1 Verbandpäckchen klein (K)
- 2 Verbandpäckchen mittel (M)
- 1 Verbandpäckchen groß (G)
- 1 mittleres Verbandtuch (40 cm x 60 cm)
- 1 großes Verbandtuch (60 cm x 80 cm)
- 6 Kompressen (10 cm x 10 cm)
- 2 Fixierbinden, DIN 61634-FB-6
- 3 Fixierbinden, DIN 61634-FB-8
- 2 Dreiecktücher DIN 13 168-D
- 2 Tücher zur Hautreinigung/Desinfektion
- eine Rettungsdecke (210 cm x 160 cm)
- Erste-Hilfe-Schere
- Einmalhandschuhe (mindestens 4)
- Erste-Hilfe-Broschüre
- Inhaltsverzeichnis
Generell sollten Sie auch daran denken, das verbrauchte Verbandsmaterial wieder zurück in den Verbandskasten Ihres Kfz zu packen. Achten Sie hierbei allerdings auch auf die aktuelle DIN-Norm der Materialien.
Rettungsdecke und Rettungskarte als Teil des Erste-Hilfe-Kastens
Als Teil von einem Erste-Hilfe-Set im Auto ist auch immer eine Rettungsdecke mitzuführen. Die “Decke” besteht aus einer dünnen Folie, die auf der einen Seite gold-, auf der anderen silberfarben ist. Sie dient dazu, verletzte Personen vor Umwelteinflüssen zu bewahren. Soll das Unfallopfer vor zu großer Sonneneinstrahlung geschützt werden, muss die silberne Seite außen liegen. Die goldene Seite wird nach außen gewandt, wenn die Person vor Auskühlung bewahrt werden soll. Zusätzlich dient die Rettungsdecke dann auch gut als Schutz vor Wind und Nässe.
Im Kfz-Verbandskasten finden Sie auch immer eine Rettungsbroschüre, in der Sie noch einmal nachschauen können, welche einzelnen Schritte bei der Ersten Hilfe notwendig sind und wie sie durchgeführt werden.
Allerdings sollten Sie regelmäßig einen Blick auf diese Karte riskieren bzw. generell Ihre Erst-Hilfe-Kenntnisse wieder auffrischen. Denn verlerntes Wissen kann schnell verschüttgehen, wenn es in der praktischen Erfahrung nur selten bis nie angewandt werden muss. Und dann kann Ihnen im Notfall auch der Autoverbandskasten nur wenig helfen.
Haltbarkeit vom Verbandskasten abgelaufen - Entsorgen?
Eine KFZ-Verbandtasche kann bei einem Verkehrsunfall dringend nötig sein. Ein abgelaufener Verbandskasten und abgelaufene Verbandsmaterialien sind nicht mehr sicher und können mehr schaden als helfen. Überlagerung kann zu erhöhter Keimbelastung und damit zur Aufhebung der Sterilität führen. Diese Keime können schnell in eine Wunde gelangen und selbst lebensgefährlich werden. Ist der Verbandskasten abgelaufen, droht Ihnen hier also ebenso ein Bußgeld, da es im Grunde so ist, als würden Sie gar kein Verbandsmaterial mitführen.
Im Notfall werden Sie helfen wollen und sollten dann möglichst auf das komplette Erste-Hilfe-Kasten zurückgreifen können. Stellen Sie sich einfach vor, Sie fahren mit Ihrer Familie in den Urlaub und Ihr Kind verletzt sich am Finger. Dank dem Verbandskasten im Auto haben Sie immer schnell ein tröstendes Pflaster zur Hand.
Motorrad fahren im europäischem Ausland
Wer mit dem Motorrad ins europäische Ausland reist, sollte sich rechtzeitig über die aktuell gültigen Vorschriften im Zielland informieren. Besonders bei längeren Touren durch mehrere Länder empfiehlt es sich, Warnweste, Verbandkasten, Ersatzlampen und - in Osteuropa - einen kleinen Feuerlöscher mitzuführen.
In Albanien, Montenegro, Österreich, Russland, Serbien, Slowenien, Slowakei, Tschechien, in der Ukraine und Ungarn muss der Motorradfahrer Verbandszeug an Bord haben, in Lettland nur dann, wenn das Motorrad einen Beiwagen hat.
Aktuelle DIN-Ausgabe: Zwei Gesichtsmasken sind Pflicht
Welches Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden muss, richtet sich nach der DIN 13164 und dem § 35 h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Im Februar 2022 wurde die DIN aktualisiert. Seitdem sind unter anderem zusätzlich zwei medizinische Masken Bestandteil des Verbandkastens. Auch wenn in der StVZO weiterhin nur die alten DIN-Ausgaben Stand Januar 1998 und 2014 genannt sind, dürfen Verbandkästen nach der DIN 13164, Ausgabe Februar 2022, dennoch verwendet werden.
Achtung: Bei Motorrädern gibt es keine Verpflichtung, Verbandmaterial mitzuführen. Wenn Platz vorhanden ist, ist die Mitnahme aber empfehlenswert. Es gibt dafür spezielle Kraftradtaschen.
Bußgeld?
Fehlt Erste-Hilfe-Material oder ist es abgelaufen, riskiert man bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld bis zu zehn Euro.
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