Für viele Jugendliche ist der Mofa-Führerschein ein großer Schritt in Richtung Unabhängigkeit. Doch was ist eigentlich ein Mofa? Das Mofa ist, wie sein Name besagt, ein motorisiertes Fahrrad. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h, die Größe des Hubraums darf 50 ccm nicht überschreiten.
Mofa: Braucht man einen Führerschein?
Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.
Mofa-Führerschein mit 15?
Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen. Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.
Erste-Hilfe-Kurs oder Sehtest?
Für die Mofa-Prüfbescheinigung braucht man - anders als für die Führerscheinklassen B, C und D - weder einen Erste-Hilfe-Kurs noch einen Sehtest, diese sind für die Teilnahme am Straßenverkehr jedoch immer sinnvoll.
Was beinhaltet die Ausbildung?
Sie beinhaltet zwei Teile: die theoretische und praktische Ausbildung. Der theoretische Unterricht umfasst mindestens sechs Doppelstunden à 90 Minuten in der Fahrschule. Dort geht es um allgemeine Verkehrsvorschriften, technische Daten zum Mofa und grundlegende Verhaltensregeln im Straßenverkehr. Sobald man den Theorieunterricht absolviert hat, kann man sich bei TÜV oder DEKRA zur Prüfung anmelden.
Mofa-Kurs in der Schule
Viele Schulen bieten mittlerweile Mofa-Kurse an, in denen die Schüler eine Ausbildungsbescheinigung für den Erwerb der Mofa-Prüfbescheinigung beim TÜV oder der DEKRA erwerben können. Außer einer Prüfungsgebühr und den Medien fallen für die Jugendlichen keine Kosten an. Der praktische Teil der Ausbildung umfasst lediglich eine Doppelstunde in Einzel- bzw. zwei Doppelstunden im Gruppenunterricht. Dies ist in der Regel ausreichend, um sich mit dem Mofa-Fahren vertraut zu machen.
Wie viel kostet ein Mofa-Führerschein?
Die Kosten für solche Gesamtpakete liegen meist zwischen 300 und 400 Euro. Es lohnt sich hier, die verschiedenen Anbieter miteinander zu vergleichen, denn häufig gibt es erhebliche Unterschiede. Hinzu kommen die Kosten für die Prüfung in Höhe von 15 Euro. Ist die Prüfung bestanden, fallen weitere acht Euro für die Prüfungsbescheinigung an. Viele Fahrschulen bieten ein Gesamtpaket an, das die Kosten für Theorie- und Praxisstunden, Prüfungsgebühren und Bescheinigung sowie Übungsmaterial abdeckt. Die Prüfung selbst umfasst 20 Fragen, die man am Computer oder Tablet beantworten muss. Die Prüfungszeit beträgt zwischen 20 und 30 Minuten. Das Ergebnis gibt es schon wenige Minuten danach. Eine praktische Prüfung gibt es beim Mofa nicht.
Braucht man eine Versicherung?
Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.
Muss man einen Helm tragen?
Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht!
Darf man zu zweit Mofa fahren?
Ja, man darf zu zweit auf einem Mofa fahren - allerdings nur, wenn das Mofa dafür gebaut und zugelassen ist. Das Mofa benötigt insbesondere eine Doppelsitzbank, doppelte Fußrasten und Haltegriffe. Bei klassischen Mofas ist das eher die Ausnahme. Viele sogenannten „Mofaroller“, also 50er Roller, die auf 25 km/h gedrosselt wurden, erfüllen diese Voraussetzungen jedoch.
FAQ: Moped-Führerschein
Brauche ich für ein Moped einen Führerschein?
Ja, Sie benötigen hierfür die Fahrerlaubnisklasse AM. Besitzen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B, haben Sie die Klasse AM automatisch mit erworben. Sie dürfen also ein Moped auch mit einem Autoführerschein fahren. Gleiches gilt für Führerscheine der Klassen A1, A2, A und T. Ansonsten können Sie die Fahrerlaubnis der Klasse AM auch separat erwerben.
Stimmt es, dass ich den Moped-Führerschein schon mit 15 Jahren erwerben kann?
Gemäß § 10 FEV gilt für die Fahrerlaubnisklasse AM ein Mindestalter von 15 Jahren. Dieser Führerschein ist allerdings nur innerhalb Deutschlands gültig und kann bis zum 16. Lebensjahr nicht im Ausland genutzt werden.
Wie viel kostet ein Moped-Führerschein?
Die Kosten für den Moped-Führerschein können stark variieren. Dies liegt vor allem daran, dass jede Fahrschule den Preis für die Fahrstunden selbst festlegt. Aber auch viele andere Kostenpunkte wie Antragsgebühren, Anschaffung von Unterrichtsmaterialien oder die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs sind variabel. In der Regel sollten Sie bei einem Führerschein fürs Moped mit Kosten von 500 bis 1000 Euro rechnen.
Moped fahren ohne Führerschein?
Für beinahe jedes Kraftfahrzeug brauchen Sie in Deutschland eine entsprechende Fahrerlaubnis. Das gilt auch fürs Moped. Wollen Sie ein solches Kleinkraftrad im Straßenverkehr führen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Diese berechtigt Sie nicht nur zum Fahren von Mopeds, sondern z. B. auch von Quads, Mofas und Fahrrädern mit Hilfsmotor. Haben Sie bereits einen Führerschein der Klasse B, A, A1, A2 oder T erworben, sind Sie längst im Besitz der Klasse AM, denn diese wird bei den aufgezählten Klassen automatisch mit erworben. Und auch auf dem Moped gilt das Fahren ohne Fahrerlaubnis als Straftat. Werden Sie dabei erwischt, droht Ihnen gemäß § 21 Abs.
Voraussetzungen für den Moped-Führerschein
Um in Deutschland eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erhalten zu können, gelten zunächst einmal die allgemeinen Voraussetzungen, die für den Erwerb jeder Fahrerlaubnisklasse erfüllt sein müssen. Des Weiteren müssen Sie je nach Fahrerlaubnisklasse auch ein bestimmtes Mindestalter erfüllen. Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 1a der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) liegt dieses für den Moped-Führerschein eigentlich bei 15 Jahren. Dies stimmt aber nur in Bezug auf Deutschland, denn der Führerschein ist beschränkt und darf bis zum 16.
Kostenpunkte beim Moped-Führerschein
Eine der häufigsten Fragen zum Moped-Führerschein betrifft die Kosten, die für dessen Erwerb anfallen. Leider lässt sich hier keine pauschale Antwort geben, da viele der Kostenpunkte gesetzlich nicht reguliert sind. Dies betrifft insbesondere die Kosten für die Fahrstunden, die Sie zunächst absolvieren müssen. Jede Fahrschule kann hier ihre eigenen Preise festlegen, weshalb große Varianzen möglich sind. Außerdem spielt es eine Rolle, wie viele Fahrstunden Sie benötigen, ehe Sie sich sicher genug für die Prüfung fühlen. Doch nicht nur die Unterrichtseinheiten verursachen Kosten, sondern auch die Unterrichtsmaterialien, die Anmeldegebühren für die theoretische und die praktische Prüfung sowie die Gebühren für das Ablegen der besagten Prüfungen. Darüber hinaus müssen Sie wie schon erwähnt einen Erste-Hilfe-Kurs und einen Sehtest absolvieren, welche ebenfalls zu Buche schlagen.
Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein
Wer den Führerschein macht, muss einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen und einen Sehtest machen. Bei der Führerscheinstelle müssen Sie die entsprechenden Bescheinigungen vorlegen. Das ist dabei zu beachten.
Erste-Hilfe-Kurs immer Pflicht?
Ohne Erste-Hilfe-Kurs kein Führerschein: Vor der Prüfung müssen Sie deshalb bei Ihrer Führerscheinstelle den Nachweis vorlegen, dass Sie einen Kurs über Erste Hilfe besucht haben.
Der Erste-Hilfe-Kurs ist für alle Fahrerlaubnisklassen gleich. Er umfasst 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Hier werden praktische Übungen durchgeführt und theoretisches Wissen vermittelt.
Wichtig: Die Bescheinigungen über die Schulung in Erster Hilfe gelten nach den aktuellen Regelungen ohne zeitliche Befristung.
Wer braucht einen Sehtest?
Für den Führerschein benötigen Sie außerdem einen Nachweis über ein ausreichendes Sehvermögen. Hier gibt es je nach Führerscheinklassen unterschiedlich hohe Anforderungen. Diese sind in Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV) geregelt:
- Für die Klassen A, A1, A2, B, BE, AM, L oder T müssen Sie einen Sehtest bestehen.
- Bewerber für Führerscheine der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E sowie für den Personenbeförderungsschein müssen immer eine augenärztliche Untersuchung nachweisen.
Die Sehtestbescheinigung, das Zeugnis oder das Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.
Wo kann man den Sehtest machen?
Der Sehtest muss von einer amtlich anerkannten Sehteststelle durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem Augenoptiker und Augenärzte.
Was kostet ein Sehtest?
Die Kosten für den Sehtest variieren je nach Optiker. Teilweise werden die Sehtests aber auch kostenlos angeboten, wenn man zum Beispiel Bestandskunde ist. Ansonsten kostet ein Sehtest in der Regel zwischen 10 und 35 Euro.
AM-Führerschein (Roller- oder Mopedführerschein)
Um ein Mopedauto fahren zu dürfen, braucht man in Deutschland einen AM-Führerschein (auch bekannt als Roller- oder Mopedführerschein). Seit 2013 gibt es in Deutschland den AM-Führerschein. Dieser ist notwendig für das Fahren von einfachen, zweirädrigen, dreirädrigen und vierrädrigen Krafträdern wie Mopedautos, auch 45-km/h-Autos genannt, mit einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h, einem fahrfertigen Gewicht von maximal 425 kg und einer Nutzleistung bis zu 6 kW. Das Mindestalter für diese Führerscheinklasse liegt in Deutschland bei 15 Jahren.
Ausbildung und Prüfung
Die Prüfungsvorbereitung findet in einer Fahrschule statt. Die Kosten für die Ausbildung variieren je nach Ort und Fahrschule. Zu den Ausbildungskosten kommen Gebühren für Lehrmaterial und die Prüfungsanmeldung. Die Gesamtkosten liegen jedoch deutlich unter denen für einen Führerschein der Klasse B. Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt bei der zuständigen Führersteinstelle. Neben dem ausgefüllten Antrag werden ein gültiger Personalausweis und ein biometrisches Passbild benötigt. Außerdem muss ein Nachweis über einen bestandenen Sehtest (beim Optiker oder Augenarzt) und einen erfolgreich absolvierten Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden.
Die Ausbildung für den AM-Führerschein in der Fahrschule umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil. Es folgen separate theoretische und praktische Prüfungen bei einer offiziellen Prüfstelle wie dem TÜV oder der Dekra. Die theoretische Prüfung darf bereits 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 15. Der theoretische Unterricht besteht aus 14 Doppelstunden à 90 Minuten. Davon werden 12 Doppelstunden auf den Grundstoff verwendet, der für alle Führerscheinklassen gilt. In der theoretischen Prüfung müssen 30 Multiple-Choice-Fragen beantwortet werden. Die praktische Ausbildung hängt von den Fähigkeiten des Fahrschülers und den individuellen Fortschritten ab. Anders als beim klassischen B-Führerschein gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl an Fahrstunden und auch keine Sonderfahrten. Die praktische Prüfung dauert etwa 30 Minuten.
Tipps zur Vorbereitung
Auf die theoretische Prüfung kann man sich durch regelmäßiges Wiederholen des Unterrichtsmaterials und der Testfragen gut vorbereiten. Zur Prüfung sollte man sich erst anmelden, wenn man alle Fragen verlässlich beantworten kann. Auch für die praktische Prüfung sollte man ausreichend üben und ein sicheres Gefühl beim Fahren haben, bevor man die Prüfung ablegt. Dazu gehört das Üben verschiedener Verkehrssituationen in ruhigen und belebten Straßen, die Beherrschung der Prüfungsaufgaben und die Anwendung der Verkehrsregeln, die Teil der theoretischen Ausbildung sind. Auch technische Kenntnisse über das Fahrzeug sind wichtig. Da es für die praktische Ausbildung keine festgelegte Mindestanzahl an Fahrstunden gibt, sollten Sie mit Ihrem Fahrlehrer über Ihre Fortschritte und über die Anzahl der notwendigen Fahrstunden sprechen. Wenn Sie noch unsicher sind, nehmen Sie lieber noch ein paar Fahrstunden mehr. Denn je geübter Sie sind, desto leichter fällt es Ihnen, während der Prüfung ruhig, konzentriert und aufmerksam zu bleiben.
Mofa-Führerschein: Die Prüfbescheinigung
Der Mofa-Führerschein ist kein Führerschein im eigentlichen Sinn. Es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung, die den Besitzer berechtigt, Fahrzeuge der Klasse M zu fahren. Jugendliche können sich mit einem Mofa unabhängiger bewegen. Sie sind nicht mehr so an den Zeitplan der öffentlichen Verkehrsmittel oder der Eltern gebunden und können sich freier entscheiden, wann sie wohin fahren.
Welchen Führerschein benötige ich, um ein Mofa fahren zu dürfen?
Eigentlich ist kein Führerschein, sondern eine Prüfbescheinigung notwendig.
Ab wann darf ich Mofa fahren?
Die Prüfbescheinigung erhalten Sie erst, wenn Sie das Mindestalter von 15 Jahren erreicht haben.
Welche Fahrzeuge darf ich mit der Prüfbescheinigung nutzen?
Es gelten strenge Beschränkungen. Das Fahrzeug darf bauartbedingt maximal 25 km/h schnell sein und muss einen Hubraum von weniger als 50ccm aufweisen.
Was kostet ein Mofa-Führerschein?
Ein Mofa-Führerschein kostet etwa 100 bis 150 Euro.
Unter den Führerscheinklassen ist die M die am leichtesten zu erwerbende. Denn, wie bereits erwähnt, handelt es sich hierbei nicht um einen Führerschein. Umgangssprachlich wird die Prüfbescheinigung dennoch weiterhin als Mofa-Führerschein bezeichnet. Bis Januar 2013 war dies auch korrekt. Eine Fahrerlaubnis der Klasse M kann bereits im Alter von 15 Jahren erworben werden. Die Ausbildung zu dieser darf ein halbes Jahr vor dem Erreichen des 15. Lebensjahres beginnen. Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Modul, wobei am Ende nur eine theoretische Prüfung absolviert wird. An der Prüfung an sich dürfen Jugendliche mit dem Erreichen des 15. Lebensjahres teilnehmen. Eine Ausnahme gibt es jedoch, möchten Mofa-Fahrer Kinder unter sieben Jahre auf dem Mofa mitnehmen, müssen sie selbst bereits 16 Jahre alt sein. Da viele Jugendliche einen Mofa-Führerschein bereits vor dem 18. Lebensjahr erhalten möchten, ist hier die Zustimmung der Eltern beziehungsweise der Erziehungsberechtigten notwendig.
Besitzer einer anderen Führerscheinklasse müssen nicht unbedingt auch einen Mofa-Führerschein machen. Fahrer, die vor dem 01.
Teilnehmer an einer Ausbildung zum Mofa-Führerschein sind verpflichtet, sechs Stunden Theorie zu absolvieren. Da für einige Mofa-Fahrer das Thema Geschwindigkeit wichtiger erscheint als die eigene Sicherheit oder die anderer, ist dies auch Bestandteil der theoretischen Ausbildung. Teilnehmer dürfen höchsten bei einer theoretischen Stunde nicht anwesend sein. Da keine praktische Prüfung notwendig ist, fallen nur wenige praktische Fahrstunden beim Mofa-Führerschein an. Es ist jedoch auch möglich, Einzelstunden zu nehmen. Meist ist es eine Kostenfrage, für welche Variante sich Teilnehmer entscheiden.
Ist die Ausbildung für den Mofa-Führerschein durchlaufen, kann die Anmeldung für die Prüfbescheinigung erfolgen. Der Fahrschüler muss dann am Prüfungstermin die Ausbildungsbescheinigung und seinen Personalausweis vorlegen sowie die Prüfungsgebühr bezahlen. Anders als bei den Fahrerlaubnisklassen, bei denen ein Führerschein ausgestellt wird, ist für die Mofa-Prüfbescheinigung keine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorgeschrieben. In der Prüfung an sich müssen die Teilnehmer innerhalb von 20 bis 30 Minuten 20 Fragen beantworten. Dies erfolgt entweder am PC, einem Touchpad oder auch über Fragebögen aus Papier. Die Fragen werden einem festgelegten Fragenkatalog entnommen, sodass sich Fahrschüler mit diesem vor der Prüfung vertraut machen können. Bei der Beantwortung der Fragen werden Wertungspunkte gesammelt. Falsche Antworten bedeuten dann auch Fehlerpunkte. Nach einer nicht bestandenen Prüfung gibt es immer die Möglichkeit, diese zu wiederholen. Bei einer erneuten Prüfung muss die Gebühr ein weiteres Mal bezahlt werden.
Haben Fahrschüler ihre Prüfbescheinigung, also den Mofa-Führerschein, erhalten, müssen sie das Dokument bei jeder Fahrt mit sich führen. Die Bescheinigung ist unbefristet gültig. Kann jedoch auch nur in Deutschland verwendet werden. Werden dann nur führerscheinpflichtige Fahrzeugklassen benannt, dürfen Betroffene Fahrrad und Mofa fahren. Die Prüfbescheinigung für ein Mofa (Mofa-Führerschein) muss dennoch vorliegen. Als Mofa werden Kleinkrafträder mit einem Hilfsmotor bezeichnet. Mofa bedeutet als „Motor-Fahrrad“ oder „Motorisiertes Fahrrad“. Pedalen am Fahrzeug sind nun nicht mehr zwingend notwendig, um dieses als Mofa zu zulassen. Um ein Mofa im Straßenverkehr nutzen zu können, ist ein Versicherungskennzeichen notwendig. Liegt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei 20 km/h, entfällt die Helmpflicht. Wurde die Prüfung erfolgreich abgelegt und der Mofa-Führerschein erworben, dürfen die Inhaber der Prüfbescheinigung Mofas fahren, deren Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt bei 25 km/h liegt. Ein Klasse M Führerschein darf nicht mit dem Mokick-Führerschein verwechselt werden. Denn dieser ist ein richtiger Führerschein und fällt unter die Klasse AM. Mokicks gelten als Kleinkrafträder jedoch nicht als Mofa.
Kosten des Mofa-Führerscheins
Dass bei einer Ausbildung in einer Fahrschule, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird, Kosten anfallen, ist wohl jedem bewusst. Doch wie hoch fallen diese eigentlich aus? Bei einem Führerschein der Klasse M sind die Kosten von einigen Faktoren abhängig. Dabei ist es wichtig, wo die Ausbildung abgelegt wird. Denn nicht nur in der Fahrschule ist dies möglich, sondern vereinzelt auch an einer normalen Schule. Daher können sich die Kosten stark unterscheiden. An staatlichen Schulen liegen die Gebühren oftmals unter den Preisen der privaten Fahrschulen. Daher lohnt es sich, die unterschiedlichen Angebote der Fahrschulen zu vergleichen, um die Kosten besser kalkulieren zu können. In der Regel muss mit etwa 100 bis 150 Euro gerechnet werden. Die Prüfungsgebühren beinhalten die Kosten für die Anmeldung, die Prüfung und die Ausstellung der Bescheinigung. Die Gebühren für einen Mofa-Führerschein betragen hier 15 Euro.
Moped Definition
Sogenannte Mopeds sind zwei-, drei-, oder vierrädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500 cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW und einer Masse in fahrbereitem Zustand ≤ 270 kg und höchstens zwei Sitzplätzen einschl.
- Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder von nicht mehr als 500cm³ (bei Selbstzündungsmotoren) und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW bzw. 6 kW und einer Masse in fahrbereitem Zustand max. 425 kg und höchstens zwei Sitzplätzen einschl.
Ablauf und Besonderheiten
Der Einstieg ist direkt möglich. Ein Vorbesitz einer Fahrerlaubnisklasse ist nicht notwendig. Die teoretische Grundausbildung und der klassenspezifische Unterricht müssen in der Fahrschule absolviert werden. Die Anzahl der notwendigen Übungsstunden ist individuell vom Fahrschüler abhängig. Nach der theoretischen Prüfung erfolgt die praktische Prüfung. Eine Besonderheit ist, dass die Baureihen S50 und S51 der Marke Simson mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und 51 cm³ Hubraum mit der Fahrerlaubnis AM gefahren werden dürfen. Die 15-Jährigen können ausschließlich im Hoheitsgebiet der "AM 15-Teilnehmerbundesländer" AM-Fahrzeuge führen. Dies bedeutet, dass z.B. ein 15-jähriger Thüringer auch in Sachsen fahren darf bzw. umgekehrt, jedoch nicht in Bundesländern, die nicht Moped mit 15 eingeführt haben. Die regionale Beschränkung entfällt automatisch nach Erreichen des regulären Mindestalters (16 Jahre)." [Quelle: Bürgerservice Sachsen- Anhalt]
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