Dreiräder erfreuen sich großer Beliebtheit und bieten eine tolle Möglichkeit, sich an der frischen Luft fortzubewegen. Sie sind eine wunderbare Alternative zum herkömmlichen Fahrrad und ermöglichen es einer breiten Zielgruppe, sportlich und flexibel unterwegs zu sein. Für das Dreiradfahren gibt es keine Altersbeschränkung - weder nach unten noch nach oben.
Doch welche Regeln gelten bezüglich des Führerscheins? Benötigt man eine spezielle Fahrerlaubnis, um ein Dreirad zu fahren? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die rechtlichen Bestimmungen und erläutert, welche Fahrzeuge führerscheinfrei gefahren werden dürfen.
Dreiräder und Führerscheinpflicht
In den meisten Ländern, so wie auch in Deutschland, benötigt man keinen speziellen Führerschein, um ein herkömmliches (e-)Dreirad zu fahren, da sie meist als Fahrräder klassifiziert sind. Aber auch für Dreiräder, die mit einem Elektromotor ausgestattet sind, benötigen Sie keinen Führerschein.
Die Geschwindigkeit eines Dreirads hängt von der Art des genutzten Dreirads ab. Einige Dreiräder sind für gemütliches Cruisen ausgelegt und erreichen moderate Geschwindigkeiten, während insbesondere e-Dreiräder auf Wunsch auch etwas schneller fahren können.
Dreirad-Roller: Eine spezielle Kategorie
Dreirad-Roller sind vor allem für Autofahrer interessant, da hierfür der Autoführerschein Klasse B ohne Erweiterung ausreichend ist. Aber auch für Roller- und Motorradfahrer, die besonderen Wert auf Sicherheit legen, könnte das Konzept vor allem für Herbst- und Winterfahrten eine Überlegung wert sein.
Die Geschichte der Dreirad-Roller-Regelung in Deutschland:
- 2006: Ein unabhängiger Roller-Spezialist entdeckt eine Möglichkeit, Piaggio MP3-Roller mit einer Ausnahmegenehmigung in der Fahrzeugklasse L5e (anstatt L3e) zuzulassen, indem der Abstand zwischen den Vorderrädern verbreitert wird.
- 2007: Die Genehmigung wird widerrufen. Zusätzlich wird eine Fuß-betätigte Zweikreis-Bremse erforderlich.
- 2013: Der Gesetzgeber ändert die Bestimmungen, sodass Dreirad-Roller dem Motorradführerschein zugeordnet werden.
- 2016: Eine erneute Änderung ermöglicht in Deutschland aufs Neue allen Besitzern eines Autoführerscheins den Zugang zum Dreirad-Roller.
Vorneweg die 2 größten Unterschiede: Als Autofahrer oder Autofahrerin benötigt ihr für einen Dreiradroller, wie er in Deutschland angeboten wird, keinerlei zusätzliche Fahrerlaubnis. Für die Klasse der 125er-Zweiräder braucht ihr aber zumindest den Autoführerschein mit zusätzlicher Schlüsselnummer B196.
Vorteile der Dreiradroller
- Kein extra Führerschein oder eine Erweiterung notwendig.
- In Sachen Hubraum sind keine Grenzen gesetzt.
- Auch bei der Leistung gibt es fast keine Einschränkungen.
- Die Dreiradroller bieten durch ihre beiden Vorderräder vor allem im Herbst und Winter ein Haftungsplus und somit mehr Sicherheit.
Nachteile der Dreiradroller
- Die Dreiradroller sind definitiv zu breit. Und schwerer sind sie auch.
- Hinzu kommt, dass sie verhältnismäßig teuer sind.
- Außerdem ist die Auswahl nicht besonders groß. Aktuell gibt es 3 Hersteller, die Dreiradroller in Deutschland anbieten, insgesamt sind es 5 Modelle.
In Deutschland erhältliche Dreiradroller (Preise können abweichen):
| Modell | Hubraum | Leistung | Preis (ca.) |
|---|---|---|---|
| Peugeot Metropolis | 399 Kubik | 35,6 PS | ab 9.355 Euro |
| Piaggio MP3 300/Sport | 278 Kubik | 25,8 PS | 7.290/7.490 Euro |
| Piaggio MP3 400/Sport | 399 Kubik | 35 PS | 9.590/9.590 Euro |
| Piaggio MP3 500 Sport Advanced | 493 Kubik | 44 PS | 11.590 Euro |
| Yamaha Tricity 300 | 292 Kubik | 28 PS | ab 8.699 Euro |
Führerschein-Erweiterung B196: Die Alternative
Für Autofahrer, die lieber ein zweirädriges Gefährt pilotieren möchten, gibt es die Möglichkeit, den Führerschein um die Schlüsselzahl B196 zu erweitern. Damit dürfen Leichtkrafträder der 125er-Klasse gefahren werden.
Nachteile der Führerschein-Erweiterung B196
- Es ist eine Führerschein-Erweiterung um die Schlüsselzahl B196 notwendig.
- Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B haben und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren.
- Mit dieser Führerschein-Erweiterung dürfen Autofahrer oder Autofahrerinnen dann lediglich Leichtkrafträder der 125er-Klasse pilotieren.
Vorteile der Führerschein-Erweiterung B196
- Sie dürfen ein Kraftrad pilotieren, was Fahrdynamik in Schräglage, wendiges Kurvenverhalten, einfaches Handling sowie Durchschlängeln im Verkehr, insbesondere im Stau, umfasst.
- Die Auswahl an Fahrzeugen ist riesig.
Elektromobile: Führerscheinfrei unterwegs
In der Ära der Elektromobilität erfreuen sich Elektromobile großer Beliebtheit. Für Elektromobile bis 6 km/h gibt es praktisch keine Auflagen. Für Elektromobile die schneller als 6 km/h fahren gilt für alle die vor dem 01.04.1965 geboren sind, das Sie von der Führerscheinpflicht befreit sind!
Wichtige Punkte zu Elektromobilen:
- Elektromobile mit einer Geschwindigkeit bis 6 km/h sind nicht meldepflichtig.
- Verfügt das Seniorenfahrzeug über eine Mindestgeschwindigkeit von 10 km/h, sind die Fahrer befugt, auch auf Radwegen und Landstraßen zu fahren.
- Sobald das Elektromobil über eine Geschwindigkeit von 6 km/h fährt, werden eine Haftpflichtversicherung und ein spezielles Nummernschild benötigt.
Elektromobile fallen unter die Kategorie Krankenfahrstuhl, wenn sie eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h nicht überschreiten. Zudem dürfen sie nicht breiter als 110 cm und schwerer als 300 kg (inklusive Akku) sein.
Trikes: Was ist zu beachten?
Optisch erinnern Trikes an motorisierte Dreiräder. Rechtlich werden Trikes als Fahrzeuge mit einer einspurigen Achse vorne und einer mehrspurigen Achse hinten definiert. Die erforderliche Fahrerlaubnis richtet sich nach der Leistung des Trikes:
- Eine Fahrerlaubnis der Klasse AM genügt für Trikes mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW.
- Für Trikes mit einer Leistung von bis zu 15 kW ist die Klasse A1 erforderlich.
- Für stärkere Trikes mit einer Leistung von mehr als 15 kW benötigt man die Klasse A.
Die ab dem 19.1.2013 erworbene Klasse B umfasst ebenfalls das Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, jedoch nur in Deutschland (Schlüsselziffer 194). Sofern das Kraftfahrzeug allerdings eine Motorleistung von mehr als 15 kW aufweist, gilt diese Berechtigung nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
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