Mit dem Fahrrad, ohne ins Schwitzen zu kommen, schnell von A nach B: E-Bikes erfreuen sich immer größerer Beliebtheit als „Firmenfahrzeug“, Fahrrad-Firmen-Leasing oder private Anschaffung. Doch benötigt man für die E-Bikes eigentlich einen Führerschein? Das ist ganz klar vom Modell abhängig.
Grundsätzlich handelt es sich bei einem E-Bike um ein Fahrrad mit einem elektrischen Hilfsmotor, der den Fahrer unterstützt. Allerdings werden die Bezeichnungen Pedelec, E-Bike und S-Pedelec für die elektrischen Räder oft verwechselt oder synonym benutzt.
E-Bike, Pedelec, S-Pedelec - die Unterschiede
Was in der Umgangssprache E-Bike genannt wird, kann verkehrsrechtlich ganz unterschiedlich eingeordnet sein. Eigentlich meinen E-Bike und Pedelec nicht ein und dasselbe und trotzdem wird der Begriff E-Bike häufig auch dafür verwendet, wenn von einem Pedelec die Rede ist.
Das häufigste E-Bike ist eigentlich ein Pedelec - ein „pedal electric cycle“, auch wenn sich dieser Begriff in der Umgangssprache nicht durchgesetzt hat. Gemeint ist damit ein Fahrrad, bei dem ein Elektromotor mitschiebt, wenn in die Pedale getreten wird, und auch nur dann.
Pedelecs
Pedelec steht für Pedal Electric Cycle und bezeichnet ein Fahrrad, das mit Muskelkraft und einem unterstützenden Elektromotor betrieben wird. Der Motor schaltet sich allerdings nur zu, wenn die Pedale getreten werden. Die Unterstützung des Motors darf maximal bei 250 Watt liegen und die Geschwindigkeit muss auf 25 km/h begrenzt sein.
Diese Bedingungen haben rechtliche Hintergründe: Nur unter diesen Voraussetzungen ist ein Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt und ist beispielsweise nicht extra versicherungspflichtig. Eine private Haftpflichtversicherung, die jeder haben sollte, deckt i.d.R. auch Fremdschäden, die man als Pedelec Fahrer anderen zufügt.Die Anfahrhilfe darf zudem auf maximal 6 km/h beschleunigen. Es besteht keine Helmpflicht.
Wie bei einem Fahrradfahrer gilt auch für den Fahrer eines Pedelecs, dass er den Radweg benutzen muss, wenn er benutzt werden kann und ein blaues Radweg-Schild dazu verpflichtet. An einem Pedelec können ohne Probleme Anhänger angebracht werden, um Kinder zu transportieren.
Für ein Pedelec benötigt man keinen Führerschein. Pedelecs gelten als Fahrräder, da der Motor den Fahrer nur beim Treten mit 250 Watt unterstützt. Die Höchstgeschwindigkeit liegt bei 25 km/h. Dementsprechend benötigt man keinen Helm, keine Zulassung und auch keinen Führerschein.
Fahrer der Pedelecs müssen den Radweg benutzen und es gelten dieselben Regeln und Promillegrenzen wie für Fahrräder ohne Motor.
E-Bikes
Ein E-Bike bezeichnet ein Elektrorad, das unabhängig von der Trittleistung des Fahrers eingesetzt werden kann. Meistens gibt es einen Gashebel oder einen Beschleunigungshebel. Alle anderen Modelle der elektronischen Räder besitzen einen Motor, der auch ohne Pedalunterstützung auf Knopfdruck funktioniert. Diese benötigen alle ein Versicherungskennzeichen.
E-Bike bis 20 km/h und max. 500 Watt: Es fällt in die Kategorie Leichtmofa, erfordert ein Mindestalter von 15 Jahren, eine Mofaprüfbescheinigung und ein Versicherungskennzeichen. Der Motor hat maximal 500 Watt. Es besteht keine Helmpflicht. Radwege dürfen innerorts nur genutzt werden, wenn diese mit "e-Bike frei" gekennzeichnet sind.
Außerorts dürfen E-Bikes dieser Kategorie Radwege nutzen. Einbahnstraßen dürfen nicht in entgegengesetzte Richtung genutzt werden. Kinderanhänger sind nicht erlaubt. Fährt man ein E-Bike, handelt es sich um ein Leichtmofa mit einer Motorleistung bis zu 500 Watt und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Daher muss der Fahrer mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen und 15 Jahre alt sein.
E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell fahren, sogenannte E-Bikes 25 gelten als Mofas. Daher ist eine Mofa-Prüfbescheinigung ebenfalls notwendig. Hinzukommt aber noch, dass ein Helm getragen werden muss.
S-Pedelecs
S-Pedelecs bieten ebenfalls eine Tretunterstützung, mit dem Unterschied, dass sie ihre Motorunterstützung nicht schon bei 25 km/h abschalten, sondern erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Ohne Tretunterstützung, also per Gashebel, sind 20 km/h erlaubt. Der Motor darf maximal über eine Nenndauerleistung bis zu 4.000 Watt, höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung (Tretkraftunterstützung von max. 400 %) haben.
Zweiräder mit einer Geschwindigkeit bis zu 45 km/h bezeichnet man als S-Pedelecs. Es handelt sich dabei um Kleinkrafträder. Fahrer benötigen den Führerschein der Klasse AM. S-Pedelecs sind ebenfalls, wie E-Bikes, rechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder. Das Mindestalter des Fahrers beträgt 16 Jahre. Fahrer müssen ein Versicherungskennzeichen anbringen und brauchen einen Führerschein der Klasse AM. Ein normaler Auto-Führerschein deckt übrigens auch die Klasse AM ab. Die benötigte Haftpflichtversicherung für das S-Pedelec kostet um die 35-50 € im Jahr.
Zudem besteht seit 2013 eine Helmpflicht. Nach heutiger Auffassung reicht ein normaler Fahrradhelm. Wer ein S-Pedelec ohne Helm fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss sich eine Teilschuld anrechnen lassen - auch dann, wenn er eigentlich keine Schuld daran trägt.
Mit einem S-Pedelec dürfen keine Radwege und keine Einbahnstraßen befahren werden. Sogenannte Fahrradstraßen dürfen mit “S-Klasse-Pedelecs” jedoch befahren werden, sofern sie für Kraftfahrzeuge allgemein oder für Krafträder freigegeben sind. Eine Freigabe für Mofas reicht nicht aus. Es dürfen zudem keine Anhänger am Rad befestigt werden, Kindersitze hingegen schon. Alkohol ist bei einem Speed Pedelec übrigens wie bei Auto fast tabu.
Für ein S-Pedelec einen Führerschein der Klasse AM besitzen. Für ein E-Bike eine Mofa-Prüfbescheinigung. Hier eine Zusammenfassung:
Führerscheinpflicht nach E-Bike-Typ
| E-Bike-Typ | Geschwindigkeit | Führerschein erforderlich | Helmpflicht | Versicherungskennzeichen |
|---|---|---|---|---|
| Pedelec | bis 25 km/h (Tretunterstützung) | Nein | Nein (empfohlen) | Nein |
| E-Bike (Leichtmofa) | bis 20 km/h (ohne Tretunterstützung) | Mofa-Prüfbescheinigung | Nein | Ja |
| E-Bike (Mofa) | bis 25 km/h (ohne Tretunterstützung) | Mofa-Prüfbescheinigung | Ja | Ja |
| S-Pedelec | bis 45 km/h (Tretunterstützung) | Klasse AM | Ja | Ja |
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