Mit steigendem Autoaufkommen sorgt auch die Parkplatz-Situation hin und wieder für Diskussionsbedarf, egal ob in der Stadt oder in der Gemeinde. Sie sollten die Gegebenheiten rund ums Parken kennen, wenn Sie Ihren Wohnsitz ändern oder nur in einem unbekannten Umfeld zu Besuch sind. Bevor Sie Ihr Fahrzeug mit gutem Gewissen verlassen, gilt es zu klären, wo und wie Sie dieses am besten parken. Doch wie gestaltet sich dieses Thema in Speziellen bei Krafträdern?
Wo dürfen Motorräder parken?
Grundsätzlich müssen Sie am rechten Fahrbahnrand oder auf zugelassenen Parkflächen parken. Es gelten daher dieselben Regeln für zwei-, drei- und vierrädrige Fahrzeuge. Die Straßenverkehrsordnung differenziert bei den Vorschriften fürs Halten und Parken nicht zwischen Pkw und Motorrädern.
Darf ein Motorrad auf dem Gehweg parken?
Es gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen. Verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht. Zugelassen ist das Parken dort nur bei einer entsprechenden Beschilderung oder einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Befinden sich eigens ausgewiesene Motorrad-Parkplätze in der Nähe, wird das Abstellen auf dem Gehweg meistens nicht toleriert. Wenn das auf dem Gehweg geparkte Motorrad weder Fußgänger und Fußgängerinnen noch Fahrradfahrende behindert, drückt die Polizei schon mal ein Auge zu.
Dürfen Motorräder Parkhäuser benutzen?
Motorräder dürfen meistens auch in Parkhäusern parken. Jedoch kann der Parkhausbetreiber mit einer gesonderten Kennzeichnung an der Einfahrt das Abstellen von Motorrädern untersagen. Außerdem verfügt ein motorradfreundliches Parkhaus über Schließfächer, die das Unterbringen von Helm oder anderen Ausrüstungsgegenständen ermöglichen. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sind gesonderte, für Motorräder geeignete Stellplätze ausgewiesen.
Hinweis zum Winterdauerparkplatz:
In einem stark frequentierten Parkhaus transportieren Fahrzeuge ständig feuchte und durch Streusalz stark belastete Luft in die Parkebenen. Parkhäuser sind generell ungeeignet als Winterdauerparkplatz. Dies alles führt zu einer übermäßigen Rostentwicklung am Motorrad und kann erhebliche Standschäden verursachen. Dazu kommen noch unkontrollierbare Temperaturschwankungen, die eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit fördern.
Parkschein am Motorrad: Aber wie?
Auch bei Parkscheinen gibt es keine Ausnahme für Motorradfahrerinnen und -fahrer. Hier hilft nur das geschickte Anbringen einer Parkscheibe. Sie können zum Beispiel ein gelochtes Exemplar mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigen. Befestigen Sie daher den gültigen Parkschein mit einem Klebeband am Scheinwerfer oder an der Verkleidung. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit akzeptiert das Ordnungsamt in aller Regel nicht.
Achten Sie darauf, dass die Parkscheibe wetterfest ist, und machen Sie am besten ein Foto zur Beweissicherung. Parkplätze, auf denen gebührenfrei, aber unter Verwendung einer Parkscheibe zeitlich begrenzt geparkt werden darf, stehen natürlich auch Motorrad- und Rollerfahrenden zur Verfügung.
Wie stelle ich die Parkscheibe richtig ein?
Beispiel: Wird das Auto um 16.05 Uhr abgestellt, muss der Fahrer die Parkscheibe auf 16.30 Uhr stellen. Die Parkscheibe muss außerdem so im Auto liegen, dass sie von außen gut lesbar ist, am besten auf dem Armaturenbrett. Wird das Auto beispielsweise 12:15 Uhr abgestellt, so ist die Parkscheibe auf 12:30 Uhr einzustellen. Selbst wenn erst 12:01 Uhr ist, kann die Anzeige auf 12:30 Uhr gedreht werden. Der Zeiger muss jedoch eindeutig auf dem Halbstunden- bzw.
Darf man die Parkscheibe weiterdrehen?
Nein. Das Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ende der erlaubten Parkzeit ist verboten. Überziehen Autofahrer die erlaubte Zeit um bis zu 30 Minuten, werden 20 Euro fällig, bei einer Überziehung bis zu einer Stunde 25 Euro.
Welche Farbe muss die Parkscheibe haben?
Eine Parkscheibe muss immer blau-weiß sein. Auch die Größe ist vorgegeben: elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Auf der Vorderseite muss außerdem das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 abgebildet sein und über dem Display muss "Ankunftszeit" stehen. Weiter ist eine 24-Stunden-Zeitangabe mit einer Zahlenhöhe von mindestens zwei Zentimetern vorgeschrieben.
Brauche ich eine Parkscheibe fürs Motorrad?
Ja. Auch wenn das Anbringen für die Fahrer eine Herausforderung ist, die Parkscheibe ist auch für motorisierte Biker vorgeschrieben. Wo genau diese am Fahrzeug befestigt wird, ist dabei allerdings nicht festgelegt. Nur deutlich sichtbar müsse sie sein, so der Pressesprecher. Manche Motorradbesitzer lochen die Parkscheibe und befestigen sie mit einem Kabelbinder.
Wo darf ich meinen Roller parken?
Motorroller werden ähnlich wie Motorräder behandelt, das heißt es gelten auch hier dieselben Anforderungen an das Parken: Am rechten Fahrbahnrand oder in entsprechenden Parkflächen. Auf dem Gehweg darf man nur parken, wenn es ausdrücklich durch eine Beschilderung erlaubt ist. Wie bei den vorherigen Szenarien, müssen Sie ebenfalls als Rollerfahrer eine Parkscheibe an Ihrem Fahrzeug anbringen, falls dieses Gebot für die jeweilige Parkzone gilt.
Bußgelder und Punkte: Wenn Sie das Motorrad falsch parken
Im Bußgeldkatalog wird, wie in der StVO, kein Unterschied gemacht, ob Sie mit einem Pkw oder einem Motorrad ordnungswidrig parken. Das bedeutet, dass Motorradfahrer die gleichen Verwarn- und Bußgelder erhalten wie Autofahrer, die falsch parken. Stellen Sie zum Beispiel Ihr Motorrad unerlaubt auf dem Gehweg ab, kostet das mindestens 55 Euro. Behindern Sie dadurch jemanden, steigt die Summe auf 70 Euro und es wird zusätzlich ein Punkt in Flensburg eingetragen.
| Tatbestand | Strafe (€) | Punkte | Fahrverbot in Monat(e) |
|---|---|---|---|
| Parken auf dem Gehweg | Ab 55 | ||
| Behinderung anderer durch Parken auf dem Gehweg | 70 | 1 |
Bei einer Gefährdung müssen Sie 80 Euro und bei einem Unfall 100 Euro zahlen. In beiden Fällen ist ebenfalls ein Punkt drin. Stellt das Motorrad eine Behinderung oder eine Gefährdung dar, kann es auch abgeschleppt werden. Der Halter muss als Verursacher die Kosten dann zusätzlich zu den Sanktionen tragen.
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