Über die Parkmöglichkeiten für Motorradfahrer herrscht in bestimmten Punkten Unklarheit. Dürfen sie auf dem Gehweg parken? Braucht es einen Parkschein? Dürfen sie in Parkhäusern abgestellt werden? All diese Fragen beantworten wir in diesem Ratgeber.
Wo dürfen Motorräder geparkt werden?
Motorräder dürfen überall dort abgestellt werden, wo auch das Parken für Pkw erlaubt ist. Parkplätze und Parkstreifen dürfen demnach auch von Motorradfahrern für das Abstellen ihres Fahrzeugs benutzt werden.
Parken auf dem Gehweg
In vielen Städten wird das Gehwegparken mit dem Motorrad geduldet, solange Fußgänger nicht dadurch behindert werden. Erlaubt ist es gemäß StVO aber eigentlich nicht.
Die platzsparende, schlanke Bauart eines Motorrades hilft also nur dann, wenn die zuständige Gemeinde bzw. Es wird aber oft von der Polizei stillschweigend dann geduldet, wenn das abgestellte Motorrad weder Fußgänger noch Fahrradfahrer behindert.
Zugelassen ist das Parken auf Gehwegen nur bei einer entsprechenden Beschilderung (Verkehrszeichen 315, blaues Schild: Pkw auf Gehweg) oder einer vorhandenen Parkflächenmarkierung. Anderenfalls gilt ein generelles Parkverbot auf Gehwegen, das in gleicher Weise auch für Motorräder angewendet werden kann.
Grundsätzlich gilt für Motorradfahrer, dass das Kraftrad an denselben Stellen abgestellt werden darf wie auch Pkw. Umgekehrt bedeutet das, dass ein per Verkehrsschild ausgewiesenes Parkverbot auch für einspurige Kfz gilt.
Spezielle Motorradparkplätze
In vielen größeren Städten gibt es heutzutage spezielle Motorradparkplätze, auf denen ausschließlich Motorräder abgestellt werden dürfen. Diese besonderen Parkplätze werden durch das standardmäßige blaue Parkschild und ein Zusatzschild mit Piktogramm eines Motorradfahrers ausgewiesen. Die Parkflächen sind wesentlich kleiner und die Anzahl der verfügbaren Stellplätze geringer. Häufig sind 2 bis 15 Parkplätze vorhanden. Aber auch auf einem allgemeinen Parkplatz oder Parkstreifen kann ein Bereich speziell für Motorräder eingerichtet sein.
Braucht man für ein Motorrad einen Parkschein?
Ja, auch für das Motorrad braucht ihr einen Parkschein. Schließlich belegt ihr damit eine Parkfläche, die ein später kommender Pkw nicht mehr nutzen kann.
Sofern es sich um eine per Parkflächenmarkierung auf PKW-Größe ausgewiesene Parklücke handelt, gibt es keinen „Platzsparbonus“, d.h.
Parkschein richtig anbringen
Kostenpflichtige oder zeitlich begrenzte Parkplätze, die nur mit Parkschein oder Parkscheibe benutzt werden dürfen, werden von Motorradfahrern häufig gemieden, da diese nur schwer am Motorrad befestigt werden können. Das Ticket zu lösen und mitzunehmen, ist nicht erlaubt und wird von Ordnungsämtern nicht anerkannt.
Am einfachsten ist es daher, einen gültigen Parkschein mittels Klebeband an Scheinwerfer oder Verkleidung anzubringen. Bewahrt auf jeden Fall den Kontrollabschnitt auf, falls sich der Parkschein von der Verkleidung lösen sollte.
Parkscheibe
Auch in einer Parkscheiben-Zone gibt es keine Sonderregelungen für Motorräder. Ein handgeschriebener Zettel mit der Ankunftszeit wird in aller Regel nicht akzeptiert. Hier hilft letzten Endes nur eine geschickte Anbringung einer Parkscheibe (z.B. ein gelochtes Exemplar, das mit einem Kabelbinder am Motorrad befestigt wird).
Parken in Parkhäusern
Ein generelles Verbot im Sinne einer StVO-Regelung gibt es für Parkhäuser nicht. In einem benutzerfreundlichen Parkhaus sollten motorradgeeignete Stellplätze ausgewiesen sein.
Nachteile von Parkhäusern im Winter
Übrigens: Als Winterdauerparkplatz sind Parkhäuser generell ungeeignet. Abgesehen von den hohen Kosten als Dauerparker und der Diebstahlgefahr durch die öffentliche Zugänglichkeit stellen Parkhäuser im Winter für ein Motorrad (und für jedes Fahrzeug) noch einen anderen erheblichen Nachteil dar. Durch die üblicherweise starke Frequentierung in einem Parkhaus und durch von PKWs abschmelzenden Schneeresten transportieren Fahrzeuge ständig feuchte und durch Streusalz stark belastete Luft in die Parkebenen. Dazu kommen noch unkontrollierbare Temperaturschwankungen, die eine Kondensation der Luftfeuchtigkeit fördern.
Winterstellplätze
Wer über keinen geeigneten Stellplatz verfügt, sollte mit seinem Motorradhändler sprechen. Einige Firmen bieten für den Winter Abstellplätze an, teilweise sogar in Verbindung mit speziellen Pflegeprogrammen.
Bußgelder für Falschparken mit dem Motorrad
Auch bei Parkverstößen, die mit dem Motorrad begangen werden, gilt der allgemeine Bußgeldkatalog. Ein Bußgeld für das Parken auf dem Gehweg droht in der Regel nur, wenn Fußgänger dadurch behindert werden.
Was ist beim Parken vom Motorrad zu beachten?
Die in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definierten Vorschriften zum Halten und Parken unterscheiden grundsätzlich nicht zwischen Krafträdern und anderen Kraftfahrzeugen. Daher gelten grundsätzlichen bei Motorroller, Mofa und Pkw die gleichen Regelungen. Dies bedeutet, dass ein Motorrad eigentlich auf der Straße parken muss.
Allerdings zeigen sich Polizei und Gemeinden häufig kulant und drücken aufgrund des generellen Parkplatzmangels ein Auge zu. Dabei sollten Sie das Motorrad so parken, dass Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht behindert werden. Zudem wird ein solches Fehlverhalten auch nur dann toleriert, wenn sich keine speziellen Motorradparkplätze in der Nähe befinden.
Auch ohne Augenzudrücken gibt es eine Situation, in der Sie laut StVO das Motorrad zum Parken auf dem Bürgersteig abstellen dürfen. Diese ist immer dann gegeben, wenn das Verkehrszeichen 315 das Parken auf dem Gehweg erlaubt. Pkw müssen in diesem Fall meist zur Hälfte auf diesem stehen, wohingegen ein Motorrad komplett darauf abgestellt werden darf.
Möchten Sie Ihr Kraftrad in einem Parkhaus unterstellen, sollten Sie sich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen informieren. Denn die Betreiber verbieten teilweise das Abstellen von Motorrädern.
Wählen Sie, um Ihr Motorrad zu Parken, einen Stellplatz mit Parkraumbewirtschaftung, müssen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt die Möglichkeit haben, den Parkschein zu kontrollieren. Wichitg! Decken Sie Ihr Motorrad oder Ihren Motorroller beim Parken mit einer Plane ab, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass das Kennzeichen weiterhin sichtbar ist. Hierfür erhalten Sie im Handel spezielle Planen, die über ein entsprechendes Fenster aus durchsichtiger Folie verfügen.
Tabelle: Bußgelder für Parkverstöße auf dem Gehweg
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Parken auf dem Gehweg ohne Behinderung | 55 Euro | 0 |
| Parken auf dem Gehweg mit Behinderung | 70 Euro | 1 |
| Parken auf dem Gehweg länger als eine Stunde | 80 Euro | 1 |
| Parken auf dem Gehweg mit Unfallfolge | 100 Euro | 1 |
Verwandte Beiträge:
- Moped Führerschein: Brauche ich einen Erste-Hilfe-Kurs?
- Motorrad Abgasuntersuchung: Pflicht, Termine & Kosten
- Fahrradbekleidung: Was brauche ich wirklich? Kaufberatung & Tipps
- Radtour Planung: Was Sie unbedingt brauchen!
- Radhaus Gerger Heidelberg: Die Nr.1 für Fahrräder & E-Bikes – Entdecken Sie jetzt Ihr Traumrad!
- Rennrad vs. Mountainbike: Welches Bike Ist Perfekt Für Dich?
Kommentar schreiben