Motorrad Winterreifen Pflicht in Deutschland: Was Sie Wissen Müssen

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf.

Gilt die Winterreifenpflicht auch für Motorräder?

Seit dem 1. Juni 2017 sind einspurige Kraftfahrzeuge wie Motorräder, Roller und Mofas von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen. Zuvor mussten sich auch Motorradfahrer an die situative Winterreifenpflicht halten.

Die situative Winterreifenpflicht schreibt vor, dass bei bestimmten Wetter- und Straßenverhältnissen - etwa Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte - nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Dabei spielt nicht die Jahreszeit, sondern die aktuelle Straßenlage die entscheidende Rolle.

Für Motorräder sind spezielle Winterreifen technisch aufwendig zu produzieren und kaum nachgefragt. Viele Modelle existierten nicht oder erfüllten nicht die gesetzlichen Anforderungen, etwa das Schneeflockensymbol.

Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum 1. Juni 2017 wurde die situative Winterreifenpflicht für einspurige Kraftfahrzeuge aufgehoben. In seiner Begründung stellt der Gesetzgeber klar, dass geeignete Winterreifen für Motorräder kaum verfügbar sind und die bisherige Pflicht faktisch einem Fahrverbot im Winter gleichkam. Zudem gebe es keine Anzeichen für eine höhere Unfallrate von Motorradfahrern unter winterlichen Bedingungen.

Was bedeutet die Aufhebung der Winterreifenpflicht für Motorradfahrer?

Auch wenn die Winterreifenpflicht für Motorräder seit 2017 aufgehoben ist, heißt das nicht, dass Fahren bei winterlichen Bedingungen ohne Risiko ist. Kälte, Nässe und glatte Straßen stellen besondere Anforderungen an dich und dein Motorrad.

Trotz Ausnahme von der Winterreifenpflicht musst du im Winter sicherheitsgerecht fahren. Das bedeutet: Ist die Straße stark vereist oder verschneit und du kannst dein Motorrad nicht sicher kontrollieren, kann die Polizei die Weiterfahrt untersagen.

Empfehlungen für Motorradfahrer im Winter

Für Motorräder gilt gesetzlich eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern. Im Winter empfiehlt es sich jedoch, deutlich mehr Profil zu fahren - ideal sind 3 bis 4 Millimeter, um bei Nässe und Schnee eine bessere Bodenhaftung zu erreichen.

Fahren auf vereisten oder verschneiten Straßen erfordert besondere Vorsicht. Reduziere die Geschwindigkeit, fahre möglichst gleichmäßig und vermeide ruckartige Lenk- oder Bremsmanöver. Auf schattigen Straßenabschnitten und Brücken ist die Gefahr von Reifglätte besonders hoch.

Im Handel gibt es vor allem Enduro- oder Tourenreifen mit M+S-Kennung, die bei niedrigen Temperaturen und leichtem Schnee bessere Haftung bieten als reine Sommerreifen. Der geringe Marktbedarf und die komplexen Anforderungen an das Reifenprofil und die Gummimischung machen die Produktion spezieller Motorrad-Winterreifen für Hersteller wenig attraktiv.

Winterreifenpflicht: Wann gilt sie?

Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es in Deutschland nicht, stattdessen eine situative. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf.

Reifen, die nur eine M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) haben, sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr erlaubt.

Ganzjahresreifen im Winter?

Ganzjahresreifen sind im rechtlichen Sinn Winterreifen, wenn sie das "Alpine"-Symbol haben. Sonst handelt es sich nicht um einen Ganzjahres-, sondern um einen Sommerreifen.

Profiltiefe bei Winterreifen

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt auch für Winterreifen 1,6 Millimeter. Der ADAC empfiehlt aus Sicherheitsgründen jedoch mindestens vier Millimeter. Ebenso einen Austausch nach spätestens sechs Jahren, weil dann die Gummimischung so hart geworden ist, dass der "Grip" bei tiefen Temperaturen nachlässt.

Hohes Bußgeld ohne Winterreifen

Der Verstoß wird für den Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro geahndet, werden andere behindert kostet er 80 Euro. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg. Dem Halter drohen 75 Euro und ebenfalls ein Punkt.

Ausnahmen bei Winterreifenpflicht

Die Winterreifenpflicht gilt unter anderem nicht für folgende Fahrzeuge:

  • einspurige Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Motorräder)
  • Nutzfahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft
  • motorisierte Krankenfahrstühle im Sinne des § 2 Nummer 13 FZV

Unfall mit Sommerreifen

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen einen Unfall mit Sommerreifen verursacht, dem können wegen grober Fahrlässigkeit Leistungen in der Kaskoversicherung gekürzt werden. Auch kann es bei einem unverschuldeten Unfall mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung Probleme geben, weil Sie sich, je nach Einzelfall, ein Mitverschulden anrechnen lassen müssen.

Bereifung: Was gilt bei Mietwagen?

Autovermietungen sind verpflichtet, ein Fahrzeug zur Verfügung zu stellen, das verkehrssicher und fahrbereit ist. Das ist nicht der Fall, wenn sie bei winterlichen Straßenverhältnissen ein Fahrzeug mit Sommerreifen vermieten. Ansonsten kann der Mieter die Übernahme des Fahrzeugs verweigern.

Auch dem Autovermieter als Halter droht ein Bußgeld, wenn er bei winterlichen Verhältnissen ein Fahrzeug ohne Winterreifen übergibt. Häufig verlangen die Autovermieter für Winterreifen ein zusätzliches Entgelt.

Mit Winterreifen im Sommer fahren?

Weil der Gesetzgeber das Fahren mit Winterreifen im Sommer nicht ausdrücklich verbietet, dürfen diese grundsätzlich auch im Sommer weitergefahren werden. Dass dies im Sinne der Sicherheit aber alles andere als sinnvoll ist.

Was gilt bei einer Reifenpanne?

Wer nach einer Panne den Autoreifen wechselt und nur einen Sommerreifen dabei hat, muss keine Strafe befürchten. Mit diesem Notbehelf darf die Fahrt zunächst vorsichtig fortgesetzt werden; bei nächster Gelegenheit muss aber ein Winterreifen montiert werden.

Winterreifenpflicht im Ausland

In anderen Ländern gelten andere Regeln für die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten. Was in Österreich, der Schweiz, Italien (Südtirol) und weiteren europäischen Ländern vorgeschrieben ist, sollten Sie vor der Reise in das jeweilige Land abklären.

Empfehlungen des ADAC

Montieren Sie in der kalten Jahreszeit grundsätzlich Reifen mit dem "Alpine"-Symbol, nicht nur wegen der situativen Winterreifenverordnung. Vorrangig geht es um Ihre eigene Sicherheit und die der Mitfahrenden. Bedenken Sie auch: Die Folgen eines kleinen "Ausrutschers" können ein Vielfaches eines Winterreifensatzes kosten.

Nur wer bei entsprechenden Wetterverhältnissen grundsätzlich auf sein Auto verzichten kann, muss sich auch weiterhin über das Thema keine Gedanken machen bzw. keinen zweiten Reifensatz anschaffen. Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass auch in klassischen winterarmen Regionen das Wetter unverhofft umschlagen kann.

Orientieren Sie sich beim Reifenkauf an den ADAC Testergebnissen.

Bußgelder im Überblick

Hier eine Zusammenfassung der Bußgelder bei Verstößen gegen die Winterreifenpflicht:

Verstoß Bußgeld Punkte in Flensburg
Fahren ohne Winterreifen bei winterlichen Bedingungen 60 Euro 1
Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer 80 Euro 1
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 100 Euro 1
Unfall mit Sommerreifen bei winterlichen Bedingungen 120 Euro 1
Halter lässt Fahren ohne Winterreifen zu 75 Euro 1

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