Die Mitnahme von Fahrrädern in Bussen ist in vielen Regionen Deutschlands grundsätzlich möglich, jedoch gibt es eine Reihe von Regeln und Einschränkungen, die Fahrgäste beachten sollten. Ein genereller Anspruch auf Beförderung von Fahrrädern besteht nicht.
Allgemeine Regeln und Hinweise
- Fahrräder werden nur dann mitgenommen, wenn die Sicherheit und der reibungslose Ablauf des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden.
- Im Zweifelsfall entscheidet das Betriebspersonal über die Mitnahme.
- Während der Fahrt muss das Fahrrad festgehalten werden, und es ist darauf zu achten, dass alle Fahrgäste ungehindert ein- und aussteigen können.
- Eingänge, die mit einem Schachbrettmuster gekennzeichnet sind, sind vor allem Fahrgästen mit Rollstuhl, Gehhilfe und Kinderwagen vorbehalten.
Anzahl der Fahrräder pro Bus
Maximal 2 Fahrräder pro Bus dürfen mitgenommen werden, und dies ausschließlich im Mehrzweckbereich.
Kostenlose Mitnahme
Die Mitnahme von Fahrrädern ist in den U-, S-, A-Bahnen, Bussen und Fähren kostenfrei möglich.
Ausnahmen und Sperrzeiten
In den U-, S-, A-Bahnen sind die folgenden Hauptverkehrszeiten ausgenommen:
- Montag bis Freitag: 6 - 9 Uhr und 16 - 18 Uhr
Die Sperrzeiten entfallen an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen, in den Hamburger Sommerferien sowie am 24. und 31. Dezember.
Autobahn-Abschnitte
Aus Sicherheitsgründen (Autobahnnutzung) sind auf bestimmten Buslinien Abschnitte ausgenommen. Hier eine Übersicht:
| Linie | Autobahn-Abschnitt | Alternative |
|---|---|---|
| X30 | Felix-Jud-Ring (Mitte) - Bf. Harburg | erforderlich |
| X33 | Salomon-Petri-Ring - Witzhave, Oher Weg | |
| 333 | Schlangenkoppel - Witzhave, Oher Weg | |
| X80, X82 | Lehfeld - Geesthacht, Besenhorst | |
| 8890 | Mohnhof - Geesthacht, Besenhorst | |
| 4400 | Lehfeld - Rönne, Brücke | |
| 8890 | Mohnhof - Geesthacht, ZOB + 539: Geesthacht, ZOB - Rönne, Brücke | |
| 7650 | Bf. Bad Segeberg (ZOB) - Geschendorf, Schottenkroog (West) | |
| 7651 | Bf. |
Fahrradtypen
Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder und Pedelecs mit einem Elektromotor als Tretunterstützung bis maximal 25 km/h. S-Pedelecs und E-Bikes, die auch ohne Treten sehr schnell fahren, gelten als Krafträder und dürfen in Schnellbahnen und Bussen nicht mitgenommen werden.
Falträder
Zusammengeklappte Räder dürfen jederzeit mitgenommen werden, solange dadurch andere Fahrgäste nicht belästigt und der Betrieb nicht gefährdet wird. Die Räder müssen im fahrkartenpflichtigen Bereich zusammengeklappt und damit deutlich kleiner als ein ausgeklapptes Rad sein. In den RB/RE-Bahnen können die zusammengeklappten Räder kostenlos mitgenommen werden.
Nicht zugelassene Fahrradtypen
Tandems, Dreiräder, Lasträder und ähnliches können in der Regel nicht mitgenommen werden.
Verhaltensregeln und Konsequenzen
- Fahrgäste, die ein Fahrrad mitnehmen wollen, müssen mindestens 12 Jahre alt sein.
- Außerhalb der freigegebenen Zeiten dürfen weder Fahrten mit Fahrrädern begonnen, noch bereits begonnene Fahrten zu Ende geführt werden.
- Bei Verstößen gegen das Mitnahme-Reglement muss das Fahrzeug an der nächsten Haltestelle verlassen werden, und es wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben.
Planung der Route
Es gibt die Möglichkeit, vorab die Strecke als Radweg darstellen zu lassen. Innerhalb der Karte wird der Zustand der Straße durch farbliche Markierungen gekennzeichnet, so dass man bereits vor Antritt der Fahrradtour einplanen kann, ob es über befestigte oder bspw. Kopfsteinpflasterstraße geht.
Weitere Tipps für die Fahrradmitnahme
- Fahrräder in den besonders gekennzeichneten Mehrzweckabteilen abstellen.
- Gepäck und Fahrradtaschen vom Rad nehmen, so dass Platz für weitere Fahrräder bleibt.
- Fahrräder während der Fahrt sichern (befestigen oder festhalten).
- Fluchtwege frei halten, Türen und Zwischengänge müssen erreichbar bleiben.
- Gekennzeichnete Plätze für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen im Bedarfsfall freigeben.
- Falls alle Fahrradabstellplätze belegt sind, die nächste Bahnverbindung nutzen.
Fahrradverleih als Alternative
Es gibt inzwischen viele Fahrrad-Verleihstationen direkt an oder in der Nähe von Bahnhöfen.
Priorität anderer Fahrgäste
Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben stets Vorrang. Die endgültige Entscheidung zur Beförderung liegt immer beim Fahrpersonal vor Ort.
Regelungen in Nordrhein-Westfalen (NRW)
In NRW gelten folgende spezielle Regelungen:
- Für die Fahrradmitnahme muss zusätzlich zur Fahrkarte ein Kinderfahrschein der jeweiligen Preisstufe gelöst werden.
- Für die Fahrradmitnahme ist ein FahrradTagesTicket NRW oder ein NRWupgradeFahrrad erforderlich.
- Pro Person darf nur 1 Fahrrad mitgenommen werden.
- Fahrräder von Kindern, die unentgeltlich befördert werden, werden ebenfalls kostenfrei befördert.
- Tandems, Liegeräder und Dreiräder können in Stadtbahnen und Bussen NICHT mitgenommen werden. Ausnahme: Personen mit Schwerbehindertenausweis dürfen auch diese Fahrzeuge mitführen, sofern Platz vorhanden ist.
E-Tretroller
E-Tretroller (elektrische Tretroller) werden wie Fahrräder behandelt. Sind diese zusammengeklappt, werden sie als Handgepäck kostenfrei befördert. Ansonsten ist ein Ticket für ein Fahrrad zu erwerben. Jedoch kann eine Mitnahme von e-Tretrollern, auch zusammengeklappten, auf Grundlage des jeweiligen Hausrechts der Verkehrsunternehmen ausgeschlossen werden.
Besondere Regelungen in Reutlingen
In Reutlingen dürfen Fahrräder seit Mai 2022 ohne Fahrschein mit in den Bus genommen werden. Es gelten jedoch folgende Regeln:
- Maximal 2 Räder pro Bus
- Kinderwagen, Rollstühle, Rollatoren oder E-Seniorenmobile haben Vorrang vor Fahrrädern.
- Sperrzeit von Montag bis Freitag von 7:00 Uhr bis 10:00 Uhr.
Hinweise für Reisegruppen
Vor allem wenn Sie als Reisegruppe eine Fahrradtour unternehmen, sollten Sie Stoßzeiten auf jeden Fall vermeiden.
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