Motorradfahren mit dem Autoführerschein: Der B196-Führerschein

Motorradfahren ist für viele Menschen ein Traum, der mit Freiheit, Abenteuer und der puren Lust am Fahren verbunden ist. Doch was, wenn zwar ein Autoführerschein vorhanden ist, jedoch weder Zeit noch Geld reichen, um außerdem den Motorradführerschein zu machen? Die Lösung: Seit Anfang 2020 ist es mit der Fahrerlaubnis-Erweiterung B196 möglich, ein Motorrad mit Autoführerschein zu fahren.

Was ist der B196-Führerschein?

Im Januar 2020 führte das Bundesverkehrsministerium in Deutschland den B196-Führerschein ein. Dort wird die neue Motorrad-Fahrberechtigung im Führerschein hinter der Klasse B als Schlüsselzahl 196 eingetragen - weshalb sie umgangssprachlich auch als B196-Führerschein bezeichnet wird.

Unbedingt beachten: B196 ist nur eine Erweiterung Ihrer bereits existierenden Klasse B und stellt keine neue Fahrerlaubnisklasse, bzw. keinen Motorradführerschein dar. Mit der Eintragung der Schlüsselzahl B196 erwerben Sie folglich keine Fahrerlaubnis der Klasse A1.

Voraussetzungen für den B196-Führerschein

Wer alle Voraussetzungen erfüllt, die zusätzliche Fahrerlaubnis für 125er-Maschinen zu erwerben, sucht sich eine Fahrschule des Vertrauens und meldet sich für die Schulung an.

Was setzt B196 voraus?

  • Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
  • Mindestalter 25 Jahre

Dabei handelt es sich ausdrücklich nicht um eine unkontrollierte Nutzungsfreigabe leichter Roller und Motorräder für alle. Mit dem 125er-Führerschein kannst Du bereits sehr früh Erfahrungen mit dem Motorradfahren sammeln und nach zwei Jahren in eine höhere Klasse aufsteigen.

Die Fahrerschulung

Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Fahrerschulung werden die Grundlagen des Motorradfahrens in mindestens neun Unterrichtseinheiten (vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten) vermittelt. Dazu gehören beispielsweise das Kurvenfahren, Ausweichen oder richtiges Bremsen.

Es müssen mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktische Schulung für Motorradfahrer absolviert werden. Es müssen zweirädrige Krafträder der Klasse A1 verwendet werden, die den Vorgaben der Anlage 7 Nr. Kommt der Fahrlehrer zum Ergebnis, dass die Teilnahme an der praktischen Schulung nach dem Absolvieren des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestumfangs von 5 Doppelstunden à 90 Minuten noch nicht erfolgreich war, muss die Fahrschule die Ausgabe der Teilnahmebescheinigung verweigern.

Wurde die Fahrerschulung absolviert, erstellt die Fahrschule einen schriftlichen Nachweis der erfolgreichen Teilnahme. Hier gibt es zweierlei zu beachten: Zum einen darf zwischen Fahrschulung und Eintragung maximal ein Jahr liegen.

Welche Fahrzeuge dürfen mit B196 gefahren werden?

Die Erweiterung des B-Führerscheins berechtigt zum Führen leichter Motorräder der Klasse A1. Außerdem darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 Kilowatt pro Kilogramm nicht übersteigen. So betrachtet, entspricht dies genau den gleichen Kraftfahrzeugen, die auch mit der Fahrerlaubnisklasse A1, dem sogenannten „kleinen Motorradführerschein” geführt werden dürfen - und dennoch sind die Erweiterung B196 und die Fahrerlaubnisklasse A1 einander nicht gleichgestellt.

125er oder Leichtkrafträder (L3e-A1) sind Motorräder oder Roller, die mehr als 50, aber höchstens 125 Kubik Hubraum aufweisen und maximal 11 kW/15 PS Leistung haben. Die Regelung gilt seit Januar 2020.

Das darfst du mit der Schlüsselzahl B 196 fahren: Krafträder mit einem Hubraum von max. 125 cm³ und einer Motorleistung von max. 11 kW. Das Verhältnis Leistung/Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.

Kosten des B196-Führerscheins

Keine Festpreise für FahrerschulungenDie Kosten für die B196-Fahrerschulung können je nach Fahrschule sehr unterschiedlich ausfallen. Die Gesamtkosten für die B196-Erweiterung des Autoführerscheins hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Fahrschule, der finalen Anzahl der Unterrichtsstunden sowie der Gebührenhöhe für die Eintragung - diese variiert je nach örtlicher Führerscheinstelle. Die Ausgabe lohnt sich jedoch nur, sofern man später - vom Geschwindigkeitsrausch gepackt - nicht doch noch die Klasse A erwerben will.

Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle - neues Passbild nicht vergessen - ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.

Aus den Auflagen für die B-196-Fahrlizenz für Leichtkrafträder und -roller ergibt sich schon ein Spareffekt bei der Fahrzeugversicherung. Für 125er mit nicht mehr als 11 kW (15 PS) wird keine Kfz-Steuer erhoben.

Gültigkeit im Ausland

Nein, aktuell ist die erst 2020 eingeführte Führerscheinklasse B196 eine exklusive deutsche Besonderheit. Jedoch stehen die Chancen gut für die Anerkennung der B196-Erweiterung im europäischen Ausland, da dieser Punkt einer der Vorschläge der EU-Kommission für die neue EU-Führerscheinrichtlinie 2023 ist. Sämtliche Vorschläge der EU-Kommission zur Aktualisierung der Führerscheinreform müssen noch vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet und dann in nationales Recht umgesetzt werden.

Davon abgesehen ist die Einbindung des A1-Führerscheins für 125er-Maschinen - deshalb auch 125er-Führerschein genannt - in den Autoführerschein in verschiedenen europäischen Ländern schon gang und gäbe. Wer somit beispielsweise in der italienischen Toskana mit einem 125er-Motorrad entlang der mit Zypressen gesäumten Landstraßen fährt, fährt auf Risiko.

Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Alternativen zum B196-Führerschein

Wer auf den Geschmack kommt und auf größere Bikes umsteigen will, muss dann allerdings eine Motorradfahrausbildung von der Pike auf machen. Denn anders als beim A1-Führerschein, der bereits mit 16 Jahren gemacht werden kann, ist bei B 196 kein vereinfachter Aufstieg in die Motorradführerscheine A2 und A möglich.

Wenn du dir vorstellen kannst, dass du später auch Interesse an größeren Motorrädern bekommst, ist die B 196-Schulung eventuell weniger gut geeignet. Denn wenn du durch B 196 auf den Geschmack gekommen bist und später doch noch den A-Führerschein machen möchtest, kannst du dir weder Theorie- noch Praxisstunden anrechnen lassen - im Endeffekt kostet es dich dann also doppelt.

Überblick über alle Motorrad-Führerscheinklassen

Wer Motorradfahren will, braucht einen Motorradführerschein. Es gibt verschiedene Führerscheinklassen, mit denen man den Schritt zum Motorradfahrer machen kann. Je nach Alter und Fahrzeugtyp braucht man einen anderen Führerschein. In Deutschland gibt es 16 Führerscheinklassen, davon sind vier Führerscheinklassen den Krafträdern zuzuordnen und sind unbefristet gültig.

Die verschiedenen Motorradführerscheinklassen

Führerscheinklasse Erlaubte Kraftfahrzeuge
A Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge
A2 Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A1 Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
AM Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.

Weitere Informationen zu Führerscheinklassen

Jedes Kraftfahrzeug (zum Beispiel Auto oder Motorrad) ist einer bestimmten Führerscheinklasse zugeordnet. Das ist seit 2013 in der Fahrerlaubnis-Verordnung für die gesamte EU einheitlich geregelt. Eine andere Bezeichnung für Führerscheinklasse ist Fahrerlaubnisklasse.

Der Hintergrund: Jeder, der in Deutschland oder in der EU ein Kraftfahrzeug fahren möchte, braucht den passenden Führerschein für die entsprechende Führerscheinklasse. Nur mit dem passenden und gültigen Führerschein darfst du mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.

Denn nicht jeder Führerschein berechtigt zum Fahren eines jeden Fahrzeugs. Um ein Auto nutzen zu dürfen, ist zum Beispiel ein anderer Führerschein nötig, als um ein Motorrad oder einen Lkw zu steuern.

Das gilt heute: Das aktuelle System gibt es seit 2013. Wie man den Führerschein bekommt, ist seitdem für die ganze EU einheitlich geregelt. Heute sind die Fahrerlaubnisklassen also auch über die Ländergrenzen innerhalb der EU hinaus gleich.

Heute gibt es in Deutschland insgesamt 17 Fahrerlaubnisklassen. Zwei davon sind Sonderklassen, die es nur in Deutschland gibt (Klasse L und T). Die einzelnen Führerscheine richten sich dabei nach bestimmten Bedingungen der einzelnen Kraftfahrzeuge, zum Beispiel ihrem Gewicht oder ihrer Motorleistung.

Es gibt dabei sechs Hauptklassen (A, B, C, D, L, T) mit Unterklassen: Die Unterklassen erkennst du durch die ergänzte Ziffer 1 und/oder den Zusatz E. Der Zusatz E steht für eine Fahrerlaubnisklasse mit Anhänger. Die Ziffer 1 gibt an, dass es für das Fahrzeug eine Gewichtsbeschränkung gibt.

So findest du deine erworbenen Führerscheinklassen: Alle Fahrerlaubnisklassen sind auf der Rückseite des Führerscheins aufgelistet. Wenn du ein Fahrzeug fahren darfst, steht daneben das Datum, an dem du die Erlaubnis für das Fahren der Fahrerlaubnisklasse erhalten hast. Das ist normalerweise der Tag der bestandenen Führerscheinprüfung.

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