Die Welt der Motorräder ist vielfältig und faszinierend. Eine der wichtigsten Unterscheidungen, die man als Einsteiger oder auch erfahrener Fahrer kennen sollte, ist die zwischen den verschiedenen Motorradklassen, basierend auf dem Hubraum (ccm). Der Hubraum eines Motors, gemessen in Kubikzentimetern (ccm), gibt das Volumen der Zylinder des Motors an.
Je größer der Hubraum, desto mehr Luft und Kraftstoff kann der Motor verbrennen und desto mehr Leistung kann er erzeugen.
Was bedeutet ccm bei Motorrädern?
Die Abkürzung ccm steht für “Kubikzentimeter” und entspricht der Größe des Hubraumes, in dem sich die Kolben hin und her bewegen. Das Volumen, das die Kolben verdrängen, wird dann in ccm angegeben. Besitzt ein Motorrad 125 ccm, bezieht sich die Zahl 125 auf den Hubraum des Motors und das cc oder ccm bedeutet „cubic centimetre“ (Kubikzentimeter).
Der Hubraum in Kubikzentimetern liefert Angaben darüber, wie viel Kraftstoff und Luft ein Kolbenhub verwerten und verdichten kann.
Bedeutung 125 Kubik beim Motorrad
Begeisterte Motorradfans werden es wissen: Motorrad ist nicht gleich Motorrad. Unterschieden wird nach Leistung und Typ. Hierbei spielt die Leistung eine große Rolle - Nicht nur aus Sicht der Motorradliebhaber. Die Leistung ist nämlich maßgebend für die Fahrerlaubnis, denn es gibt verschiedene Motorradführerscheine. Anhand des Hubraums im Verhältnis zum Gewicht (0,1 kW pro Kilogramm) wird die Leistung berechnet. Das bedeutet: Je mehr Hubraum ein Motorrad besitzt, umso spezieller ist die Ausbildung in der Fahrschule.
Welchen Führerschein benötige ich für ein 125 ccm Motorrad?
Besitzt du bereits den Autoführerschein der Klasse B, ist in diesem automatisch die Klasse AM enthalten. Mit dieser Führerscheinklasse ist es gestattet, Leichtkrafträder mit einer Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h zu führen. Dabei dürfen sie nur einen Hubraum von maximal 50 ccm aufweisen. Demnach darf ein Motorrad mit 125 ccm aber nicht ohne Weiteres gefahren werden, wenn du nur im Besitz des Autoführerscheins bist. Um ein Motorrad mit 125 ccm führen zu dürfen, wird der Führerschein der Klasse A1 benötigt.
Die Führerscheinklassen A und A2 berechtigen zum Fahren von leistungsstärkeren Krafträdern als 125 ccm.
Motorradfahren ohne A1-Führerschein
Wenn du Glück hast und einige Voraussetzungen erfüllst, musst du nicht die komplette A1-Ausbildung absolvieren.
B196: Mit dem Autoführerschein 125er fahren
Seit Anfang 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Und das ohne die vollständige Ausbildung absolvieren zu müssen. Auch auf die theoretische und praktische Prüfung wird verzichtet.
Über 130.000 Autofahrer nutzen bereits die Möglichkeit des B196 seit der Einführung Anfang 2020. Mit dem Autoführerschein können so einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 gefahren werden.
Was setzt B196 voraus?
- Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten
- Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre
- Mindestalter 25 Jahre
Da es sich bei B196 um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.
Ist B196 erweiterbar?
Nein, denn bei B196 handelt es sich nicht um eine Motorradfahrerlaubnisklasse. Eine Erweiterung auf die Klassen A2 oder A ist nicht möglich.
Führerscheinklassen im Überblick
Für den Erwerb des Motorradführerscheins gibt es mehrere unterschiedliche Klassen. Der Stufenführerschein beispielsweise berechtigt zunächst die Klasse A2 (leistungsreduziert). Nach 2 Jahren besteht die Möglichkeit zum Erwerb der Klasse A.
- Klasse A1: Berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern, die 11 kW und das Leistung/Leergewicht-Verhältnis von 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
- Klasse A2: Berechtigt zum Führen von Krafträdern bis 35 kW und bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
- Klasse AM: Leichtkrafträder, die eine bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht übersteigen. Dreirädrige Kleinkrafträder mit maximal 2 Sitzplätzen, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht übersteigen. Die Nenndauerleistung/Nutzleistung darf 4 kW nicht überschreiten. Die maximale Leermasse darf nicht mehr als 270 kg betragen. Vierrädrige leichte Straßen-Quads, die nicht mehr als 4 kW Nenndauerleistung/Nutzleistung besitzen und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW. Beide dürfen jeweils nur 2 Sitzplätze haben und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten. Die maximale Leermasse liegt bei 425 kg. Der Fremdzündungsmotor darf nur über einen Hubraum von maximal 50 cm³ verfügen. Ein Selbstzündungsmotor darf einen Hubraum von maximal 500 cm³ aufweisen. Ausschlaggebend ist die Eintragung in den Fahrzeugpapieren.
Der 125 ccm-Führerschein: Voraussetzungen und Ausbildung
Der 125 ccm-Führerschein ist auf das Mindestalter von 16 Jahren festgelegt. Bereits drei Monate vor dem 16. Lebensjahr kann die theoretische Prüfung abgelegt werden. Für den Führerschein A1 benötigen Sie vorher keine andere Fahrerlaubnis.
Wie setzt sich die Ausbildung zusammen? Laut Gesetz sind 16 Theoriestunden à 90 Minuten vorgeschrieben. 12 Stunden davon vermitteln den Grundstoff und 4 Einheiten sind speziell für Motorräder gedacht. Nachdem diese absolviert wurden, folgt die theoretische Prüfung. Ist diese geschafft, wird zum Praxisunterricht übergegangen.
Die Grundausbildung, also die Anzahl der normalen Praxis- bzw. Übungsstunden, ist nicht geregelt. Diese richtet sich nach den Erfahrungen des Teilnehmers und wird individuell vom Fahrlehrer durchgeführt. Dieser schätzt die persönlichen Fähigkeiten und den Lernfortschritt des Prüflings ein. Sind alle Sonderfahrten durchgeführt wurden, folgt die Praxisprüfung.
Bei der Ersterteilung kommt ein Fragebogen mit 30 Fragen auf die Teilnehmer zu. Ab 11 Fehlerpunkten gilt die Prüfung als nicht bestanden. Es sind also 10 Fehlerpunkte erlaubt, jedoch dürfen zwei Fragen mit jeweils 5 Punkten nicht falsch beantwortet werden. Wird der vorhandene Führerschein erweitert, also macht ein Teilnehmer zwei Führerscheinklassen gleichzeitig, enthält der Fragebogen lediglich 20 Fragen. Davon dürfen nur maximal 6 Fehlerpunkte erreicht werden.
Die praktische Prüfung beim 125 ccm-Führerschein dauert 45 Minuten. Prüfungsinhalte für die praktische Prüfung für A1 können eine Sicherheitskontrolle des Fahrzeugs sowie das Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften sein. Die praktische Prüfung für A1 muss innerhalb von zwölf Monaten nach der Theorieprüfung abgelegt werden.
Vor dem Weg zur Fahrschule müssen gilt es, noch einige Dinge zu regeln, damit die Fahrt auf einem Motorrad beginnen kann. Wie auch beim Auto muss ein Sehtest absolviert werden. Außerdem wird ein aktuelles Passbild benötigt. Die Größe hierfür muss 45 mm x 35 mm betragen. Auch wie beim Auto-Führerschein muss ein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort, ein sogenannter Erste-Hilfe-Kurs, absolviert werden.
Kosten für den A1-Führerschein
Der A1-Führerschein verursacht natürlich Kosten. Diese sind jedoch geringer als ein herkömmlicher Führerschein der Klasse B. Zuallererst müssen die Kosten für den Führerschein A1 einberechnet werden, welche noch vor der Fahrschule aufkommen. Bei der Fahrschule wird außerdem noch eine Anmeldegebühr fällig, welche sich etwa zwischen 60 und 200 Euro bewegt. Hier lohnt es sich alle Fahrschulen in der Region zu vergleichen. Die zweite Hälfte für die Kosten vom Führerschein A1 bildet die Fahrschule. Zuerst müssen Sie die Kosten für die Übungsmaterialien einkalkulieren. Diese liegen bei zirka 30 Euro. Die Übungsfahrten beim Praxisunterricht schlagen mit jeweils etwa 30 bis 45 Euro zu Buche. Die Kosten vom Führerschein A1 für Sonderfahrten wie etwa Nachtfahrten sind etwas höher. Sie sollten Sie bei 40 bis 60 Euro ansetzen. Nachdem der Unterricht beendet ist, folgen die beiden Prüfungen.
Ein Vergleich der Fahrschulen lohnt sich immer, um die Führerscheinkosten für A1 möglichst gering zu halten. Der Führerschein Klasse A1 verursacht Kosten in Höhe von etwa 950 bis 1.700 Euro. Bei dieser Preisspanne lohnt es sich immer, Fahrschulen zu vergleichen und gleich zwei Führerscheinklassen parallel zu absolvieren.
Weitere Informationen
Neben Krafträdern mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Leistung von maximal 15 kW können auch alle Fahrzeuge, welche in der Klasse AM eingeschlossen sind, gefahren werden. Trikes, also dreirädrige Kraftfahrzeuge, zählten bis zum Januar 2013 zur Führerscheinklasse B (Auto). Nun wurden sie jedoch auf die Motoradklassen aufgeteilt. Der Führerschein A1 berechtigt zum Fahren eines Trikes bis 15 kW.
Die A1-Führerschein-Dauer ist nicht auf bestimmte Jahre begrenzt. Das bedeutet, dass der Führerschein nicht an Gültigkeit verliert. Jedoch sind die neuen EU-Führerscheine befristet. Wer einen neuen Führerschein ab dem 19. Januar 2013 besitzt, muss diesen alle 15 Jahre erneuern lassen. Sollten Sie jedoch noch einen Führerschein besitzen, der vor diesem Stichtag ausgestellt wurde, muss dieser spätestens am 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Dies soll vor Fälschung des Dokuments schützen.
Tabelle: Führerscheinklassen und Fahrzeuge
| Führerscheinklasse | Fahrzeugtyp | Leistung/Hubraum |
|---|---|---|
| AM | Kleinkrafträder, leichte Quads | Max. 45 km/h, max. 50 ccm |
| A1 | Leichtkrafträder | Max. 11 kW, max. 125 ccm |
| A2 | Krafträder | Max. 35 kW |
| A | Motorräder | Unbegrenzt |
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