Immer neue Lacktrends erobern den Markt. Neben Metallic-, Hochglanz- und Perleffekt- gehört mittlerweile auch der Mattlack zum Straßenbild. Wer nicht Stammkunde beim Lackierer ist, holt sich die neuesten Farben mittels Car-Wrapping für seinen Flitzer.
Chromfolierung: Erlaubt oder verboten?
Ein ausdrückliches Verbot besteht für Chromfolien nicht. Dies bedeutet aber noch lange nicht, dass ihre Verwendung ohne Bedenken zulässig ist. Vielmehr ist im Einzelfall zu entscheiden, ob die gewünschte Folierung auch straßenverkehrstauglich ist. Und dabei kommt es insbesondere darauf an, ob eine Gefährdung für den Straßenverkehr entsteht. Schließlich müssen Fahrzeuge so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt (§ 30 Abs. 1 Ziff.).
Ist das Fahrzeug vollflächig mit spiegelnder, silberner oder goldener Chromfolie beklebt, besteht für andere Verkehrsteilnehmer die Gefahr, dass sie durch einfallendes Sonnenlicht oder zurückgespiegeltes Scheinwerferlicht geblendet werden. Vor allem bei silberner Folie ist zudem das Risiko gegeben, dass der Wagen durch die starke Spiegelung für andere Fahrer kurzzeitig unsichtbar wird. Für einzelne Fahrzeugteile wie Spiegel, Stoßfänger, Zierleisten oder Felgen dürfte eine entsprechende Folierung dagegen unbedenklich sein. Ähnlich verhält es sich mit anderen Farben. Chromfolie in Rot, Blau oder Grün ähnelt - korrekt angebracht - einer Hochglanzlackierung.
Wer es dennoch darauf ankommen lassen möchte, muss damit rechnen, dass nach § 19 Absatz 2 Nr. 2 Satz 2 StVZO die Betriebserlaubnis erlischt. Dies erfolgt automatisch, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Wenn das Fahrzeug trotz erloschener Betriebserlaubnis weiterhin am Straßenverkehr teilnimmt und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (Nr. 189a.2 Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV) droht dem Halter ein Bußgeld von 135 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Dem Fahrer droht ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro und ebenfalls ein Punkt (Nr.).
Im Zweifelsfall hilft es bei der Zulassungsstelle, dem Versicherer oder einem Sachverständigen nachzufragen. Ist die Behörde nicht sicher, kann sie einen Sachverständigen ein entsprechendes Prüfgutachten erstellen lassen (§ 19 Absatz 2 Satz 5 StVZO). So besteht dann für alle Beteiligten Klarheit. Sollte das Gutachten bescheinigen, dass das Fahrzeug den Vorschriften entspricht, sollte es mitgeführt werden.
Gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen
Wer sein Fahrzeug mit ausgefallenen Lacken oder Folien individuell gestalten möchte, muss die gesetzlichen Vorgaben beachten. Dazu zählt - neben den nur mit Einschränkungen beklebbaren Scheiben - auch die Frage nach der Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer. Wer sicher gehen möchte, dass die Betriebserlaubnis nicht darunter leidet, sollte sich vorab fachmännischen Rat holen.
Autofolierung als Alternative zur Lackierung
Das Autofolieren, auch Car Wrapping genannt, hat sich als Alternative zum Lackieren durchgesetzt. Kein Wunder, denn der Kreativität in der Gestaltung sind nahezu keine Grenzen gesetzt. Ob matt, mit 3-D-Effekt oder ein einzigartiges Muster - die große Auswahl an Folien verleiht Ihrem Auto ein individuelles Design. Bei der Folierung wird eine selbstklebende Folie über die Oberflächen des Autos gezogen und mit speziellem Werkzeug angebracht. Das ist grundsätzlich bei allen Fahrzeugen und glatten Oberflächen möglich. Aber: Das Folieren ist eine schwierige Handwerksarbeit, die am besten vom Fachmann erledigt werden sollte.
Vollfolierung vs. Teilfolierung
- Vollfolierung: Alle von außen sichtbaren lackierten Flächen werden foliert.
- Teilfolierung: Beschränkt sich auf einzelne Teile wie Motorhaube, Dach oder Spiegel.
Das Auto optisch verändern, ohne es aufwendig neu zu lackieren, ist nur ein Grund für eine Autofolierung. Eine transparente Lackschutzfolie oder Steinschlagschutzfolie sorgt für besseren Schutz. Es gibt eine beinahe unbegrenzte Auswahl an Farben und Designs.
Nachteile der Autofolierung
- Sie kann rissig werden und sich an den Ecken ablösen.
- Die Oberfläche kann ermatten, und die Farben können verblassen.
- Polieren ist nicht möglich, denn die Oberfläche ist weicher als die eines Lackes.
- Je nach Qualität der Folie und Beanspruchung des Fahrzeugs muss die Folie nach zwei bis zehn Jahren wieder abgezogen werden.
- Bei einer Teilfolierung können sich nach Entfernen der Folie die einst folierten und die nicht folierten Stellen deutlich unterscheiden.
Kosten einer Autofolierung
Die Preise für eine Kfz-Folierung unterscheiden sich erheblich und hängen von vielen Faktoren ab. Große Flächen und Karosserieformen mit vielen Kanten sind dagegen teurer. Für eine Teilfolierung müssen Sie mit Kosten zwischen 500 Euro und 1500 Euro rechnen. Eine Vollfolierung mit speziellen Folien an großen Fahrzeugen kann sogar bis zu 5000 Euro kosten.
Was ist beim Autofolieren erlaubt?
So dürfen Nummernschilder, Scheinwerfer und sonstige Beleuchtungseinrichtungen laut Gesetz nicht mit Folie beklebt werden. Auch für Autoscheiben gibt es eine klare Vorgabe: Hier sind nur Tönungsfolien erlaubt, die über eine Bauartgenehmigung verfügen - sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Laut § 30 StVZO müssen Fahrzeuge "so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt…". Eine großflächig verklebte Chrom- oder Spiegelfolie, die andere Verkehrsteilnehmer blenden und gefährden könnte, ist deshalb nicht gestattet.
Bußgelder bei Verstößen
Hier eine Übersicht über mögliche Bußgelder bei Verstößen im Zusammenhang mit Autofolierung:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Während des Fahrens eingeschränkte Sicht (getönte Autoscheiben) | 10 Euro | |
| Bauartgenehmigung nicht mitgeführt (getönte Autoscheiben) | 10 Euro | |
| Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig im Straßenverkehr geführt | 25 Euro | |
| Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig im Straßenverkehr geführt und mit Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit | 90 Euro | 1 Punkt |
| Scheinwerfer mit Folie bedeckt | 20 Euro | |
| Ohne Betriebserlaubnis gefahren und Verkehrssicherheit gefährdet | 90 Euro | 1 Punkt |
Je nach Folie gibt es aber kleine Unterschiede zum lackierten Auto. Für matte und strukturierte Folien gibt es spezielle Reinigungs- und Pflegemittel, die keine Glanzverstärker enthalten. Wichtig ist, dabei auf Wachse zu verzichten. Mit einer hochwertigen Folie können Sie das Auto auch durch die Waschanlage fahren lassen, aber bitte ohne Heißwachs-Option und mit Textillappen, da Nylonbürsten die Oberfläche leicht beschädigen könnten.
Darf man alles aufs Auto kleben?
Bestimmte Glasflächen eines Fahrzeuges dürfen nicht beklebt werden. Glasflächen, die das Sichtfeld des Fahrers betreffen, und somit der Verkehrssicherheit, dürfen nicht verändert werden. Also Frontscheibe und die Seitenscheiben vorne sind absolut tabu. Die Scheiben im hinteren Seitenbereich dürfen beklebt werden.
Lackschutzfolie anbringen
Das Anbringen von Lackschutzfolie auf der Karosserie Ihres Autos ist eine großartige Möglichkeit, es vor Kratzern, Schmutz und anderen Beschädigungen wie beispielsweise Steinschlägen zu schützen.
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