Coffee Bike Genehmigung Voraussetzungen in Deutschland

Deutschland wäre nicht Deutschland, wenn es nicht für alles Regeln, Gesetze und Vorschriften gäbe. Das gilt natürlich auch für Foodtrucks, Imbisswagen und Verkaufsanhänger. Wenn du also dachtest, du kannst loslegen, sobald du deinen Foodtrailer gekauft hast, liegst du leider falsch. Aber was sind die Voraussetzungen, um einen Imbiss zu eröffnen? Damit du im Behördendschungel nicht verloren gehst, haben wir dir hier eine Auflistung mit den wichtigsten Lizenzen und Genehmigungen, die dein mobiler Imbisswagen benötigt, zusammengestellt. Außerdem findest du hier eine Liste mit den zuständigen Behörden und Ämtern.

Das Ordnungsamt und die Gewerbeanmeldung

Um in Deutschland unternehmerisch aktiv zu werden, musst du zwangsläufig ein Gewerbe anmelden. Wie ein klassisches Restaurant benötigt auch dein mobiler Imbisswagen Genehmigungen. Hierfür musst du dich an das Ordnungsamt in deiner Stadt oder deinem Bezirk wenden. Dieses stellt dir einen Gewerbeschein für Gastronomen aus. Auch für den Antrag auf Bewirtung im Freien ist das Ordnungsamt zuständig.

Falls du keinen festen Ort mit deinem Imbisswagen anstrebst, sondern verschiedene Stellplätze anfahren möchtest, ist eine Reisegewerbekarte in jedem Fall erforderlich. Auch dafür ist dein örtliches Ordnungsamt die richtige Anlaufstelle. Für das Anmelden eines Gewerbes können außerdem eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung sowie ein polizeiliches Führungszeugnis notwendig sein. Damit will der Gesetzgeber sichergehen, dass es sich bei dir um eine zuverlässige Person ohne Steuerschulden handelt, die bisher nicht negativ in Erscheinung trat. Hierfür musst du dich an das Finanzamt sowie an das Bundesamt für Justiz wenden. In manchen Fällen kann dir hier aber auch das Ordnungsamt weiterhelfen.

Zu guter Letzt benötigst du vom Ordnungsamt noch eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung, um mit deinem Verkaufsanhänger loszulegen. Was genau sich dahinter verbirgt, erfährst du auf der Seite des Umweltbundesamtes.

Diese Lizenzen sind für den Ausschank von Alkohol nötig

Du willst nicht nur Softdrinks, Säfte und Wasser anbieten, sondern möchtest auch Alkohol ausschenken? Auch hierfür benötigt dein mobiler Verkaufsstand Genehmigungen. Diese sogenannte Schanklizenz erhältst du beim Ordnungs- beziehungsweise Gewerbeamt. Zudem wirst du vom Gastgeber als Gaststätte betrachtet, wenn du mit deinem Foodtrailer Alkohol ausschenkst. Daher benötigst du zudem einenGaststätten-Unterrichtungsnachweis. Diesen erhältst du bei der IHK. Solltest du eine gastronomische, lebensmitteltechnische oder wissenschaftliche Ausbildung durchlaufen haben, kannst du dich von dieser Pflicht auch befreien lassen.

Diese Vorschriften gelten für die Hygiene in deinem Imbisswagen

Zum Schutz der Verbraucher unterliegt der Umgang mit Lebensmitteln in Deutschland klaren Regeln. Natürlich gibt es daher auch Vorschriften für die Imbisswagen Hygiene. Willst du einen Imbiss eröffnen, benötigst du einige Schulungen und Belehrungen. All deine Mitarbeitenden einschließlich dir selbst müssen daher eine Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz durchlaufen. Möchtest du leicht verderbliche Lebensmittel verarbeiten, ist außerdem eine Lebensmittelhygieneschulung gemäß §4 LMHV notwendig.

Wie beim Gaststätten-Unterrichtungsnachweis kannst du dich hiervon auch befreien lassen. Solltest du eine passende Ausbildung durchlaufen haben, braucht dein mobiler Verkaufsstand diese Genehmigung nicht.

Diese Anforderungen und Auflagen muss dein Imbisswagen erfüllen

Auch an deinen Imbisswagen stellt der Gesetzgeber für die Eröffnung konkrete Vorraussetzungen. Das ist besonders dann von Bedeutung, wenn du dir selbst einen Trailer ausbauen möchtest. Hier gibt es spezielle Anforderungen an den Umgang mit Ab- und Frischwasser, die verbauten Spülbecken sowie die Beschaffenheit deiner Oberflächen und der Lüftung. Konkret benötigst du ein Doppelwaschbecken mit Kalt- und Warmwasserzufuhr und ein geeignetes Abwassersystem. Auch eine Abzugshaube ist in der Gastronomie Vorschrift. Da häufig mit heißem Fett gearbeitet wird, sollte diese über einen Flammschutzfilter verfügen. Daher ist auch ebenfalls ein Fettbrandlöscher Vorschrift.

Deutlich einfacher und auch sicherer ist es, wenn du dir einen fertig ausgebauten Foodtrailer kaufst oder mietest. So kannst du unkompliziert und schnell einen mobilen Imbiss eröffnen, der bereits alle Voraussetzungen an die Bauart erfüllt. Bei uns hast du zudem die Möglichkeit, den Wagen nach deinen Wünschen zu personalisieren oder auf eines unserer vielen Konzepte für Foodtrailer zurückzugreifen.

Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft ist verpflichtend

Hast du diesen Behördenmarathon hinter dich gebracht, fehlt dir noch die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft. Für das Gaststättengewerbe ist dies die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Diese Anmeldung ist für dich verpflichtend und sollte direkt nach deiner Gewerbeanmeldung geschehen. Berufsgenossenschaften spielen in Deutschland eine wichtige Rolle. Nach §15 SGB VII dienen die Berufsgenossenschaften unter anderem zur “Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.” Daher sind sie Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Privatwirtschaft. Konkret bedeutet das, dass sie Unfall- und Krankheitsfolgen von Beschäftigten finanziell ausgleichen.

Checkliste: Bei diesen Stellen erhältst du Genehmigungen und Lizenzen

  • Ordnungsamt / Gewerbeamt
    • Schanklizenz / Imbiss Konzession
    • Immisionsrechtliche Genehmigung
    • Antrag auf Bewirtung im Freien
    • Reisgewerbekarte
  • Bundesamt für Justiz
    • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Industrie- und Handelskammer
    • Gaststättenunterichtungsnachweis
  • Gesundheitsamt
    • Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung
    • Lebensmittelhygiene-Schulung nach EU Verordnung (EG) & Belehrung gem. § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
    • Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

Coffee-Bike: Ein Überblick

Guten Kaffee an einem Fahrrad kaufen zu können - aus dieser Idee in einem Studienurlaub ist das Coffee-Bike Franchise entstanden. Heute zählt das Erfolgskonzept mit rund 250 mobilen Kaffeebars zu Deutschlands größten mobilen Kaffeeketten. Das Coffee-Bike ist das Herzstück unseres Franchisekonzepts.

Vorteile einer Coffee-Bike Franchisepartnerschaft

  • Erfahrungswerte und Sicherheiten eines bewährten Systems
  • Ein bereits hoher Markenbekanntheitsgrad
  • Das technisch und optisch perfektionierte Coffee-Bike
  • Zentralseitige Unterstützung durch Vermittlung von Cateringaufträgen

Franchise Informationstage und Live Online-Webinare

Mehrmals im Monat bieten wir Interessenten die Möglichkeit, an unseren Franchise Informationsveranstaltungen teilzunehmen. Den Schritt ein mobiles Café zu eröffnen startest du mit der Teilnahme an unserem Online-Webinar bequem von zuhause aus.

Investition

Mit rund 15.000 Euro startet die Erstinvestition in unserem Mietmodell. In unserem Franchisesystem zahlst du eine Gebühr lediglich auf Kaffeespezialitäten, die du tatsächlich verkauft hast.

Notwendige Dokumente für einen Foodtruck

Sie möchten einen Verkaufswagen für Speisen und Getränke, einen sogenannten „Foodtruck“ betreiben? Dann müssen Sie Vorschriften aus verschiedenen Rechtsbereichen beachten.Das Umsatzsteuerheft müssen auch Kleinunternehmen führen, die auf Antrag beim zuständigen Finanzamt von der Umsatzsteuer im Sinne des § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes befreit sind.

Wer auf Straßen und Plätzen, die in der Regel für den Verkehr bestimmt sind, Waren verkaufen will, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis (§ 16 Straßengesetz). Diese Sondernutzungserlaubnis wird auch „Standschein“ genannt. Allein das Reisegewerbe beziehungsweise eine Reisegewerbekarte berechtigt nicht zum Verkauf von Waren ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Gewerbeanmeldung

In Deutschland ist grundsätzlich jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzumelden. Das heißt, dass Sie vor der Aufnahme der Verkaufstätigkeit eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt vornehmen müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben möchten.

Reisegewerbekarte

Bei Betrieb eines Imbisswagens könnte jedoch eine sogenannte „Reisegewerbekarte“ notwendig sein. Diese unterscheidet sich von der regulären Gewerbeanzeige und kostet je nach Gemeinde zwischen 150 und 500 Euro. Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe erfolgt die gewerbliche Tätigkeit im Reisegewerbe nicht in klassischen Geschäftsräumen, sondern außerhalb einer geschäftlichen Niederlassung.

Umsatzsteuerheft

Das Umsatzsteuerheft müssen auch Kleinunternehmen führen, die auf Antrag beim zuständigen Finanzamt von der Umsatzsteuer im Sinne des § 19 Abs. 1 des Umsatzsteuergesetzes befreit sind. Diese Kleinunternehmen haben täglich unter Angabe des Datums die Brutto-Tageseinnahmen im Umsatzsteuerheft einzutragen. Für die Berechnung der Umsatzsteuer ist pro Quartal eine Voranmeldung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.

Sondernutzungserlaubnis

Wer auf Straßen und Plätzen, die in der Regel für den Verkehr bestimmt sind, Waren verkaufen will, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis (§ 16 Straßengesetz). Diese Sondernutzungserlaubnis wird auch „Standschein“ genannt. Allein das Reisegewerbe beziehungsweise eine Reisegewerbekarte berechtigt nicht zum Verkauf von Waren ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Baurechtliche Genehmigung

Ist der Verkauf über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten bzw. regelmäßig (etwa einmal wöchentlich) geplant, wird zusätzlich eine Baugenehmigung (§ 58 Landesbauordnung) benötigt. Da eine solche Baugenehmigung auf den jeweiligen Standort bezogen ist, werden bei wechselndem Standort mehrere Baugenehmigungen benötigt.

Hygienevorschriften

Optimal wäre der Anschluss an das öffentliche Trinkwasser- und Abwassernetz. Ist dies nicht möglich, muss in ausreichender Menge Trinkwasser mitgeführt werden und es müssen geschlossene Auffangbehälter für Abwasser bereitgestellt werden.

Für alle Personen, die tierische Lebensmittel oder solche die Bestandteile tierischer Herkunft enthalten (etwa Produkte aus bzw. die Bescheinigung des Gesundheitsamtes (§ 43 Abs. die Dokumentation der Belehrung (§ 43 Abs. 4 IfSG- Belehrung durch Arbeitgeberin oder Arbeitgeber nach Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre) müssen an der Arbeitsstätte, das heißt an der mobilen Verkaufseinrichtung verfügbar sein. Das Konzept zur Gefahrenidentifizierung und -bewertung (HACCP - Hazard Analysis und Critical Control Points) und die daraus für den Betrieb ergebenden Aufzeichnungen (Art. 5 Abs.1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004), z.B. Nachweis über die im Rahmen betriebseigener Maßnahmen erfolge Unterweisung der in der Betriebsstätte beschäftigten Personen in Fragen der Lebensmittelhygiene (gemäß Art. 4 Abs. 2 i.V.m. Anhang II, Kap. XII der Verordnung (EG) Nr.

Kfz-Zulassung

Da der „Foodtruck“ in der Regel zumindest durch die An- und Abreise zum Verkaufsort auch am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, benötigt er eine Zulassung bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde. Auch Umbauten des Fahrzeugs müssen von der Behörde bzw. vom TÜV genehmigt worden sein.

Güterkraftverkehrsgesetz

Werden Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3.500 kg für gewerbliche Güterbeförderungen eingesetzt, sind die Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes zu beachten. Wenn Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2.800 kg eingesetzt werden, die der Güterbeförderung dienen können, sind von den Fahrern grundsätzlich Aufzeichnungen über seine Lenk-, Arbeits- und Ruhezeiten zu machen.

Anbieterkennzeichnung

Erfolgt das Angebot von Waren oder Dienstleistungen unter Nennung der angebotenen Produkte samt Angabe der Preise, die es einem durchschnittlichen Kunden ermöglicht, das Angebot ohne Weiteres durch Abgabe einer Bestellung anzunehmen, ist eine Anbieterkennzeichnung (§ 5 a Abs. Anzugeben sind hierbei auch die Identität und Anschrift des Unternehmens, ggf. Die Angaben decken sich häufig mit denen, die im Rahmen eines Impressums auf einer Webseite oder auf Geschäftsbriefen zu machen sind.

Sondernutzungsrichtlinien in München

Gemäß § 20 Abs. 6 Sondernutzungsrichtlinien der Landeshauptstadt München wird für Imbiss-und Verkaufsstände, -wägen, -fahrräder und ähnliches, wie auch Foodtrucks auf öffentlichem Grund keine Erlaubnis erteilt. Sie dürfen daher nur auf Privatgrund stehen.

Tabelle: Benötigte Genehmigungen und Zuständigkeiten

Genehmigung/Lizenz Zuständige Stelle
Gewerbeanmeldung Ordnungsamt / Gewerbeamt
Reisegewerbekarte Ordnungsamt / Gewerbeamt
Schanklizenz (bei Alkoholausschank) Ordnungsamt / Gewerbeamt
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung Ordnungsamt
Polizeiliches Führungszeugnis Bundesamt für Justiz
Gaststätten-Unterrichtungsnachweis Industrie- und Handelskammer (IHK)
Gesundheitszeugnis & Hygienebelehrung Gesundheitsamt
Lebensmittelhygiene-Schulung Gesundheitsamt
Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
Sondernutzungserlaubnis (Standschein) Landratsamt bzw. Gemeinde
Baugenehmigung (bei längerfristigem Standort) Stadtverwaltung bzw. Gemeinde
Kfz-Zulassung Kfz-Zulassungsbehörde

Verwandte Beiträge:

Kommentar schreiben

Kommentare: 0