Motorradfahrer sind im Stau oft versucht, an den Autos vorbeizufahren. Doch dieses Verhalten ist nicht nur riskant, sondern kann auch rechtliche Folgen haben. Wer mit dem Auto im Stau steht, kennt das Phänomen: Ein Motorrad schlängelt sich durch die Reihe und nutzt den Platz zwischen den Autos. Doch ist das überhaupt erlaubt?
Das "Stauschlängeln" ist in Deutschland verboten
Die Antwort ist klar: Nein - das sogenannte "Stauschlängeln" oder auch "Filtern" ist in Deutschland verboten. Motorradfahrer:innen verstoßen dabei gleich gegen mehrere Vorschriften. Dennoch ergibt sich aus mehreren Vorschriften ein klares Verbot:
- Fahren zwischen den Fahrstreifen ist gemäß § 7 Abs. 1 StVO nicht zulässig - die Fahrstreifen sind durch Markierungen begrenzt, die nicht einfach überfahren werden dürfen.
- Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand (gemäß § 5 Abs.
Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Einsatzfahrzeuge vorgesehen
Immer wieder fordern Motorradverbände Ausnahmen - etwa das Durchfahren der Rettungsgasse oder die Nutzung des Standstreifens bei zähfließendem Verkehr. Doch die Antwort des Gesetzgebers ist eindeutig: Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen. Der Standstreifen darf nicht befahren werden - außer bei expliziter Freigabe durch Verkehrszeichen oder Anweisung der Polizei.
Der Grund: Wenn Motorräder diese Bereiche nutzen, droht eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder sogar eine Stauverlagerung ans Ende der Gasse - mit neuen Gefahrenpotenzialen. Auch der Standstreifen ist keine Ausweichroute. Zwar wird immer wieder diskutiert, ob Motorradfahrer diesen zumindest bis zur nächsten Ausfahrt nutzen dürfen. Doch auch das ist nicht zulässig. Der Seitenstreifen darf nur im Notfall befahren werden - etwa, wenn die Hitze unter der Motorradkluft zu gesundheitlichen Problemen führt. Dann darf das Motorrad dort abgestellt werden, nicht aber zur Weiterfahrt genutzt werden.
Überholen im Stau - links neben der linken Spur?
Ein häufig diskutierter Grenzfall: Manche Biker:innen fahren im Stau links an der linken Fahrspur entlang - also zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrbahnmarkierung. Auch das ist rechtlich bedenklich:
- Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.
- Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
- Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position - ein spontanes Ausscheren oder das Öffnen einer Tür kann zu gefährlichen Unfällen führen.
Selbst wenn kein explizites Überholverbot vorliegt, entsteht für Motorradfahrer:innen in solchen Situationen in der Regel eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt.
Motorradfahren im Stau: Das ist erlaubt
Motorradfahrer:innen haben im Stau dieselben Rechte und Pflichten wie Autofahrer:innen.
Rein rechtlich dürfen Motorradfahrer auf der linken Spur überholen - sofern sie sich an die geltenden Abstands- und Geschwindigkeitsregeln halten. Doch gerade im Stau ist das oft nicht möglich. Laut ADAC fehlt es in der Praxis meist am Platz. Fahrzeuge stehen dicht an dicht, ein ausreichender Sicherheitsabstand kann nicht eingehalten werden. Ein sicheres Überholen ist damit nicht gewährleistet.
Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau
Die folgende Tabelle zeigt die Bußgelder und Strafen für verschiedene Verstöße im Zusammenhang mit dem Motorradfahren im Stau:
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse | 240 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Behinderung | 280 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Gefährdung | 300 € | 2 | 1 Monat |
| ... mit Unfallfolge | 320 € | 2 | 1 Monat |
| Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen | 75 € | 1 | - |
| ... mit Gefährdung | 90 € | 1 | - |
| ... mit Unfallfolge | 110 € | 1 | - |
| Außerorts unerlaubt rechts überholen | 100 € | 1 | - |
| ... mit Gefährdung | 120 € | 1 | - |
| ... mit Unfallfolge | 145 € | 1 | - |
| Seitenabstand nicht eingehalten | 30 € | - | - |
| Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung | 30 € | - | - |
Hinweis: Bei Unfällen oder mehrfachen Verstößen kann auch der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen.
Alternativen zum Durchschlängeln
So nachvollziehbar der Wunsch nach schnellerem Vorankommen ist - er hilft am Ende nicht weiter. Stattdessen sollten Motorradfahrer sich auf den Stau einstellen:
- Trinken einpacken: Flüssigkeitsverlust durch Schwitzen kann schnell zu Kreislaufproblemen führen.
- Kleidung anpassen: Auch bei der Schutzkleidung gibt es Unterschiede.
Motorräder dürfen in Belgien die Rettungsgasse befahren
In der neuen Straßenverkehrsordnung, die im September 2026 in Kraft treten soll, ist die Stau-Durchfahrt und damit die Durchfahrt der gebildeten Rettungsgasse für Motorräder erlaubt. Autofahrer sollten also ab Herbst kommenden Jahres etwas mehr Vorsicht walten lassen, wenn sie in einem Stau die Spur wechseln möchten.
Bei einem Pilotprojekt in Frankreich führte diese Regelung bereits zu mehr Unfällen. Frankreich testete von 2016 bis 2021 die Freigabe der Rettungsgasse (Stau-Durchfahrt) für Zweiradfahrer. Anders als von den Befürwortern erwartet, kam es in dem Testzeitraum zu zwölf Prozent mehr Unfällen. Eine Auswertung der Unfallursache ergab, dass der Großteil durch Autofahrer verursacht wurde, die die Spur wechseln wollten. Seit August 2021 wird das Projekt für einen Zeitraum von drei Jahren wiederholt. Dieses Mal beteiligen sich statt elf sogar 21 Departements und es gibt eine entscheidende Veränderung: Auf den freigegebenen Strecken werden die Autofahrer mit Verkehrszeichen auf die geänderte Regelung hingewiesen.
In Deutschland ist es aktuell unwahrscheinlich, dass das Durchfahrtsverbot aufgehoben wird.
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