Motorradfahrer im Stau: Was in Deutschland erlaubt ist

Viele Motorradfahrer nutzen im Stau gern ihre Wendigkeit, um an stehenden Autos vorbeizuziehen. Das sogenannte "Stauschlängeln" oder auch "Filtern" ist in Deutschland jedoch verboten. Doch was wie eine clevere Abkürzung wirkt, kann rechtlich problematisch sein. In Deutschland ist das Durchfahren im Stau für Motorräder - etwa zwischen den Fahrstreifen oder auf dem Seitenstreifen - grundsätzlich nicht erlaubt.

Die Rechtslage in Deutschland

Die Rechtslage in Deutschland ist eindeutig: Das Durchschlängeln im Stau für Motorradfahrer ist rechtlich klar geregelt - und zwar nicht zugunsten der Biker. Laut Straßenverkehrsordnung (§5 StVO) ist das Überholen in den meisten Situationen nur links und mit ausreichendem Abstand erlaubt, was das Durchfahren der Lücken zwischen den Autos verbietet. Dies wird offiziell als „unzulässiges Überholen“ oder „Verstoß gegen die StVO“ gewertet.

Weder die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) noch das Strafgesetzbuch enthalten einen ausdrücklichen Paragrafen, der das Durchfahren von Staus mit dem Motorrad explizit verbietet. Dennoch ergibt sich aus mehreren Vorschriften ein klares Verbot:

  • Fahren zwischen den Fahrstreifen ist gemäß § 7 Abs. 1 StVO nicht zulässig - die Fahrstreifen sind durch Markierungen begrenzt, die nicht einfach überfahren werden dürfen.
  • Überholen ohne ausreichenden Seitenabstand (gemäß § 5 Abs.

Alternativen zum Durchschlängeln

Motorradfahrer müssen sich im Stau daher weiterhin wie Autofahrer verhalten: einordnen, warten und keine Sonderwege nutzen. Es gibt keine Sonderrechte für Motorradfahrer im Stau. Ausschlaggebend sind vor allem Sicherheitsbedenken, etwa die Gefahr unvorhersehbaren Verhaltens von Autofahrern oder das Blockieren der Rettungsgasse. Eine gesetzliche Lockerung ist aktuell nicht vorgesehen.

Ausnahmen und Grauzonen

Rechtlich unproblematisch können Motorradfahrer also nur auf der ganz linken Spur überholen, die bei voller Fahrbahn allerdings nicht frei ist. So darf dann rechts überholt werden, wenn dem Rechtsüberholenden ein freier Fahrstreifen zur Verfügung steht. Dabei gibt es eine Ausnahmevorschrift, die in §5 der StVO geschrieben steht. Sie bezieht sich auf Fahrrad- und Mofafahrer, die in Ausnahmefällen auch rechts überholen dürfen, zumindest dann, wenn ausreichend Raum vorhanden ist. Dabei müssen sie mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Überholen im Stau - links neben der linken Spur?

Ein häufig diskutierter Grenzfall: Manche Biker:innen fahren im Stau links an der linken Fahrspur entlang - also zwischen der Mittelleitplanke und der linken Fahrbahnmarkierung. Auch das ist rechtlich bedenklich:

  • Der notwendige Sicherheitsabstand kann auch hier kaum eingehalten werden.
  • Die äußerste linke Markierung darf grundsätzlich nicht überfahren werden.
  • Autofahrende rechnen nicht mit Motorrädern in dieser Position - ein spontanes Ausscheren oder das Öffnen einer Tür kann zu gefährlichen Unfällen führen.

Selbst wenn kein explizites Überholverbot vorliegt, entsteht für Motorradfahrer:innen in solchen Situationen in der Regel eine Mitschuld, wenn es zu einem Unfall kommt.

Rettungsgasse und Standstreifen

Immer wieder fordern Motorradverbände Ausnahmen - etwa das Durchfahren der Rettungsgasse oder die Nutzung des Standstreifens bei zähfließendem Verkehr. Doch die Antwort des Gesetzgebers ist eindeutig:

  • Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste vorgesehen.
  • Der Standstreifen darf nicht befahren werden - außer bei expliziter Freigabe durch Verkehrszeichen oder Anweisung der Polizei.

Der Grund: Wenn Motorräder diese Bereiche nutzen, droht eine Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder sogar eine Stauverlagerung ans Ende der Gasse - mit neuen Gefahrenpotenzialen.

Strafen und Konsequenzen

Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen, wie Bußgelder und Punkte in Flensburg. Auch im Falle eines Unfalls kann der Biker teils mithaften, was vor allem die Versicherungsfrage problematisch macht.

Bußgeldkatalog zu Verstößen mit dem Motorrad im Stau

Verstoß Bußgeld Punkte Fahrverbot
Unerlaubtes Fahren durch die Rettungsgasse 240 € 2 1 Monat
... mit Behinderung 280 € 2 1 Monat
... mit Gefährdung 300 € 2 1 Monat
... mit Unfallfolge 320 € 2 1 Monat
Unerlaubtes Überholen auf dem Seitenstreifen 75 € 1 -
... mit Gefährdung 90 € 1 -
... mit Unfallfolge 110 € 1 -
Außerorts unerlaubt rechts überholen 100 € 1 -
... mit Gefährdung 120 € 1 -
... mit Unfallfolge 145 € 1 -
Seitenabstand nicht eingehalten 30 € - -
Unerlaubtes Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung 30 € - -

Hinweis: Bei Unfällen oder mehrfachen Verstößen kann auch der Straftatbestand der gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b StGB) greifen.

Sicheres Fahren im Stau

Da Autofahrer oft nicht damit rechnen, dass sich ein Motorrad zwischen den stehenden Fahrzeugen bewegt, kann es schnell zu gefährlichen Situationen kommen, besonders bei Spurwechseln. Auch das begrenzte Platzangebot erhöht das Risiko für seitliche Kollisionen. Außerdem können abruptes Bremsen und plötzliches Einfädeln ins reguläre Verkehrsgeschehen zu kritischen Momenten führen. Wer sich im Stau durchschlängelt, muss daher besonders vorausschauend und umsichtig fahren.

Tipps für sicheres Verhalten im Stau (auch wenn es nicht zum "Filtern" kommt):

  • Halt Abstand: Mehr Platz = mehr Zeit zum Reagieren.
  • Vorausschauend fahren: Behalte die Autofahrer im Blick. So kannst Du schneller reagieren.
  • Signale setzen: Blink oder Warnblinker, damit andere wissen, was Du vorhast.
  • Spiegel nutzen: Schau regelmäßig in die Spiegel. So siehst Du, was hinter Dir passiert.
  • Langsam und kontrolliert: Reduziere Deine Geschwindigkeit. So hast Du mehr Kontrolle.
  • Augen auf: Achte bei Dauerstaus auf Fußgänger. Die tauchen manchmal plötzlich auf.
  • Bremsbereit sein: Halte Deine Finger am Bremshebel. Besser auf alles gefasst sein.
  • Keine Ablenkungen: Leg das Handy weg und dreh die Musik leiser. Fokus ist alles!
  • Wetter im Blick: Bei Regen oder Nebel extra vorsichtig sein. Sicht und Bremsweg sind mies.
  • Fluchtplan haben: Überleg Dir vorher, wo Du im Notfall hinfahren kannst.

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