Deiche dienen vorrangig als Hochwasserschutzanlagen. Radfahren auf Deichwegen kann gestattet werden - muss aber eben nicht. Es gelten am und auf dem Deich die Grundprinzipien der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber allen Nutzern. Fahrzeuge vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Schafe der Deichschäfereien haben daher grundsätzlich Vorrang.
Rechtliche Grundlagen und Einschränkungen
Gemäß Niedersächsischem Deichgesetz ist jegliche Nutzung und Benutzung des Deiches, außer zum Zwecke der Deicherhaltung durch den jeweiligen Deichverband, verboten. Demnach ist jede touristische Nutzung nur eine geduldete Ausnahme, die sich dem Gesetz unterzuordnen hat. Wir weisen darauf hin, dass bei Hochwasserlagen das Betreten und Befahren der Deiche verboten ist und aufgestellte Schilder, welche das Betreten oder Befahren auf eigene Gefahr gestatten, ungültig sind.
Beispiele aus der Praxis
Über Jahre hinweg hatten sich Einheimische und Urlauber über das strikte Fahrverbot auf den Deichverteidigungswegen des Deichverbandes Land Wursten geärgert und immer wieder darüber hinweggesetzt. Um die illegalen Touren zu verhindern, reagierte der Deichverband Land Wursten in der Vergangenheit sogar mit baulichen Maßnahmen. So wurde ein neuer befahrbarer Abschnitt, ein sogenannter Treibselräumweg, mit Längsrillen versehen, die für Radfahrer und Inlineskater äußerst unkomfortabel sind. Was viele nicht wussten oder wahrhaben wollten: Die asphaltierten oder zementierten Wege im Außendeichbereich waren nie für Radfahrer oder zum Wandern gedacht.
Doch bereits vor Jahren war eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, in der sich verschiedene Interessengruppen um eine Lösung bemühten. „Lange hat’s gedauert - jetzt kann am Deich geradelt und spaziert werden“, teilt die Kreisverwaltung jetzt mit und verweist auf eine Vereinbarung, die im September unterzeichnet wurde. Die Vereinbarung gilt ab sofort; entsprechende Verbotsschilder sollen demnächst geändert werden.
Der Deichbau in Schönberg brachte in den 1980er-Jahren an den Stränden kilometerlange Asphaltstrecken mit sich, denen ein traumhaftes Ostsee-Panorama zu Füßen liegt. Seitdem sind die Deichwege ein beliebtes Ausflugsziel bei Einheimischen und Touristen, Spaziergängern, Radfahrern und Inlineskatern. Das führt zu Konflikten, auch mit dem Küstenschutz. Zumindest hat der Landesbetrieb für Küstenschutz angekündigt, keine Markierungen und auch keine Radwegverlegungen auf den Deichwegen mehr zu genehmigen. Das klingt nach einem herben Schlag für den Radtourismus an der Ostsee.
Rücksichtnahme und Sicherheit
Klar ist, dass auch jeder Radelnde etwas tun muss, nämlich sich freundlich und nachsichtig auf den Deichwegen zu verhalten. Trotz der touristischen Attraktivität unseres Deiches ist dieser doch in seinem eigentlichen Sinn eine Küstenschutzanlage.
Hunde auf dem Deich
Grundsätzlich ist das Mitführen von Hunden auf dem Deich verboten! Ausgenommen davon sind der Strandbereich Otterndorf, der Strandbereich Altenbruch sowie der Hafenbereich Altenbruch. Hier dürfen Sie den Deich mit Ihrem Hund gerne besuchen, allerdings muss Ihr Vierbeiner an der Leine geführt werden. Zwischen dem Strandbereich Altenbruch und dem Hafenbereich Altenbruch haben Sie die Möglichkeit binnendeichs mit Ihrem Hund entlang zu gehen. Für alle weiteren Wege galt bisher ein eingeschränktes Hundeverbot, welches ein Betreten vom 01.04. bis zum 15.11. eines jeden Jahres ausschloss. Selbst in der Zeit dazwischen, also vom 16.11. bis zum 31.03. eines jeden Jahres, bestand Leinenzwang. Es ist unerheblich, ob Sie Ihren Vierbeiner in einer Tasche transportieren, ihn im Fahrradkorb bzw. Hundeanhänger mit dem Fahrrad spazieren fahren oder aber an der Leine führen. Ein Betreten des Deiches mit Hund ist, mit Ausnahme der oben genannten Bereiche, nicht gestattet.
Zum einen ist die Anwesenheit von Hunden auf den Deichen aus mehreren Gründen kritisch: Schafe geraten als Fluchttiere schnell in Panik, wenn sie die Vierbeiner erblicken. Vor allem trächtige Muttertiere sind gefährdet, weil es zu Frühgeburten oder zu einem Verlammen kommen kann. Sind Hunde nicht angeleint und jagen auch noch die Schafe, kann es zu hohen Schäden kommen. Des Weiteren sind für die Schafe auch die Krankheitserreger gefährlich, die sich im Hundekot befinden. Nicht alle Hundebesitzer sind so verantwortungsbewusst und entfernen die von ihrem Hund produzierten Hinterlassenschaften und entsorgen diesen im Mülleimer. Gefahren drohen für die Deichsicherheit auch, wenn Hunde Löcher in die Grasnarbe buddeln. Jedes Loch in der Deichoberfläche ist ein möglicher Angriffspunkt.
Unsere Schafe dienen übrigens dem Deich auf besondere Weise als Deichschützer. Sie dürfen ganzjährig den Deich beweiden und verdichten mit ihren kleinen Hufen die Grasnarbe, wodurch sie den Deich sichern. Auch fressen Sie schonend das Gras so kurz, dass im Frühling wieder genug Licht und Luft an die Grasnarbe gelangt. Gelegentlich bieten allerdings auch die Zweibeiner Anlass für Stress innerhalb einer Schafherde, wenn Sie am Deich entlangspazieren oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. Oft werden für idyllische Fotos oder Selfies die Tiere von Besuchern des Deiches in Bewegung gehalten. An den Fahrradpforten passiert es ebenfalls immer wieder, dass Schafe durchgelassen werden, wodurch sich die einzelnen Schafherden vermischen und Muttertiere und Lämmer nicht mehr zueinander zurückfinden. Auch sollten die Tiere nicht mit Brot o.a.
Deichpflege und Naturschutz
Die Arbeiten zur Deichpflege außerhalb der Sturmflutsaison sind ein wichtiger Bestandteil unserer Aufgabe als Deichverband. Der Hauptschutz des Deiches ist eine stabile, dichte Grasnarbe, deren lückenloser Erhaltung unsere Bemühungen dienen. Dazu gehören nicht nur die Distel- und Wühlmausbekämpfung, das Beseitigen von Treibsel (bei Sturmfluten angeschwemmtes Treib- oder Schwemmgut) oder das Mulchen (Mähen ohne Entfernung des Schnittgutes), sondern auch das Rüschen des Deiches (Harken der Grasnarbe) sowie das Freihalten der Gräben im Deichvorland.
Am Deich gilt absolutes Hundeverbot. Ausgenommen sind die o.g. Wenn wir uns alle an die Regeln für die Nutzung des Deiches halten, dann profitieren alle, die im Schutze unseres Deiches leben, davon.
Radfahren auf dem Elberadweg
Der Elberadweg führt in Sachsen-Anhalt oft über ländliche Wirtschaftswege. Radfahrer haben nach § 59 Bundesnaturschutzgesetz das Recht alle Wege und ungenutzte Grundflächen in der freien Landschaft kostenlos zu befahren. Im Gegenzug müssen typische Gefahren wie z.B. Spuren und Verschmutzungen hingenommen werden, es gibt keine besondere Sorgfalt- oder Verkehrssicherungspflicht der Grundstückseigentümer. Auch auf Wirtschaftswegen gilt die Straßenverkehrsordnung, an Kreuzungen die Regel „rechts vor links“, und auch das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ausweichen muss der Verkehrsteilnehmer, dem es leichter fällt.
Die extreme Trockenheit in den letzten Jahren hat zahlreiche Bäume am Elberadweg geschwächt oder gar zum Absterben geführt. Insbesondere Laubbäume sind auf Grund ihrer Wuchsstruktur in der Zusammenbruchphase unberechenbar. Es ist verstärkt mit Gefahren durch abbrechende Äste und umstürzende Bäume zu rechnen - auch ohne Wind-Ereignis. Auch grüne Äste, z.B. an Buchen, können ohne Vorwarnung abbrechen. Daher bitten wir um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Insbesondere nach amtlichen Warnungen vor starken Böen und Sturm sollten Sie solche Strecken meiden. Einige Forstbehörden warnen mit Schildern vor diesen Gefahren bzw. "sperren" damit gefährdete Strecken, auch wenn diese dazu nicht verpflichtet sind. Grundsätzlich erfolgt das Betreten der Wälder und Wege nach § 22 Landeswaldgesetz auf eigene Gefahr.
Vorzugsweise an Eichen finden sich auf Grund der Klimaerwärmung in den letzten Jahren ab April/Mai verstärkt Nester der Eichenprozessionsspinner. Die Brennhaare der Raupe ab dem 3. von 6 Larvenstadien sind für Mensch und Tier gefährlich und lösen allergische Reaktionen aus, auch im Winter. Raupen und Nester daher auf keinen Fall berühren. Bei Kontakt umgehend im Freien Kleidung wechseln und später bei 60 Grad Waschen, Schuhe nass reinigen, sichtbare Raupenhaare mit einem Klebestreifen entfernen. Gründlich duschen mit Haarreinigung und Augenspülung. Bei Hautreaktionen einen Arzt aufsuchen!
Radfahren an der Nordseeküste
Sattgrüne Wiesen und die unendliche Weite des Wattenmeeres erstrecken sich zwischen Bremerhaven und Cuxhaven. Idyllischer kann ein (Rad-)Wanderweg kaum sein. So wünschen es sich Einheimische und Urlauber: Radfahren mit freiem Blick auf das Wattenmeer an der Wurster Nordseeküste.
Historische Deiche und neues Land
Wer sich historische Karten ansieht, erkennt dass das Land an der Westküste von Schleswig-Holstein nicht immer so aussah wie es heute ist. Der Mensch rückte im Laufe der Jahrhunderte westwärts, deichte ein, schuf neues Land. Dieses Neuland nannte er in der Regel Koog. Zwischen den ältesten Deichen im Osten und dem modernsten, dem höchsten und stärksten Deich an der Nordsee liegt das Land zwischen historischen Deichen. Es ist alter Meeresboden, auf dem man dort unterwegs ist.
In Dithmarschen gibt es die Themen-Radroute „Alte Deiche, neues Land“. Sie ist rund 70 Kilometer lang und führt von Büsum über Büsumer Deichhausen in den Speicherkoog. Weiter nach Meldorf, Wöhrden, Norddeich, Heringsand, Sommerkoog, Westerdeichstrich zurück nach Büsum.
Immer wieder brachen bei Sturmfluten die alten Deiche. Dabei wurde der Boden landseitig durch herabstürzendes Wasser tief ausgespült - diese Wasserlöcher, diese Teiche, kann man an einigen Stellen noch heute sehen, sie heißen Wehlen. Zwei Wehlen sind zum Beispiel bei Barsfleth und Harmswöhrden erhalten (HISTOUR-Punkt M22), sie sind die verbliebenen Relikte eines älteren Seedeichs, der zum Bau des neuesten im Jahre 1978 abgetragen wurde, zwei kurze Abschnitte des alten Seedeiches wurden an den Wehlen belassen.
Auf den Deichen im Hinterland stehen mal Pferde, mal Kühe, meist Schafe. Wer durch die Marsch radelt, radelt auch durch Geschichte, manchmal folgt man historischen Deichlinien, manchmal quert man sie, es ist eine spannende Spurensuche. Heute begrenzen sie zum Beispiel Acker und Weide, damals schützten sie das Land vor der aufgebrachten See.
Beispiel: Büsum und das Radfahrverbot auf einem Deichabschnitt
Viele Urlauber erkunden die Nordseeküste mit dem Fahrrad. Der Hafenort Büsum in Schleswig-Holstein ist ein Paradies für Radfahrer:innen und Spaziergänger:innen gleichermaßen. Die malerischen Deiche locken zu langen Ausflügen mit dem Rad und zu entspannten Spaziergängen am Wasser. Doch gerade auf den engen Wegen entlang der Küste kommt es immer wieder zu Konflikten. Fußgänger:innen und Radfahrer:innen geraten aneinander, weil der Platz auf den schmalen Wegen oft nicht ausreicht.
"Keine Durchfahrt für Radfahrer" lautet die klare Ansage auf einem Schild, das seit Neuestem einen Weg am Deich in Büsum säumt. Radfahrer:innen müssen ab sofort an einem bestimmten Abschnitt des Deiches ihr Fahrrad schieben. Es handelt sich bei der Regelung nämlich nicht um ein allgemeines Radfahr-Verbot auf dem Deich. Das Schild gilt lediglich auf einem Abschnitt von etwa 500 Metern, auf dem das Fahrrad geschoben werden muss.
Einige Menschen sind zufrieden mit dem Verbot. "So wie sich manche Fahrradfahrer benehmen, ist das die richtige Entscheidung", wird ein Einheimischer von "Moin.de" zitiert. Gerade für Familien mit Kindern und ältere Menschen, die den Deich zum Spazieren nutzen, sei das Verbot ein Segen. Die schmalen Wege seien einfach nicht sicher genug für den gemischten Verkehr. Die Gemeinde hat daher entschieden, dass auf diesem Deichabschnitt Sicherheit vorgeht. Das Schieben der Fahrräder soll dafür sorgen, dass es weniger gefährliche Situationen zwischen Radfahrer:innen und Fußgänger:innen gibt.
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