Nach einem Abend mit Freunden verzichten manche vernünftigerweise auf die Heimfahrt mit dem Auto. Aber Achtung: Schon bei einer Alkoholisierung ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen.
Alkoholisiert Fahrrad gefahren? Alkohol beim Fahrradfahren ist nicht grundsätzlich untersagt. Doch wie sieht es beim Thema „Rad und Alkohol“ aus? Wo liegt die Promillegrenze für Radfahrer? Welche Strafen sieht der Bußgeldkatalog für das Delikt betrunken Fahrrad fahren vor und wie viele Unfälle sind auf alkoholisierte Radfahrer zurückzuführen?
Promillegrenze auf dem Fahrrad
Für Radfahrer gilt eine Promillegrenze von 1,6 Promille. Erst ab einem Wert von 1,6 Promille dürfen sie definitiv nicht mehr aufs Rad. Allerdings ist diese nicht so niedrig angesetzt, wie für Pkw-Fahrer. Wer allerdings eine solch hohe Blutalkoholkonzentration erreicht und dennoch mit dem Fahrrad fährt, gilt bereits als absolut fahruntauglich und muss mit ernsthaften Folgen rechnen.
Die Promillegrenzen auf dem Rad sind deutlich lockerer als beim Autofahren. Denn im Auto darf schon ab einem Wert von 0,5 Promille mit Strafen gerechnet werden. Außerdem wird hier schon ab der Alkoholgrenze von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit gesprochen, was dann entsprechend hart bestraft wird.
Allerdings sind Sanktionen schon bei niedrigeren Werten möglich. Fallen Radfahrer durch ihre Fahrweise auf oder gefährden andere, kann ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Es ist also empfehlenswert, beim Fahrradfahren die Promille im Auge zu behalten. Sie können einen Promillerechner dazu nutzen.
Allerdings ist es nicht immer eindeutig nachweisbar, ob gewissen Ausfallerscheinungen auch tatsächlich einen Schluss ziehen lassen auf den Trunkenheitszustand des Radfahrers. Denn bestimmte Handlungen, wie zum Beispieldas Nichteinschalten des Lichts oder die den Arm nicht in die entsprechende Richtung gezeigt, selbst das schlangenartige Fahren, müssen nicht immer ein Indiz dafür sein, dass der radfahrer betrunken ist.
Konsequenzen bei Überschreitung der Promillegrenze
Wer mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird, muss neben Bußgeldern und Geldstrafen auch mit Auswirkungen auf den Führerschein rechnen. Sowohl Punkte als auch die Anordnung zu einer MPU sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis sind mögliche Konsequenzen.
Schwingen sie sich mit mehr als 1,6 Promille auf das Rad, bekommen Fahrradfahrer laut Bußgeldkatalog 2025 3 Punkte in Flensburg, ein Bußgeld sowie eine Anordnung zur MPU. Bestehen Radfahrer diese nicht, kann es zum Fahrverbot kommen - sie müssen Ihren Auto-Führerschein abgeben.
Hier eine Übersicht der Konsequenzen:
| Promillewert | Konsequenzen |
|---|---|
| Ab 0,3 Promille | Strafanzeige bei auffälliger Fahrweise oder Unfall |
| Ab 1,6 Promille | Geldstrafe (ca. 30 Tagessätze), 2 Punkte in Flensburg, MPU |
| Nicht bestandene MPU | Entziehung der Fahrerlaubnis |
Was droht ab 1,6 Promille?
Ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, hat er mit einer Geldstrafe in Höhe von etwa 30 Tagessätzen, d.h. einem monatlichen Nettogehalt, zu rechnen. Zudem bekommt man zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.
Was passiert mit dem Führerschein?
Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr auf dem Fahrrad gibt es kein Fahrverbot. Die Fahrerlaubnisbehörde wird über den Vorfall informiert und ordnet ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Wenn der Fahrradfahrer die MPU nicht besteht, wird ihm, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen - der Führerschein ist damit weg. Auch wenn der Fahrradfahrende (noch) gar keinen Führerschein hat, muss er zur MPU. Denn jeder, der am Straßenverkehr teilnimmt, muss dafür geeignet sein.
Promillegrenze beim E-Bike
Auch auf einem E-Bike gelten bestimmte Promillegrenzen. Generell wird hier zwischen einem Pedelec und einem E-Bike unterschieden.
Ein Pedelec - umgangssprachlich oft auch als E-Bike bezeichnet - unterstützt das Fahren elektrisch bis zu 25 km/h. Bei Pedelecs gelten die gleichen Regeln wie bei einem normalen Fahrrad. Bis zu 1,6 Promille im Blut sind erlaubt, solange keine auffällige Fahrweise oder ein Unfall vorliegt. Wird diese Grenze aber überschritten, drohen härtere Strafen.
Im Gegensatz dazu steht das E-Bike: hier können Geschwindigkeiten von bis zu 45 km/h erreicht werden. Darum gelten für E-Bikes strafrechtlich auch die gleichen Regeln wie für ein Auto. Also wird eine Fahrt mit mindestens 0,5 Promille als Ordnungswidrigkeit angesehen und ab 1,1 gilt sie als Straftat. Hier drohen ein Monat Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 528,50 Euro. Bei Wiederholungstätern erhöhen sich die Strafen entsprechend.
Alkoholisiertes Schieben eines Fahrrads
Ein alkoholisierter Fußgänger, der ein Fahrrad neben sich herschiebt, macht sich nicht strafbar. Wer allerdings alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, zum Beispiel das Fahrrad kaum festhalten oder geradeaus schieben kann, sollte dieses lieber stehen lassen.
Promillegrenzen im europäischen Ausland
Grundsätzlich fällt die Regelung in Deutschland milde aus - andere Staaten greifen bei diesem Thema stärker durch.
- In Tschechien gilt die 0,0-Promille-Regelung für Radfahrer.
- In Frankreich, Italien, der Schweiz, Italien und den Niederlanden ist die Grenze auf 0,5 festgelegt.
- In Österreich sind 0,8 Promille erlaubt.
Empfehlung des ADFC
Der ADFC empfiehlt einen sogenannten Gefahrengrenzwert einzuführen, wie es ihn auch bei Kraftfahrer:innen gibt. Der Gesetzgeber sollte auch für Radfahrende einen zusätzlichen Gefahrengrenzwert von 1,1 Promille als Bußgeldtatbestand in das Straßenverkehrsgesetz aufnehmen, der sich an den bestehenden Promillegrenzen und an der geringeren Gefahr durch Radfahrende orientiert.
Die 1,1 Promille-Grenze als Bußgeldtatbestand soll Radfahrerende nicht entmündigen, sondern ihre Eigenverantwortung als Verkehrsteilnehmer.innen fördern.
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