Moped Fahren mit 15: Voraussetzungen und alles, was du wissen musst

Wer auf dem Land selbstständig zur Schule oder in den nächsten Ort kommen will und noch kein Auto fahren darf, hat mit einem eigenen Roller oder Moped viel mehr Möglichkeiten. Umso besser, dass man den dafür nötigen Führerschein schon mit 15 erwerben kann. Seit Juli 2021 ist es in Deutschland möglich, die Fahrerlaubnis der Klasse AM bereits mit 15 Jahren zu erwerben.

Führerschein AM mit 15 Jahren: Die Grundlagen

Das Bundeskabinett hat am 15. Mai 2019 beschlossen, das Mindestalter für die Führerscheinklasse AM, umgangssprachlich Rollerführerschein oder Mopedführerschein genannt, von 16 auf 15 Jahre abzusenken. Dafür wurde eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gebilligt. Mit der Vorbereitung auf die Führerscheinprüfung kann es schon ein halbes Jahr vorher losgehen.

Was darf man mit AM fahren?

Mit der Klasse AM darf man Kleinkrafträder mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Folgende Fahrzeuge sind in der Führerscheinklasse AM enthalten:

  • zweirädrige Krafträder
  • dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes)
  • vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sogenannte Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 350 kg)

Einschränkungen für 15-Jährige

Wer den Führerschein der Klasse AM schon mit 15 macht, der bekommt zusätzlich zur Klasse AM die Schlüsselziffer 195 in den Führerschein eingetragen. Einen Haken gibt es jedoch: Ist der Führerschein-Neuling erst 15 Jahre alt, wird ihm die Schlüsselnummer 195 in den Führerschein eingetragen. Die Schlüsselzahl bedeutet, dass man bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres nur im Inland fahren darf. Fahrten ins Ausland sind mit 15 verboten.

Die Gültigkeit der Fahrerlaubnis ist derzeit bis zum Erreichen des 16. Lebensjahres auf die Länder des Hoheitsgebietes des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, des Landes Brandenburgs, des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Freistaates Thüringen beschränkt.

Seit in Kraft treten des Beschlusses ab dem 01.05.2020 gilt der Moped-Führerschein mit 15 Jahren in der ganzen Bundesrepublik Deutschland und als Nachweis erhält man ein Führerscheindokument in Form einer Karte. Bei der Klasse AM wird als Nachweis des Erwerbes des Moped-Führerscheines mit 15 Jahren die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Diese Schlüsselzahl 195 beschränkt den Gebrauch der Klasse AM bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres auf die Bundesrepublik Deutschland ein.

Voraussetzungen für den Antrag

Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters von 15 Jahren, persönlich und nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Erreichen des 15. Lebensjahres abgelegt werden.

Ein gültiger amtlicher Lichtbildnachweis (Reisepass mit Meldebescheinigung oder Personalausweis) ist erforderlich. Nach § 1 Abs. 4 Nr. 1 Personalausweisgesetz (PAauswG) ist auf Antrag ein Ausweis auch auszustellen, wenn Personen noch nicht 16 Jahre alt sind.

Mofa fahren ab 15: Die Alternative

Für viele Heranwachsende ist das Mofa der Inbegriff von Unabhängigkeit. Mit anderen Worten ist der Mofaführerschein für die meisten der erste Schritt zu einer größeren Mobilität.

Benötige ich einen Führerschein, um Mofa zu fahren?

So etwas wie einen Mofa-Führerschein gibt es nicht. Sie müssen stattdessen eine Prüfbescheinigung erwerben.

Ab wann darf ich Mofa fahren?

“ Das Mindestalter für das Führen eines Kraftfahrzeugs, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich ist, beträgt 15 Jahre. Es ist allerdings möglich, sich schon mit 14,5 Jahren in der Fahrschule anzumelden, damit man die Prüfbescheinigung dann rechtzeitig zu Beginn des 16. Lebensjahres vorliegen hat, sofern die Prüfungs- und Theoriestunden erfolgreich absolviert wurden. Tatsächlich mit dem Mofa fahren, darf man mit 14 aber noch nicht.

Ausbildung für die Mofa-Prüfbescheinigung

Für jeden Führerschein ist der Besuch einer Fahrschule für das Mofa verpflichtend. Das gilt auch für die Prüfbescheinigung fürs Mofa bzw. den Mofaführerschein. Sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse des Fahrschülers werden in der Fahrschule geprüft. Um zur Mofaprüfung zugelassen zu werden, müssen vom Fahrschüler mindestens sechs Doppelstunden zu je 90 Minuten absolviert werden. In diesen Theoriestunden werden vom Fahrlehrer theoretische Inhalte vermittelt. Der Unterrichtsstoff ist in der Regel in sechs Unterrichtseinheiten eingeteilt. Das heißt, wer mit dem Mofa fahren will, muss sich zunächst über die theoretischen Inhalte aufklären lassen.

Es ist für das Erlangen der Mofa-Prüfbescheinigung zwar keine praktische Prüfung im klassischen Sinne erforderlich, aber es muss eine Übungsstunde unter Beobachtung des Fahrlehrers absolviert werden. Die praktische Übungsfahrt soll vor allem dazu dienen, dass der Fahrschüler ein Gefühl für das Fahrzeug entwickelt.

Mofa-Prüfbescheinigung mit 14?

Jugendliche dürfen ab einem Alter von 15 Jahren Mofa fahren. Mit der theoretischen Ausbildung kann man schon ein halbes Jahr vorher beginnen. Wer als Jugendlicher unter 18 Jahren den Mofa-Führerschein machen möchte, benötigt für die Anmeldung in der Fahrschule die Einwilligung der Erziehungsberechtigten.

Mofa: Braucht man einen Führerschein?

Die Fahrberechtigung für ein Mofa ist kein Führerschein im klassischen Sinne, es handelt sich hierbei um eine Prüfbescheinigung. Diejenigen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden und keine Fahrerlaubnis besitzen, brauchen dafür nicht mal eine Prüfbescheinigung, sondern lediglich ein Ausweisdokument, um ihr Alter nachweisen zu können.

Roller-Führerschein (Klasse AM): Was darf ich fahren?

Mit dem Führerschein der Klasse AM darf man laut Führerscheinverordnung §6 folgende Fahrzeuge führen:

  • Leichte zweirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L1e-B). Darunter fallen beispielsweise Fahrräder mit Hilfsmotoren, Mopeds und Roller.
  • Leichte dreirädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L2e). Dazu zählen zum Beispiel Minitrikes.
  • Leichte vierrädrige Krafträder bis 45 km/h (Klasse L6e). Das sind zum Beispiel Quads oder Minicars.

Außerdem gibt es zwei Einschränkungen: Bei Verbrennungsmotoren darf der Hubraum nicht größer sein als 50 ccm; Elektromotoren dürfen eine Nennleistung von 4 kW nicht überschreiten. Wer ein Minicar mit dem Rollerführerschein fahren will, muss zudem auf ein maximales Leergewicht von 350 Kilo achten.

Die Führerscheinklassen im Überblick

Es gibt in Deutschland derzeit 4 Führerscheinklassen und die Mofa-Prüfbescheinigung, die zum Führen von motorisierten Krafträdern berechtigen. Grundsätzlich gilt: Je leistungsstärker das Kraftrad ist, desto höher ist auch das Mindestalter zum Erwerb des Führerscheins.

Führerscheinklasse Mindestalter Merkmale
Mofa-Prüfbescheinigung 15 Jahre Max. 25 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum
AM 15 Jahre Max. 45 km/h, nicht mehr als 50 cm³ Hubraum, max. 4 kW Leistung bei Elektromotoren
A1 16 Jahre Max. 125 cm³ Hubraum, max. 11 kW Leistung
A2 18 Jahre Max. 35 kW Leistung, Drosselung von Krafträdern mit max. der doppelten Leistung
A 24 Jahre (Direkteinstieg) 20 Jahre (nach 2 Jahren A2) Unbegrenzt

Wichtige Hinweise und Tipps

Helmpflicht

Wer Mofa fährt, muss auch einen Helm tragen - dieser ist Pflicht! Fahren Sie ohne Helm, müssen Sie mit einem Verwarngeld von 15 Euro rechnen.

Versicherung

Um im Straßenverkehr fahren zu dürfen, ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Als Nachweis hierfür dient das sogenannte Versicherungskennzeichen, das wie ein Kfz-Kennzeichen am Mofa angebracht werden muss. Das Kennzeichen muss man jedes Jahr neu beantragen und wechseln. Das Versicherungsjahr beginnt immer am 1. März. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig wechselt, ist ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs und macht sich strafbar.

Roller frisieren: Welche Strafen drohen?

Wer seinen Roller auf eigene Faust schneller macht als 45 km/h, muss mit Strafen rechnen. Liegt nur die Fahrerlaubnis für die Führerscheinklasse AM vor und hat man seinen Roller schneller gemacht, ist er nicht mehr für den Straßenverkehr zulässig. Wird man von der Polizei erwischt, liegt der Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor.

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