Musik hören und Smartphone nutzen beim Fahrradfahren unterliegt klaren gesetzlichen Regeln. Wer zu laut Musik hört oder das Handy in der Hand hält, gefährdet sich und andere und riskiert Bußgelder. Doch darf man beim Fahrradfahren überhaupt Musik hören? Oder sieht das geltende Verkehrsrecht hier ein Bußgeld vor?
Grundsätzliche Erlaubnis mit Einschränkungen
Ja, grundsätzlich ist es nicht verboten, Musik zu hören, wenn Sie mit dem Fahrrad fahren. Kopfhörer und Musikgeräte dürfen also grundsätzlich verwendet werden - solange die Lautstärke nicht zu hoch ist. Das Tragen von Kopfhörern mit zu lauter Musik stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, weil du deinen Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung zur gegenseitigen Rücksichtnahme nicht ausreichend nachkommen bist.
Laut Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) müssen Fahrzeugführende lediglich darauf achten, dass ihr Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt wird. Das Oberlandesgericht Köln entschied bereits vor Jahren, dass Kopfhörer erst dann verboten sind, wenn die eingestellte Lautstärke zu einer mehr als unerheblichen Gehörbeeinträchtigung führt (OLG Köln, Ss 12/87). Radfahrende mit Kopfhörern müssen die Lautstärke so einstellen, dass sie akustische Warnzeichen wie Klingeln oder Sirenen immer noch wahrnehmen können.
Wenn Sie Musik hören, sollten Sie beim Fahrradfahren also auch in der Lage dazu sein, das Klingeln anderer Radfahrer, Warnrufe und sonstige Fahrgeräusche naher Fahrzeuge wahrzunehmen. Nur so ist eine sichere Fahrt gewährleistet. Grundsätzlich stellt es also kein Problem dar, Musik zu Hören.
Konsequenzen bei Verstößen
Reagieren Radfahrende mit Kopfhörern nicht auf Ansprache der Polizei, droht ein Bußgeld von 15 Euro wegen erheblicher Beeinträchtigung des Gehörs. Sollte die Polizei feststellen, dass ihr beispielsweise ein Hupen oder Ähnliches nicht wahrnehmt, können die Beamten euch anhalten und eine Strafe von 15 Euro verhängen.
Verursachen Sie als Radfahrer einen Unfall, weil Sie auf dem Fahrrad zu laut Musik gehört haben, kann es passieren, dass Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollkommen entfallen. So ist es möglich, dass in solchen Fällen die Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld vollkommen verwirkt werden.
Die ARAG warnt, dass im Falle eines Unfalls gar der Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verloren gehen kann. Sogar, wenn der Unfallgegner klar schuld am Unfall war.
Alternativen und Empfehlungen
Natürlich gibt es eine Vielzahl an verschiedenen Kopfhörern, die sich unterschiedlich gut für den Verkehr eignen. Zudem gibt es auch Alternativen, die eventuell für eine sicherere Fahrt sorgen können. Nachfolgend haben wir einige Modelle für euch aufgelistet:
- AirPods Pro von Apple: Hier ist Vorsicht geboten. Ihr solltet die Kopfhörer auf keinen Fall mit Noise-Cancelling benutzen, sofern ihr am Verkehr teilnehmt.
- Sena R2: Bei dem Sena R2 handelt es sich um einen Fahrradhelm mit integrierten Lautsprechern bzw. Kopfhörern. Dadurch könnt ihr Musik oder Podcasts hören und gleichzeitig euren Kopf besser schützen. Zwar ist die Soundqualität nicht auf dem höchsten Niveau, aber in verkehrsgerechter Lautstärke reicht der Klang allemal.
- Openrun Pro von Shokz: Der Sound wird hier nämlich nicht über die Ohren transportiert, sondern durch Schallwellen über den Wangenknochen. Dadurch kommt der Sound normal an, aber die Umgebungsgeräusche werden nicht so stark beeinträchtigt.
Die übertragen die Schallwellen über die Schädelknochen ins Gehör. Das erfolgt vor dem Ohr, der Gehörgang selbst bleibt frei. So können die Außengeräusche nahezu ungefiltert wahrgenommen werden. Somit werden Gefahren schlechter oder gar nicht mehr wahrgenommen.
Vor allem Musik- oder Podcast-Hören sollten unterbleiben. Auch Telefonieren lenkt ab. Auf Touren in der Natur und bei wenig Verkehr hingegen können Sie die Geräte alle gut nutzen. Vor allem, wenn Sie sie nur zum Navigieren aufsetzen. Dann spielen Laborwerte der Soundqualität keine echte Rolle. Sollten Sie Musik hören, telefonieren oder einem Podcast lauschen, achten Sie darauf, die Lautstärke gering zu halten.
Weitere Aspekte der Verkehrssicherheit
Eine aufmerksame Verkehrsbeobachtung fordert § 1 der StVO. Zu laute Musik beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich: Wer Klingeln, Fahrgeräusche oder Warnrufe nicht mehr wahrnimmt - oder gar ein Martinshorn überhört - gefährdet sich und andere.
Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, indem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer*innen nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.
Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmenden gültigen Regeln - und seien Sie nicht als Geisterfahrende auf Straßen und Radwegen unterwegs.
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